Spielbankenverordnung. Wahl des Zeitpunktes für eine Erhöhung der Spielbankenabgabe
- ShortId
-
09.3464
- Id
-
20093464
- Updated
-
27.07.2023 20:01
- Language
-
de
- Title
-
Spielbankenverordnung. Wahl des Zeitpunktes für eine Erhöhung der Spielbankenabgabe
- AdditionalIndexing
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24;15;steuerähnliche Abgabe;Unternehmenssteuer;Steuererhöhung;Verordnung;Moratorium;Spielunternehmen
- 1
-
- L05K0101010602, Spielunternehmen
- L05K0503010103, Verordnung
- L04K11070204, steuerähnliche Abgabe
- L04K11070309, Steuererhöhung
- L04K08020318, Moratorium
- L04K11070407, Unternehmenssteuer
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 21. Januar 2009 hat der Bundesrat beschlossen, die Spielbankenabgabe für die sieben Spielbanken mit einer A-Konzession um rund 22 Millionen Franken zu erhöhen. Das EJPD wurde beauftragt, die Revision der Spielbankenverordnung umgehend an die Hand zu nehmen. </p><p>Die Umsätze der Spielbanken gingen 2008 erstmals zurück. Der Bruttospielertrag (= Differenz zwischen Spieleinsätzen und ausbezahlten Gewinnen) reduzierte sich sowohl für die A-Casinos wie für die B-Casinos um je 2,7 Prozent. Dieser Rückgang wird sich aufgrund der Wirtschaftskrise (insbesondere wegen der steigenden Arbeitslosigkeit) und der Rauchverbote, von denen die Casinos überdurchschnittlich stark betroffen werden (über 50 Prozent der Gäste sind Raucher), in Zukunft weiter verschärfen. Am 22. April 2009 hat der Bundesrat zudem beschlossen, in Zukunft auch Internet-Casinos zuzulassen. Damit wird den bestehenden Casinos ein Teil ihrer Kundschaft ins Internet abwandern. Zudem wirkt sich der Entscheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission, dass Dritte ausserhalb von Casinos Pokerturniere durchführen können, negativ aus. Insgesamt werden sich die Umsätze der Spielbanken der Vergangenheit in Zukunft nicht halten lassen. </p><p>2008 bezahlten die sieben A-Casinos Spielbankenabgaben von 317 Millionen Franken. Die geplante Erhöhung um 22 Millionen Franken würde eine Steigerung um 6,9 Prozent bedeuten. Die geplante Steuererhöhung verletzt Artikel 41 des Spielbankengesetzes, womit den Casinos eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital garantiert wird. </p><p>Neben der Spielbankenabgabe unterliegen die Casinos der ordentlichen Unternehmensbesteuerung. </p><p>Durch die Erhöhung der Spielbankenabgabe reduzieren sich der Gewinn der Casinos und das Steuersubstrat für die Unternehmensbesteuerung.</p><p>Der Entscheid, die Spielbankenabgabe zu erhöhen, berücksichtigt ebenfalls nicht, dass auf dem progressiv ausgestalteten System der Spielbankenabgabe die kalte Progression noch nie ausgeglichen wurde. Seit der Festlegung der Abgabesätze bis 2008 beträgt die durchschnittliche Jahresteuerung rund 9 Prozent. Dadurch hat bereits eine massive "verdeckte" Erhöhung stattgefunden. Die Folgen der nichtausgeglichenen kalten Progression müssen für die Spielbankenabgabe berücksichtigt werden.</p>
- <p>Das Spielbankengesetz (SR 935.52) hält den Bundesrat in Artikel 41 Absatz 1 an, den Abgabesatz der Spielbankenabgabe so festzusetzen, dass nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte Spielbanken eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital erzielen können. Der schon in Artikel 106 BV (SR 101) verankerten Spielbankenabgabe kommt die Aufgabe zu, zu hohe Renditen zugunsten der Allgemeinheit (AHV) abzuschöpfen. </p><p>Ende 2006 war festgestellt worden, dass genügend Spielraum bestehen würde, eine Verschärfung der Progression der Spielbankenabgabesätze vorzunehmen (Gesamtbruttospielerträge 2004 und 2005: 769/874 Millionen Franken; Gesamtkapitalrentabilität - Return on Assets, ROA - der A-Spielbanken: über 13 Prozent; Vergleich: Durchschnitt aller Branchen: 5 Prozent). Im Jahr 2007 stiegen die Gesamtbruttospielerträge auf 1,02 Milliarden Franken an, die Rentabilität (ROA) der A-Spielbanken auf über 17 Prozent. Obwohl nach wie vor eine Verschärfung der Progression selbst denkbar gewesen wäre, hat der Bundesrat am 21. Januar 2009 darauf verzichtet: Er war sich der Konjunkturlage durchaus bewusst, und Ende 2008 zeichnete sich bereits eine Verringerung der Gesamtbruttospielerträge ab (-2.7 Prozent auf 992 Millionen Franken), die sich im Jahr 2009 noch verstärken wird. Hingegen kam er in Anbetracht der immer noch hohen Ergebnisse nicht darum herum, im Minimum die Ausgleichung der sachlich nicht begründbaren Differenz der Progressionsschwellen der A- gegenüber den B-Spielbanken zu initiieren.</p><p>Die seit kurzer Zeit vorliegenden Ergebnisse des Jahrs 2008 zeigen, dass sich die Rentabilität der A-Casinos im Jahr 2008 trotz der erwähnten Einbussen von 2,7 Prozent bei den Bruttospielerträgen nicht massgeblich verschlechtert hat: Die Gesamtkapitalrendite ROA betrug immer noch 16,39 Prozent. In Anbetracht dieser Zahlen besteht nach wie vor Anlass, die vorgesehene moderate Steuererhöhung durch Ausgleich der Progressionsschwellen vorzunehmen. Ein Abwarten bis zu einem nachweisbaren Wirtschaftswachstum wäre im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag nicht angebracht. Auf der anderen Seite scheint es in Anbetracht der Wirtschaftslage immer noch richtig zu sein, auf eine Verschärfung der Progression selbst zu verzichten.</p><p>Befürchtungen zu einer eventuellen künftigen Lockerung des Verbots von Internetspielen dürfen bei der Beurteilung der heutigen Rentabilitätslage nicht entscheidend berücksichtigt werden. Mit diesem Vorhaben sollen zudem die ausländischen Internetspiele massgebend konkurrenziert werden, nicht die Casinoglücksspiele. Diese sollten auch durch diejenigen Pokerturniere, die als Geschicklichkeitsspiele angeschaut werden können, nicht entscheidend konkurrenziert werden.</p><p>Das Spielbankenbesteuerungssystem begegnet dem Problem der kalten Progression bereits heute dadurch, dass die Steuertarife vom Bundesrat gemäss ständig zu prüfender Rentabilitätslage bestimmt werden, die ihrerseits auch von der Steuerbelastung der Unternehmungen abhängig ist. Ein zusätzlicher Ausgleich der Folgen der kalten Progression wäre nicht angebracht; dies hätte eine verbesserte - zu gute - Rentabilität zur Folge, die sogleich wieder durch die Erhöhung des Steuersatzes korrigiert werden müsste. Der Bundesrat hat sich am 21. Januar 2009 durch die kalte Progression dennoch in seinen Erwägungen mitbeeinflussen lassen und auch deswegen darauf verzichtet, eine belastendere Lösung anzustreben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, angesichts der aktuellen konjunkturellen Lage und der Prognosen für die Zukunft der Schweizer Wirtschaft, auf seinen Entscheid vom 21. Januar 2009, für die sieben Schweizer A-Casinos die Spielbankenabgabe um 22 Millionen Franken zu erhöhen, zurückzukommen. Eine allfällige Erhöhung der Abgabe darf, wie bei jeder anderen Branche, erst bei einem nachweisbaren Wirtschaftswachstum beziehungsweise einem Verschwinden der Rezession in Betracht gezogen werden.</p>
- Spielbankenverordnung. Wahl des Zeitpunktes für eine Erhöhung der Spielbankenabgabe
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 21. Januar 2009 hat der Bundesrat beschlossen, die Spielbankenabgabe für die sieben Spielbanken mit einer A-Konzession um rund 22 Millionen Franken zu erhöhen. Das EJPD wurde beauftragt, die Revision der Spielbankenverordnung umgehend an die Hand zu nehmen. </p><p>Die Umsätze der Spielbanken gingen 2008 erstmals zurück. Der Bruttospielertrag (= Differenz zwischen Spieleinsätzen und ausbezahlten Gewinnen) reduzierte sich sowohl für die A-Casinos wie für die B-Casinos um je 2,7 Prozent. Dieser Rückgang wird sich aufgrund der Wirtschaftskrise (insbesondere wegen der steigenden Arbeitslosigkeit) und der Rauchverbote, von denen die Casinos überdurchschnittlich stark betroffen werden (über 50 Prozent der Gäste sind Raucher), in Zukunft weiter verschärfen. Am 22. April 2009 hat der Bundesrat zudem beschlossen, in Zukunft auch Internet-Casinos zuzulassen. Damit wird den bestehenden Casinos ein Teil ihrer Kundschaft ins Internet abwandern. Zudem wirkt sich der Entscheid der Eidgenössischen Spielbankenkommission, dass Dritte ausserhalb von Casinos Pokerturniere durchführen können, negativ aus. Insgesamt werden sich die Umsätze der Spielbanken der Vergangenheit in Zukunft nicht halten lassen. </p><p>2008 bezahlten die sieben A-Casinos Spielbankenabgaben von 317 Millionen Franken. Die geplante Erhöhung um 22 Millionen Franken würde eine Steigerung um 6,9 Prozent bedeuten. Die geplante Steuererhöhung verletzt Artikel 41 des Spielbankengesetzes, womit den Casinos eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital garantiert wird. </p><p>Neben der Spielbankenabgabe unterliegen die Casinos der ordentlichen Unternehmensbesteuerung. </p><p>Durch die Erhöhung der Spielbankenabgabe reduzieren sich der Gewinn der Casinos und das Steuersubstrat für die Unternehmensbesteuerung.</p><p>Der Entscheid, die Spielbankenabgabe zu erhöhen, berücksichtigt ebenfalls nicht, dass auf dem progressiv ausgestalteten System der Spielbankenabgabe die kalte Progression noch nie ausgeglichen wurde. Seit der Festlegung der Abgabesätze bis 2008 beträgt die durchschnittliche Jahresteuerung rund 9 Prozent. Dadurch hat bereits eine massive "verdeckte" Erhöhung stattgefunden. Die Folgen der nichtausgeglichenen kalten Progression müssen für die Spielbankenabgabe berücksichtigt werden.</p>
- <p>Das Spielbankengesetz (SR 935.52) hält den Bundesrat in Artikel 41 Absatz 1 an, den Abgabesatz der Spielbankenabgabe so festzusetzen, dass nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführte Spielbanken eine angemessene Rendite auf dem investierten Kapital erzielen können. Der schon in Artikel 106 BV (SR 101) verankerten Spielbankenabgabe kommt die Aufgabe zu, zu hohe Renditen zugunsten der Allgemeinheit (AHV) abzuschöpfen. </p><p>Ende 2006 war festgestellt worden, dass genügend Spielraum bestehen würde, eine Verschärfung der Progression der Spielbankenabgabesätze vorzunehmen (Gesamtbruttospielerträge 2004 und 2005: 769/874 Millionen Franken; Gesamtkapitalrentabilität - Return on Assets, ROA - der A-Spielbanken: über 13 Prozent; Vergleich: Durchschnitt aller Branchen: 5 Prozent). Im Jahr 2007 stiegen die Gesamtbruttospielerträge auf 1,02 Milliarden Franken an, die Rentabilität (ROA) der A-Spielbanken auf über 17 Prozent. Obwohl nach wie vor eine Verschärfung der Progression selbst denkbar gewesen wäre, hat der Bundesrat am 21. Januar 2009 darauf verzichtet: Er war sich der Konjunkturlage durchaus bewusst, und Ende 2008 zeichnete sich bereits eine Verringerung der Gesamtbruttospielerträge ab (-2.7 Prozent auf 992 Millionen Franken), die sich im Jahr 2009 noch verstärken wird. Hingegen kam er in Anbetracht der immer noch hohen Ergebnisse nicht darum herum, im Minimum die Ausgleichung der sachlich nicht begründbaren Differenz der Progressionsschwellen der A- gegenüber den B-Spielbanken zu initiieren.</p><p>Die seit kurzer Zeit vorliegenden Ergebnisse des Jahrs 2008 zeigen, dass sich die Rentabilität der A-Casinos im Jahr 2008 trotz der erwähnten Einbussen von 2,7 Prozent bei den Bruttospielerträgen nicht massgeblich verschlechtert hat: Die Gesamtkapitalrendite ROA betrug immer noch 16,39 Prozent. In Anbetracht dieser Zahlen besteht nach wie vor Anlass, die vorgesehene moderate Steuererhöhung durch Ausgleich der Progressionsschwellen vorzunehmen. Ein Abwarten bis zu einem nachweisbaren Wirtschaftswachstum wäre im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag nicht angebracht. Auf der anderen Seite scheint es in Anbetracht der Wirtschaftslage immer noch richtig zu sein, auf eine Verschärfung der Progression selbst zu verzichten.</p><p>Befürchtungen zu einer eventuellen künftigen Lockerung des Verbots von Internetspielen dürfen bei der Beurteilung der heutigen Rentabilitätslage nicht entscheidend berücksichtigt werden. Mit diesem Vorhaben sollen zudem die ausländischen Internetspiele massgebend konkurrenziert werden, nicht die Casinoglücksspiele. Diese sollten auch durch diejenigen Pokerturniere, die als Geschicklichkeitsspiele angeschaut werden können, nicht entscheidend konkurrenziert werden.</p><p>Das Spielbankenbesteuerungssystem begegnet dem Problem der kalten Progression bereits heute dadurch, dass die Steuertarife vom Bundesrat gemäss ständig zu prüfender Rentabilitätslage bestimmt werden, die ihrerseits auch von der Steuerbelastung der Unternehmungen abhängig ist. Ein zusätzlicher Ausgleich der Folgen der kalten Progression wäre nicht angebracht; dies hätte eine verbesserte - zu gute - Rentabilität zur Folge, die sogleich wieder durch die Erhöhung des Steuersatzes korrigiert werden müsste. Der Bundesrat hat sich am 21. Januar 2009 durch die kalte Progression dennoch in seinen Erwägungen mitbeeinflussen lassen und auch deswegen darauf verzichtet, eine belastendere Lösung anzustreben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, angesichts der aktuellen konjunkturellen Lage und der Prognosen für die Zukunft der Schweizer Wirtschaft, auf seinen Entscheid vom 21. Januar 2009, für die sieben Schweizer A-Casinos die Spielbankenabgabe um 22 Millionen Franken zu erhöhen, zurückzukommen. Eine allfällige Erhöhung der Abgabe darf, wie bei jeder anderen Branche, erst bei einem nachweisbaren Wirtschaftswachstum beziehungsweise einem Verschwinden der Rezession in Betracht gezogen werden.</p>
- Spielbankenverordnung. Wahl des Zeitpunktes für eine Erhöhung der Spielbankenabgabe
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