Tierfreundliche Haltung für Vorweidebetriebe
- ShortId
-
09.3435
- Id
-
20093435
- Updated
-
28.07.2023 08:04
- Language
-
de
- Title
-
Tierfreundliche Haltung für Vorweidebetriebe
- AdditionalIndexing
-
55;Grünland;Landwirtschaft in Berggebieten;Weidemast;Stallhaltung;Vollzug von Beschlüssen;Viehhaltung
- 1
-
- L05K1401010209, Viehhaltung
- L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
- L05K1401010212, Weidemast
- L05K1401020105, Grünland
- L05K1401010211, Stallhaltung
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Vorschriften für das BTS-Programm (Besonders tierfreundliche Stallungssysteme) gemäss Artikel 61 der Direktzahlungsverordnung sind in der Verordnung über die Ethoprogramme geregelt (910.132.4). Die Bestimmungen in Artikel 3 dieser Verordnung tragen den spezifischen Verhältnissen in den "Vorweidebetrieben" nicht genügend Rechnung. Es ist in diesen Vorweidebetrieben nicht immer sinnvoll, die Tiere Tag und Nacht zu weiden. Vor allem bei nassem Wetter ist der Schaden auf der Wiese (Hanglagen) enorm. Insbesondere an heissen Tagen (im Frühling) ist es aus Sicht des Tierwohls vorteilhafter, wenn die Tiere tagsüber im Stall gehalten werden können (weniger Stress durch Insekten). Zudem ist die Arbeitsbelastung auf den Vorweidebetrieben unverhältnismässig hoch, wenn die Tiere täglich zweimal ein- und ausgestallt werden müssen, und die baulichen Investitionen für sechs bis sieben Wochen Weidezeit (Frühling/Herbst) stehen dazu in keinem Verhältnis.</p><p>Es muss mehr Flexibilität für diese Betriebe mit dieser Problematik geben, d. h., die Verordnungen müssen mehr Spielraum lassen.</p>
- <p>Mit der Tierschutzgesetzgebung setzt der Bund für die Tierhaltung einen einheitlichen Standard. Darüber hinaus fördert er das Tierwohl durch die beiden Ethoprogramme "Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS) und "Regelmässiger Auslauf im Freien" (RAUS) durch entsprechende Direktzahlungen.</p><p>Die Landwirte haben die Möglichkeit, mit einer oder mehreren Tierkategorien freiwillig an einem oder an beiden Programmen teilzunehmen. Wenn sich ein Landwirt für die Teilnahme entscheidet, ist ihm bekannt, dass die BTS- bzw. RAUS-Anforderungen strenger sind als jene der Tierschutzgesetzgebung. Im BTS-Programm gelten die folgende Grundsätze: Die Tiere müssen frei in Gruppen in einem Mehrflächen-Haltungssystem gehalten werden, in dem den Tieren Ruhe-, Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die ihrem natürlichen Verhalten angepasst sind. Die Ställe müssen über genügend natürliches Tageslicht verfügen. Dies gilt auch für Vorweideställe von Stufenbetrieben.</p><p>Mit dem BTS-Beitrag wird der Mehraufwand für den Unterhalt des Liege- und des Laufbereichs sowie für die Gebäudekosten abgegolten. Die speziellen Bedingungen der Stufenbetriebe mit Vorweide berücksichtigt der Bund, indem der volle BTS-Beitrag auch für die Zeitspanne ausbezahlt wird, während der die Tiere auf einer Weide ohne Zugang zu einem BTS-Stall gehalten werden. Befindet sich die Weide im Sömmerungsgebiet, erhalten die Betriebe zusätzlich noch einen Sömmerungsbeitrag.</p><p>Der Bundesrat erachtet die BTS-Anforderungen auch für Stufenbetriebe als zumutbar. Durch die Auszahlung des vollen BTS-Beitrages auch während der Sömmerung dürfte es sich für die meisten Stufenbetriebe lohnen, ihre Vorweideställe BTS-tauglich zu machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen für die Ethoprogramme anzupassen. Die Bedingungen für das BTS-Programm müssen den Betrieben mit Sömmerungsweiden (Dreistufen-Betriebe) genügend Rechnung tragen.</p>
- Tierfreundliche Haltung für Vorweidebetriebe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Vorschriften für das BTS-Programm (Besonders tierfreundliche Stallungssysteme) gemäss Artikel 61 der Direktzahlungsverordnung sind in der Verordnung über die Ethoprogramme geregelt (910.132.4). Die Bestimmungen in Artikel 3 dieser Verordnung tragen den spezifischen Verhältnissen in den "Vorweidebetrieben" nicht genügend Rechnung. Es ist in diesen Vorweidebetrieben nicht immer sinnvoll, die Tiere Tag und Nacht zu weiden. Vor allem bei nassem Wetter ist der Schaden auf der Wiese (Hanglagen) enorm. Insbesondere an heissen Tagen (im Frühling) ist es aus Sicht des Tierwohls vorteilhafter, wenn die Tiere tagsüber im Stall gehalten werden können (weniger Stress durch Insekten). Zudem ist die Arbeitsbelastung auf den Vorweidebetrieben unverhältnismässig hoch, wenn die Tiere täglich zweimal ein- und ausgestallt werden müssen, und die baulichen Investitionen für sechs bis sieben Wochen Weidezeit (Frühling/Herbst) stehen dazu in keinem Verhältnis.</p><p>Es muss mehr Flexibilität für diese Betriebe mit dieser Problematik geben, d. h., die Verordnungen müssen mehr Spielraum lassen.</p>
- <p>Mit der Tierschutzgesetzgebung setzt der Bund für die Tierhaltung einen einheitlichen Standard. Darüber hinaus fördert er das Tierwohl durch die beiden Ethoprogramme "Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme" (BTS) und "Regelmässiger Auslauf im Freien" (RAUS) durch entsprechende Direktzahlungen.</p><p>Die Landwirte haben die Möglichkeit, mit einer oder mehreren Tierkategorien freiwillig an einem oder an beiden Programmen teilzunehmen. Wenn sich ein Landwirt für die Teilnahme entscheidet, ist ihm bekannt, dass die BTS- bzw. RAUS-Anforderungen strenger sind als jene der Tierschutzgesetzgebung. Im BTS-Programm gelten die folgende Grundsätze: Die Tiere müssen frei in Gruppen in einem Mehrflächen-Haltungssystem gehalten werden, in dem den Tieren Ruhe-, Bewegungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die ihrem natürlichen Verhalten angepasst sind. Die Ställe müssen über genügend natürliches Tageslicht verfügen. Dies gilt auch für Vorweideställe von Stufenbetrieben.</p><p>Mit dem BTS-Beitrag wird der Mehraufwand für den Unterhalt des Liege- und des Laufbereichs sowie für die Gebäudekosten abgegolten. Die speziellen Bedingungen der Stufenbetriebe mit Vorweide berücksichtigt der Bund, indem der volle BTS-Beitrag auch für die Zeitspanne ausbezahlt wird, während der die Tiere auf einer Weide ohne Zugang zu einem BTS-Stall gehalten werden. Befindet sich die Weide im Sömmerungsgebiet, erhalten die Betriebe zusätzlich noch einen Sömmerungsbeitrag.</p><p>Der Bundesrat erachtet die BTS-Anforderungen auch für Stufenbetriebe als zumutbar. Durch die Auszahlung des vollen BTS-Beitrages auch während der Sömmerung dürfte es sich für die meisten Stufenbetriebe lohnen, ihre Vorweideställe BTS-tauglich zu machen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Bestimmungen für die Ethoprogramme anzupassen. Die Bedingungen für das BTS-Programm müssen den Betrieben mit Sömmerungsweiden (Dreistufen-Betriebe) genügend Rechnung tragen.</p>
- Tierfreundliche Haltung für Vorweidebetriebe
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