Gerechte Bereinigung der Waldweideflächen
- ShortId
-
09.3457
- Id
-
20093457
- Updated
-
28.07.2023 12:07
- Language
-
de
- Title
-
Gerechte Bereinigung der Waldweideflächen
- AdditionalIndexing
-
55;52;Grünland;Bodennutzung;Wald;Landwirtschaftszone;Landschaftsschutz
- 1
-
- L04K14010201, Bodennutzung
- L05K1401020105, Grünland
- L04K14010702, Wald
- L04K06010409, Landschaftsschutz
- L05K0102040102, Landwirtschaftszone
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Waldweide ist ein landwirtschaftliches Erbe und ein jahrhundertealtes Landschaftsbild, insbesondere im Jurabogen, aber auch in mehreren alpinen Kantonen. Diese Mosaike aus Weide- und Waldflächen bieten eine geeignete Umgebung, um Vieh zu weiden. Ausserdem sind diese Ökosysteme dafür bekannt, dass sie eine grosse biologische Vielfalt wahren. Deshalb können Landwirtinnen und Landwirte sich diese Flächen als ökologische Ausgleichsflächen anrechnen lassen. Sie erhalten dafür jedoch keine zusätzlichen Beiträge. Für die Berechnung der LN werden bei Waldweiden die bewaldeten Flächen vollständig abgezogen. Die Bewirtschaftungsform der Waldweide wird dadurch infrage gestellt, weil die Landwirtinnen und Landwirte sich gezwungen sehen, die Bäume und Wäldchen abzuholzen, um LN zu erhalten.</p><p>In der landwirtschaftlichen Zone gelten Hecken und Feldgehölze von weniger als 800 Quadratmetern Fläche als Teil der LN. Für sie werden sogar Zusatzbeiträge für den ökologischen Ausgleich bezahlt. Es ist deshalb unverständlich und ungerecht, dass ein Wäldchen von weniger als 800 Quadratmetern einerseits nicht als LN gilt, wenn es zu einer Waldweide gehört, jedoch andererseits als LN gilt und zu Zusatzbeiträgen berechtigt, wenn es zu einer Landwirtschaftsparzelle anderer Art gehört. Wird eine solche Ungerechtigkeit aufrechterhalten, haben Waldweiden keine Chance mehr. Die Landwirtinnen und Landwirte wären nicht mehr daran interessiert, die Mosaikstruktur zu bewahren, sondern würden sich vielmehr für die Aufforstung oder das vollständige Abholzen dieser Flächen entscheiden. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Pflege von Waldweiden eine undankbare Aufgabe ist, die wegen der bescheidenen Qualität des Holzes keine Einnahmen bringt.</p><p>Des Weiteren ist die zurzeit für die Kartografierung angewendete Methode (digitales Höhenmodell), die sich auf Flüge im Jahr 2000 stützt, zu veraltet, um den Waldanteil richtig zu bestimmen. Seit 2000 haben die land- und waldwirtschaftlichen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter zahlreiche Pflegeschnitte vorgenommen. Um diese objektiv zu berücksichtigen, müssten umgehend neue Flüge unternommen werden; ansonsten muss die Bereinigung der LN als willkürlich betrachtet werden.</p><p>Es bleibt zu erwähnen, dass diese Vermessungsmethode schlecht auf die Praxis abgestimmt ist, wird doch der Waldanteil aufgrund der Anzahl und der Höhe der vorhandenen Bäume berechnet. Sie bemisst ausserdem nicht die effektive Weidefläche, die allermeistens bis zum Fuss der Bäume reicht. Sie ist juristisch zweifelhaft.</p><p>Der Bundesrat ist es sich deshalb schuldig, die aktuelle Methode vom Bundesamt für Landwirtschaft korrigieren zu lassen, um insbesondere eine wirklich gerechte Behandlung der LN bei Waldweiden und bei Parzellen in der Landwirtschaftszone zu gewährleisten. Die Tatsache, dass Waldweiden zur Forstwirtschaftszone gezählt werden, ändert nichts an ihrer landwirtschaftlichen Nutzung. Waldweiden verdienen es deshalb, administrativ und juristisch gleich behandelt zu werden.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt die wichtige und vielfältige Funktion der Waldweiden. Er hat daher bereits in der Vergangenheit Massnahmen zu deren Förderung erlassen. Im Rahmen der Agrarpolitik 2011 wurden weitere Instrumente zur Unterstützung von Waldweiden mit biologischer Qualität geschaffen. Weitere gezielte Massnahmen zur Förderung der Qualität der Landschaft werden im Bericht zur Motion 06.3635, "Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems", vorgeschlagen. Unter anderem ist vorgesehen, Beiträge für die gezielte Landschaftspflege auszurichten. Die Landschaftsbeiträge sollen nicht nur auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) oder der Sömmerungsfläche, sondern auch auf den übrigen vom Bewirtschafter gepflegten Flächen, welche an die LN oder Sömmerungsflächen angrenzen und für das Landschaftsbild von Bedeutung sind (beispielsweise gestufter Waldrand, Hecken, Gewässerraum, Waldweiden, Streuland), ausgerichtet werden.</p><p>Seit der Einführung der Direktzahlungen werden für die zum Waldareal gehörenden landwirtschaftlich genutzten Teilflächen (Grasflächen) innerhalb einer Waldweide dieselben Beiträge ausgerichtet wie auf der übrigen LN. Am Prinzip der LN-Ermittlung in Waldweiden hat sich seit 1993 nichts geändert. Einzig die Grundlagen (Karten, Luftbilder usw.) wurden aktualisiert, und das bisherige, aufwendige und nicht mehr zeitgemässe Flächen-Ausscheidungshilfsmittel wurde durch ein modernes, durch EDV unterstütztes Messinstrument (Programm "Pâturages") ersetzt. Gestützt auf diese Grundlagen haben die Kantone die betreffenden Flächen ausgeschieden. Für den Bundesrat steht daher eine Änderung der geltenden Flächenausscheidung (Messmethode) bzw. des aktuellen Direktzahlungssystems für Waldweiden nicht zur Diskussion, auch nicht im Bereich von Hecken, Feldgehölzen oder sonstigen Bestockungen von weniger als 800 Metern. Im Waldareal gelten diese Elemente als Bestandteil des Waldes. Zum einen würde damit der gesetzliche Rahmen überschritten, welcher die Direktzahlungen auf die LN beschränkt. Zum anderen würde eine Ungleichbehandlung zu den bestockten Weiden im Alpenraum geschaffen. Des Weiteren liesse sich eine solche Änderung innerhalb des bestehenden Zahlungsrahmens nicht finanzieren. Eine Umverteilung primär zuungunsten der produzierenden Landwirtschaft wäre die Folge.</p><p>Im Kanton Neuenburg wurden die landwirtschaftlich genutzten Flächen in den Waldweiden auf der Basis von Kartografierungen aus den Jahren 2001 und 2002, die dem Kanton seit 2002 zur Verfügung stehen, festgelegt. Die heutigen Bestimmungen erlauben bei bedeutenden, mit Schlagbewilligung des zuständigen Forstdienstes durchgeführten Holzschlägen, die mit dem Programm "Pâturages" ermittelte LN entsprechend zu berücksichtigen. Gesetzeswidrige Holzschläge oder Eingriffe in den Baumbestand zum Zweck des Unterhalts haben keine Änderung der LN zur Folge. Entgegen der Meinung des Motionärs berücksichtigt das Programm "Pâturages" unter anderem auch den möglichen Futterertrag unter der Baumkrone mittels eines Korrekturfaktors (Mittelwert). Die geltenden Instrumente - zusammen mit den Luftbildern aus den Jahren 2007 und 2008 - erlauben, den Bestockungsanteil bzw. die futterbaulich nutzbare Fläche einer bestockten Fläche für die Land- und Forstwirtschaft mit der erforderlichen Genauigkeit aus den Daten der amtlichen Vermessung zu erfassen.</p><p>Mit der Umsetzung der bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Bestimmungen werden sowohl die landwirtschaftlichen als auch die ökologischen Anliegen der Motion berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Er hält am geltenden Prinzip der Festlegung der LN für Waldweiden fest.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Methode zur Bereinigung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) bei Waldweiden so zu ändern, dass Waldweiden im Vergleich mit anderen LN in landwirtschaftlichen Zonen gerecht behandelt werden.</p>
- Gerechte Bereinigung der Waldweideflächen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Waldweide ist ein landwirtschaftliches Erbe und ein jahrhundertealtes Landschaftsbild, insbesondere im Jurabogen, aber auch in mehreren alpinen Kantonen. Diese Mosaike aus Weide- und Waldflächen bieten eine geeignete Umgebung, um Vieh zu weiden. Ausserdem sind diese Ökosysteme dafür bekannt, dass sie eine grosse biologische Vielfalt wahren. Deshalb können Landwirtinnen und Landwirte sich diese Flächen als ökologische Ausgleichsflächen anrechnen lassen. Sie erhalten dafür jedoch keine zusätzlichen Beiträge. Für die Berechnung der LN werden bei Waldweiden die bewaldeten Flächen vollständig abgezogen. Die Bewirtschaftungsform der Waldweide wird dadurch infrage gestellt, weil die Landwirtinnen und Landwirte sich gezwungen sehen, die Bäume und Wäldchen abzuholzen, um LN zu erhalten.</p><p>In der landwirtschaftlichen Zone gelten Hecken und Feldgehölze von weniger als 800 Quadratmetern Fläche als Teil der LN. Für sie werden sogar Zusatzbeiträge für den ökologischen Ausgleich bezahlt. Es ist deshalb unverständlich und ungerecht, dass ein Wäldchen von weniger als 800 Quadratmetern einerseits nicht als LN gilt, wenn es zu einer Waldweide gehört, jedoch andererseits als LN gilt und zu Zusatzbeiträgen berechtigt, wenn es zu einer Landwirtschaftsparzelle anderer Art gehört. Wird eine solche Ungerechtigkeit aufrechterhalten, haben Waldweiden keine Chance mehr. Die Landwirtinnen und Landwirte wären nicht mehr daran interessiert, die Mosaikstruktur zu bewahren, sondern würden sich vielmehr für die Aufforstung oder das vollständige Abholzen dieser Flächen entscheiden. An dieser Stelle sei daran erinnert, dass die Pflege von Waldweiden eine undankbare Aufgabe ist, die wegen der bescheidenen Qualität des Holzes keine Einnahmen bringt.</p><p>Des Weiteren ist die zurzeit für die Kartografierung angewendete Methode (digitales Höhenmodell), die sich auf Flüge im Jahr 2000 stützt, zu veraltet, um den Waldanteil richtig zu bestimmen. Seit 2000 haben die land- und waldwirtschaftlichen Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter zahlreiche Pflegeschnitte vorgenommen. Um diese objektiv zu berücksichtigen, müssten umgehend neue Flüge unternommen werden; ansonsten muss die Bereinigung der LN als willkürlich betrachtet werden.</p><p>Es bleibt zu erwähnen, dass diese Vermessungsmethode schlecht auf die Praxis abgestimmt ist, wird doch der Waldanteil aufgrund der Anzahl und der Höhe der vorhandenen Bäume berechnet. Sie bemisst ausserdem nicht die effektive Weidefläche, die allermeistens bis zum Fuss der Bäume reicht. Sie ist juristisch zweifelhaft.</p><p>Der Bundesrat ist es sich deshalb schuldig, die aktuelle Methode vom Bundesamt für Landwirtschaft korrigieren zu lassen, um insbesondere eine wirklich gerechte Behandlung der LN bei Waldweiden und bei Parzellen in der Landwirtschaftszone zu gewährleisten. Die Tatsache, dass Waldweiden zur Forstwirtschaftszone gezählt werden, ändert nichts an ihrer landwirtschaftlichen Nutzung. Waldweiden verdienen es deshalb, administrativ und juristisch gleich behandelt zu werden.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt die wichtige und vielfältige Funktion der Waldweiden. Er hat daher bereits in der Vergangenheit Massnahmen zu deren Förderung erlassen. Im Rahmen der Agrarpolitik 2011 wurden weitere Instrumente zur Unterstützung von Waldweiden mit biologischer Qualität geschaffen. Weitere gezielte Massnahmen zur Förderung der Qualität der Landschaft werden im Bericht zur Motion 06.3635, "Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems", vorgeschlagen. Unter anderem ist vorgesehen, Beiträge für die gezielte Landschaftspflege auszurichten. Die Landschaftsbeiträge sollen nicht nur auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) oder der Sömmerungsfläche, sondern auch auf den übrigen vom Bewirtschafter gepflegten Flächen, welche an die LN oder Sömmerungsflächen angrenzen und für das Landschaftsbild von Bedeutung sind (beispielsweise gestufter Waldrand, Hecken, Gewässerraum, Waldweiden, Streuland), ausgerichtet werden.</p><p>Seit der Einführung der Direktzahlungen werden für die zum Waldareal gehörenden landwirtschaftlich genutzten Teilflächen (Grasflächen) innerhalb einer Waldweide dieselben Beiträge ausgerichtet wie auf der übrigen LN. Am Prinzip der LN-Ermittlung in Waldweiden hat sich seit 1993 nichts geändert. Einzig die Grundlagen (Karten, Luftbilder usw.) wurden aktualisiert, und das bisherige, aufwendige und nicht mehr zeitgemässe Flächen-Ausscheidungshilfsmittel wurde durch ein modernes, durch EDV unterstütztes Messinstrument (Programm "Pâturages") ersetzt. Gestützt auf diese Grundlagen haben die Kantone die betreffenden Flächen ausgeschieden. Für den Bundesrat steht daher eine Änderung der geltenden Flächenausscheidung (Messmethode) bzw. des aktuellen Direktzahlungssystems für Waldweiden nicht zur Diskussion, auch nicht im Bereich von Hecken, Feldgehölzen oder sonstigen Bestockungen von weniger als 800 Metern. Im Waldareal gelten diese Elemente als Bestandteil des Waldes. Zum einen würde damit der gesetzliche Rahmen überschritten, welcher die Direktzahlungen auf die LN beschränkt. Zum anderen würde eine Ungleichbehandlung zu den bestockten Weiden im Alpenraum geschaffen. Des Weiteren liesse sich eine solche Änderung innerhalb des bestehenden Zahlungsrahmens nicht finanzieren. Eine Umverteilung primär zuungunsten der produzierenden Landwirtschaft wäre die Folge.</p><p>Im Kanton Neuenburg wurden die landwirtschaftlich genutzten Flächen in den Waldweiden auf der Basis von Kartografierungen aus den Jahren 2001 und 2002, die dem Kanton seit 2002 zur Verfügung stehen, festgelegt. Die heutigen Bestimmungen erlauben bei bedeutenden, mit Schlagbewilligung des zuständigen Forstdienstes durchgeführten Holzschlägen, die mit dem Programm "Pâturages" ermittelte LN entsprechend zu berücksichtigen. Gesetzeswidrige Holzschläge oder Eingriffe in den Baumbestand zum Zweck des Unterhalts haben keine Änderung der LN zur Folge. Entgegen der Meinung des Motionärs berücksichtigt das Programm "Pâturages" unter anderem auch den möglichen Futterertrag unter der Baumkrone mittels eines Korrekturfaktors (Mittelwert). Die geltenden Instrumente - zusammen mit den Luftbildern aus den Jahren 2007 und 2008 - erlauben, den Bestockungsanteil bzw. die futterbaulich nutzbare Fläche einer bestockten Fläche für die Land- und Forstwirtschaft mit der erforderlichen Genauigkeit aus den Daten der amtlichen Vermessung zu erfassen.</p><p>Mit der Umsetzung der bestehenden land- und forstwirtschaftlichen Bestimmungen werden sowohl die landwirtschaftlichen als auch die ökologischen Anliegen der Motion berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf. Er hält am geltenden Prinzip der Festlegung der LN für Waldweiden fest.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Methode zur Bereinigung der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) bei Waldweiden so zu ändern, dass Waldweiden im Vergleich mit anderen LN in landwirtschaftlichen Zonen gerecht behandelt werden.</p>
- Gerechte Bereinigung der Waldweideflächen
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