Fachstelle gegen Gewalt. Ausbau

ShortId
09.3426
Id
20093426
Updated
27.07.2023 20:02
Language
de
Title
Fachstelle gegen Gewalt. Ausbau
AdditionalIndexing
04;28;Schaffung neuer Bundesstellen;Gewalt;Beratung
1
  • L04K01010207, Gewalt
  • L07K08060103010403, Schaffung neuer Bundesstellen
  • L06K070106020203, Beratung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Fachstelle gegen Gewalt des Eidgenössischen Departements des Inneren wurde 2003 geschaffen. Die damaligen personellen Kapazitäten beliefen sich auf 220 Stellenprozente. Diese Kapazität wurde als eine minimale Ausstattung zum Start bezeichnet. Im Rahmen der Sparmassnahmen des Bundes wurde die Stelle 2006 auf 130 Stellenprozente gekürzt. Die Fachstelle musste entsprechend ihre Tätigkeit auf die Gewalt in Paarbeziehungen und Trennungssituationen beschränken. </p><p>Selbst mit dieser starken thematischen Fokussierung lassen sich die in diesem Feld nötigen Informations-, Koordinations- und Präventionsaufgaben auf nationaler Ebene nicht annähernd erfüllen. Auch Gewaltprävention kann so nicht generell betrieben werden. </p><p>Die Fachstelle ist deshalb personell auszubauen. In einem ersten Schritt ist umgehend wieder der Minimalbestand von 2003 herzustellen.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat in seinem am 13. Mai 2009 verabschiedeten "Bericht über Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen (in Erfüllung des Postulats Stump 05.3694 vom 7. Oktober 2005)" feststellt, ist Gewalt gegen Frauen und insbesondere die Gewalt in Paarbeziehungen und Trennungssituationen ein soziales Problem von erheblichem Ausmass. Wie der Bericht auch zeigt, sind in der Prävention und Bekämpfung dieser Form von Gewalt vonseiten des Bundes und der Kantone in den letzten Jahren wesentliche Verbesserungen erzielt worden. </p><p>Mit der Schaffung der Fachstelle gegen Gewalt (FGG) beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) im Jahr 2003 konnten die Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen verstärkt werden. Es trifft zu, dass die ursprünglich grösser geplante Stelle aus Spargründen bereits beim Start auf 220 Stellenprozente und 2006 auf 130 Stellenprozente verkleinert werden musste. Die FGG konzentriert sich aus diesem Grund auf die häufigste Form der Gewalt gegen Frauen, die Gewalt in Paarbeziehungen. Trotz dieser beschränkten Ressourcen hat sie sich zu einer Informationsdrehscheibe für Fachpersonen und die Öffentlichkeit entwickelt. Sie unterstützt die Arbeit der in der Prävention und Bekämpfung der häuslichen Gewalt tätigen Einrichtungen auf Bundes- und Kantonsebene, dokumentiert und informiert, fördert die Zusammenarbeit und Vernetzung durch die Organisation von nationalen Treffen der Interventionsstellen und Täter- und Täterinnenberatungsstellen der Schweiz und gibt mit eigenen Studien Impulse für die Aus- und Weiterbildung sowie die Forschung. </p><p>Bei der Beurteilung des Engagements des Bundes ist weiter zu berücksichtigen, dass sich auf Bundesebene neben der Fachstelle des EBG weitere Bundesämter in Teilaspekten der Gewalt gegen Frauen engagieren. Im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) angesprochen sind namentlich das Bundesamt für Justiz (BJ; Revisionen des Strafrechts, insbesondere des Sexualstrafrechts, Strafprozessrechts und Opferhilfe), das Bundesamt für Polizei (Verfolgung von grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität wie illegale Prostitution, Kinderpornografie und Frauenhandel) und das Bundesamt für Migration (BFM; geschlechtsspezifische Verfolgung, Flüchtlingsfrauen, die Opfer von Gewalt wurden). </p><p>Im Eidgenössischen Departement des Innern befassen sich neben der Fachstelle gegen Gewalt des EBG auch das Bundesamt für Statistik (BFS; Strafurteilsstatistik, Polizeiliche Kriminalstatistik und Opferhilfestatistik), das BSV (verschiedene Aspekte der Gewalt gegen Kinder) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG; Gewalt als Gesundheitsproblem) mit der Thematik.</p><p>Im erwähnten Bericht des Bundesrates wird eine Reihe von Massnahmen formuliert, die das Engagement des Bundes bei der Bekämpfung der Gewalt in Paarbeziehungen in den nächsten Jahren gezielt verstärken sollen. Beteiligen werden sich eine Reihe von Ämtern, so das BAG, BFM, BFS, BJ, BSV und das EBG. Eine Massnahme sieht die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Federführung des EBG vor, die die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen Ämter und Stellen innerhalb der Bundesverwaltung intensiviert. Es finden sich weitere Massnahmen verschiedener Ämter, die mit Information und Sensibilisierung auch der Prävention dienen. </p><p>Die Umsetzung der in diesem Bericht geplanten Massnahmen will der Bundesrat mittels entsprechenden Prioritätensetzungen im Rahmen der im Voranschlag und Finanzplan zur Verfügung gestellten Mittel realisieren. Dem Bundeshaushalt sollen aufgrund dieser Massnahmen keine Mehrbelastungen auferlegt werden. In diesem Sinn lehnt der Bundesrat auch die Stellenaufstockung der Fachstelle gegen Gewalt des EBG ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Fachstelle gegen Gewalt auszubauen. In einem ersten Schritt ist personell die Fachstelle wieder auf den Minimalstand der Anfangsphase von 2003 aufzustocken. Ein weiterer Ausbau ist vorzusehen.</p>
  • Fachstelle gegen Gewalt. Ausbau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Fachstelle gegen Gewalt des Eidgenössischen Departements des Inneren wurde 2003 geschaffen. Die damaligen personellen Kapazitäten beliefen sich auf 220 Stellenprozente. Diese Kapazität wurde als eine minimale Ausstattung zum Start bezeichnet. Im Rahmen der Sparmassnahmen des Bundes wurde die Stelle 2006 auf 130 Stellenprozente gekürzt. Die Fachstelle musste entsprechend ihre Tätigkeit auf die Gewalt in Paarbeziehungen und Trennungssituationen beschränken. </p><p>Selbst mit dieser starken thematischen Fokussierung lassen sich die in diesem Feld nötigen Informations-, Koordinations- und Präventionsaufgaben auf nationaler Ebene nicht annähernd erfüllen. Auch Gewaltprävention kann so nicht generell betrieben werden. </p><p>Die Fachstelle ist deshalb personell auszubauen. In einem ersten Schritt ist umgehend wieder der Minimalbestand von 2003 herzustellen.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat in seinem am 13. Mai 2009 verabschiedeten "Bericht über Gewalt in Paarbeziehungen. Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen (in Erfüllung des Postulats Stump 05.3694 vom 7. Oktober 2005)" feststellt, ist Gewalt gegen Frauen und insbesondere die Gewalt in Paarbeziehungen und Trennungssituationen ein soziales Problem von erheblichem Ausmass. Wie der Bericht auch zeigt, sind in der Prävention und Bekämpfung dieser Form von Gewalt vonseiten des Bundes und der Kantone in den letzten Jahren wesentliche Verbesserungen erzielt worden. </p><p>Mit der Schaffung der Fachstelle gegen Gewalt (FGG) beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) im Jahr 2003 konnten die Massnahmen des Bundes zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen verstärkt werden. Es trifft zu, dass die ursprünglich grösser geplante Stelle aus Spargründen bereits beim Start auf 220 Stellenprozente und 2006 auf 130 Stellenprozente verkleinert werden musste. Die FGG konzentriert sich aus diesem Grund auf die häufigste Form der Gewalt gegen Frauen, die Gewalt in Paarbeziehungen. Trotz dieser beschränkten Ressourcen hat sie sich zu einer Informationsdrehscheibe für Fachpersonen und die Öffentlichkeit entwickelt. Sie unterstützt die Arbeit der in der Prävention und Bekämpfung der häuslichen Gewalt tätigen Einrichtungen auf Bundes- und Kantonsebene, dokumentiert und informiert, fördert die Zusammenarbeit und Vernetzung durch die Organisation von nationalen Treffen der Interventionsstellen und Täter- und Täterinnenberatungsstellen der Schweiz und gibt mit eigenen Studien Impulse für die Aus- und Weiterbildung sowie die Forschung. </p><p>Bei der Beurteilung des Engagements des Bundes ist weiter zu berücksichtigen, dass sich auf Bundesebene neben der Fachstelle des EBG weitere Bundesämter in Teilaspekten der Gewalt gegen Frauen engagieren. Im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) angesprochen sind namentlich das Bundesamt für Justiz (BJ; Revisionen des Strafrechts, insbesondere des Sexualstrafrechts, Strafprozessrechts und Opferhilfe), das Bundesamt für Polizei (Verfolgung von grenzüberschreitender und organisierter Kriminalität wie illegale Prostitution, Kinderpornografie und Frauenhandel) und das Bundesamt für Migration (BFM; geschlechtsspezifische Verfolgung, Flüchtlingsfrauen, die Opfer von Gewalt wurden). </p><p>Im Eidgenössischen Departement des Innern befassen sich neben der Fachstelle gegen Gewalt des EBG auch das Bundesamt für Statistik (BFS; Strafurteilsstatistik, Polizeiliche Kriminalstatistik und Opferhilfestatistik), das BSV (verschiedene Aspekte der Gewalt gegen Kinder) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG; Gewalt als Gesundheitsproblem) mit der Thematik.</p><p>Im erwähnten Bericht des Bundesrates wird eine Reihe von Massnahmen formuliert, die das Engagement des Bundes bei der Bekämpfung der Gewalt in Paarbeziehungen in den nächsten Jahren gezielt verstärken sollen. Beteiligen werden sich eine Reihe von Ämtern, so das BAG, BFM, BFS, BJ, BSV und das EBG. Eine Massnahme sieht die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Federführung des EBG vor, die die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen Ämter und Stellen innerhalb der Bundesverwaltung intensiviert. Es finden sich weitere Massnahmen verschiedener Ämter, die mit Information und Sensibilisierung auch der Prävention dienen. </p><p>Die Umsetzung der in diesem Bericht geplanten Massnahmen will der Bundesrat mittels entsprechenden Prioritätensetzungen im Rahmen der im Voranschlag und Finanzplan zur Verfügung gestellten Mittel realisieren. Dem Bundeshaushalt sollen aufgrund dieser Massnahmen keine Mehrbelastungen auferlegt werden. In diesem Sinn lehnt der Bundesrat auch die Stellenaufstockung der Fachstelle gegen Gewalt des EBG ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Fachstelle gegen Gewalt auszubauen. In einem ersten Schritt ist personell die Fachstelle wieder auf den Minimalstand der Anfangsphase von 2003 aufzustocken. Ein weiterer Ausbau ist vorzusehen.</p>
    • Fachstelle gegen Gewalt. Ausbau

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