Doppelbesteuerungsabkommen. Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen
- ShortId
-
09.3361
- Id
-
20093361
- Updated
-
24.06.2025 23:29
- Language
-
de
- Title
-
Doppelbesteuerungsabkommen. Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen
- AdditionalIndexing
-
24;421;Bankgeheimnis;Doppelbesteuerung;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Aussenpolitische Kommission;internationale Verhandlungen;Steuerübereinkommen
- 1
-
- L04K11070302, Doppelbesteuerung
- L04K11070313, Steuerübereinkommen
- L04K11040208, Bankgeheimnis
- L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
- L06K080303010101, Aussenpolitische Kommission
- L05K1002020102, internationale Verhandlungen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Dem Bundesrat ist der Miteinbezug der parlamentarischen Kommissionen ein wichtiges Anliegen. Er ist selbstverständlich bereit, die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen zu den Richt- und Leitlinien zum Mandat für die Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen zu konsultieren, wie es das Parlamentsgesetz vorschreibt. Da die Motion auf die Umsetzung einer bestehenden Gesetzesbestimmung zielt und den Bundesrat weder beauftragt, einen Erlass vorzulegen, noch damit, eine Massnahme zu treffen, ist sie aus formalen Gründen abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat konsultiert die Aussenpolitischen Kommissionen gemäss Artikel 152 Absatz 3 ParlG, bevor er Verhandlungen über die Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen (Bankkundengeheimnis) aufnimmt.</p>
- Doppelbesteuerungsabkommen. Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Dem Bundesrat ist der Miteinbezug der parlamentarischen Kommissionen ein wichtiges Anliegen. Er ist selbstverständlich bereit, die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen zu den Richt- und Leitlinien zum Mandat für die Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen zu konsultieren, wie es das Parlamentsgesetz vorschreibt. Da die Motion auf die Umsetzung einer bestehenden Gesetzesbestimmung zielt und den Bundesrat weder beauftragt, einen Erlass vorzulegen, noch damit, eine Massnahme zu treffen, ist sie aus formalen Gründen abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat konsultiert die Aussenpolitischen Kommissionen gemäss Artikel 152 Absatz 3 ParlG, bevor er Verhandlungen über die Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen (Bankkundengeheimnis) aufnimmt.</p>
- Doppelbesteuerungsabkommen. Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen
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