Ausbau der Attestlehre und Einführung einer "Attestlehre light"
- ShortId
-
09.3374
- Id
-
20093374
- Updated
-
28.07.2023 08:47
- Language
-
de
- Title
-
Ausbau der Attestlehre und Einführung einer "Attestlehre light"
- AdditionalIndexing
-
15;32;Ausbildung am Arbeitsplatz;Arbeit von Jugendlichen;Lehre;junge/r Arbeitnehmer/in;Zugang zum Beruf
- 1
-
- L04K13020201, Ausbildung am Arbeitsplatz
- L04K13020204, Lehre
- L05K0702030313, Zugang zum Beruf
- L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
- L05K0702030202, Arbeit von Jugendlichen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Berufslehre mit Attest ist geeignet, insbesondere schwächeren Jugendlichen den Einstieg in die Berufsausbildung zu ermöglichen. Diese soll ausgebaut werden und dabei nicht mit zu hohen Ansprüchen überladen werden. Viele Berufe haben noch keine Berufslehre mit Attest eingeführt. Bei diesen wurde die Anlehre kürzlich bis zum Jahr 2014 verlängert. Sowohl für diese Berufe wie für die anderen ist die Einführung einer "Attestlehre light" zu prüfen, damit auch Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten den Einstieg ins Erwerbsleben finden. Diese soll bei erfolgreichem Abschluss in weitere Anschlusslösungen führen.</p>
- <p>Die zweijährigen beruflichen Grundbildungen, die sogenannten Attestlehren, sind 2004 mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) eingeführt worden. Ziel ist es, vor allem praktisch begabten Jugendlichen einen in der Wirtschaft anerkannten Abschluss zu ermöglichen. Inzwischen sind bereits 23 Bildungsverordnungen erlassen worden, rund 20 weitere sind geplant. </p><p>Wie alle Abschlüsse der Berufsbildung hat die zweijährige berufliche Grundbildung einen Anschluss auf dem Arbeitsmarkt zum Ziel, d. h. Qualifikationen, für die eine Nachfrage und Arbeitsplätze bestehen. Der soeben erschienene Bericht der OECD über das schweizerische Berufsbildungssystem hebt diese Ausrichtung auf die Arbeitswelt als vorbildhaft hervor.</p><p>Die zweijährigen beruflichen Grundbildungen stellen gemäss der Systematik des neuen BBG die erste berufliche Einstiegsqualifikation dar, die vom Arbeitsmarkt nachgesucht und anerkannt ist. Vorgelagert sind nötigenfalls kantonal bereitgestellte "Brückenangebote" für Jugendliche, die für eine berufliche Grundbildung noch nicht reif sind.</p><p>Die Forderung nach einer "Attestlehre light" durchbricht diese Systematik. Wenn Jugendliche trotz Brückenangeboten nicht in der Lage sind, einen verbindlichen Qualifikationenkatalog zu erfüllen und damit einen eidgenössisch geregelten Abschluss (Berufsattest oder Fähigkeitszeugnis) zu erreichen, ist eine individuelle Bescheinigung ihrer Fähigkeiten angebracht. Hier geht es darum, bestimmte in der Praxis erworbene Kompetenzen auf geeignete Art festzuhalten. Diese Möglichkeit zur Bescheinigung individueller Kompetenzen und Teilqualifikationen besteht bereits.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll prüfen, wie er die Attestlehre weiter ausbauen und eine "Attestlehre light" mit Anschlusslösung einführen kann.</p>
- Ausbau der Attestlehre und Einführung einer "Attestlehre light"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Berufslehre mit Attest ist geeignet, insbesondere schwächeren Jugendlichen den Einstieg in die Berufsausbildung zu ermöglichen. Diese soll ausgebaut werden und dabei nicht mit zu hohen Ansprüchen überladen werden. Viele Berufe haben noch keine Berufslehre mit Attest eingeführt. Bei diesen wurde die Anlehre kürzlich bis zum Jahr 2014 verlängert. Sowohl für diese Berufe wie für die anderen ist die Einführung einer "Attestlehre light" zu prüfen, damit auch Jugendliche mit schulischen Schwierigkeiten den Einstieg ins Erwerbsleben finden. Diese soll bei erfolgreichem Abschluss in weitere Anschlusslösungen führen.</p>
- <p>Die zweijährigen beruflichen Grundbildungen, die sogenannten Attestlehren, sind 2004 mit dem neuen Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) eingeführt worden. Ziel ist es, vor allem praktisch begabten Jugendlichen einen in der Wirtschaft anerkannten Abschluss zu ermöglichen. Inzwischen sind bereits 23 Bildungsverordnungen erlassen worden, rund 20 weitere sind geplant. </p><p>Wie alle Abschlüsse der Berufsbildung hat die zweijährige berufliche Grundbildung einen Anschluss auf dem Arbeitsmarkt zum Ziel, d. h. Qualifikationen, für die eine Nachfrage und Arbeitsplätze bestehen. Der soeben erschienene Bericht der OECD über das schweizerische Berufsbildungssystem hebt diese Ausrichtung auf die Arbeitswelt als vorbildhaft hervor.</p><p>Die zweijährigen beruflichen Grundbildungen stellen gemäss der Systematik des neuen BBG die erste berufliche Einstiegsqualifikation dar, die vom Arbeitsmarkt nachgesucht und anerkannt ist. Vorgelagert sind nötigenfalls kantonal bereitgestellte "Brückenangebote" für Jugendliche, die für eine berufliche Grundbildung noch nicht reif sind.</p><p>Die Forderung nach einer "Attestlehre light" durchbricht diese Systematik. Wenn Jugendliche trotz Brückenangeboten nicht in der Lage sind, einen verbindlichen Qualifikationenkatalog zu erfüllen und damit einen eidgenössisch geregelten Abschluss (Berufsattest oder Fähigkeitszeugnis) zu erreichen, ist eine individuelle Bescheinigung ihrer Fähigkeiten angebracht. Hier geht es darum, bestimmte in der Praxis erworbene Kompetenzen auf geeignete Art festzuhalten. Diese Möglichkeit zur Bescheinigung individueller Kompetenzen und Teilqualifikationen besteht bereits.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat soll prüfen, wie er die Attestlehre weiter ausbauen und eine "Attestlehre light" mit Anschlusslösung einführen kann.</p>
- Ausbau der Attestlehre und Einführung einer "Attestlehre light"
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