Doppelbesteuerungsabkommen. Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen

ShortId
09.3361
Id
20093361
Updated
24.06.2025 23:29
Language
de
Title
Doppelbesteuerungsabkommen. Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen
AdditionalIndexing
24;421;Bankgeheimnis;Doppelbesteuerung;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Aussenpolitische Kommission;internationale Verhandlungen;Steuerübereinkommen
1
  • L04K11070302, Doppelbesteuerung
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
  • L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
  • L06K080303010101, Aussenpolitische Kommission
  • L05K1002020102, internationale Verhandlungen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Bundesrat ist der Miteinbezug der parlamentarischen Kommissionen ein wichtiges Anliegen. Er ist selbstverständlich bereit, die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen zu den Richt- und Leitlinien zum Mandat für die Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen zu konsultieren, wie es das Parlamentsgesetz vorschreibt. Da die Motion auf die Umsetzung einer bestehenden Gesetzesbestimmung zielt und den Bundesrat weder beauftragt, einen Erlass vorzulegen, noch damit, eine Massnahme zu treffen, ist sie aus formalen Gründen abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat konsultiert die Aussenpolitischen Kommissionen gemäss Artikel 152 Absatz 3 ParlG, bevor er Verhandlungen über die Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen (Bankkundengeheimnis) aufnimmt.</p>
  • Doppelbesteuerungsabkommen. Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat ist der Miteinbezug der parlamentarischen Kommissionen ein wichtiges Anliegen. Er ist selbstverständlich bereit, die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen zu den Richt- und Leitlinien zum Mandat für die Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen zu konsultieren, wie es das Parlamentsgesetz vorschreibt. Da die Motion auf die Umsetzung einer bestehenden Gesetzesbestimmung zielt und den Bundesrat weder beauftragt, einen Erlass vorzulegen, noch damit, eine Massnahme zu treffen, ist sie aus formalen Gründen abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat konsultiert die Aussenpolitischen Kommissionen gemäss Artikel 152 Absatz 3 ParlG, bevor er Verhandlungen über die Änderung der Doppelbesteuerungsabkommen (Bankkundengeheimnis) aufnimmt.</p>
    • Doppelbesteuerungsabkommen. Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen

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