Gefährdung der flankierenden Massnahmen durch Demontage von Schweizer Rechtsgrundlagen
- ShortId
-
09.3459
- Id
-
20093459
- Updated
-
28.07.2023 13:15
- Language
-
de
- Title
-
Gefährdung der flankierenden Massnahmen durch Demontage von Schweizer Rechtsgrundlagen
- AdditionalIndexing
-
10;15;Europakompatibilität;flankierende Massnahmen;entsandte/r Arbeitnehmer/in;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Beziehungen Schweiz-EU;Legalität;Gesetz
- 1
-
- L05K0702020108, entsandte/r Arbeitnehmer/in
- L05K0503010102, Gesetz
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L04K08020343, flankierende Massnahmen
- L04K08020502, Legalität
- L04K09020206, Europakompatibilität
- L04K09020103, Beziehungen Schweiz-EU
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat nimmt die seit geraumer Zeit von gewissen Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission geübte Kritik an den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zur Kenntnis. Der Bundesrat wird weiterhin im Rahmen seiner Kontakte und Möglichkeiten Inhalt und Modalitäten der flankierenden Massnahmen erläutern und die zentrale politische Bedeutung aufzeigen.</p><p>Die Kritik am bis anhin teilweise sehr unterschiedlichen Vollzug der flankierenden Massnahmen und dem bisherigen Informationsangebot zu den in der Schweiz geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen erachtet der Bundesrat hingegen als nachvollziehbar. Aus diesem Grund befürwortete der Bundesrat die Einsetzung einer trinationalen Arbeitsgruppe aus Vertretern Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, die in den letzten Monaten im Bereich des Vollzugs des Entsendegesetzes (SR 823.20) verschiedene Verbesserungsvorschläge erarbeitete.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von dem vom Interpellanten erwähnten Gutachten. Die zuständigen Dienststellen des Bundes werden dieses analysieren. Eine erste Durchsicht des Dokuments lässt den Schluss zu, dass das Gutachten die von Bundesrat und Verwaltung vertretene Interpretation des Freizügigkeitsabkommens wenn nicht durchgehend, so doch teilweise stützt (beispielsweise grundsätzliche Zulässigkeit einer Meldepflicht).</p><p>2.-4. Effiziente flankierende Massnahmen sind auch für den Bundesrat prioritär. Sie sind ein Korrelat zum offenen Arbeitsmarkt, ein geeignetes Instrument, um Lohnunterbietungen gegenüber inländischen und entsandten Arbeitnehmenden zu verhindern, und sie sorgen für gleich lange Spiesse im Wettbewerb. Der jüngste Bericht des Seco über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen vom 23. April 2009 hat gezeigt, dass diese wirksam sind. Die dort festgestellte, immer noch relativ hohe Verstossquote zeigt auch, dass es notwendig ist, die Instrumente der flankierenden Massnahmen sowohl gegenüber Schweizer Arbeitgebern als auch gegenüber ausländischen Entsendeunternehmen weiterhin konsequent einzusetzen (im Jahre 2008 haben die Kantone bei 8 Prozent der kontrollierten Entsendebetriebe und 4 Prozent der kontrollierten Schweizer Arbeitgeber Lohnverstösse oder -unterbietungen festgestellt, die Paritätischen Kommissionen haben bei 19 Prozent der kontrollierten Entsendebetriebe und 26 Prozent der kontrollierten Schweizer Betriebe Lohnverstösse festgestellt).</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass nicht zuletzt das Vertrauen der Bevölkerung in die flankierenden Massnahmen für eine breite Akzeptanz der bilateralen Verträge mit der EU und insbesondere des FZA sorgen. Damit diese Akzeptanz erhalten bleibt, setzt sich der Bundesrat weiterhin für den konsequenten Einsatz der flankierenden Massnahmen ein und kommt damit auch seinen Verpflichtungen aus dem FZA nach, den Arbeitnehmerschutz der entsandten Arbeitnehmenden zu gewährleisten.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen der flankierenden Massnahmen stehen zurzeit nicht zur Diskussion.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die auf Mandat der Wirtschaftsminister Deutschlands, Österreichs und der Schweiz tätig gewordene trinationale Arbeitsgruppe bereits viel zu einer Versachlichung der Diskussion und einer Lösungsfindung beigetragen hat. </p><p>Die weitere Nutzung der in der Arbeitsgruppe geschaffenen Kontakte auf zwischenstaatlicher Ebene sowie die Evaluation der bereits eingeführten Verbesserungen in etwa einem Jahr erachtet der Bundesrat als sinnvoll, um die Akzeptanz der flankierenden Massnahmen auch im EU-Ausland weiter zu verbessern.</p><p>In Bezug auf die verbleibenden Differenzen zur Frage der Konformität gewisser flankierender Massnahmen mit dem FZA wird sich der Bundesrat auch in Zukunft im Rahmen seiner Kontakte mit dem EU-Ausland für den schweizerischen Standpunkt einsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein sogenanntes unabhängiges, von der Wirtschaftskammer Vorarlberg (Österreich) bei der Universität Freiburg in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten (Professorin Dr. Astrid Epiney, Institut für Europarecht) macht offenbar geltend, dass vor dem Hintergrund des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU verschiedene Aspekte der im Entsendegesetz verankerten flankierenden Massnahmen nicht mit den im Freizügigkeitsabkommen festgehaltenen Grundsätzen vereinbar seien. Genannt werden hierbei insbesondere die achttägige Meldefrist bei Entsendungen von Arbeitnehmenden und bei Übersiedlungen von Selbstständigerwerbenden in die Schweiz, die Erhebung von Kontroll- und Vollzugskosten, die Hinterlegung einer Kaution sowie das bestehende Verbot von Entsendungen durch ausländische Personalverleiher.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das erwähnte Gutachten?</p><p>2. Ist er bereit, die in der Schweiz verfassungs- und rechtskonform abgestützten flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit innerhalb der bilateralen Verträge zu verteidigen und sich mit allen Mitteln dafür einzusetzen, dass die heute in Kraft stehenden flankierenden Massnahmen nicht aufgeweicht, sondern weiterhin konsequent durchgesetzt werden?</p><p>3. Teilt er nicht auch die Auffassung, dass eine auch nur teilweise Aufhebung der flankierenden Massnahmen sich unmittelbar negativ auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Gesellschaft in unserem Lande niederschlagen würde?</p><p>4. Ist er nicht auch der Meinung, dass die ständigen Attacken aus EU-Kreisen auf Bestimmungen der bilateralen Verträge generell und auf diejenigen der flankierenden Massnahmen im Besonderen sich negativ auf die grundsätzliche Haltung zur Europafrage innerhalb der Schweizer Bevölkerung auswirken und damit genau jenen Kreisen in Bevölkerung und insbesondere auch in der Politik Auftrieb verleihen, welche eine Distanzierung unseres Landes von Europa oder sogar eine Isolation mitunter konkret fordern?</p><p>5. Was gedenkt er zu unternehmen, um diesen nicht zu unterschätzenden Strömungen und Entwicklungen Einhalt zu gebieten und die Zukunft der Schweiz als souveränen, unabhängigen Staat zu sichern bzw. deren Rechtsgrundlagen durchzusetzen?</p>
- Gefährdung der flankierenden Massnahmen durch Demontage von Schweizer Rechtsgrundlagen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat nimmt die seit geraumer Zeit von gewissen Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission geübte Kritik an den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zur Kenntnis. Der Bundesrat wird weiterhin im Rahmen seiner Kontakte und Möglichkeiten Inhalt und Modalitäten der flankierenden Massnahmen erläutern und die zentrale politische Bedeutung aufzeigen.</p><p>Die Kritik am bis anhin teilweise sehr unterschiedlichen Vollzug der flankierenden Massnahmen und dem bisherigen Informationsangebot zu den in der Schweiz geltenden arbeitsrechtlichen Regelungen erachtet der Bundesrat hingegen als nachvollziehbar. Aus diesem Grund befürwortete der Bundesrat die Einsetzung einer trinationalen Arbeitsgruppe aus Vertretern Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, die in den letzten Monaten im Bereich des Vollzugs des Entsendegesetzes (SR 823.20) verschiedene Verbesserungsvorschläge erarbeitete.</p><p>Zu den einzelnen Fragen:</p><p>1. Der Bundesrat hat Kenntnis von dem vom Interpellanten erwähnten Gutachten. Die zuständigen Dienststellen des Bundes werden dieses analysieren. Eine erste Durchsicht des Dokuments lässt den Schluss zu, dass das Gutachten die von Bundesrat und Verwaltung vertretene Interpretation des Freizügigkeitsabkommens wenn nicht durchgehend, so doch teilweise stützt (beispielsweise grundsätzliche Zulässigkeit einer Meldepflicht).</p><p>2.-4. Effiziente flankierende Massnahmen sind auch für den Bundesrat prioritär. Sie sind ein Korrelat zum offenen Arbeitsmarkt, ein geeignetes Instrument, um Lohnunterbietungen gegenüber inländischen und entsandten Arbeitnehmenden zu verhindern, und sie sorgen für gleich lange Spiesse im Wettbewerb. Der jüngste Bericht des Seco über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen vom 23. April 2009 hat gezeigt, dass diese wirksam sind. Die dort festgestellte, immer noch relativ hohe Verstossquote zeigt auch, dass es notwendig ist, die Instrumente der flankierenden Massnahmen sowohl gegenüber Schweizer Arbeitgebern als auch gegenüber ausländischen Entsendeunternehmen weiterhin konsequent einzusetzen (im Jahre 2008 haben die Kantone bei 8 Prozent der kontrollierten Entsendebetriebe und 4 Prozent der kontrollierten Schweizer Arbeitgeber Lohnverstösse oder -unterbietungen festgestellt, die Paritätischen Kommissionen haben bei 19 Prozent der kontrollierten Entsendebetriebe und 26 Prozent der kontrollierten Schweizer Betriebe Lohnverstösse festgestellt).</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass nicht zuletzt das Vertrauen der Bevölkerung in die flankierenden Massnahmen für eine breite Akzeptanz der bilateralen Verträge mit der EU und insbesondere des FZA sorgen. Damit diese Akzeptanz erhalten bleibt, setzt sich der Bundesrat weiterhin für den konsequenten Einsatz der flankierenden Massnahmen ein und kommt damit auch seinen Verpflichtungen aus dem FZA nach, den Arbeitnehmerschutz der entsandten Arbeitnehmenden zu gewährleisten.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen der flankierenden Massnahmen stehen zurzeit nicht zur Diskussion.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die auf Mandat der Wirtschaftsminister Deutschlands, Österreichs und der Schweiz tätig gewordene trinationale Arbeitsgruppe bereits viel zu einer Versachlichung der Diskussion und einer Lösungsfindung beigetragen hat. </p><p>Die weitere Nutzung der in der Arbeitsgruppe geschaffenen Kontakte auf zwischenstaatlicher Ebene sowie die Evaluation der bereits eingeführten Verbesserungen in etwa einem Jahr erachtet der Bundesrat als sinnvoll, um die Akzeptanz der flankierenden Massnahmen auch im EU-Ausland weiter zu verbessern.</p><p>In Bezug auf die verbleibenden Differenzen zur Frage der Konformität gewisser flankierender Massnahmen mit dem FZA wird sich der Bundesrat auch in Zukunft im Rahmen seiner Kontakte mit dem EU-Ausland für den schweizerischen Standpunkt einsetzen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ein sogenanntes unabhängiges, von der Wirtschaftskammer Vorarlberg (Österreich) bei der Universität Freiburg in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten (Professorin Dr. Astrid Epiney, Institut für Europarecht) macht offenbar geltend, dass vor dem Hintergrund des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU verschiedene Aspekte der im Entsendegesetz verankerten flankierenden Massnahmen nicht mit den im Freizügigkeitsabkommen festgehaltenen Grundsätzen vereinbar seien. Genannt werden hierbei insbesondere die achttägige Meldefrist bei Entsendungen von Arbeitnehmenden und bei Übersiedlungen von Selbstständigerwerbenden in die Schweiz, die Erhebung von Kontroll- und Vollzugskosten, die Hinterlegung einer Kaution sowie das bestehende Verbot von Entsendungen durch ausländische Personalverleiher.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das erwähnte Gutachten?</p><p>2. Ist er bereit, die in der Schweiz verfassungs- und rechtskonform abgestützten flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit innerhalb der bilateralen Verträge zu verteidigen und sich mit allen Mitteln dafür einzusetzen, dass die heute in Kraft stehenden flankierenden Massnahmen nicht aufgeweicht, sondern weiterhin konsequent durchgesetzt werden?</p><p>3. Teilt er nicht auch die Auffassung, dass eine auch nur teilweise Aufhebung der flankierenden Massnahmen sich unmittelbar negativ auf Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Gesellschaft in unserem Lande niederschlagen würde?</p><p>4. Ist er nicht auch der Meinung, dass die ständigen Attacken aus EU-Kreisen auf Bestimmungen der bilateralen Verträge generell und auf diejenigen der flankierenden Massnahmen im Besonderen sich negativ auf die grundsätzliche Haltung zur Europafrage innerhalb der Schweizer Bevölkerung auswirken und damit genau jenen Kreisen in Bevölkerung und insbesondere auch in der Politik Auftrieb verleihen, welche eine Distanzierung unseres Landes von Europa oder sogar eine Isolation mitunter konkret fordern?</p><p>5. Was gedenkt er zu unternehmen, um diesen nicht zu unterschätzenden Strömungen und Entwicklungen Einhalt zu gebieten und die Zukunft der Schweiz als souveränen, unabhängigen Staat zu sichern bzw. deren Rechtsgrundlagen durchzusetzen?</p>
- Gefährdung der flankierenden Massnahmen durch Demontage von Schweizer Rechtsgrundlagen
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