Internationale Untersuchungskommission für Sri Lanka

ShortId
09.3472
Id
20093472
Updated
25.06.2025 00:31
Language
de
Title
Internationale Untersuchungskommission für Sri Lanka
AdditionalIndexing
08;Bürgerkrieg;Expertenkommission;Völkerrecht;Kriegsverbrechen;Gute Dienste;internationales humanitäres Recht;Sri Lanka
1
  • L04K03030407, Sri Lanka
  • L06K080602020101, Expertenkommission
  • L05K0401020202, Bürgerkrieg
  • L03K100108, Gute Dienste
  • L05K0502020301, Kriegsverbrechen
  • L03K050602, Völkerrecht
  • L04K05020203, internationales humanitäres Recht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat mehrere Male während und nach Beendigung der Kampfhandlungen im Norden Sri Lankas die Konfliktparteien aufgefordert, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Namentlich erinnerte er die sri-lankischen Behörden an ihre Verantwortung, eine Untersuchung über die Anschuldigungen wegen Verletzungen des humanitären Völkerrechtes und der Menschenrechte einzuleiten und die mutmasslichen Täter vor ein Gericht zu stellen. Sri Lanka ist bis heute nicht auf die Forderungen der internationalen Gemeinschaft eingegangen und hat jegliche Vorschläge, die in diese Richtung gehen, abgelehnt. Der Bundesrat ist nicht im Bild über vorgesehene oder laufende Gerichts- oder Disziplinarverfahren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt stehen, unabhängig davon, ob sie die Regierungsstreitkräfte betreffen oder nicht.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit zu prüfen, ob namentlich eine Unterstützung der Internationalen humanitären Ermittlungskommission (IHEK) angebracht sei. Diese unabhängige, unparteiische und ständige Institution, die auf Artikel 90 des ersten Zusatzprotokolls der Genfer Konvention beruht, gibt der internationalen Gemeinschaft die Möglichkeit, schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechtes zu untersuchen. Da die IHEK über keine obligatorische Zuständigkeit verfügt, braucht sie die Zustimmung der betroffenen Staaten bzw. der Konfliktparteien, um eine Ermittlung einzuleiten. Der Ermittlungskommission, die ihren Sitz in Bern hat, gehören fünfzehn international anerkannte Expertinnen und Experten an. Das Sekretariat wird von der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle geführt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen, ob es zweckmässig sei, mit der Bereitstellung von qualifiziertem Personal und finanziellen Mitteln die Einsetzung einer unparteiischen internationalen Untersuchungskommission zu unterstützen, welche abklärt, ob die verschiedenen Parteien des jüngsten gewaltsamen Konfliktes in Sri Lanka das humanitäre Völkerrecht einhielten und ob bei diesem Konflikt Kriegsverbrechen begangen wurden.</p><p>Die folgende Minderheit beantragt das Postulat abzulehnen: Schlüer, Estermann, Reymond, Stamm, Wobmann</p>
  • Internationale Untersuchungskommission für Sri Lanka
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat mehrere Male während und nach Beendigung der Kampfhandlungen im Norden Sri Lankas die Konfliktparteien aufgefordert, das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Namentlich erinnerte er die sri-lankischen Behörden an ihre Verantwortung, eine Untersuchung über die Anschuldigungen wegen Verletzungen des humanitären Völkerrechtes und der Menschenrechte einzuleiten und die mutmasslichen Täter vor ein Gericht zu stellen. Sri Lanka ist bis heute nicht auf die Forderungen der internationalen Gemeinschaft eingegangen und hat jegliche Vorschläge, die in diese Richtung gehen, abgelehnt. Der Bundesrat ist nicht im Bild über vorgesehene oder laufende Gerichts- oder Disziplinarverfahren, die im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt stehen, unabhängig davon, ob sie die Regierungsstreitkräfte betreffen oder nicht.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit zu prüfen, ob namentlich eine Unterstützung der Internationalen humanitären Ermittlungskommission (IHEK) angebracht sei. Diese unabhängige, unparteiische und ständige Institution, die auf Artikel 90 des ersten Zusatzprotokolls der Genfer Konvention beruht, gibt der internationalen Gemeinschaft die Möglichkeit, schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechtes zu untersuchen. Da die IHEK über keine obligatorische Zuständigkeit verfügt, braucht sie die Zustimmung der betroffenen Staaten bzw. der Konfliktparteien, um eine Ermittlung einzuleiten. Der Ermittlungskommission, die ihren Sitz in Bern hat, gehören fünfzehn international anerkannte Expertinnen und Experten an. Das Sekretariat wird von der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle geführt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen, ob es zweckmässig sei, mit der Bereitstellung von qualifiziertem Personal und finanziellen Mitteln die Einsetzung einer unparteiischen internationalen Untersuchungskommission zu unterstützen, welche abklärt, ob die verschiedenen Parteien des jüngsten gewaltsamen Konfliktes in Sri Lanka das humanitäre Völkerrecht einhielten und ob bei diesem Konflikt Kriegsverbrechen begangen wurden.</p><p>Die folgende Minderheit beantragt das Postulat abzulehnen: Schlüer, Estermann, Reymond, Stamm, Wobmann</p>
    • Internationale Untersuchungskommission für Sri Lanka

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