Elektronische Fussfesseln als Strafvollzugsmittel

ShortId
09.3424
Id
20093424
Updated
24.06.2025 23:56
Language
de
Title
Elektronische Fussfesseln als Strafvollzugsmittel
AdditionalIndexing
12;Meinungsbildung;Inhaftierung;Evaluation;Ersatzstrafe;Freiheitsbeschränkung
1
  • L04K05010106, Inhaftierung
  • L04K05010104, Ersatzstrafe
  • L04K05010105, Freiheitsbeschränkung
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0802030701, Meinungsbildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ab 1999 haben die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Waadt, Genf und Tessin, ab 2003 auch der Kanton Solothurn, befristete Versuche mit der elektronischen Überwachung Strafgefangener durchgeführt. Diese Versuche wurden vom Bundesrat bewilligt, die Bewilligungen wurden 2002, 2005 und 2006 verlängert. Obschon die vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebenen drei Evaluationsberichte über die Versuche nach Ansicht des Bundesrates eine positive Bilanz gezogen haben, wurde die elektronische Überwachung nicht fest eingeführt. Zum einen ist eine Mehrheit der Kantone dagegen oder hat Vorbehalte. Zum anderen ersetzt der neue Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches, der auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, die kurzen Freiheitsstrafen durch Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit. Obschon die Erfahrung einiger Länder vermuten lässt, dass es weiterhin zur Verhängung kurzer Freiheitsstrafen kommen wird, hat der Bundesrat auf die Einführung einer neuen Sanktionsform verzichtet.</p><p>Heute, wo immer vehementer und gut begründet die Wiedereinführung kurzer Freiheitsstrafen anstelle der seit dem 1. Januar 2007 anwendbaren Geldstrafen gefordert wird, ist es angezeigt, die Möglichkeit eines Vollzugs von Freiheitsstrafen mittels elektronischer Fussfesseln erneut zu prüfen.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Kantone erneut zu dieser Frage zu konsultieren und einen Evaluationsbericht über dieses Strafvollzugsmittel vorzulegen.</p>
  • <p>Seit 1999 werden in mehreren Kantonen der Schweiz befristete Versuche mit dem elektronisch überwachten Vollzug von Freiheitsstrafen ausserhalb der Strafanstalt (Electronic Monitoring) durchgeführt. Sie stützten bzw. stützen sich auf Bewilligungen des Bundesrates, die letztmals 2007 verlängert worden sind. </p><p>Drei Evaluationsberichte, die im Auftrag des Bundesamtes für Justiz erstellt wurden, ziehen zwar eine positive Bilanz dieser Versuche. Bisher wurde jedoch namentlich aus zwei Gründen von einer gesamtschweizerischen Einführung von Electronic Monitoring abgesehen. Zum einen waren in den bisherigen Umfragen die Kantone gegenüber dem Electronic Monitoring mehrheitlich skeptisch oder ablehnend eingestellt. Mit der Inkraftsetzung des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (StGB) auf den 1. Januar 2007 wurden zudem die kurzen Freiheitsstrafen weitgehend durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit ersetzt.</p><p>Der Bundesrat hat daher im Jahr 2007 die Verlängerung der Versuche unter der Auflage bewilligt, dass die Kantone eine ergänzende Auswertung der Versuche durchführen. Dabei standen als Fragestellungen im Vordergrund die Auswirkungen des revidierten Strafgesetzbuches, das konkrete Bedürfnis des elektronisch überwachten Strafvollzuges am Ende von langen Freiheitsstrafen sowie die Kosten.</p><p>Die Kantone, welche Versuche mit Electronic Monitoring durchführen, haben dem Bund bis Ende März 2009 ihre Evaluationsberichte zugestellt (mit Ausnahme des Kantons Genf). Diese werden zurzeit ausgewertet, und es ist vorgesehen, dass der Bundesrat gestützt auf die Evaluation der Kantone über das weitere Schicksal von Electronic Monitoring entscheiden wird. In diesem Sinne wurde das vorliegende Postulat bereits umgesetzt. </p><p>Der Bundesrat überprüft zudem das neue Sanktionensystem des Allgemeinen Teils des StGB, das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Dabei stellt sich auch die Frage nach der Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafe unter sechs Monaten. In diesem Kontext wird diskutiert werden, ob die kurze Freiheitsstrafe in Form von Electronic Monitoring vollzogen werden können soll. In diesem Fall werden sich die Kantone, im Rahmen des normalen Gesetzgebungsverfahrens, wiederum zur Einführung von Electronic Monitoring äussern können. </p><p>Den Anliegen des Postulanten wird somit entsprochen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Einführung elektronischer Fussfesseln als Mittel zum Vollzug von Freiheitsstrafen eine erneute Vernehmlassung bei den Kantonen durchzuführen und eine erneute Evaluation vorzunehmen sowie einen Bericht vorzulegen.</p>
  • Elektronische Fussfesseln als Strafvollzugsmittel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ab 1999 haben die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Waadt, Genf und Tessin, ab 2003 auch der Kanton Solothurn, befristete Versuche mit der elektronischen Überwachung Strafgefangener durchgeführt. Diese Versuche wurden vom Bundesrat bewilligt, die Bewilligungen wurden 2002, 2005 und 2006 verlängert. Obschon die vom Bundesamt für Justiz in Auftrag gegebenen drei Evaluationsberichte über die Versuche nach Ansicht des Bundesrates eine positive Bilanz gezogen haben, wurde die elektronische Überwachung nicht fest eingeführt. Zum einen ist eine Mehrheit der Kantone dagegen oder hat Vorbehalte. Zum anderen ersetzt der neue Allgemeine Teil des Strafgesetzbuches, der auf den 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, die kurzen Freiheitsstrafen durch Geldstrafen oder gemeinnützige Arbeit. Obschon die Erfahrung einiger Länder vermuten lässt, dass es weiterhin zur Verhängung kurzer Freiheitsstrafen kommen wird, hat der Bundesrat auf die Einführung einer neuen Sanktionsform verzichtet.</p><p>Heute, wo immer vehementer und gut begründet die Wiedereinführung kurzer Freiheitsstrafen anstelle der seit dem 1. Januar 2007 anwendbaren Geldstrafen gefordert wird, ist es angezeigt, die Möglichkeit eines Vollzugs von Freiheitsstrafen mittels elektronischer Fussfesseln erneut zu prüfen.</p><p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Kantone erneut zu dieser Frage zu konsultieren und einen Evaluationsbericht über dieses Strafvollzugsmittel vorzulegen.</p>
    • <p>Seit 1999 werden in mehreren Kantonen der Schweiz befristete Versuche mit dem elektronisch überwachten Vollzug von Freiheitsstrafen ausserhalb der Strafanstalt (Electronic Monitoring) durchgeführt. Sie stützten bzw. stützen sich auf Bewilligungen des Bundesrates, die letztmals 2007 verlängert worden sind. </p><p>Drei Evaluationsberichte, die im Auftrag des Bundesamtes für Justiz erstellt wurden, ziehen zwar eine positive Bilanz dieser Versuche. Bisher wurde jedoch namentlich aus zwei Gründen von einer gesamtschweizerischen Einführung von Electronic Monitoring abgesehen. Zum einen waren in den bisherigen Umfragen die Kantone gegenüber dem Electronic Monitoring mehrheitlich skeptisch oder ablehnend eingestellt. Mit der Inkraftsetzung des neuen Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (StGB) auf den 1. Januar 2007 wurden zudem die kurzen Freiheitsstrafen weitgehend durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit ersetzt.</p><p>Der Bundesrat hat daher im Jahr 2007 die Verlängerung der Versuche unter der Auflage bewilligt, dass die Kantone eine ergänzende Auswertung der Versuche durchführen. Dabei standen als Fragestellungen im Vordergrund die Auswirkungen des revidierten Strafgesetzbuches, das konkrete Bedürfnis des elektronisch überwachten Strafvollzuges am Ende von langen Freiheitsstrafen sowie die Kosten.</p><p>Die Kantone, welche Versuche mit Electronic Monitoring durchführen, haben dem Bund bis Ende März 2009 ihre Evaluationsberichte zugestellt (mit Ausnahme des Kantons Genf). Diese werden zurzeit ausgewertet, und es ist vorgesehen, dass der Bundesrat gestützt auf die Evaluation der Kantone über das weitere Schicksal von Electronic Monitoring entscheiden wird. In diesem Sinne wurde das vorliegende Postulat bereits umgesetzt. </p><p>Der Bundesrat überprüft zudem das neue Sanktionensystem des Allgemeinen Teils des StGB, das am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist. Dabei stellt sich auch die Frage nach der Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafe unter sechs Monaten. In diesem Kontext wird diskutiert werden, ob die kurze Freiheitsstrafe in Form von Electronic Monitoring vollzogen werden können soll. In diesem Fall werden sich die Kantone, im Rahmen des normalen Gesetzgebungsverfahrens, wiederum zur Einführung von Electronic Monitoring äussern können. </p><p>Den Anliegen des Postulanten wird somit entsprochen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Einführung elektronischer Fussfesseln als Mittel zum Vollzug von Freiheitsstrafen eine erneute Vernehmlassung bei den Kantonen durchzuführen und eine erneute Evaluation vorzunehmen sowie einen Bericht vorzulegen.</p>
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