Hangbeiträge
- ShortId
-
09.3461
- Id
-
20093461
- Updated
-
24.06.2025 23:44
- Language
-
de
- Title
-
Hangbeiträge
- AdditionalIndexing
-
55;Landwirtschaft in Berggebieten;Bodennutzung;Bewirtschaftungsbeiträge;Bergbauernbetrieb;landwirtschaftliche Betriebsfläche
- 1
-
- L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
- L05K1401050301, Bergbauernbetrieb
- L06K140104040301, Bewirtschaftungsbeiträge
- L05K1401050302, landwirtschaftliche Betriebsfläche
- L04K14010201, Bodennutzung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die erschwerte landwirtschaftliche Nutzung auf Hangflächen sowie die nicht reale Flächenerfassung müssen in der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems berücksichtigt werden. </p><p>Die landwirtschaftliche Nutzung ist auf Hangflächen durch verschiedene topografische Faktoren und Umwelteinflüsse erschwert. Damit die heutigen Hangflächen auch in Zukunft bewirtschaftet werden, ist in der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems der Aufwand (Handarbeit, speziell teure Mechanisierung) angemessen zu berücksichtigen. Andernfalls wird eine umweltschonende Bewirtschaftung der Hangflächen wegen der Witterung, insbesondere wegen der hohen Niederschlagsmenge, verunmöglicht. </p><p>Derzeit entspricht die beitragsberechtigte Fläche nicht der realen Fläche, weil bei der Erfassung der Parzellen die Hanglage der Fläche nicht berücksichtigt ist. Dadurch ist die bearbeitete Fläche grösser als die erfasste.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 6. Mai 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems verabschiedet. Darin wird vorgeschlagen, in einer nächsten agrarpolitischen Reformetappe das Direktzahlungssystem anzupassen und die Direktzahlungen konsequent auf die von der Bevölkerung gewünschten gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft auszurichten. Eine wichtige gemeinwirtschaftliche Leistung der Landwirtschaft ist die Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft durch eine flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen. Dies soll künftig mit sogenannten Kulturlandschaftsbeiträgen erreicht werden. Die heutigen Hangbeiträge werden in diese Massnahme integriert. Damit werden die erschwerten Bedingungen für die Nutzung von Hanglagen auch künftig berücksichtigt.</p><p>Wie im Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems dargelegt, werden zur Festlegung der Beitragshöhe die ungedeckten Kosten von effizienten Betrieben zur Erbringung der entsprechenden Leistung herangezogen. Für die amtliche Vermessung gilt das horizontale Mass. Da die reale Fläche entsprechend höhere ungedeckte Kosten nach sich zieht, wird diesem Aspekt über die Abstufung der Hanglagen und die Beitragshöhe Rechnung getragen. Die Erfassung der realen Fläche würde einen erheblichen administrativen Mehraufwand (Neuvermessung) bedeuten. Da die Anliegen des Motionärs auf einfachere Weise erreicht werden, soll die bisherige Methodik für die Flächenerfassung beibehalten werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat ist aufgefordert, in Zukunft die Bewirtschaftung der Hangflächen ihrem Aufwand entsprechend abzugelten sowie das Argument der ungenauen Erfassungsart der Fläche zu berücksichtigen.</p>
- Hangbeiträge
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die erschwerte landwirtschaftliche Nutzung auf Hangflächen sowie die nicht reale Flächenerfassung müssen in der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems berücksichtigt werden. </p><p>Die landwirtschaftliche Nutzung ist auf Hangflächen durch verschiedene topografische Faktoren und Umwelteinflüsse erschwert. Damit die heutigen Hangflächen auch in Zukunft bewirtschaftet werden, ist in der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems der Aufwand (Handarbeit, speziell teure Mechanisierung) angemessen zu berücksichtigen. Andernfalls wird eine umweltschonende Bewirtschaftung der Hangflächen wegen der Witterung, insbesondere wegen der hohen Niederschlagsmenge, verunmöglicht. </p><p>Derzeit entspricht die beitragsberechtigte Fläche nicht der realen Fläche, weil bei der Erfassung der Parzellen die Hanglage der Fläche nicht berücksichtigt ist. Dadurch ist die bearbeitete Fläche grösser als die erfasste.</p>
- <p>Der Bundesrat hat am 6. Mai 2009 einen Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems verabschiedet. Darin wird vorgeschlagen, in einer nächsten agrarpolitischen Reformetappe das Direktzahlungssystem anzupassen und die Direktzahlungen konsequent auf die von der Bevölkerung gewünschten gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft auszurichten. Eine wichtige gemeinwirtschaftliche Leistung der Landwirtschaft ist die Pflege und Offenhaltung der Kulturlandschaft durch eine flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen. Dies soll künftig mit sogenannten Kulturlandschaftsbeiträgen erreicht werden. Die heutigen Hangbeiträge werden in diese Massnahme integriert. Damit werden die erschwerten Bedingungen für die Nutzung von Hanglagen auch künftig berücksichtigt.</p><p>Wie im Bericht über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems dargelegt, werden zur Festlegung der Beitragshöhe die ungedeckten Kosten von effizienten Betrieben zur Erbringung der entsprechenden Leistung herangezogen. Für die amtliche Vermessung gilt das horizontale Mass. Da die reale Fläche entsprechend höhere ungedeckte Kosten nach sich zieht, wird diesem Aspekt über die Abstufung der Hanglagen und die Beitragshöhe Rechnung getragen. Die Erfassung der realen Fläche würde einen erheblichen administrativen Mehraufwand (Neuvermessung) bedeuten. Da die Anliegen des Motionärs auf einfachere Weise erreicht werden, soll die bisherige Methodik für die Flächenerfassung beibehalten werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat ist aufgefordert, in Zukunft die Bewirtschaftung der Hangflächen ihrem Aufwand entsprechend abzugelten sowie das Argument der ungenauen Erfassungsart der Fläche zu berücksichtigen.</p>
- Hangbeiträge
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