Krankenversicherung. Prämienanstieg nicht länger zumutbar
- ShortId
-
09.3477
- Id
-
20093477
- Updated
-
28.07.2023 12:29
- Language
-
de
- Title
-
Krankenversicherung. Prämienanstieg nicht länger zumutbar
- AdditionalIndexing
-
2841;Gemeinkosten;Moratorium;Krankenkassenprämie;Preissteigerung;Krankenkasse;Betriebsrücklage;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Kosten des Gesundheitswesens;Versicherungsaufsicht;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L04K11050502, Preissteigerung
- L04K08020318, Moratorium
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- L04K11100116, Versicherungsaufsicht
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- L06K070302020105, Gemeinkosten
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0703020104, Betriebsrücklage
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Mit dringlichen Massnahmen zur Kosteneindämmung will der Bundesrat die sich abzeichnende Prämienerhöhung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mildern. In seiner Botschaft vom 29. Mai 2009 zur Revision des KVG unterbreitet er dem Parlament u. a. den Vorschlag, wonach nebst der ordentlichen Erhöhung der Bundesmittel für die Verbilligung der Prämien für das Jahr 2010 zusätzliche Mittel im Umfang von 200 Millionen zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Bundesrat erwartet, dass die Kantone ihrerseits die entsprechenden Unterstützungsmassnahmen vorsehen. </p><p>2. Mit dem heutigen Prämienverbilligungssystem werden Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gezielt entlastet. Im Jahre 2007 kamen rund 30 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz in den Genuss von Prämienverbilligungen. In der Antwort vom 25. Februar 2009 auf die Motion der grünen Fraktion (08.3986, Krankenkassen. Prämienverbilligung) hat der Bundesrat zur Ausweitung der Prämienverbilligung Stellung genommen und festgehalten, dass das gegenwärtige Prämienverbilligungssystem erst seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist und dass nun Erfahrungen damit gesammelt werden müssten, bevor Änderungen in Betracht gezogen werden könnten. Dieser Auffassung schloss sich der Nationalrat am 9. März 2009 an, und sie gilt für den Bundesrat auch weiterhin. </p><p>Bezüglich der Befreiung von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung von den Krankenkassenprämien hat der Bundesrat bei der Beantwortung der Motion Maury Pasquier (09.3345, "Familien von den Krankenkassenprämien entlasten") sowie der Motion Leutenegger Oberholzer (08.4027, "Entlastung der Familien mit Kindern von den Krankenkassenprämien") bereits ablehnend Stellung genommen. Der Nationalrat hat sich am 9. März 2009 dieser Ansicht angeschlossen. Die Argumente, die von Bundesrat und Nationalrat bei der Ablehnung der Motion Leutenegger Oberholzer vorgebracht wurden, gelten weiterhin, und der Bundesrat sieht keine Veranlassung, von seiner ablehnenden Position abzuweichen.</p><p>3. Die Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) über die Durchführung der sozialen Krankenversicherung und die einzelnen Krankenversicherer basiert auf folgenden drei Säulen:</p><p>a. Retrospektive Aufsicht: Diese erfolgt anhand der von den Versicherern einzureichenden Betriebsrechnungen, Bilanzen und Geschäftsberichte für das Vorjahr; </p><p>b. Aktuelle Aufsicht: Darunter fallen einerseits die Audits am Sitz des Krankenversicherers sowie andererseits die laufende Überwachung der einheitlichen Anwendung des Bundesrechts; </p><p>c. Prospektive Aufsicht: Diese umfasst die Prüfung und Genehmigung der Prämientarife nach Artikel 61 Absatz 5 KVG und Artikel 92 KVV und die Überprüfung der Versicherungsangebote auf ihre Gesetzmässigkeit. </p><p>Die wesentlichen Ziele der Aufsicht über die Krankenversicherer umfassen die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen und die Wahrung der Solvenz der Versicherer. Nach Auffassung des Bundesrates hat sich dieses Aufsichtssystem bewährt, und er sieht keine Veranlassung, daran Änderungen vorzunehmen.</p><p>4. Bei der Krankenversicherung nach KVG handelt es sich um eine Sozialversicherung, die nach dem Ausgabenumlageverfahren finanziert ist. Das heisst, dass nicht so viele Gelder akkumuliert werden. Selbst die Pensionskassen, die im Kapitaldeckungsverfahren ungleich mehr Vermögen verwalten als die Krankenversicherer, sind als Sozialversicherer nicht der Aufsicht der Finma unterstellt. Auch die in den Jahren 2008 und 2009 zu verzeichnenden Verluste bei den Krankenversicherern sind nur zu einem kleinen Teil auf Anlageverluste zurückzuführen. Im Vergleich zu anderen Sozialversicherungen fiel der Verlust moderat aus. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass sich die Aufsicht auch in diesem Bereich bewährt hat.</p><p>5. Das BAG als Aufsichtsbehörde überprüft regelmässig die Angemessenheit und Korrektheit der Verwaltungskosten der Krankenversicherer und schreitet bei einer ungewöhnlichen Kostenentwicklung ein. Die Verwaltungskosten der Krankenversicherer liegen seit Jahren bei rund 5 Prozent der Prämieneinnahmen. Bei der Suva, welche allerdings ein mit der Krankenversicherung nicht vergleichbares Geschäft betreibt, liegen die Verwaltungskosten deutlich über diesem Wert.</p><p>6. Die Krankenversicherer reichen dem BAG im April die Bilanz und die Erfolgsrechnung (Jahresbilanz) des Vorjahres ein. Im Rahmen der Prämiengenehmigung erhält das BAG im Juli von den Versicherern die Erfolgsrechnung für das Vorjahr, das laufende Jahr (Hochrechnung) und das folgende Jahr (Prognose). Erachtet es das BAG aufgrund dieser Zahlen als notwendig, so kann es von den einzelnen Versicherern ein monatliches Reporting verlangen. Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit überprüft das BAG die korrekte Finanzierung der Krankenversicherer, die selbsttragend sein muss. Auch bei den sogenannten Tochterkassen handelt es sich um Unternehmen mit eigener Rechnungsführung und Prämienfestlegung. Die Aufsichtsbehörde genehmigt nur Prämien, die nach den Grundsätzen von Artikel 61 KVG festlegt werden. Das BAG achtet insbesondere darauf, dass im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keine Quersubventionierungen (z. B. Umlagerung von Verwaltungskosten, Marketingausgaben, Vermögenserträge usw.) stattfinden, und ergreift nötigenfalls Massnahmen.</p><p>7./8. Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der damit einhergehende Anstieg der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind für den Bundesrat ein zentrales Thema. Angesichts der für das kommende Jahr angekündigten Prämienerhöhungen verabschiedete der Bundesrat zuhanden des Parlamentes mit Botschaft vom 29. Mai 2009 ein Paket von dringlichen Massnahmen. Diese Massnahmen visieren sowohl das Angebot an, indem die Kantone zusätzlich zur bereits bestehenden Pflicht zur Planung des stationären Spitalbereichs auch zur Steuerung der Versorgung im spitalambulanten Bereich verpflichtet werden. Auch die Nachfrage wird beeinflusst durch die Erhebung eines vom Versicherten in bar zu entrichtenden Behandlungsbeitrags und durch die Schaffung der allen Versicherten kostenlos zugänglichen Möglichkeit, sich vor einem allfälligen Arztbesuch telefonisch beraten zu lassen. Schliesslich soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Preise (Tarife) zu senken, wenn in einem bestimmten Bereich ein überdurchschnittlicher Preisanstieg zu verzeichnen ist. Die Verankerung dieser Massnahmen im Gesetz soll sicherstellen, dass der Grundsatz der Kosteneindämmung auch in Bezug auf den spitalambulanten und ambulanten Bereich wirksam wird. Der stationäre Bereich wird hier nicht einbezogen, da mit der Neuregelung der Spitalfinanzierung die erforderlichen Instrumente zur Kosteneindämmung im stationären Spitalbereich bereits vorhanden sind. </p><p>Weiter ist der Bundesrat gewillt, den bundesrätlichen Spielraum und die Entscheidmöglichkeiten des Departements zur Eindämmung der Kosten zu nutzen. Entsprechend bereitet das EDI zurzeit ein Massnahmenpaket vor, das Anpassungen auf Stufe Verordnung erforderlich machen wird. Dieses Paket ergänzt die vom EDI schon getroffenen Massnahmen (insbesondere die Revision der Analysenliste) und betrifft in erster Linie den Bereich der Medikamente. </p><p>Verschiedene Massnahmen zur Kostensenkung entziehen sich indessen dem Einfluss des Bundes. Sie liegen massgeblich in der Verantwortung der Tarifpartner. So können diese insbesondere Anpassungen bezüglich Struktur des Tarmed oder Differenzierungen der Taxpunktwerte des Tarmed vereinbaren. Sie können ebenfalls die Preise der Verbrauchsmaterialien in den Tarifverträgen vereinbaren. Der Bundesrat erwartet von den Tarifpartnern und insbesondere von den Versicherern, dass sie ihre Verantwortung hier wahrnehmen und ihren Beitrag zur Kostendämpfung leisten.</p><p>9. Die von den Versicherern unterschätzte Kostenentwicklung in den Jahren 2008 und 2009 hat dazu geführt, dass die Prämieneinnahmen die angefallenen bzw. anfallenden Kosten nicht decken. Der dadurch für die Krankenversicherer entstandene Verlust geht zulasten der Reserven. Diese werden per Ende 2009 deutlich unter die gesetzlich erforderliche Mindestgrenze von 11,5 Prozent fallen, sodass für die nächsten Jahre diesbezüglich ein Nachholbedarf besteht. Der Bundesrat prüft regelmässig, ob Anpassungen im Reservesystem nötig sind. Er ist der Meinung, dass es aufgrund der aktuellen Situation nicht angebracht erscheint, das geltende System anzupassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Was noch vor kurzer Zeit, nicht zuletzt, um die Einheitskasse zu bekämpfen, von Bundesrat und bürgerlichen Politikerinnen und Politikern verneint wurde, ist jetzt knallharte Realität! Die Krankenkassen müssen Prämiensteigerungen in zweistelliger Prozenthöhe vornehmen. Am härtesten trifft es paradoxerweise Kantone, wie beispielsweise den Kanton Appenzell, die mit niedrigen Gesundheitskosten schweizweit eine Vorbildfunktion ausüben! Es gibt nicht nur einen Schuldigen für dieses Debakel, aber nur eine Erklärung. Wir haben schwerwiegende Fehler in der Regulation und Steuerung unserer Gesundheitskosten. Leider büssen für politische Fehler heute diejenigen, die am wenigsten Schuld daran haben: Schweizerinnen und Schweizer mit niedrigen und mittleren Einkommen, insbesondere Familien. Sie bezahlen heute pro Kopf Krankenkassenprämien, die nicht länger zumutbar sind. Wir fordern deshalb einen Marschhalt für Prämienerhöhungen von zwei Jahren im Sinn einer konstruktiven Denkpause. </p><p>Wir fordern den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist er bereit, die Prämienverbilligungsgelder kurzfristig so zu erhöhen, dass die Prämienerhöhung die Teuerung nicht übersteigt? </p><p>2. Ist er bereit, das System der Prämienverbilligung grundsätzlich auf seine Wirkung der Entlastung auch mittlerer Einkommen zu überprüfen? Ist er bereit, insbesondere einen Systemwechsel auf einkommensabhängige Prämien oder eine gezielte Entlastung von Familien durch Abschaffung der Kinderprämien zu prüfen? </p><p>3. Es gibt Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Aufsichtsfunktion über die Krankenkassen. Ist er bereit, diesen wahrzunehmen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? </p><p>4. Ist er bereit, die Krankenkassen, die Vermögenswerte in Milliardenhöhe verwalten, in einem der wichtigsten öffentlich subventionierten Bereiche, der Finanzmarktaufsicht zu unterstellen? </p><p>5. Ist er bereit, die ausgewiesenen Verwaltungskosten der Krankenkassen auf ihre Korrektheit detaillierter zu prüfen und auf die Höhe der Verwaltungskosten der Suva zu begrenzen? </p><p>6. Ist er bereit, die Finanzflüsse und Quersubventionierungen innerhalb von Krankenkassen-Holdings, insbesondere hin zu ihren Billigkassen, auf ihre Rechtmässigkeit und KVG-Konformität (u. a. Risikoausgleich) zu prüfen? </p><p>7. Anerkennt er die Dringlichkeit des Problems "Prämiensteigerung"? </p><p>8. Welche kurzfristigen Massnahmen sieht er vor, um die von privaten Haushalten getragenen Gesundheitskosten sozialverträglich zu verteilen? Was unternimmt er, damit die Gesundheitskosten nicht weiter zuungunsten der privaten Haushalte und der Krankenkassen umverteilt werden? </p><p>9. Wie gestaltet er in Zukunft die Rahmenbedingungen für die Reservenbildung der Krankenkassen?</p>
- Krankenversicherung. Prämienanstieg nicht länger zumutbar
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Mit dringlichen Massnahmen zur Kosteneindämmung will der Bundesrat die sich abzeichnende Prämienerhöhung für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen mildern. In seiner Botschaft vom 29. Mai 2009 zur Revision des KVG unterbreitet er dem Parlament u. a. den Vorschlag, wonach nebst der ordentlichen Erhöhung der Bundesmittel für die Verbilligung der Prämien für das Jahr 2010 zusätzliche Mittel im Umfang von 200 Millionen zur Verfügung gestellt werden sollen. Der Bundesrat erwartet, dass die Kantone ihrerseits die entsprechenden Unterstützungsmassnahmen vorsehen. </p><p>2. Mit dem heutigen Prämienverbilligungssystem werden Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen gezielt entlastet. Im Jahre 2007 kamen rund 30 Prozent aller Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz in den Genuss von Prämienverbilligungen. In der Antwort vom 25. Februar 2009 auf die Motion der grünen Fraktion (08.3986, Krankenkassen. Prämienverbilligung) hat der Bundesrat zur Ausweitung der Prämienverbilligung Stellung genommen und festgehalten, dass das gegenwärtige Prämienverbilligungssystem erst seit dem 1. Januar 2008 in Kraft ist und dass nun Erfahrungen damit gesammelt werden müssten, bevor Änderungen in Betracht gezogen werden könnten. Dieser Auffassung schloss sich der Nationalrat am 9. März 2009 an, und sie gilt für den Bundesrat auch weiterhin. </p><p>Bezüglich der Befreiung von Kindern und jungen Erwachsenen in Ausbildung von den Krankenkassenprämien hat der Bundesrat bei der Beantwortung der Motion Maury Pasquier (09.3345, "Familien von den Krankenkassenprämien entlasten") sowie der Motion Leutenegger Oberholzer (08.4027, "Entlastung der Familien mit Kindern von den Krankenkassenprämien") bereits ablehnend Stellung genommen. Der Nationalrat hat sich am 9. März 2009 dieser Ansicht angeschlossen. Die Argumente, die von Bundesrat und Nationalrat bei der Ablehnung der Motion Leutenegger Oberholzer vorgebracht wurden, gelten weiterhin, und der Bundesrat sieht keine Veranlassung, von seiner ablehnenden Position abzuweichen.</p><p>3. Die Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) über die Durchführung der sozialen Krankenversicherung und die einzelnen Krankenversicherer basiert auf folgenden drei Säulen:</p><p>a. Retrospektive Aufsicht: Diese erfolgt anhand der von den Versicherern einzureichenden Betriebsrechnungen, Bilanzen und Geschäftsberichte für das Vorjahr; </p><p>b. Aktuelle Aufsicht: Darunter fallen einerseits die Audits am Sitz des Krankenversicherers sowie andererseits die laufende Überwachung der einheitlichen Anwendung des Bundesrechts; </p><p>c. Prospektive Aufsicht: Diese umfasst die Prüfung und Genehmigung der Prämientarife nach Artikel 61 Absatz 5 KVG und Artikel 92 KVV und die Überprüfung der Versicherungsangebote auf ihre Gesetzmässigkeit. </p><p>Die wesentlichen Ziele der Aufsicht über die Krankenversicherer umfassen die Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen und die Wahrung der Solvenz der Versicherer. Nach Auffassung des Bundesrates hat sich dieses Aufsichtssystem bewährt, und er sieht keine Veranlassung, daran Änderungen vorzunehmen.</p><p>4. Bei der Krankenversicherung nach KVG handelt es sich um eine Sozialversicherung, die nach dem Ausgabenumlageverfahren finanziert ist. Das heisst, dass nicht so viele Gelder akkumuliert werden. Selbst die Pensionskassen, die im Kapitaldeckungsverfahren ungleich mehr Vermögen verwalten als die Krankenversicherer, sind als Sozialversicherer nicht der Aufsicht der Finma unterstellt. Auch die in den Jahren 2008 und 2009 zu verzeichnenden Verluste bei den Krankenversicherern sind nur zu einem kleinen Teil auf Anlageverluste zurückzuführen. Im Vergleich zu anderen Sozialversicherungen fiel der Verlust moderat aus. Der Bundesrat ist deshalb der Auffassung, dass sich die Aufsicht auch in diesem Bereich bewährt hat.</p><p>5. Das BAG als Aufsichtsbehörde überprüft regelmässig die Angemessenheit und Korrektheit der Verwaltungskosten der Krankenversicherer und schreitet bei einer ungewöhnlichen Kostenentwicklung ein. Die Verwaltungskosten der Krankenversicherer liegen seit Jahren bei rund 5 Prozent der Prämieneinnahmen. Bei der Suva, welche allerdings ein mit der Krankenversicherung nicht vergleichbares Geschäft betreibt, liegen die Verwaltungskosten deutlich über diesem Wert.</p><p>6. Die Krankenversicherer reichen dem BAG im April die Bilanz und die Erfolgsrechnung (Jahresbilanz) des Vorjahres ein. Im Rahmen der Prämiengenehmigung erhält das BAG im Juli von den Versicherern die Erfolgsrechnung für das Vorjahr, das laufende Jahr (Hochrechnung) und das folgende Jahr (Prognose). Erachtet es das BAG aufgrund dieser Zahlen als notwendig, so kann es von den einzelnen Versicherern ein monatliches Reporting verlangen. Im Rahmen seiner Aufsichtstätigkeit überprüft das BAG die korrekte Finanzierung der Krankenversicherer, die selbsttragend sein muss. Auch bei den sogenannten Tochterkassen handelt es sich um Unternehmen mit eigener Rechnungsführung und Prämienfestlegung. Die Aufsichtsbehörde genehmigt nur Prämien, die nach den Grundsätzen von Artikel 61 KVG festlegt werden. Das BAG achtet insbesondere darauf, dass im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung keine Quersubventionierungen (z. B. Umlagerung von Verwaltungskosten, Marketingausgaben, Vermögenserträge usw.) stattfinden, und ergreift nötigenfalls Massnahmen.</p><p>7./8. Die Kostensteigerung im Gesundheitswesen und der damit einhergehende Anstieg der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sind für den Bundesrat ein zentrales Thema. Angesichts der für das kommende Jahr angekündigten Prämienerhöhungen verabschiedete der Bundesrat zuhanden des Parlamentes mit Botschaft vom 29. Mai 2009 ein Paket von dringlichen Massnahmen. Diese Massnahmen visieren sowohl das Angebot an, indem die Kantone zusätzlich zur bereits bestehenden Pflicht zur Planung des stationären Spitalbereichs auch zur Steuerung der Versorgung im spitalambulanten Bereich verpflichtet werden. Auch die Nachfrage wird beeinflusst durch die Erhebung eines vom Versicherten in bar zu entrichtenden Behandlungsbeitrags und durch die Schaffung der allen Versicherten kostenlos zugänglichen Möglichkeit, sich vor einem allfälligen Arztbesuch telefonisch beraten zu lassen. Schliesslich soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, die Preise (Tarife) zu senken, wenn in einem bestimmten Bereich ein überdurchschnittlicher Preisanstieg zu verzeichnen ist. Die Verankerung dieser Massnahmen im Gesetz soll sicherstellen, dass der Grundsatz der Kosteneindämmung auch in Bezug auf den spitalambulanten und ambulanten Bereich wirksam wird. Der stationäre Bereich wird hier nicht einbezogen, da mit der Neuregelung der Spitalfinanzierung die erforderlichen Instrumente zur Kosteneindämmung im stationären Spitalbereich bereits vorhanden sind. </p><p>Weiter ist der Bundesrat gewillt, den bundesrätlichen Spielraum und die Entscheidmöglichkeiten des Departements zur Eindämmung der Kosten zu nutzen. Entsprechend bereitet das EDI zurzeit ein Massnahmenpaket vor, das Anpassungen auf Stufe Verordnung erforderlich machen wird. Dieses Paket ergänzt die vom EDI schon getroffenen Massnahmen (insbesondere die Revision der Analysenliste) und betrifft in erster Linie den Bereich der Medikamente. </p><p>Verschiedene Massnahmen zur Kostensenkung entziehen sich indessen dem Einfluss des Bundes. Sie liegen massgeblich in der Verantwortung der Tarifpartner. So können diese insbesondere Anpassungen bezüglich Struktur des Tarmed oder Differenzierungen der Taxpunktwerte des Tarmed vereinbaren. Sie können ebenfalls die Preise der Verbrauchsmaterialien in den Tarifverträgen vereinbaren. Der Bundesrat erwartet von den Tarifpartnern und insbesondere von den Versicherern, dass sie ihre Verantwortung hier wahrnehmen und ihren Beitrag zur Kostendämpfung leisten.</p><p>9. Die von den Versicherern unterschätzte Kostenentwicklung in den Jahren 2008 und 2009 hat dazu geführt, dass die Prämieneinnahmen die angefallenen bzw. anfallenden Kosten nicht decken. Der dadurch für die Krankenversicherer entstandene Verlust geht zulasten der Reserven. Diese werden per Ende 2009 deutlich unter die gesetzlich erforderliche Mindestgrenze von 11,5 Prozent fallen, sodass für die nächsten Jahre diesbezüglich ein Nachholbedarf besteht. Der Bundesrat prüft regelmässig, ob Anpassungen im Reservesystem nötig sind. Er ist der Meinung, dass es aufgrund der aktuellen Situation nicht angebracht erscheint, das geltende System anzupassen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Was noch vor kurzer Zeit, nicht zuletzt, um die Einheitskasse zu bekämpfen, von Bundesrat und bürgerlichen Politikerinnen und Politikern verneint wurde, ist jetzt knallharte Realität! Die Krankenkassen müssen Prämiensteigerungen in zweistelliger Prozenthöhe vornehmen. Am härtesten trifft es paradoxerweise Kantone, wie beispielsweise den Kanton Appenzell, die mit niedrigen Gesundheitskosten schweizweit eine Vorbildfunktion ausüben! Es gibt nicht nur einen Schuldigen für dieses Debakel, aber nur eine Erklärung. Wir haben schwerwiegende Fehler in der Regulation und Steuerung unserer Gesundheitskosten. Leider büssen für politische Fehler heute diejenigen, die am wenigsten Schuld daran haben: Schweizerinnen und Schweizer mit niedrigen und mittleren Einkommen, insbesondere Familien. Sie bezahlen heute pro Kopf Krankenkassenprämien, die nicht länger zumutbar sind. Wir fordern deshalb einen Marschhalt für Prämienerhöhungen von zwei Jahren im Sinn einer konstruktiven Denkpause. </p><p>Wir fordern den Bundesrat auf, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Ist er bereit, die Prämienverbilligungsgelder kurzfristig so zu erhöhen, dass die Prämienerhöhung die Teuerung nicht übersteigt? </p><p>2. Ist er bereit, das System der Prämienverbilligung grundsätzlich auf seine Wirkung der Entlastung auch mittlerer Einkommen zu überprüfen? Ist er bereit, insbesondere einen Systemwechsel auf einkommensabhängige Prämien oder eine gezielte Entlastung von Familien durch Abschaffung der Kinderprämien zu prüfen? </p><p>3. Es gibt Handlungsbedarf bei der Verbesserung der Aufsichtsfunktion über die Krankenkassen. Ist er bereit, diesen wahrzunehmen? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? </p><p>4. Ist er bereit, die Krankenkassen, die Vermögenswerte in Milliardenhöhe verwalten, in einem der wichtigsten öffentlich subventionierten Bereiche, der Finanzmarktaufsicht zu unterstellen? </p><p>5. Ist er bereit, die ausgewiesenen Verwaltungskosten der Krankenkassen auf ihre Korrektheit detaillierter zu prüfen und auf die Höhe der Verwaltungskosten der Suva zu begrenzen? </p><p>6. Ist er bereit, die Finanzflüsse und Quersubventionierungen innerhalb von Krankenkassen-Holdings, insbesondere hin zu ihren Billigkassen, auf ihre Rechtmässigkeit und KVG-Konformität (u. a. Risikoausgleich) zu prüfen? </p><p>7. Anerkennt er die Dringlichkeit des Problems "Prämiensteigerung"? </p><p>8. Welche kurzfristigen Massnahmen sieht er vor, um die von privaten Haushalten getragenen Gesundheitskosten sozialverträglich zu verteilen? Was unternimmt er, damit die Gesundheitskosten nicht weiter zuungunsten der privaten Haushalte und der Krankenkassen umverteilt werden? </p><p>9. Wie gestaltet er in Zukunft die Rahmenbedingungen für die Reservenbildung der Krankenkassen?</p>
- Krankenversicherung. Prämienanstieg nicht länger zumutbar
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