Schaffung von Lehrstellen und Förderung der Weiterbeschäftigung nach der Lehre
- ShortId
-
09.3431
- Id
-
20093431
- Updated
-
27.07.2023 20:43
- Language
-
de
- Title
-
Schaffung von Lehrstellen und Förderung der Weiterbeschäftigung nach der Lehre
- AdditionalIndexing
-
15;32;Schaffung von Arbeitsplätzen;Ausbildung am Arbeitsplatz;duales Bildungssystem;Lehrstelle;Informationskampagne;junge/r Arbeitnehmer/in;Jugendarbeitslosigkeit
- 1
-
- L06K070202030801, Lehrstelle
- L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
- L04K13020205, duales Bildungssystem
- L05K1201020301, Informationskampagne
- L04K13020201, Ausbildung am Arbeitsplatz
- L05K0702030301, Schaffung von Arbeitsplätzen
- L05K0702020112, junge/r Arbeitnehmer/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Berufsbildung ist langfristig orientiert. Sie ermöglicht den Jugendlichen den Einstieg in die Arbeitswelt und sorgt für den Nachwuchs an qualifizierten Fach- und Führungskräften. Es ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen, dass in der aktuellen Wirtschaftssituation einerseits Einsparungen in der Berufsbildung nicht aufgrund kurzfristiger Rentabilitätsüberlegungen erfolgen und dass andererseits die bewährte Orientierung am Arbeitsmarkt nicht durch einen temporären Arbeitsplatzabbau zunichte gemacht wird. Die Lernenden von heute sind die Fach- und Führungskräfte von morgen.</p><p>Zur Lehrstellensituation (Fragen 1-5):</p><p>Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich von Gesetzes wegen gemeinsam für ein genügendes Angebot im Bereich der Berufsbildung ein (Art. 1 des Berufsbildungsgesetzes; BBG). Die Lehrstellenförderung bei den Betrieben erfolgt durch die Kantone. Diese sind mit den lokalen und regionalen Verhältnissen vertraut und verfügen über entsprechende Kontakte vor Ort. Gemäss den monatlichen Erhebungen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie meldeten etliche Kantone im ersten Halbjahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr ein leicht grösseres Lehrstellenangebot. Dies hängt neben den Anstrengungen der Wirtschaft unter anderem damit zusammen, dass die Kantone über ein bewährtes Instrumentarium im Bereich der Lehrstellenförderung verfügen.</p><p>Internationale Unternehmungen werden bereits bei der Standortwerbung auf das duale System angesprochen (siehe Postulat Widmer 08.3306, Schweizerische Verhältnisse und ausländische Firmen); u. a. ist das Potenzial an qualifizierten Berufsleuten in der Schweiz mit ein Grund für die Standortwahl. Zudem kontaktieren die kantonalen Lehrstellenförderungen explizit auch internationale Unternehmungen und zeigen ihnen die Vorteile des dualen Berufsbildungssystems auf. Die traditionell in der Schweiz vertretenen internationalen Firmen wie Siemens oder ABB unterscheiden sich nicht von einheimischen Unternehmungen. Sie stellen zum Teil sogar exemplarische Ausbildungsangebote bereit.</p><p>Der Bund unterstützt die Massnahmen der Kantone auf verschiedenen Ebenen: einerseits finanzielle Unterstützung über einen Grundbeitrag (Art. 53 BBG; 2008: 480 Millionen Franken; 2009: 515 Millionen Franken), andererseits über Innovationsbeiträge und die Abgeltung besonderer Leistungen im öffentlichen Interesse (Art. 54 und 55 BBG; 2008: 36 Millionen Franken; 2009: 52 Millionen Franken). Ferner sorgt der Bund dafür, dass Ausbilden sich weiterhin lohnt, indem bei der Erarbeitung neuer beruflicher Grundbildungen auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Betriebe geachtet wird. In diesem Zusammenhang zeigt es sich, dass Basislehrjahre nur für sehr wenige Branchen infrage kommen (vergleiche auch die Antwort des Bundesrates auf das Postulat Galladé 09.3371, Pilotprojekte für Basislehrjahre).</p><p>In Ergänzung zu den kantonalen Lehrstellenförderungsaktivitäten führt der Bund verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen durch, namentlich im Rahmen der Lehrstellenkonferenz und durch die Kampagne Berufsbildungsplus.ch. Für 2009 sind unter anderem zwei Plakatwellen und Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen.</p><p>Zur Situation der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger (Fragen 6-9):</p><p>Aufgrund der erschwerten Wirtschaftssituation hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner die Betriebe aufgerufen, in der aktuellen wirtschaftlichen Situation Jugendliche nach Beendigung der beruflichen Grundbildung nach Möglichkeit weiterzubeschäftigen.</p><p>In Ergänzung dazu stehen auf Jugendliche zugeschnittene arbeitsmarktliche Massnahmen bereit. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern sowie Studentinnen und Studenten, die sich arbeitslos melden, die Möglichkeit, in einem Berufspraktikum zusätzliche praktische Berufserfahrungen zu sammeln. Die ALV unterstützt die Betriebe bei solchen Berufspraktika und übernimmt maximal 75 Prozent der Taggelder.</p><p>Die Bundesverwaltung hat in den letzten Jahren ihr Angebot an Lehrstellen und Praktikumplätzen massiv ausgebaut und bietet heute rund 1000 Jugendlichen in über 30 verschiedenen Berufen einen Ausbildungsplatz (vgl. auch Motion Galladé 09.3373, Lehrstellen beim Bund und in bundesnahen Betrieben). Sie erreicht eine Ausbildungsquote von 4,1 Prozent (bundesrätliche Zielvorgabe für 2011: 4 Prozent). Eine weitere Erhöhung macht Sinn, wenn nach der Ausbildung auch eine entsprechende Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist.</p><p>Im Hinblick auf Lehrabgängerinnen und -abgänger der Bundesverwaltung, die nach dem Lehrabschluss intern keine feste Anstellung finden, ist der Bund bereit, eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Ab Herbst 2009 steht ihnen das Programm "Ponte" offen. Sie erhalten dadurch eine befristete Anstellung von drei bis neun Monaten und können im Hinblick auf ihren Berufseinstieg zusätzliche Erfahrungen sammeln.</p><p>Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen richtet sich nach den Bestimmungen des Beschaffungsrechtes. Der Bundesrat hat in der Beantwortung der Motion Galladé 04. 3061, "Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium", darauf hingewiesen, dass aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ein sehr enger Spielraum für die Berücksichtigung gesellschaftlich erwünschter Kriterien besteht. Im Entwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen schlägt er vor, dass die Beschaffungsstelle dann die Lehrlingsausbildung berücksichtigen soll, wenn gleichwertige Angebote vorliegen (vgl. Art. 39 Abs. 5 VE BöB, Vernehmlassungsentwurf vom 30. Mai 2008).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der schwierigen Wirtschaftslage und Arbeitsmarktsituation - auch und insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene - bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der untenstehenden Fragen.</p><p>Zur Lehrstellensituation:</p><p>1. Was unternimmt er, um die Unternehmen darin zu bestärken, Lehrstellen anzubieten?</p><p>2. Wie können die Betriebe noch stärker auf die Vorzüge unseres dualen Bildungssystems sowie insbesondere auf den Nutzen für ausbildende Betriebe selber aufmerksam gemacht werden?</p><p>3. Wie können insbesondere internationale Firmen, welchen die Charakteristika unseres dualen Bildungssystems tendenziell weniger geläufig ist, zu einem intensiveren Engagement motiviert werden?</p><p>4. Zu welchen Massnahmen ist er bereit, um diese wichtige Informations- und Sensibilisierungsaufgabe verstärkt wahrzunehmen?</p><p>5. Basislehrjahre vermögen das Anbieten von Lehrstellen für Betriebe insofern rentabler zu machen, als die Jugendlichen mit einem Vorwissen und zu jenem Zeitpunkt übernommen werden können, in dem es sich für Firmen lohnt. Ist der Bundesrat bereit, die Förderung von Basislehrjahren zu stärken?</p><p>Zur Situation der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger:</p><p>6. Wie können aus seiner Sicht die Unternehmen verstärkt zur Weiterbeschäftigung ihrer Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger motiviert werden?</p><p>7. Inwiefern ist er bereit, entsprechende Aktivitäten und Gespräche mit den Führungskräften in den Betrieben zu veranlassen?</p><p>8. Sowohl betreffend Lehrstellenangebot als auch betreffend Weiterbeschäftigung nach der Lehre hat der Bund aus unserer Sicht eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Wie kann er dieser aus der Sicht des Bundesrates künftig verstärkt gerecht werden?</p><p>9. Inwiefern ist er bereit, sicherzustellen, dass insbesondere jene Unternehmen, welche von konjunkturstützenden Massnahmen seitens des Bundes profitieren, ihre Verantwortung sowohl bei der Schaffung von Lehrstellen als auch betreffend die Weiterbeschäftigung nach der Lehre wahrnehmen?</p>
- Schaffung von Lehrstellen und Förderung der Weiterbeschäftigung nach der Lehre
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Berufsbildung ist langfristig orientiert. Sie ermöglicht den Jugendlichen den Einstieg in die Arbeitswelt und sorgt für den Nachwuchs an qualifizierten Fach- und Führungskräften. Es ist dem Bundesrat ein grosses Anliegen, dass in der aktuellen Wirtschaftssituation einerseits Einsparungen in der Berufsbildung nicht aufgrund kurzfristiger Rentabilitätsüberlegungen erfolgen und dass andererseits die bewährte Orientierung am Arbeitsmarkt nicht durch einen temporären Arbeitsplatzabbau zunichte gemacht wird. Die Lernenden von heute sind die Fach- und Führungskräfte von morgen.</p><p>Zur Lehrstellensituation (Fragen 1-5):</p><p>Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich von Gesetzes wegen gemeinsam für ein genügendes Angebot im Bereich der Berufsbildung ein (Art. 1 des Berufsbildungsgesetzes; BBG). Die Lehrstellenförderung bei den Betrieben erfolgt durch die Kantone. Diese sind mit den lokalen und regionalen Verhältnissen vertraut und verfügen über entsprechende Kontakte vor Ort. Gemäss den monatlichen Erhebungen des Bundesamtes für Berufsbildung und Technologie meldeten etliche Kantone im ersten Halbjahr 2009 im Vergleich zum Vorjahr ein leicht grösseres Lehrstellenangebot. Dies hängt neben den Anstrengungen der Wirtschaft unter anderem damit zusammen, dass die Kantone über ein bewährtes Instrumentarium im Bereich der Lehrstellenförderung verfügen.</p><p>Internationale Unternehmungen werden bereits bei der Standortwerbung auf das duale System angesprochen (siehe Postulat Widmer 08.3306, Schweizerische Verhältnisse und ausländische Firmen); u. a. ist das Potenzial an qualifizierten Berufsleuten in der Schweiz mit ein Grund für die Standortwahl. Zudem kontaktieren die kantonalen Lehrstellenförderungen explizit auch internationale Unternehmungen und zeigen ihnen die Vorteile des dualen Berufsbildungssystems auf. Die traditionell in der Schweiz vertretenen internationalen Firmen wie Siemens oder ABB unterscheiden sich nicht von einheimischen Unternehmungen. Sie stellen zum Teil sogar exemplarische Ausbildungsangebote bereit.</p><p>Der Bund unterstützt die Massnahmen der Kantone auf verschiedenen Ebenen: einerseits finanzielle Unterstützung über einen Grundbeitrag (Art. 53 BBG; 2008: 480 Millionen Franken; 2009: 515 Millionen Franken), andererseits über Innovationsbeiträge und die Abgeltung besonderer Leistungen im öffentlichen Interesse (Art. 54 und 55 BBG; 2008: 36 Millionen Franken; 2009: 52 Millionen Franken). Ferner sorgt der Bund dafür, dass Ausbilden sich weiterhin lohnt, indem bei der Erarbeitung neuer beruflicher Grundbildungen auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Betriebe geachtet wird. In diesem Zusammenhang zeigt es sich, dass Basislehrjahre nur für sehr wenige Branchen infrage kommen (vergleiche auch die Antwort des Bundesrates auf das Postulat Galladé 09.3371, Pilotprojekte für Basislehrjahre).</p><p>In Ergänzung zu den kantonalen Lehrstellenförderungsaktivitäten führt der Bund verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen durch, namentlich im Rahmen der Lehrstellenkonferenz und durch die Kampagne Berufsbildungsplus.ch. Für 2009 sind unter anderem zwei Plakatwellen und Werbung in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen.</p><p>Zur Situation der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger (Fragen 6-9):</p><p>Aufgrund der erschwerten Wirtschaftssituation hat das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement gemeinsam mit den Spitzenverbänden der Sozialpartner die Betriebe aufgerufen, in der aktuellen wirtschaftlichen Situation Jugendliche nach Beendigung der beruflichen Grundbildung nach Möglichkeit weiterzubeschäftigen.</p><p>In Ergänzung dazu stehen auf Jugendliche zugeschnittene arbeitsmarktliche Massnahmen bereit. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) bietet Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern sowie Studentinnen und Studenten, die sich arbeitslos melden, die Möglichkeit, in einem Berufspraktikum zusätzliche praktische Berufserfahrungen zu sammeln. Die ALV unterstützt die Betriebe bei solchen Berufspraktika und übernimmt maximal 75 Prozent der Taggelder.</p><p>Die Bundesverwaltung hat in den letzten Jahren ihr Angebot an Lehrstellen und Praktikumplätzen massiv ausgebaut und bietet heute rund 1000 Jugendlichen in über 30 verschiedenen Berufen einen Ausbildungsplatz (vgl. auch Motion Galladé 09.3373, Lehrstellen beim Bund und in bundesnahen Betrieben). Sie erreicht eine Ausbildungsquote von 4,1 Prozent (bundesrätliche Zielvorgabe für 2011: 4 Prozent). Eine weitere Erhöhung macht Sinn, wenn nach der Ausbildung auch eine entsprechende Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt vorhanden ist.</p><p>Im Hinblick auf Lehrabgängerinnen und -abgänger der Bundesverwaltung, die nach dem Lehrabschluss intern keine feste Anstellung finden, ist der Bund bereit, eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Ab Herbst 2009 steht ihnen das Programm "Ponte" offen. Sie erhalten dadurch eine befristete Anstellung von drei bis neun Monaten und können im Hinblick auf ihren Berufseinstieg zusätzliche Erfahrungen sammeln.</p><p>Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen richtet sich nach den Bestimmungen des Beschaffungsrechtes. Der Bundesrat hat in der Beantwortung der Motion Galladé 04. 3061, "Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium", darauf hingewiesen, dass aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ein sehr enger Spielraum für die Berücksichtigung gesellschaftlich erwünschter Kriterien besteht. Im Entwurf zur Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen schlägt er vor, dass die Beschaffungsstelle dann die Lehrlingsausbildung berücksichtigen soll, wenn gleichwertige Angebote vorliegen (vgl. Art. 39 Abs. 5 VE BöB, Vernehmlassungsentwurf vom 30. Mai 2008).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der schwierigen Wirtschaftslage und Arbeitsmarktsituation - auch und insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene - bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der untenstehenden Fragen.</p><p>Zur Lehrstellensituation:</p><p>1. Was unternimmt er, um die Unternehmen darin zu bestärken, Lehrstellen anzubieten?</p><p>2. Wie können die Betriebe noch stärker auf die Vorzüge unseres dualen Bildungssystems sowie insbesondere auf den Nutzen für ausbildende Betriebe selber aufmerksam gemacht werden?</p><p>3. Wie können insbesondere internationale Firmen, welchen die Charakteristika unseres dualen Bildungssystems tendenziell weniger geläufig ist, zu einem intensiveren Engagement motiviert werden?</p><p>4. Zu welchen Massnahmen ist er bereit, um diese wichtige Informations- und Sensibilisierungsaufgabe verstärkt wahrzunehmen?</p><p>5. Basislehrjahre vermögen das Anbieten von Lehrstellen für Betriebe insofern rentabler zu machen, als die Jugendlichen mit einem Vorwissen und zu jenem Zeitpunkt übernommen werden können, in dem es sich für Firmen lohnt. Ist der Bundesrat bereit, die Förderung von Basislehrjahren zu stärken?</p><p>Zur Situation der Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger:</p><p>6. Wie können aus seiner Sicht die Unternehmen verstärkt zur Weiterbeschäftigung ihrer Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger motiviert werden?</p><p>7. Inwiefern ist er bereit, entsprechende Aktivitäten und Gespräche mit den Führungskräften in den Betrieben zu veranlassen?</p><p>8. Sowohl betreffend Lehrstellenangebot als auch betreffend Weiterbeschäftigung nach der Lehre hat der Bund aus unserer Sicht eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Wie kann er dieser aus der Sicht des Bundesrates künftig verstärkt gerecht werden?</p><p>9. Inwiefern ist er bereit, sicherzustellen, dass insbesondere jene Unternehmen, welche von konjunkturstützenden Massnahmen seitens des Bundes profitieren, ihre Verantwortung sowohl bei der Schaffung von Lehrstellen als auch betreffend die Weiterbeschäftigung nach der Lehre wahrnehmen?</p>
- Schaffung von Lehrstellen und Förderung der Weiterbeschäftigung nach der Lehre
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