Regierungsreform
- ShortId
-
09.3447
- Id
-
20093447
- Updated
-
28.07.2023 12:57
- Language
-
de
- Title
-
Regierungsreform
- AdditionalIndexing
-
04;Bundesratswahl;Regierung;Regierungsmitglied;Regierungsreform;Staatssekretär/in;Beziehung Legislative-Exekutive;Zahl der Regierungsmitglieder
- 1
-
- L04K08060204, Regierungsreform
- L04K08060203, Regierung
- L05K0801030201, Bundesratswahl
- L05K0806020301, Regierungsmitglied
- L05K0806020306, Staatssekretär/in
- L04K08030201, Beziehung Legislative-Exekutive
- L06K080602030303, Zahl der Regierungsmitglieder
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der vorgeschlagenen Reform werden drei Ziele angestrebt:</p><p>1. Effizienz und Flexibilität</p><p>Die heutige Departementsstruktur ermöglicht kein Reagieren auf rasch wechselnde Herausforderungen. In der Praxis ist es unmöglich, einen Departementsvorsteher in einem Bereich zu entlasten, wenn er in einem anderen Bereich besonders belastet ist. </p><p>Durch die Ernennung von entsprechenden Ministern oder indem er Aufgaben an sich zieht und einem seiner Mitglieder einen entsprechenden Auftrag erteilt, kann der Bundesrat Schwerpunkte setzen. </p><p>2. Entlastung der Mitglieder des Bundesrates und Konzentration auf die Staatsleitung</p><p>Heute vertun Mitglieder des Bundesrates viel Zeit in parlamentarischen Kommissionen, um Fragen zu beantworten, über die ihre Chefbeamten besser Bescheid wissen.</p><p>Ein verkleinerter Bundesrat muss sich zwangsläufig verstärkt auf die strategische Staatsleitung konzentrieren. Dank des Weisungs- und Entlassungsrechts kann er aber seine Politik gegenüber den Ministern jederzeit durchsetzen. </p><p>3. Klare Verantwortung der Parteien</p><p>Indem die Parteien, die im Bundesrat vertreten sein wollen, sowohl der parteipolitischen als auch der personellen Zusammensetzung des Bundesrates zustimmen müssen, wird die politische Verantwortung der Parteien klarer definiert.</p>
- <p>Im Frühling 2004 wiesen die eidgenössischen Räte die Vorlage 01.080 "Staatsleitungsreform" an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, neue Vorschläge zu unterbreiten, die "eine Stärkung der politischen Führung, eine Entlastung des Bundesrates von Verwaltungsaufgaben und eine Effizienzsteigerung der Verwaltung" zum Ziel haben. Am 22. April 2009 beschloss der Bundesrat, im August eine Grundsatzdiskussion über die Staatsleitungsreform zu führen und zu entscheiden, ob er die Reform weiterverfolgen oder aber den Räten einen Abschreibungsantrag stellen soll. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) billigte dieses Vorgehen am 8. Mai 2009.</p><p>Am 26. August 2009 hat der Bundesrat den Reformbedarf im Bereich der Staatsleitung bejaht. Er strebt eine Stärkung der politischen Führung an und wird dem Parlament im Frühling 2010 konkrete Massnahmen vorschlagen, damit sich der Bundesrat besser als heute auf seine Führungsaufgaben konzentrieren, eigene programmatische Schwerpunkte setzen und neue Herausforderungen rechtzeitig erkennen kann. Der Bundesrat möchte sich aber nicht auf eine Verkleinerung des Kollegiums auf fünf Mitglieder festlegen, sondern verschiedene Massnahmen prüfen und diejenigen, die ihm als geeignet erscheinen, den Räten unterbreiten. Aus diesem Grund spricht er sich gegen die Motion aus. Sollte die Motion im Nationalrat angenommen werden, behält sich der Bundesrat vor, im Ständerat einen Antrag auf Abänderung im Sinne einer offeneren Formulierung zu stellen, die dem Bundesrat mehr Spielraum lässt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Verfassungsänderung mit dem Ziel einer Regierungsreform vorzulegen. Diese Reform soll sich an folgenden Eckwerten orientieren:</p><p>1. Der Bundesrat umfasst fünf Mitglieder. Die Bundesversammlung wählt zu Beginn einer Legislaturperiode die fünf Mitglieder des Bundesrates als Kollektiv. Bei Vakanzen finden Nachwahlen nach dem bisherigen System statt. </p><p>2. Der Bundesrat ernennt und entlässt Minister mit bestimmten Aufgabenbereichen. Die Ernennung bedarf der Bestätigung durch die Bundesversammlung. Die Minister sind an die Weisungen des Bundesrates gebunden. Sie können den Bundesrat vor dem Parlament vertreten.</p>
- Regierungsreform
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der vorgeschlagenen Reform werden drei Ziele angestrebt:</p><p>1. Effizienz und Flexibilität</p><p>Die heutige Departementsstruktur ermöglicht kein Reagieren auf rasch wechselnde Herausforderungen. In der Praxis ist es unmöglich, einen Departementsvorsteher in einem Bereich zu entlasten, wenn er in einem anderen Bereich besonders belastet ist. </p><p>Durch die Ernennung von entsprechenden Ministern oder indem er Aufgaben an sich zieht und einem seiner Mitglieder einen entsprechenden Auftrag erteilt, kann der Bundesrat Schwerpunkte setzen. </p><p>2. Entlastung der Mitglieder des Bundesrates und Konzentration auf die Staatsleitung</p><p>Heute vertun Mitglieder des Bundesrates viel Zeit in parlamentarischen Kommissionen, um Fragen zu beantworten, über die ihre Chefbeamten besser Bescheid wissen.</p><p>Ein verkleinerter Bundesrat muss sich zwangsläufig verstärkt auf die strategische Staatsleitung konzentrieren. Dank des Weisungs- und Entlassungsrechts kann er aber seine Politik gegenüber den Ministern jederzeit durchsetzen. </p><p>3. Klare Verantwortung der Parteien</p><p>Indem die Parteien, die im Bundesrat vertreten sein wollen, sowohl der parteipolitischen als auch der personellen Zusammensetzung des Bundesrates zustimmen müssen, wird die politische Verantwortung der Parteien klarer definiert.</p>
- <p>Im Frühling 2004 wiesen die eidgenössischen Räte die Vorlage 01.080 "Staatsleitungsreform" an den Bundesrat zurück mit dem Auftrag, neue Vorschläge zu unterbreiten, die "eine Stärkung der politischen Führung, eine Entlastung des Bundesrates von Verwaltungsaufgaben und eine Effizienzsteigerung der Verwaltung" zum Ziel haben. Am 22. April 2009 beschloss der Bundesrat, im August eine Grundsatzdiskussion über die Staatsleitungsreform zu führen und zu entscheiden, ob er die Reform weiterverfolgen oder aber den Räten einen Abschreibungsantrag stellen soll. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) billigte dieses Vorgehen am 8. Mai 2009.</p><p>Am 26. August 2009 hat der Bundesrat den Reformbedarf im Bereich der Staatsleitung bejaht. Er strebt eine Stärkung der politischen Führung an und wird dem Parlament im Frühling 2010 konkrete Massnahmen vorschlagen, damit sich der Bundesrat besser als heute auf seine Führungsaufgaben konzentrieren, eigene programmatische Schwerpunkte setzen und neue Herausforderungen rechtzeitig erkennen kann. Der Bundesrat möchte sich aber nicht auf eine Verkleinerung des Kollegiums auf fünf Mitglieder festlegen, sondern verschiedene Massnahmen prüfen und diejenigen, die ihm als geeignet erscheinen, den Räten unterbreiten. Aus diesem Grund spricht er sich gegen die Motion aus. Sollte die Motion im Nationalrat angenommen werden, behält sich der Bundesrat vor, im Ständerat einen Antrag auf Abänderung im Sinne einer offeneren Formulierung zu stellen, die dem Bundesrat mehr Spielraum lässt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Verfassungsänderung mit dem Ziel einer Regierungsreform vorzulegen. Diese Reform soll sich an folgenden Eckwerten orientieren:</p><p>1. Der Bundesrat umfasst fünf Mitglieder. Die Bundesversammlung wählt zu Beginn einer Legislaturperiode die fünf Mitglieder des Bundesrates als Kollektiv. Bei Vakanzen finden Nachwahlen nach dem bisherigen System statt. </p><p>2. Der Bundesrat ernennt und entlässt Minister mit bestimmten Aufgabenbereichen. Die Ernennung bedarf der Bestätigung durch die Bundesversammlung. Die Minister sind an die Weisungen des Bundesrates gebunden. Sie können den Bundesrat vor dem Parlament vertreten.</p>
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