Ausweitung des Zivildienstes zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
- ShortId
-
09.3433
- Id
-
20093433
- Updated
-
27.07.2023 20:02
- Language
-
de
- Title
-
Ausweitung des Zivildienstes zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
- AdditionalIndexing
-
15;09;junger Mensch;Ausländer/in;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Zivildienst;Jugendarbeitslosigkeit;Frau
- 1
-
- L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
- L05K0702030403, Jugendarbeitslosigkeit
- L04K04020301, Zivildienst
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K05060102, Ausländer/in
- L05K0107010301, Frau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Jugendarbeitslosigkeit stellt während der Wirtschaftskrise ein grosses Problem dar. Jugendlichen, welche nach der Lehre oder nach einem Studium keinen Arbeitsvertrag haben und keiner regelmässigen Beschäftigung nachgehen können, fehlt ein Tagesrhythmus. Je länger sie einem geregelten Tagesablauf entzogen sind, desto schwerer fällt ihnen die Integration in die Arbeitswelt. Dazu kommen soziale und finanzielle Probleme, welche sich auf die persönliche Entwicklung und den Lebensweg negativ auswirken.</p><p>Mit dem Zivildienst hätte die Schweiz ein gutes und erprobtes System gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Viele Hundert Betriebe und Institutionen bieten jungen Leuten interessante Stellen in Sozial- und Umweltbereichen an. Dort verrichten sie wertvolle Arbeit zum Wohl der Gesellschaft, Aufgaben, welche sonst mangels finanzieller Mittel nicht wahrgenommen werden können. Die Entlöhnung erfolgt zum grössten Teil über die EO, die Existenzsicherung ist auf diese Weise, im Gegensatz zu Praktikumstellen, gewährleistet.</p><p>Die Nachfrage der Einsatzbetriebe nach zivildienstleistenden Personen überstieg das Angebot an zivildienstpflichtigen Personen deutlich. Das Stellenpotenzial ist also vorhanden.</p><p>Ausländische Jugendliche sind überdurchschnittlich von Jugendarbeitslosigkeit betroffen, dürfen jedoch keinen Zivildienst leisten. Junge Frauen müssten sich zuerst für den Militärdienst melden und als diensttauglich erklärt werden, bevor sie sich dann für den Zivildienst entscheiden könnten.</p><p>Eine Öffnung des Zivildienstes würde der Jugendarbeitslosigkeit entgegentreten, den Jugendlichen neue Perspektiven eröffnen und vielen wohltätigen und sozialen Betrieben eine Unterstützung bieten.</p>
- <p>Der Bundesrat beobachtet die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt mit Sorge. Gerade junge Erwachsene sind von konjunkturellen Schwankungen des Arbeitsmarktes überdurchschnittlich betroffen.</p><p>Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst für militärdienstpflichtige Personen, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können. Der Zivildienst wird in Institutionen geleistet, die im öffentlichen Interesse tätig sind. Die Zahl der Einsatzplätze des Zivildienstes in diesen Institutionen ist limitiert, damit die Zivildiensteinsätze arbeitsmarkt- und wettbewerbsneutral sind und damit zivildienstleistende Personen nicht zur Konkurrenz für andere Personengruppen aus dem zweiten Arbeitsmarkt werden, die in vielen dieser Institutionen beschäftigt werden. Betroffen sind insbesondere Praktikanten und Praktikantinnen, Arbeitslose, Bezüger und Bürgerinnen von Leistungen der Invalidenversicherung oder der Sozialhilfe und Straffällige, die zu einer gemeinnützigen Arbeit verurteilt wurden. Würden Anreize gesetzt, damit diese Institutionen mehr zivildienstleistende Personen aufnähmen, so wäre die Gefahr gross, dass dies zu arbeitsmarkt-, bildungs- und sozialpolitisch unerwünschten Nebeneffekten führte und die anderen Personengruppen aus einzelnen Institutionen verdrängt würden.</p><p>Die Fragen der Interpellantin sind wie folgt zu beantworten:</p><p>1. Arbeitslose zivildienstpflichtige Personen finden im Zivildienst eine sinnvolle Überbrückungsmöglichkeit. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst hält sie systematisch dazu an, möglichst viele Zivildiensttage zu leisten. Insofern hat der Zivildienst willkommene beschäftigungspolitische Auswirkungen. Weiter gehende Möglichkeiten zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gibt es im Rahmen des Zivildienstes jedoch nicht. Die Beschäftigungswirksamkeit darf nicht zu einer Hauptaufgabe des Zivildienstes werden. Für Personen, welche die Militärdienstleistung mit ihrem Gewissen vereinbaren können, darf Arbeitslosigkeit nicht zum Anlass dafür werden, die Zulassung zum Zivildienst zu beantragen. Die Kantone verfügen über ein bewährtes Instrumentarium an arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Arbeitslose Lehrabgänger und -abgängerinnen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können grundsätzlich alle arbeitsmarktlichen Massnahmen beanspruchen. Im Vordergrund stehen jedoch die beiden Massnahmen Berufspraktikum und Praxisfirma. Diese Massnahmen werden durch die kantonalen Arbeitsämter jeweils bedarfsgerecht bereitgestellt. Für 2009 haben die Kantone AMM für insgesamt 494 Mllionen Franken budgetiert. Zudem hat der Bundesrat im Rahmen der dritten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beschlossen.</p><p>2. Wer Zivildienst leistet, stärkt in der Tat seine Fach- und Sozialkompetenzen und gewinnt Erfahrungen, die später in der Berufswelt von Nutzen sind.</p><p>3. Artikel 59 der Bundesverfassung sowie die Gesetzgebung des Bundes im Bereich des Zivildienstes erlauben es nicht, die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten, auf ausländische Jugendliche, junge Frauen, die nicht Militärdienst leisten, und weitere Freiwillige auszuweiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der sich abzeichnenden Jugendarbeitslosigkeit frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Sieht er im Zivildienst eine Möglichkeit, den stellenlosen jungen Erwachsenen einen sinnvollen Einsatz im Sozial- und Umweltbereich zu ermöglichen?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass bei den Zivildiensteinsätzen vielfältige Erfahrungen gesammelt werden können, welche später in der Berufswelt von wertvoller Bedeutung sind?</p><p>3. Ist er bereit, freiwillige Zivildiensteinsätze von 3 bis 12 Monaten auf ausländische Jugendliche und junge Frauen (auch ohne Diensttauglichkeit) auszuweiten?</p>
- Ausweitung des Zivildienstes zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Jugendarbeitslosigkeit stellt während der Wirtschaftskrise ein grosses Problem dar. Jugendlichen, welche nach der Lehre oder nach einem Studium keinen Arbeitsvertrag haben und keiner regelmässigen Beschäftigung nachgehen können, fehlt ein Tagesrhythmus. Je länger sie einem geregelten Tagesablauf entzogen sind, desto schwerer fällt ihnen die Integration in die Arbeitswelt. Dazu kommen soziale und finanzielle Probleme, welche sich auf die persönliche Entwicklung und den Lebensweg negativ auswirken.</p><p>Mit dem Zivildienst hätte die Schweiz ein gutes und erprobtes System gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Viele Hundert Betriebe und Institutionen bieten jungen Leuten interessante Stellen in Sozial- und Umweltbereichen an. Dort verrichten sie wertvolle Arbeit zum Wohl der Gesellschaft, Aufgaben, welche sonst mangels finanzieller Mittel nicht wahrgenommen werden können. Die Entlöhnung erfolgt zum grössten Teil über die EO, die Existenzsicherung ist auf diese Weise, im Gegensatz zu Praktikumstellen, gewährleistet.</p><p>Die Nachfrage der Einsatzbetriebe nach zivildienstleistenden Personen überstieg das Angebot an zivildienstpflichtigen Personen deutlich. Das Stellenpotenzial ist also vorhanden.</p><p>Ausländische Jugendliche sind überdurchschnittlich von Jugendarbeitslosigkeit betroffen, dürfen jedoch keinen Zivildienst leisten. Junge Frauen müssten sich zuerst für den Militärdienst melden und als diensttauglich erklärt werden, bevor sie sich dann für den Zivildienst entscheiden könnten.</p><p>Eine Öffnung des Zivildienstes würde der Jugendarbeitslosigkeit entgegentreten, den Jugendlichen neue Perspektiven eröffnen und vielen wohltätigen und sozialen Betrieben eine Unterstützung bieten.</p>
- <p>Der Bundesrat beobachtet die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt mit Sorge. Gerade junge Erwachsene sind von konjunkturellen Schwankungen des Arbeitsmarktes überdurchschnittlich betroffen.</p><p>Der Zivildienst ist ein Ersatzdienst für militärdienstpflichtige Personen, die den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können. Der Zivildienst wird in Institutionen geleistet, die im öffentlichen Interesse tätig sind. Die Zahl der Einsatzplätze des Zivildienstes in diesen Institutionen ist limitiert, damit die Zivildiensteinsätze arbeitsmarkt- und wettbewerbsneutral sind und damit zivildienstleistende Personen nicht zur Konkurrenz für andere Personengruppen aus dem zweiten Arbeitsmarkt werden, die in vielen dieser Institutionen beschäftigt werden. Betroffen sind insbesondere Praktikanten und Praktikantinnen, Arbeitslose, Bezüger und Bürgerinnen von Leistungen der Invalidenversicherung oder der Sozialhilfe und Straffällige, die zu einer gemeinnützigen Arbeit verurteilt wurden. Würden Anreize gesetzt, damit diese Institutionen mehr zivildienstleistende Personen aufnähmen, so wäre die Gefahr gross, dass dies zu arbeitsmarkt-, bildungs- und sozialpolitisch unerwünschten Nebeneffekten führte und die anderen Personengruppen aus einzelnen Institutionen verdrängt würden.</p><p>Die Fragen der Interpellantin sind wie folgt zu beantworten:</p><p>1. Arbeitslose zivildienstpflichtige Personen finden im Zivildienst eine sinnvolle Überbrückungsmöglichkeit. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst hält sie systematisch dazu an, möglichst viele Zivildiensttage zu leisten. Insofern hat der Zivildienst willkommene beschäftigungspolitische Auswirkungen. Weiter gehende Möglichkeiten zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit gibt es im Rahmen des Zivildienstes jedoch nicht. Die Beschäftigungswirksamkeit darf nicht zu einer Hauptaufgabe des Zivildienstes werden. Für Personen, welche die Militärdienstleistung mit ihrem Gewissen vereinbaren können, darf Arbeitslosigkeit nicht zum Anlass dafür werden, die Zulassung zum Zivildienst zu beantragen. Die Kantone verfügen über ein bewährtes Instrumentarium an arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Arbeitslose Lehrabgänger und -abgängerinnen, welche die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, können grundsätzlich alle arbeitsmarktlichen Massnahmen beanspruchen. Im Vordergrund stehen jedoch die beiden Massnahmen Berufspraktikum und Praxisfirma. Diese Massnahmen werden durch die kantonalen Arbeitsämter jeweils bedarfsgerecht bereitgestellt. Für 2009 haben die Kantone AMM für insgesamt 494 Mllionen Franken budgetiert. Zudem hat der Bundesrat im Rahmen der dritten Stufe der konjunkturellen Stabilisierungsmassnahmen zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beschlossen.</p><p>2. Wer Zivildienst leistet, stärkt in der Tat seine Fach- und Sozialkompetenzen und gewinnt Erfahrungen, die später in der Berufswelt von Nutzen sind.</p><p>3. Artikel 59 der Bundesverfassung sowie die Gesetzgebung des Bundes im Bereich des Zivildienstes erlauben es nicht, die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten, auf ausländische Jugendliche, junge Frauen, die nicht Militärdienst leisten, und weitere Freiwillige auszuweiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Zusammenhang mit der sich abzeichnenden Jugendarbeitslosigkeit frage ich den Bundesrat an:</p><p>1. Sieht er im Zivildienst eine Möglichkeit, den stellenlosen jungen Erwachsenen einen sinnvollen Einsatz im Sozial- und Umweltbereich zu ermöglichen?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass bei den Zivildiensteinsätzen vielfältige Erfahrungen gesammelt werden können, welche später in der Berufswelt von wertvoller Bedeutung sind?</p><p>3. Ist er bereit, freiwillige Zivildiensteinsätze von 3 bis 12 Monaten auf ausländische Jugendliche und junge Frauen (auch ohne Diensttauglichkeit) auszuweiten?</p>
- Ausweitung des Zivildienstes zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
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