Aufsichtsabgabe zulasten der Luftfahrt. Definitiver Verzicht auf die zusätzliche Steuer

ShortId
09.3413
Id
20093413
Updated
28.07.2023 09:06
Language
de
Title
Aufsichtsabgabe zulasten der Luftfahrt. Definitiver Verzicht auf die zusätzliche Steuer
AdditionalIndexing
48;24;Kontrolle;Verwaltungstätigkeit;zweckgebundene Abgabe;Beförderung auf dem Luftweg;Luftverkehr
1
  • L04K18040104, Luftverkehr
  • L03K180401, Beförderung auf dem Luftweg
  • L04K11070211, zweckgebundene Abgabe
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist absolut unverantwortlich, in der aktuellen Wirtschaftskrise den für unser Land und die Volkswirtschaft wichtigen Wirtschaftszweig Luftfahrt mit der im revidierten Luftfahrtgesetz vorgesehenen neuen und zusätzlichen Steuer zu belasten und damit Unternehmen und Arbeitsplätze zu gefährden bzw. zu vernichten.</p><p>Die geplante Aufsichtsabgabe steht im totalen Widerspruch zu den beschlossenen Konjunkturprogrammen des Bundes zur Ankurbelung der Wirtschaft und ist eine ungerechte Bestrafung der Luftfahrt, nachdem dem Bankensystem und der Finanzindustrie Bundeshilfen in Milliardenhöhe zuteil geworden sind.</p><p>Die neue Aufsichtsabgabe steht in vollständigem Gegensatz zum Bericht des Bundesrates über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004, worin festgehalten wird, dass "die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Luftfahrt zu fördern ist". Die steuerliche Mehrbelastung durch die Aufsichtsabgabe stellt im Gegenteil einen zusätzlichen Wettbewerbsnachteil dar, wodurch die Luftfahrt markant geschwächt wird.</p><p>Die bereits im Jahr 2008 erfolgten massiven Gebührenerhöhungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt mit Anpassungen zum Teil um mehrere Hundert Prozent ergab für die Luftfahrt eine unverhältnismässige Mehrbelastung und erhöhte den Kostendeckungsgrad des Bundesamtes für Zivilluftfahrt. Weiter gehende steuerliche Belastungen werden nicht mehr akzeptiert.</p><p>Mit der voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung kommenden Revision von Artikel 86 der Bundesverfassung soll der Luftfahrt der von ihr entrichtete Ertrag aus der Mineralölsteuer in Form von Beiträgen an Safety, Security und Umweltschutzmassnahmen zurückerstattet werden. Mit der Einführung einer neuen Aufsichtsabgabe wird die Rückerstattung des Mineralölsteuerertrages zugunsten der Luftfahrt im rechnerischen Vergleich faktisch um die Hälfte reduziert, was einer Täuschung des Stimmbürgers gleichkommt und staatspolitisch bedenklich ist.</p>
  • <p>Am 20. Mai 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision I des Luftfahrtgesetzes zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die darin enthaltene Aufsichtsaufgabe erfüllt zwei Zwecke: Einerseits soll sie der politischen Forderung nach einem höheren Kostendeckungsgrad des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) Rechnung tragen. Andererseits soll sie die kostenneutrale Finanzierung der nötigen zusätzlichen Ressourcen zur Aufrechterhaltung des auch vom Bundesrat geforderten hohen Sicherheitsniveaus in der schweizerischen Zivilluftfahrt ermöglichen (vgl. Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004, BBl 2005 1800).</p><p>Entgegen der Ansicht des Motionärs ist die Aufsichtsabgabe keine Steuer, da sie - anders als eine Steuer - die Verursacher des Aufsichtsaufwands zur Mitfinanzierung heranzieht und nicht die Allgemeinheit. Zudem steht die Aufsichtsabgabe keineswegs in Widerspruch zum Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz. Der Bundesrat hat bereits dort die Haltung vertreten, dass die Kosten für den Staat tragbar bleiben müssen (S. 1799) und dass die Luftfahrt "sowohl ihre betriebswirtschaftlichen wie ihre externen Kosten selber tragen" soll, "damit sich die Nachfrage nach Mobilität an den gesamten volkswirtschaftlichen Kosten orientiert" (S. 1810).</p><p>Der Bundesrat hat bei der Verabschiedung der Botschaft der momentan wirtschaftlich schwierigen Situation Rechnung getragen und die Erträge der Aufsichtsabgabe in den ersten fünf Jahren auf jährlich maximal 5 Millionen Franken beschränkt. Mit diesen Geldern sollen haushaltneutral die notwendigen zusätzlichen Stellen für das Bazl finanziert werden. Vorderhand hat der Bundesrat damit auf die weitere Verbesserung des Kostendeckungsgrades des Bazl verzichtet.</p><p>Eine komplette Streichung der Aufsichtsabgabe wäre nicht opportun, da auch das Parlament in der Vergangenheit wiederholt die Anwendung des Verursacherprinzips und damit eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades des Bazl gefordert hat. Dieser lag vor 2008 bei rund 14 Prozent und stieg durch die 2008 erfolgte Gebührenerhöhung auf gut 17 Prozent (Staatsrechnung 2008, Band 2B Ziffer 803 S. 341).</p><p>Sollte die Aufsichtsabgabe ersatzlos gestrichen werden, könnte nicht nur der Kostendeckungsgrad nicht gesteigert werden. Insbesondere könnten die für das Bazl notwendigen Stellen nicht haushaltneutral geschaffen werden, welche zur Erreichung des allgemein akzeptierten Ziels eines hochstehenden Sicherheitsniveaus in der schweizerischen Luftfahrt erforderlich sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Einführung der neuen zusätzlichen Steuer "Aufsichtsabgabe" zulasten der Luftfahrt definitiv zu verzichten.</p>
  • Aufsichtsabgabe zulasten der Luftfahrt. Definitiver Verzicht auf die zusätzliche Steuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist absolut unverantwortlich, in der aktuellen Wirtschaftskrise den für unser Land und die Volkswirtschaft wichtigen Wirtschaftszweig Luftfahrt mit der im revidierten Luftfahrtgesetz vorgesehenen neuen und zusätzlichen Steuer zu belasten und damit Unternehmen und Arbeitsplätze zu gefährden bzw. zu vernichten.</p><p>Die geplante Aufsichtsabgabe steht im totalen Widerspruch zu den beschlossenen Konjunkturprogrammen des Bundes zur Ankurbelung der Wirtschaft und ist eine ungerechte Bestrafung der Luftfahrt, nachdem dem Bankensystem und der Finanzindustrie Bundeshilfen in Milliardenhöhe zuteil geworden sind.</p><p>Die neue Aufsichtsabgabe steht in vollständigem Gegensatz zum Bericht des Bundesrates über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004, worin festgehalten wird, dass "die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Luftfahrt zu fördern ist". Die steuerliche Mehrbelastung durch die Aufsichtsabgabe stellt im Gegenteil einen zusätzlichen Wettbewerbsnachteil dar, wodurch die Luftfahrt markant geschwächt wird.</p><p>Die bereits im Jahr 2008 erfolgten massiven Gebührenerhöhungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt mit Anpassungen zum Teil um mehrere Hundert Prozent ergab für die Luftfahrt eine unverhältnismässige Mehrbelastung und erhöhte den Kostendeckungsgrad des Bundesamtes für Zivilluftfahrt. Weiter gehende steuerliche Belastungen werden nicht mehr akzeptiert.</p><p>Mit der voraussichtlich im Herbst zur Abstimmung kommenden Revision von Artikel 86 der Bundesverfassung soll der Luftfahrt der von ihr entrichtete Ertrag aus der Mineralölsteuer in Form von Beiträgen an Safety, Security und Umweltschutzmassnahmen zurückerstattet werden. Mit der Einführung einer neuen Aufsichtsabgabe wird die Rückerstattung des Mineralölsteuerertrages zugunsten der Luftfahrt im rechnerischen Vergleich faktisch um die Hälfte reduziert, was einer Täuschung des Stimmbürgers gleichkommt und staatspolitisch bedenklich ist.</p>
    • <p>Am 20. Mai 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision I des Luftfahrtgesetzes zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die darin enthaltene Aufsichtsaufgabe erfüllt zwei Zwecke: Einerseits soll sie der politischen Forderung nach einem höheren Kostendeckungsgrad des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (Bazl) Rechnung tragen. Andererseits soll sie die kostenneutrale Finanzierung der nötigen zusätzlichen Ressourcen zur Aufrechterhaltung des auch vom Bundesrat geforderten hohen Sicherheitsniveaus in der schweizerischen Zivilluftfahrt ermöglichen (vgl. Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz 2004, BBl 2005 1800).</p><p>Entgegen der Ansicht des Motionärs ist die Aufsichtsabgabe keine Steuer, da sie - anders als eine Steuer - die Verursacher des Aufsichtsaufwands zur Mitfinanzierung heranzieht und nicht die Allgemeinheit. Zudem steht die Aufsichtsabgabe keineswegs in Widerspruch zum Bericht über die Luftfahrtpolitik der Schweiz. Der Bundesrat hat bereits dort die Haltung vertreten, dass die Kosten für den Staat tragbar bleiben müssen (S. 1799) und dass die Luftfahrt "sowohl ihre betriebswirtschaftlichen wie ihre externen Kosten selber tragen" soll, "damit sich die Nachfrage nach Mobilität an den gesamten volkswirtschaftlichen Kosten orientiert" (S. 1810).</p><p>Der Bundesrat hat bei der Verabschiedung der Botschaft der momentan wirtschaftlich schwierigen Situation Rechnung getragen und die Erträge der Aufsichtsabgabe in den ersten fünf Jahren auf jährlich maximal 5 Millionen Franken beschränkt. Mit diesen Geldern sollen haushaltneutral die notwendigen zusätzlichen Stellen für das Bazl finanziert werden. Vorderhand hat der Bundesrat damit auf die weitere Verbesserung des Kostendeckungsgrades des Bazl verzichtet.</p><p>Eine komplette Streichung der Aufsichtsabgabe wäre nicht opportun, da auch das Parlament in der Vergangenheit wiederholt die Anwendung des Verursacherprinzips und damit eine Erhöhung des Kostendeckungsgrades des Bazl gefordert hat. Dieser lag vor 2008 bei rund 14 Prozent und stieg durch die 2008 erfolgte Gebührenerhöhung auf gut 17 Prozent (Staatsrechnung 2008, Band 2B Ziffer 803 S. 341).</p><p>Sollte die Aufsichtsabgabe ersatzlos gestrichen werden, könnte nicht nur der Kostendeckungsgrad nicht gesteigert werden. Insbesondere könnten die für das Bazl notwendigen Stellen nicht haushaltneutral geschaffen werden, welche zur Erreichung des allgemein akzeptierten Ziels eines hochstehenden Sicherheitsniveaus in der schweizerischen Luftfahrt erforderlich sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf die Einführung der neuen zusätzlichen Steuer "Aufsichtsabgabe" zulasten der Luftfahrt definitiv zu verzichten.</p>
    • Aufsichtsabgabe zulasten der Luftfahrt. Definitiver Verzicht auf die zusätzliche Steuer

Back to List