Keine nationale Kohäsion im Bereich der Telekommunikation?

ShortId
09.3439
Id
20093439
Updated
28.07.2023 08:15
Language
de
Title
Keine nationale Kohäsion im Bereich der Telekommunikation?
AdditionalIndexing
34;Übertragungsnetz;Durchführung eines Projektes;Koordination;Fernmeldegerät;Freiburg (Kanton)
1
  • L05K1202020101, Fernmeldegerät
  • L06K120202010203, Übertragungsnetz
  • L04K08020314, Koordination
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L05K0301010105, Freiburg (Kanton)
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Mit der Verabschiedung des Fernmeldegesetzes von 1997 (FMG; SR 784.10) vertrat das Parlament die Ansicht, dass der Markt besser in der Lage ist, die Bedürfnisse von Privatpersonen und Unternehmen zu befriedigen, als ein Staatsmonopol. Künftig sollte der Wettbewerb - nicht nur zwischen Diensten, sondern auch zwischen Infrastrukturen - für eine effiziente Bereitstellung von Fernmeldediensten für die Bevölkerung sorgen. Dieser Wille, den Wettbewerb zwischen den Infrastrukturen zu fördern, wurde überdies mit der Änderung des FMG bekräftigt.</p><p>Für die Einschätzung der jüngsten Entwicklungen stützt sich der Bundesrat auf den vom Parlament festgelegten gesetzlichen Rahmen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Durchdringungsgrad der Glasfaser gering ist, vertritt er die Ansicht, dass gegenwärtig kein Marktversagen feststellbar ist und dass die Bereitstellung einer Glasfaserverbindung kein Dienst ist, der als wesentlich einzustufen ist.</p><p>Das Aufkommen der Glasfaser stellt den festgesetzten Rahmen jedoch auf die Probe. Infolge der Annahme des Postulates 09.3002 hat der Bundesrat die Aufgabe, einen Bericht zu verfassen, der unter anderem die Frage der Entwicklung der Glasfaser aus versorgungspolitischer und wettbewerblicher Optik behandeln soll. Erst danach kann entschieden werden, ob wirklich Anlass besteht, einzugreifen, um die Verbreitung der Glasfaser in der Schweiz zu fördern, und falls ja, wie.</p><p>2. Der Bundesrat begrüsst es, dass mehrere Unternehmen in die Glasfaser investieren. Diese Dynamik ist das Ergebnis des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Infrastrukturanbieterinnen. Vor einem solchen Hintergrund liegen die Vielfalt der Ansätze und die Anpassung der Investitionen an die örtlichen Gegebenheiten in der Natur der Sache. Ausserdem ist es wirtschaftlich sinnvoll, dass die Unternehmen zuerst in den städtischen Zentren investieren, da die Ausbaukosten dort weniger hoch sind und die potenzielle Nachfrage grösser ist.</p><p>Es ist zu befürworten, dass die Akteure beim Aufbau von Glasfasernetzen zusammenarbeiten. Es gilt in erster Linie zu verhindern, dass der künftige Wettbewerb durch technische Unvereinbarkeiten gehemmt wird. Die Teilnehmenden an den von der Comcom organisierten runden Tischen und an den vom Bakom eingesetzten Arbeitsgruppen arbeiten daran. In Anbetracht der Höhe der zu investierenden Beträge besteht ein echter Anreiz zur Zusammenarbeit.</p><p>3. Theoretisch schafft das Mehrfasermodell günstigere Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Infrastrukturen als das Einfasermodell. Ein solches Modell ist zwar mit Mehrkosten verbunden, aber diese bleiben durchaus tragbar, wie klarwird, wenn man bedenkt, dass der Hauptteil der Kosten von Bauingenieurarbeiten verursacht wird. Entsteht dank der Einführung dieses Modells ein effizienter Wettbewerb, kann man davon ausgehen, dass die Vorteile, die sich daraus ergeben, die Mehrkosten früher oder später ausgleichen.</p><p>Derzeit stehen die Stromunternehmen bezüglich der von ihnen verrechneten Leistungstarife unter Druck. Ausserdem führen sie getrennt Buch für Energie und Telekommunikation, was ein guter Schutz gegen die Praxis der Quersubventionierung ist. Hinzu kommt, dass verschiedene Akteure, die ihre Bemühungen vereinigen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, ein Interesse daran haben, ihre Buchführung transparent zu gestalten.</p><p>Es besteht somit kein Anlass zur Befürchtung, dass die in Freiburg geplante Partnerschaft zu besonderen Wettbewerbsverzerrungen führt. Letztlich hängt alles von den Bedingungen ab, unter denen die Dienste auf dem Markt angeboten werden. Bei Problemen kann die Weko mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten eingreifen. Es könnte auch Sache der Comcom sein, Lösungen zu finden, wenn beschlossen wird, ihr neue Mittel zuzuweisen.</p><p>4. Die Organisation von runden Tischen ist eine ausgezeichnete Initiative. Die dabei vertretenen Interessen sind jedoch zu unterschiedlich, als dass man hoffen könnte, dass die verschiedenen Parteien sich auf eine nationale Lösung einigen - eine Lösung, die überdies nicht zwingend erforderlich ist und auch nicht den Charakter einer Vorschrift hätte. Es wäre weder vernünftig noch realistisch, eine hypothetische Lösung zu erwarten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Swisscom, der Kanton Freiburg und das Elektrizitätswerk der Groupe e wollen in einem gemeinsamen Projekt ein kantonsweites, flächendeckendes Glasfasernetz bis zu den einzelnen Liegenschaften erstellen.</p><p>Das ist ein Teilschritt in die richtige Richtung: Es wird nur ein Netz erstellt, und es werden nicht zwei Glasfasernetze parallel erstellt. Das senkt die hohen Infrastrukturkosten. Zudem führt die Abdeckung des ganzen Kantonsgebietes zu der in der Telekommunikation unerlässlichen Quersubventionierung zwischen Stadt und Land.</p><p>Das gemeinsame Projekt im Kanton Freiburg ist bislang erst ein Einzelfall. In Zürich und anderen Städten werden parallel mehrere Netze erstellt. Durch die unterschiedlichen Modelle und die nebeneinander entstehenden regionalen Kooperationen ist die nationale Kohäsion in der Telekommunikation infrage gestellt: Es ist zu befürchten, dass dadurch die Entwicklung zu regional unterschiedlichen Produkten und Preisen führt und die weniger dicht besiedelten Landesteile benachteiligt werden.</p><p>Es stellen sich somit folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine moderne, auf Glasfasertechnik basierende Infrastruktur für eine schweizweite leistungsstarke Telekommunikation grundsätzlich eine nationale Angelegenheit ist bzw. zumindest national gesteuert und koordiniert werden müsste?</p><p>2. Sieht er in der heute laufenden Entwicklung (Konzentration des Aufbaus von Glasfasernetzen auf die Städte und grossen Agglomerationen, Bau von parallelen Netzen, zahlreiche regionale Einzelnetze mit unterschiedlichen technischen, rechtlichen und finanziellen Strukturen) nicht auch die Gefahr, dass ihm die nationale Steuerung entgleitet und ein unkoordinierter Wildwuchs an modernen Glasfaserinfrastrukturen in unserem Land entsteht, was zu Doppelspurigkeiten, Mehrkosten und technischen Problemen führt?</p><p>3. Sieht er beim grundsätzlich begrüssenswerten gemeinsamen Projekt im Kanton Freiburg ebenfalls das Problem, dass mit einem Mehrfasermodell Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich entstehen und die dort vorgesehene intransparente Mischrechnung ein beachtliches Risiko für Wettbewerbsverzerrungen beinhaltet?</p><p>4. Meint er nicht auch, dass zunächst der Roundtable der Comcom abgeschlossen und eine nationale Lösung gefunden werden müsste, bevor nun laufend weitere Fakten geschaffen werden?</p>
  • Keine nationale Kohäsion im Bereich der Telekommunikation?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Mit der Verabschiedung des Fernmeldegesetzes von 1997 (FMG; SR 784.10) vertrat das Parlament die Ansicht, dass der Markt besser in der Lage ist, die Bedürfnisse von Privatpersonen und Unternehmen zu befriedigen, als ein Staatsmonopol. Künftig sollte der Wettbewerb - nicht nur zwischen Diensten, sondern auch zwischen Infrastrukturen - für eine effiziente Bereitstellung von Fernmeldediensten für die Bevölkerung sorgen. Dieser Wille, den Wettbewerb zwischen den Infrastrukturen zu fördern, wurde überdies mit der Änderung des FMG bekräftigt.</p><p>Für die Einschätzung der jüngsten Entwicklungen stützt sich der Bundesrat auf den vom Parlament festgelegten gesetzlichen Rahmen. In Anbetracht der Tatsache, dass der Durchdringungsgrad der Glasfaser gering ist, vertritt er die Ansicht, dass gegenwärtig kein Marktversagen feststellbar ist und dass die Bereitstellung einer Glasfaserverbindung kein Dienst ist, der als wesentlich einzustufen ist.</p><p>Das Aufkommen der Glasfaser stellt den festgesetzten Rahmen jedoch auf die Probe. Infolge der Annahme des Postulates 09.3002 hat der Bundesrat die Aufgabe, einen Bericht zu verfassen, der unter anderem die Frage der Entwicklung der Glasfaser aus versorgungspolitischer und wettbewerblicher Optik behandeln soll. Erst danach kann entschieden werden, ob wirklich Anlass besteht, einzugreifen, um die Verbreitung der Glasfaser in der Schweiz zu fördern, und falls ja, wie.</p><p>2. Der Bundesrat begrüsst es, dass mehrere Unternehmen in die Glasfaser investieren. Diese Dynamik ist das Ergebnis des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Infrastrukturanbieterinnen. Vor einem solchen Hintergrund liegen die Vielfalt der Ansätze und die Anpassung der Investitionen an die örtlichen Gegebenheiten in der Natur der Sache. Ausserdem ist es wirtschaftlich sinnvoll, dass die Unternehmen zuerst in den städtischen Zentren investieren, da die Ausbaukosten dort weniger hoch sind und die potenzielle Nachfrage grösser ist.</p><p>Es ist zu befürworten, dass die Akteure beim Aufbau von Glasfasernetzen zusammenarbeiten. Es gilt in erster Linie zu verhindern, dass der künftige Wettbewerb durch technische Unvereinbarkeiten gehemmt wird. Die Teilnehmenden an den von der Comcom organisierten runden Tischen und an den vom Bakom eingesetzten Arbeitsgruppen arbeiten daran. In Anbetracht der Höhe der zu investierenden Beträge besteht ein echter Anreiz zur Zusammenarbeit.</p><p>3. Theoretisch schafft das Mehrfasermodell günstigere Bedingungen für den Wettbewerb zwischen Infrastrukturen als das Einfasermodell. Ein solches Modell ist zwar mit Mehrkosten verbunden, aber diese bleiben durchaus tragbar, wie klarwird, wenn man bedenkt, dass der Hauptteil der Kosten von Bauingenieurarbeiten verursacht wird. Entsteht dank der Einführung dieses Modells ein effizienter Wettbewerb, kann man davon ausgehen, dass die Vorteile, die sich daraus ergeben, die Mehrkosten früher oder später ausgleichen.</p><p>Derzeit stehen die Stromunternehmen bezüglich der von ihnen verrechneten Leistungstarife unter Druck. Ausserdem führen sie getrennt Buch für Energie und Telekommunikation, was ein guter Schutz gegen die Praxis der Quersubventionierung ist. Hinzu kommt, dass verschiedene Akteure, die ihre Bemühungen vereinigen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, ein Interesse daran haben, ihre Buchführung transparent zu gestalten.</p><p>Es besteht somit kein Anlass zur Befürchtung, dass die in Freiburg geplante Partnerschaft zu besonderen Wettbewerbsverzerrungen führt. Letztlich hängt alles von den Bedingungen ab, unter denen die Dienste auf dem Markt angeboten werden. Bei Problemen kann die Weko mit den ihr zur Verfügung stehenden Instrumenten eingreifen. Es könnte auch Sache der Comcom sein, Lösungen zu finden, wenn beschlossen wird, ihr neue Mittel zuzuweisen.</p><p>4. Die Organisation von runden Tischen ist eine ausgezeichnete Initiative. Die dabei vertretenen Interessen sind jedoch zu unterschiedlich, als dass man hoffen könnte, dass die verschiedenen Parteien sich auf eine nationale Lösung einigen - eine Lösung, die überdies nicht zwingend erforderlich ist und auch nicht den Charakter einer Vorschrift hätte. Es wäre weder vernünftig noch realistisch, eine hypothetische Lösung zu erwarten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Swisscom, der Kanton Freiburg und das Elektrizitätswerk der Groupe e wollen in einem gemeinsamen Projekt ein kantonsweites, flächendeckendes Glasfasernetz bis zu den einzelnen Liegenschaften erstellen.</p><p>Das ist ein Teilschritt in die richtige Richtung: Es wird nur ein Netz erstellt, und es werden nicht zwei Glasfasernetze parallel erstellt. Das senkt die hohen Infrastrukturkosten. Zudem führt die Abdeckung des ganzen Kantonsgebietes zu der in der Telekommunikation unerlässlichen Quersubventionierung zwischen Stadt und Land.</p><p>Das gemeinsame Projekt im Kanton Freiburg ist bislang erst ein Einzelfall. In Zürich und anderen Städten werden parallel mehrere Netze erstellt. Durch die unterschiedlichen Modelle und die nebeneinander entstehenden regionalen Kooperationen ist die nationale Kohäsion in der Telekommunikation infrage gestellt: Es ist zu befürchten, dass dadurch die Entwicklung zu regional unterschiedlichen Produkten und Preisen führt und die weniger dicht besiedelten Landesteile benachteiligt werden.</p><p>Es stellen sich somit folgende Fragen:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass eine moderne, auf Glasfasertechnik basierende Infrastruktur für eine schweizweite leistungsstarke Telekommunikation grundsätzlich eine nationale Angelegenheit ist bzw. zumindest national gesteuert und koordiniert werden müsste?</p><p>2. Sieht er in der heute laufenden Entwicklung (Konzentration des Aufbaus von Glasfasernetzen auf die Städte und grossen Agglomerationen, Bau von parallelen Netzen, zahlreiche regionale Einzelnetze mit unterschiedlichen technischen, rechtlichen und finanziellen Strukturen) nicht auch die Gefahr, dass ihm die nationale Steuerung entgleitet und ein unkoordinierter Wildwuchs an modernen Glasfaserinfrastrukturen in unserem Land entsteht, was zu Doppelspurigkeiten, Mehrkosten und technischen Problemen führt?</p><p>3. Sieht er beim grundsätzlich begrüssenswerten gemeinsamen Projekt im Kanton Freiburg ebenfalls das Problem, dass mit einem Mehrfasermodell Mehrkosten im dreistelligen Millionenbereich entstehen und die dort vorgesehene intransparente Mischrechnung ein beachtliches Risiko für Wettbewerbsverzerrungen beinhaltet?</p><p>4. Meint er nicht auch, dass zunächst der Roundtable der Comcom abgeschlossen und eine nationale Lösung gefunden werden müsste, bevor nun laufend weitere Fakten geschaffen werden?</p>
    • Keine nationale Kohäsion im Bereich der Telekommunikation?

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