Tamiflu. Verhinderung von Panikkäufen

ShortId
09.3369
Id
20093369
Updated
28.07.2023 10:32
Language
de
Title
Tamiflu. Verhinderung von Panikkäufen
AdditionalIndexing
2841;Epidemie;Medikament;Infektionskrankheit;Sicherung der Versorgung
1
  • L05K0105030102, Medikament
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L04K01050109, Infektionskrankheit
  • L04K01050104, Epidemie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Tamiflu ist das bis heute wirksamste Mittel gegen die Schweinegrippe. Der Bund hat einen Tamiflu-Vorrat für einen Viertel der Bevölkerung. Mit diesen Vorräten können beim Ausbruch einer Grippepandemie alle Kranken behandelt und kann das Pflegepersonal geschützt werden. Angesichts der noch unvorhersehbaren Dynamik dieser Krankheit gilt es zu verhindern, dass es zu Tamiflu-Panikkäufen kommt. Deshalb soll der Bundesrat nebst den wichtigen Informationskampagnen Massnahmen treffen, um in einer Übereinkunft mit der Ärzteschaft sicherzustellen, dass Tamiflu von der Ärzteschaft nicht auf Vorrat, sondern nur im Verdachtsfall abgegeben wird. Ziel ist es, dass der Zugang aller an Schweinegrippe Erkrankter im Falle einer Pandemie gewährleistet bleibt. Weiter soll der Bundesrat rechtzeitig darum besorgt sein, dass grundsätzlich die medikamentöse Pandemievorsorge, z. B. der Tamiflu-Vorrat des Bundes, auch längerfristig sichergestellt wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat mit dem Beschluss, das Medikament Tamiflu der Pflichtlagerhaltung zu unterstellen, die Basis dafür geschaffen, dass sogar die im "worst case"-Szenario einer Pandemie zu erwartenden Krankheitsfälle (höchstens 25 Prozent der Bevölkerung) behandelt werden können und das Medizinalpersonal prophylaktisch geschützt werden kann. Die Freigabe des Pflichtlagers und die Verteilung des Medikamentes auf die Kantone zur Abgabe an Spitäler und behandelnde Ärzteschaft wird dann erfolgen, wenn der freie Markt nicht mehr in der Lage ist, die Nachfrage zu befriedigen.</p><p>In der aktuellen Phase der Pandemie (WHO-Phase 6) lautet die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), dass die Bevölkerung keine antiviralen Medikamente kaufen soll. Tamiflu soll gemäss übereinstimmender Empfehlung des BAG, der Vereinigungen der Ärzteschaft und der Apotheken nur auf ärztliches Rezept und nur zur ärztlich überwachten Behandlung von Infektionen mit Influenza-Viren eingesetzt werden.</p><p>Bis heute konnte der freie Markt auch die zeitweise erhöhte Nachfrage befriedigen. Allfällige lokal auftretende Versorgungsengpässe sind von kurzer Dauer und gefährden die öffentliche Gesundheit nicht. Die Kontrolle und Beschränkung einer "übermässigen" Nachfrage in der Phase der Pandemiegefahr ist Sache der Kantone (Kantonsapotheker). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die öffentliche Gesundheit nicht bedroht ist und dass sich kein Eingriff in die im Vollzug des Epidemiengesetzes und weiterer Erlasse vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen rechtfertigt. Der Bundesrat hält es ebenso wenig für angezeigt, in den freien Markt einzugreifen, und lehnt aus den genannten Gründen die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um Panikkäufe von Tamiflu zu vermeiden und damit sicherzustellen, dass der Zugang zu dem bis jetzt wirksamsten Medikament gegen die Schweinegrippe im Falle einer Pandemie gewährleistet ist.</p>
  • Tamiflu. Verhinderung von Panikkäufen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Tamiflu ist das bis heute wirksamste Mittel gegen die Schweinegrippe. Der Bund hat einen Tamiflu-Vorrat für einen Viertel der Bevölkerung. Mit diesen Vorräten können beim Ausbruch einer Grippepandemie alle Kranken behandelt und kann das Pflegepersonal geschützt werden. Angesichts der noch unvorhersehbaren Dynamik dieser Krankheit gilt es zu verhindern, dass es zu Tamiflu-Panikkäufen kommt. Deshalb soll der Bundesrat nebst den wichtigen Informationskampagnen Massnahmen treffen, um in einer Übereinkunft mit der Ärzteschaft sicherzustellen, dass Tamiflu von der Ärzteschaft nicht auf Vorrat, sondern nur im Verdachtsfall abgegeben wird. Ziel ist es, dass der Zugang aller an Schweinegrippe Erkrankter im Falle einer Pandemie gewährleistet bleibt. Weiter soll der Bundesrat rechtzeitig darum besorgt sein, dass grundsätzlich die medikamentöse Pandemievorsorge, z. B. der Tamiflu-Vorrat des Bundes, auch längerfristig sichergestellt wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat mit dem Beschluss, das Medikament Tamiflu der Pflichtlagerhaltung zu unterstellen, die Basis dafür geschaffen, dass sogar die im "worst case"-Szenario einer Pandemie zu erwartenden Krankheitsfälle (höchstens 25 Prozent der Bevölkerung) behandelt werden können und das Medizinalpersonal prophylaktisch geschützt werden kann. Die Freigabe des Pflichtlagers und die Verteilung des Medikamentes auf die Kantone zur Abgabe an Spitäler und behandelnde Ärzteschaft wird dann erfolgen, wenn der freie Markt nicht mehr in der Lage ist, die Nachfrage zu befriedigen.</p><p>In der aktuellen Phase der Pandemie (WHO-Phase 6) lautet die Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), dass die Bevölkerung keine antiviralen Medikamente kaufen soll. Tamiflu soll gemäss übereinstimmender Empfehlung des BAG, der Vereinigungen der Ärzteschaft und der Apotheken nur auf ärztliches Rezept und nur zur ärztlich überwachten Behandlung von Infektionen mit Influenza-Viren eingesetzt werden.</p><p>Bis heute konnte der freie Markt auch die zeitweise erhöhte Nachfrage befriedigen. Allfällige lokal auftretende Versorgungsengpässe sind von kurzer Dauer und gefährden die öffentliche Gesundheit nicht. Die Kontrolle und Beschränkung einer "übermässigen" Nachfrage in der Phase der Pandemiegefahr ist Sache der Kantone (Kantonsapotheker). Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die öffentliche Gesundheit nicht bedroht ist und dass sich kein Eingriff in die im Vollzug des Epidemiengesetzes und weiterer Erlasse vorgesehene Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen rechtfertigt. Der Bundesrat hält es ebenso wenig für angezeigt, in den freien Markt einzugreifen, und lehnt aus den genannten Gründen die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, um Panikkäufe von Tamiflu zu vermeiden und damit sicherzustellen, dass der Zugang zu dem bis jetzt wirksamsten Medikament gegen die Schweinegrippe im Falle einer Pandemie gewährleistet ist.</p>
    • Tamiflu. Verhinderung von Panikkäufen

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