Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse beim Export von Agrarprodukten in die EU
- ShortId
-
09.3432
- Id
-
20093432
- Updated
-
27.07.2023 19:03
- Language
-
de
- Title
-
Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse beim Export von Agrarprodukten in die EU
- AdditionalIndexing
-
55;10;Vertrag mit der EU;Handel mit Agrarerzeugnissen;Liberalisierung des Handels;nichttarifäres Handelshemmnis;Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte;Freihandelsabkommen
- 1
-
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- L05K1401040304, Exportmassnahmen für landwirtschaftliche Produkte
- L05K0701020101, nichttarifäres Handelshemmnis
- L05K0701020204, Freihandelsabkommen
- L05K0701020404, Liberalisierung des Handels
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bund hat im November 2008 Verhandlungen mit der EU für ein umfassendes Freihandelsabkommen für die Ernährungswirtschaft aufgenommen. Bekanntlich wird durch den Grenzschutz der Austausch von Waren beschränkt. Dabei muss zwischen tarifären (TH) und nichttarifären Handelshemmnissen (NTH) unterschieden werden. Zölle (Tarife) werden als Handelshemmnisse wahrgenommen. Deshalb wird Freihandel oftmals mit der Aufhebung von Zöllen gleichgesetzt. Der Export von Agrargütern wird aber auch, wie die bilateralen Verträge I und II mit der EU zeigen, durch NTH beschränkt. Diese verhindern oder erschweren den Export erheblich, obwohl keine Zölle erhoben werden. Oft sind es administrative Hürden - notwendige Exportpapiere, Vorauszahlung der Mehrwertsteuer, unterschiedliche Auflagen der Etikettierung in den verschiedenen EU-Ländern usw. -, die den Export kompliziert, teuer und dadurch uninteressant machen. Zudem erscheint das einzelne NTH oftmals unbedeutend, doch dadurch wird der erfolgreiche Export von schweizerischen Agrarprodukten erschwert und verhindert. So ist z. B. die Nutzung des per 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Zollkontingents zu Wurstwaren nicht möglich, da in der Verordnung (EG) Nr. 1399/2007, Artikel 4, ein Handelsvolumen (Ein- oder Ausfuhr) von jährlich 25 Tonnen mit Drittländern vorgeschrieben ist, wenn man einen sogenannten Einfuhrlizenzantrag stellen will.</p><p>In den Verhandlungen mit der EU sollen deshalb in einem ersten Schritt die NTH ausgeräumt werden. Erst wenn diese Hindernisse entfernt sind, können die heute bestehenden Möglichkeiten der Bilateralen I und II auch effektiv genutzt werden. Durch geeignete Vereinbarungen und Massnahmen soll verhindert werden, dass die EU oder einzelne EU-Länder neue NTH aufbauen. Erst dann soll über eine weitere Grenzöffnung im tarifären Bereich verhandelt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass die nichttarifären Handelshemmnisse den Export teilweise deutlich erschweren. Das heisst aber nicht, dass die tarifären Hindernisse unbedeutend sind. Gemäss WTO-Auswertungen beträgt der durchschnittliche Zollschutz der EU für Agrarprodukte zurzeit 17,9 Prozent (Wertzolläquivalent), derjenige der Schweiz 29,4 Prozent. Mit dem geplanten Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich will der Bundesrat deshalb den schweizerischen Produzenten einen möglichst umfassenden Zugang zum EU-Binnenmarkt verschaffen. Dazu sollen nebst den tarifären auch die nichttarifären Handelshemmnisse abgebaut werden.</p><p>Die EU hat mehrfach betont, dass ihre Interessen insbesondere bei einem Abbau der Zölle und Kontingente liegen. Der Bundesrat betrachtet es deshalb als wenig erfolgversprechend, die Verhandlungen in einem ersten Schritt auf den Abbau nichttarifärer Hindernisse zu beschränken. Er ist der Ansicht, dass nur ein umfassender Ansatz Aussicht auf ein Abkommen verspricht, das auch die Schweizer Interessen berücksichtigt.</p><p>Der verbesserte Marktzugang in die EU ist ferner nur eine Entwicklung, die durch das angestrebte Abkommen erreicht werden soll. Der Bundesrat will auch die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Ernährungswirtschaft der Schweiz verbessern und so diesem Sektor langfristige Perspektiven schaffen. Um dies zu erreichen, braucht es auch einen Abbau unseres Zollschutzes gegenüber der EU.</p><p>Ein längerfristiges Aufrechterhalten des hohen Grenzschutzes erachtet der Bundesrat nicht als realistisch, da der Druck von verschiedenen Seiten (u. a. durch Einkaufstourismus, Veredelungsverkehr, bilaterale Freihandelsabkommen, WTO) nicht abnehmen wird. Auch dies ist ein Grund für die vom Bundesrat gewählte umfassende Strategie, welche die Erhaltung oder den Ausbau der Marktanteile im Inland sowie den Zugang zu den europäischen Absatzmärkten ermöglichen soll.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Probleme bei der Nutzung des Nullzollkontingentes für Wurstwaren bewusst. In den Verhandlungen über die entsprechenden Anpassungen des Agrarabkommens konnte er die Hindernisse bereits reduzieren: Die für eine Importlizenz nötige Ein- und Ausfuhrmenge in den beiden Vorjahren konnte von 50 auf 25 Tonnen, die nötige Mindestmenge von 25 auf 1 Tonne reduziert werden. Ausserdem hat der Bundesrat die EU Ende 2008 erneut auf die Schwierigkeiten hingewiesen.</p><p>Importlizenzen sind sowohl in der EU wie auch in der Schweiz notwendig, um Zollkontingente zu verwalten. Importlizenzen können also nur abgeschafft werden, wenn die Zollkontingente (eine tarifäre Massnahme) ebenfalls aufgelöst werden. Das Abschaffen von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen hängt deshalb sehr eng zusammen.</p><p>Aufgrund dieser Überlegungen bildet der Abbau von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen im Rahmen eines Abkommens mit der EU für den Bundesrat ein überzeugendes Gesamtpaket.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in den Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen für die Ernährungswirtschaft mit der EU in einem ersten Verhandlungsschritt die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dabei geht es um einen umfassenden Abbau der nichttarifären Handelshemmnisse im Agrar- und Lebensmittelbereich, damit die heute bestehenden Möglichkeiten der Bilateralen I und II auch effektiv genutzt werden können. Wichtig ist auch, zu verhindern, dass stets neue nichttarifäre Handelshemmnisse aufgebaut werden.</p>
- Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse beim Export von Agrarprodukten in die EU
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bund hat im November 2008 Verhandlungen mit der EU für ein umfassendes Freihandelsabkommen für die Ernährungswirtschaft aufgenommen. Bekanntlich wird durch den Grenzschutz der Austausch von Waren beschränkt. Dabei muss zwischen tarifären (TH) und nichttarifären Handelshemmnissen (NTH) unterschieden werden. Zölle (Tarife) werden als Handelshemmnisse wahrgenommen. Deshalb wird Freihandel oftmals mit der Aufhebung von Zöllen gleichgesetzt. Der Export von Agrargütern wird aber auch, wie die bilateralen Verträge I und II mit der EU zeigen, durch NTH beschränkt. Diese verhindern oder erschweren den Export erheblich, obwohl keine Zölle erhoben werden. Oft sind es administrative Hürden - notwendige Exportpapiere, Vorauszahlung der Mehrwertsteuer, unterschiedliche Auflagen der Etikettierung in den verschiedenen EU-Ländern usw. -, die den Export kompliziert, teuer und dadurch uninteressant machen. Zudem erscheint das einzelne NTH oftmals unbedeutend, doch dadurch wird der erfolgreiche Export von schweizerischen Agrarprodukten erschwert und verhindert. So ist z. B. die Nutzung des per 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Zollkontingents zu Wurstwaren nicht möglich, da in der Verordnung (EG) Nr. 1399/2007, Artikel 4, ein Handelsvolumen (Ein- oder Ausfuhr) von jährlich 25 Tonnen mit Drittländern vorgeschrieben ist, wenn man einen sogenannten Einfuhrlizenzantrag stellen will.</p><p>In den Verhandlungen mit der EU sollen deshalb in einem ersten Schritt die NTH ausgeräumt werden. Erst wenn diese Hindernisse entfernt sind, können die heute bestehenden Möglichkeiten der Bilateralen I und II auch effektiv genutzt werden. Durch geeignete Vereinbarungen und Massnahmen soll verhindert werden, dass die EU oder einzelne EU-Länder neue NTH aufbauen. Erst dann soll über eine weitere Grenzöffnung im tarifären Bereich verhandelt werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist ebenfalls der Ansicht, dass die nichttarifären Handelshemmnisse den Export teilweise deutlich erschweren. Das heisst aber nicht, dass die tarifären Hindernisse unbedeutend sind. Gemäss WTO-Auswertungen beträgt der durchschnittliche Zollschutz der EU für Agrarprodukte zurzeit 17,9 Prozent (Wertzolläquivalent), derjenige der Schweiz 29,4 Prozent. Mit dem geplanten Abkommen im Agrar-, Lebensmittel- und Gesundheitsbereich will der Bundesrat deshalb den schweizerischen Produzenten einen möglichst umfassenden Zugang zum EU-Binnenmarkt verschaffen. Dazu sollen nebst den tarifären auch die nichttarifären Handelshemmnisse abgebaut werden.</p><p>Die EU hat mehrfach betont, dass ihre Interessen insbesondere bei einem Abbau der Zölle und Kontingente liegen. Der Bundesrat betrachtet es deshalb als wenig erfolgversprechend, die Verhandlungen in einem ersten Schritt auf den Abbau nichttarifärer Hindernisse zu beschränken. Er ist der Ansicht, dass nur ein umfassender Ansatz Aussicht auf ein Abkommen verspricht, das auch die Schweizer Interessen berücksichtigt.</p><p>Der verbesserte Marktzugang in die EU ist ferner nur eine Entwicklung, die durch das angestrebte Abkommen erreicht werden soll. Der Bundesrat will auch die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Ernährungswirtschaft der Schweiz verbessern und so diesem Sektor langfristige Perspektiven schaffen. Um dies zu erreichen, braucht es auch einen Abbau unseres Zollschutzes gegenüber der EU.</p><p>Ein längerfristiges Aufrechterhalten des hohen Grenzschutzes erachtet der Bundesrat nicht als realistisch, da der Druck von verschiedenen Seiten (u. a. durch Einkaufstourismus, Veredelungsverkehr, bilaterale Freihandelsabkommen, WTO) nicht abnehmen wird. Auch dies ist ein Grund für die vom Bundesrat gewählte umfassende Strategie, welche die Erhaltung oder den Ausbau der Marktanteile im Inland sowie den Zugang zu den europäischen Absatzmärkten ermöglichen soll.</p><p>Der Bundesrat ist sich der Probleme bei der Nutzung des Nullzollkontingentes für Wurstwaren bewusst. In den Verhandlungen über die entsprechenden Anpassungen des Agrarabkommens konnte er die Hindernisse bereits reduzieren: Die für eine Importlizenz nötige Ein- und Ausfuhrmenge in den beiden Vorjahren konnte von 50 auf 25 Tonnen, die nötige Mindestmenge von 25 auf 1 Tonne reduziert werden. Ausserdem hat der Bundesrat die EU Ende 2008 erneut auf die Schwierigkeiten hingewiesen.</p><p>Importlizenzen sind sowohl in der EU wie auch in der Schweiz notwendig, um Zollkontingente zu verwalten. Importlizenzen können also nur abgeschafft werden, wenn die Zollkontingente (eine tarifäre Massnahme) ebenfalls aufgelöst werden. Das Abschaffen von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen hängt deshalb sehr eng zusammen.</p><p>Aufgrund dieser Überlegungen bildet der Abbau von tarifären und nichttarifären Handelshemmnissen im Rahmen eines Abkommens mit der EU für den Bundesrat ein überzeugendes Gesamtpaket.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in den Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen für die Ernährungswirtschaft mit der EU in einem ersten Verhandlungsschritt die nichttarifären Handelshemmnisse abzubauen. Dabei geht es um einen umfassenden Abbau der nichttarifären Handelshemmnisse im Agrar- und Lebensmittelbereich, damit die heute bestehenden Möglichkeiten der Bilateralen I und II auch effektiv genutzt werden können. Wichtig ist auch, zu verhindern, dass stets neue nichttarifäre Handelshemmnisse aufgebaut werden.</p>
- Abbau nichttarifärer Handelshemmnisse beim Export von Agrarprodukten in die EU
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