Stopp der Plünderung der Sozialwerke durch EU-Bürger

ShortId
09.3399
Id
20093399
Updated
27.07.2023 19:18
Language
de
Title
Stopp der Plünderung der Sozialwerke durch EU-Bürger
AdditionalIndexing
28;10;Taggeld;Versicherungsleistung;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Reduktion;Fremdarbeiter/in;Arbeitslosenversicherung
1
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L04K08020224, Reduktion
  • L04K09020101, Vertrag mit der EU
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit sind die Arbeitslosenzahlen auch in der Hochkonjunktur nicht wesentlich gesunken. Mit Anbruch der jetzigen grossen Rezession schnellen die Arbeitslosenzahlen in die Höhe. Betroffen davon sind vor allem EU-Bürger. So hat die Arbeitslosigkeit unter den Deutschen alIeine im Kanton Zürich um 80 Prozent zugenommen. Ein Grund dafür sind die attraktiven Sozialleistungen der ALV. Wer will schon in sein Herkunftsland zurückgehen, wo es auch keine Arbeit, aber vor allem schlechtere Sozialleistungen gibt? Die Schweiz wird zu einem Magnet und läuft Gefahr, dass unsere Arbeitslosenkasse von EU-Bürgern regelrecht geplündert wird. Die Verträge sind deshalb neu zu verhandeln.</p>
  • <p>Die Schweiz hat in den letzten Jahren stark von der Personenfreizügigkeit und damit von den Arbeitskräften aus der EU profitiert. Es herrscht ein Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen (Gesundheit, Bildung usw.). </p><p>Der aktuelle Anstieg der Arbeitslosenquote erklärt sich in erster Linie durch die schwierige Wirtschaftslage und ist nicht eine Folge der Personenfreizügigkeit. Personen, welche in den letzten Jahren in die Schweiz einwanderten, sind allerdings durch die Krise relativ stark betroffen, da viele von ihnen in der Industrie tätig waren. Diese Branche verzeichnet aktuell konjunkturbedingt eine starke Zunahme bei der Arbeitslosigkeit. Zudem handelt es sich bei den Zugewanderten - den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprechend - sehr häufig um gut qualifizierte Arbeitskräfte, die schon seit mehreren Jahren Beiträge an die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Ihre Chancen für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt stehen gut. Gleichzeitig nimmt aktuell die Zuwanderung aus der EU-17/Efta ab. Im März 2009 lag die Zahl der Neuzugänge auf den Schweizer Markt aus den Staaten der EU-17/Efta um 25 Prozent unter dem Vorjahreswert. Angesichts der schlechteren Beschäftigungsaussichten ist zu erwarten, dass sich diese Tendenz fortsetzt.</p><p>Arbeitslose EU-Bürger können nicht in die Schweiz einreisen, um hier einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend zu machen. Eine Aufenthaltsbewilligung gemäss Freizügigkeitsabkommen (FZA) erhält nur, wer in der Schweiz als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag hat, eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt oder als Nichterwerbstätiger über genügende finanzielle Mittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügt. Bei Arbeitslosigkeit gelten für alle in der Schweiz Versicherten, EU-Bürger und Schweizer, die gleichen Bedingungen. Für Personen, die während mindestens 12 oder mehr Monaten Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt haben und in der Folge arbeitslos werden, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen nach Artikel 8 Avig erfüllt sind.</p><p>Das FZA verbietet eine Ungleichbehandlung (Diskriminierungsverbot) bzw. Besserstellung der Schweizer gegenüber den EU-Bürgern bei der Anwendung der nationalen Vorschriften. In Anhang II zum FZA wird zwecks Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 verwiesen, welche als Gesamtpaket übernommen wurden. Die für die Sozialversicherungen vorgesehenen Koordinationsregeln sehen neben dem Diskriminierungsverbot u. a. vor, dass bei Arbeitslosigkeit grundsätzlich der letzte Beschäftigungsstaat zuständig ist. In Abweichung von diesem Grundsatz ist für die Grenzgänger der Wohnsitzstaat bei Arbeitslosigkeit zuständig. Diese Regeln sind für alle Mitgliedstaaten und die Schweiz verbindlich. Sie bezwecken neben der Gleichbehandlung u. a., dass Ansprüche und Anwartschaften, welche rechtmässig erworben worden sind, auch gewahrt werden können.</p><p>Das FZA ist nebst dem Freihandelsabkommen der wirtschaftlich wichtigste Vertrag zwischen der Schweiz und EU und trägt massgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes bei. Das Abkommen wurde vom Volk am 8. Februar 2009 mit deutlichem Mehr bestätigt. Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Anlass und auch keine Berechtigung, grundlegende Teile des FZA neu zu verhandeln. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung bildet zudem die eigentliche Basis der Freizügigkeit. Ein vertraglich verbrieftes, einseitiges Abweichen von diesem Prinzip ist deshalb unrealistisch.</p><p>Hingegen ist vorgesehen, im Rahmen der laufenden Avig-Revision für alle Versicherten die Dauer der Versicherungsleistungen verstärkt nach der Anzahl der Beitragsmonate abzustufen. Dem vorgebrachten Anliegen wird dadurch in nichtdiskriminierender Art teilweise entsprochen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die bilateralen Verträge mit der EU dahingehend zu ändern, dass EU-Bürger, welche im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz eingereist und arbeitslos werden, keine vollen, sondern abgestufte Sozialleistungen der Arbeitslosenkasse nach Anzahl der Beitragsmonate erhalten.</p>
  • Stopp der Plünderung der Sozialwerke durch EU-Bürger
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit sind die Arbeitslosenzahlen auch in der Hochkonjunktur nicht wesentlich gesunken. Mit Anbruch der jetzigen grossen Rezession schnellen die Arbeitslosenzahlen in die Höhe. Betroffen davon sind vor allem EU-Bürger. So hat die Arbeitslosigkeit unter den Deutschen alIeine im Kanton Zürich um 80 Prozent zugenommen. Ein Grund dafür sind die attraktiven Sozialleistungen der ALV. Wer will schon in sein Herkunftsland zurückgehen, wo es auch keine Arbeit, aber vor allem schlechtere Sozialleistungen gibt? Die Schweiz wird zu einem Magnet und läuft Gefahr, dass unsere Arbeitslosenkasse von EU-Bürgern regelrecht geplündert wird. Die Verträge sind deshalb neu zu verhandeln.</p>
    • <p>Die Schweiz hat in den letzten Jahren stark von der Personenfreizügigkeit und damit von den Arbeitskräften aus der EU profitiert. Es herrscht ein Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen (Gesundheit, Bildung usw.). </p><p>Der aktuelle Anstieg der Arbeitslosenquote erklärt sich in erster Linie durch die schwierige Wirtschaftslage und ist nicht eine Folge der Personenfreizügigkeit. Personen, welche in den letzten Jahren in die Schweiz einwanderten, sind allerdings durch die Krise relativ stark betroffen, da viele von ihnen in der Industrie tätig waren. Diese Branche verzeichnet aktuell konjunkturbedingt eine starke Zunahme bei der Arbeitslosigkeit. Zudem handelt es sich bei den Zugewanderten - den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprechend - sehr häufig um gut qualifizierte Arbeitskräfte, die schon seit mehreren Jahren Beiträge an die Arbeitslosenversicherung einbezahlt haben. Ihre Chancen für eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt stehen gut. Gleichzeitig nimmt aktuell die Zuwanderung aus der EU-17/Efta ab. Im März 2009 lag die Zahl der Neuzugänge auf den Schweizer Markt aus den Staaten der EU-17/Efta um 25 Prozent unter dem Vorjahreswert. Angesichts der schlechteren Beschäftigungsaussichten ist zu erwarten, dass sich diese Tendenz fortsetzt.</p><p>Arbeitslose EU-Bürger können nicht in die Schweiz einreisen, um hier einen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend zu machen. Eine Aufenthaltsbewilligung gemäss Freizügigkeitsabkommen (FZA) erhält nur, wer in der Schweiz als Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag hat, eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt oder als Nichterwerbstätiger über genügende finanzielle Mittel und einen Krankenversicherungsschutz verfügt. Bei Arbeitslosigkeit gelten für alle in der Schweiz Versicherten, EU-Bürger und Schweizer, die gleichen Bedingungen. Für Personen, die während mindestens 12 oder mehr Monaten Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt haben und in der Folge arbeitslos werden, besteht ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, sofern alle Anspruchsvoraussetzungen nach Artikel 8 Avig erfüllt sind.</p><p>Das FZA verbietet eine Ungleichbehandlung (Diskriminierungsverbot) bzw. Besserstellung der Schweizer gegenüber den EU-Bürgern bei der Anwendung der nationalen Vorschriften. In Anhang II zum FZA wird zwecks Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit auf die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und Nr. 574/72 verwiesen, welche als Gesamtpaket übernommen wurden. Die für die Sozialversicherungen vorgesehenen Koordinationsregeln sehen neben dem Diskriminierungsverbot u. a. vor, dass bei Arbeitslosigkeit grundsätzlich der letzte Beschäftigungsstaat zuständig ist. In Abweichung von diesem Grundsatz ist für die Grenzgänger der Wohnsitzstaat bei Arbeitslosigkeit zuständig. Diese Regeln sind für alle Mitgliedstaaten und die Schweiz verbindlich. Sie bezwecken neben der Gleichbehandlung u. a., dass Ansprüche und Anwartschaften, welche rechtmässig erworben worden sind, auch gewahrt werden können.</p><p>Das FZA ist nebst dem Freihandelsabkommen der wirtschaftlich wichtigste Vertrag zwischen der Schweiz und EU und trägt massgeblich zur Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes bei. Das Abkommen wurde vom Volk am 8. Februar 2009 mit deutlichem Mehr bestätigt. Der Bundesrat sieht vor diesem Hintergrund keinen Anlass und auch keine Berechtigung, grundlegende Teile des FZA neu zu verhandeln. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung bildet zudem die eigentliche Basis der Freizügigkeit. Ein vertraglich verbrieftes, einseitiges Abweichen von diesem Prinzip ist deshalb unrealistisch.</p><p>Hingegen ist vorgesehen, im Rahmen der laufenden Avig-Revision für alle Versicherten die Dauer der Versicherungsleistungen verstärkt nach der Anzahl der Beitragsmonate abzustufen. Dem vorgebrachten Anliegen wird dadurch in nichtdiskriminierender Art teilweise entsprochen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die bilateralen Verträge mit der EU dahingehend zu ändern, dass EU-Bürger, welche im Rahmen der Personenfreizügigkeit in die Schweiz eingereist und arbeitslos werden, keine vollen, sondern abgestufte Sozialleistungen der Arbeitslosenkasse nach Anzahl der Beitragsmonate erhalten.</p>
    • Stopp der Plünderung der Sozialwerke durch EU-Bürger

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