Die Nichtanwendung der Ventilklausel führt zu ernsthaften Problemen auf dem Arbeitsmarkt und bei den Sozialwerken
- ShortId
-
09.3478
- Id
-
20093478
- Updated
-
27.07.2023 19:55
- Language
-
de
- Title
-
Die Nichtanwendung der Ventilklausel führt zu ernsthaften Problemen auf dem Arbeitsmarkt und bei den Sozialwerken
- AdditionalIndexing
-
10;15;Familiennachzug;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Kontrolle der Zuwanderungen;Arbeitslosigkeit;Ausländerkontingent;Fremdarbeiter/in;Sozialversicherung;Finanzierung
- 1
-
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L06K070203030201, Ausländerkontingent
- L03K010401, Sozialversicherung
- L03K110902, Finanzierung
- L04K07020304, Arbeitslosigkeit
- L04K01080304, Familiennachzug
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Zwischen Juni 2007 und Mai 2008 sind 115 990 Personen aus den EU-15-Staaten dauerhaft zugewandert. Gut ein Drittel dieser Personen war allerdings bereits zuvor Teil der nichtständigen Wohnbevölkerung. Im gleichen Zeitraum sind 34 783 Personen aus der ständigen Wohnbevölkerung abgewandert. Zwischen Juni 2008 und Mai 2009 sind 92 611 Personen zur ständigen Wohnbevölkerung hinzugekommen, gut ein Viertel davon war bereits Teil der nichtständigen Wohnbevölkerung. 34 998 Personen sind im gleichen Zeitraum ausgewandert.</p><p>2. Von den 208 601 Personen, die zwischen Juni 2007 und Mai 2009 aus den EU-15-Staaten zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz hinzugekommen sind, sind 134 828 als Arbeitnehmer zugezogen (64,6 Prozent). Auch Familienangehörige von EU-15-Staatsangehörigen können einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Nichterwerbstätige Personen erhalten nur dann eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können. Wie viele der in den letzten Jahren zugewanderten Personen heute von staatlichen Leistungen abhängig sind, lässt sich nicht genau beziffern, da unterschiedliche Leistungssysteme betroffen sind und in diesen nicht separat erfasst wird, wann die betroffenen Leistungsbezüger in die Schweiz eingewandert sind. Insgesamt lebten Ende Mai 2009 1 005 040 EU-15-Staatsangehörige in der Schweiz. Zum gleichen Zeitpunkt waren 26 816 Personen aus den EU-15-Staaten als arbeitslos registriert. Die IV verzeichnete keine Zunahme der Rentenbezüger aus den EU-Staaten. Zur kantonal gewährten Sozialhilfe liegen auf Bundesebene für die Jahre 2008 und 2009 noch keine Zahlen vor.</p><p>3. Ende Mai 2009 lag die Arbeitslosenquote bei 3,4 Prozent. Die Arbeitslosenquote der Schweizer lag bei 2,5 Prozent, diejenige der ausländischen Bevölkerung bei 6,6 Prozent. Differenziert nach Herkunftsländern wurden folgende Quoten ermittelt: Deutschland 3,7 Prozent, Österreich 3,7 Prozent, Italien 4,3 Prozent, Frankreich 5,6 Prozent, Portugal 5,9 Prozent. Die Arbeitslosenquoten von EU-15-Staatsangehörigen lagen somit deutlich unter denen von Drittstaatenangehörigen. Im Mai 2007 (letzter Monat vor Aufhebung der Kontingente für EU-15) lag die Arbeitslosenquote bei durchschnittlich 2,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote der Schweizer lag bei 2,0 Prozent, diejenige der gesamten ausländischen Bevölkerung bei 5,0 Prozent. Ende Mai 2008 war die Arbeitslosenquote insgesamt auf einem Stand von 2,4 Prozent: 1,8 Prozent für Schweizer und 4,7 Prozent für Ausländer. Dass kürzlich eingewanderte Ausländer in einer Rezessionsphase stärker von der Arbeitslosigkeit betroffen sind, lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass Unternehmen häufig zunächst Personal mit kürzerer Betriebsangehörigkeit abbauen.</p><p>4. Die reinen Mehrausgaben der Sozialversicherungen durch das Freizügigkeitsabkommen beliefen sich 2006 auf 240 Millionen Franken (vgl. 4. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU 2007, Kapitel 5, Seite 93 ff.). Der grösste Posten dieser Mehrausgaben entfiel auf die AHV/IV (127 Millionen Franken). Dennoch profitiert die AHV/IV zurzeit insgesamt von der Personenfreizügigkeit, obwohl geleistete Beiträge auch Rentenansprüche in der Zukunft begründen. Im Jahr 2005 leisteten die EU-Staatsangehörigen gut 19 Prozent der Beiträge, bezogen aber nur 15 Prozent der Gesamtsumme der individuellen Leistungen der 1. Säule. Hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung (ALV) hat das Freizügigkeitsabkommen zu einer jährlichen Mehrbelastung von rund 87 Millionen Franken geführt (vgl. 4. Observatoriumsbericht, Seite 95). Gemessen am Gesamtvolumen der Ausgaben der ALV von rund 4,8 Milliarden Franken (2007) fällt diese gering aus, auch wenn die absoluten Zahlen bei insgesamt steigender Arbeitslosigkeit anwachsen dürften. Die Mehrbelastung resultiert aus der Anrechenbarkeit von Beitragszeiten im Ausland, dem Leistungsanspruch von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung sowie der Rückerstattung von Beiträgen bei zu kurzer Beitragsdauer. Zur Sozialhilfe liegen keine Daten vor (s. Ziffer 2). Diese ist jedoch steuerfinanziert und wird somit auch durch Inhaber von Kurz- und Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz mitfinanziert. Negative Folgen der Personenfreizügigkeit auf die Krankenversicherung sind bisher nicht bekannt.</p><p>5. Zwischen Juni 2007 und Mai 2009 haben sich insgesamt 95 405 Personen über den Familiennachzug in der Schweiz niedergelassen, davon 47 762 aus EU-15-Staaten (50,1 Prozent).</p><p>6. Der Bundesrat hat die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen und aus mehreren Gründen entschieden, die Ventilklausel nicht anzurufen. Einerseits hätte das aufgrund des Freizügigkeitsabkommens mögliche Kontingent von 44 000 Aufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige Zuwanderer aus der EU-17 (EU-15 plus Malta und Zypern) nur eine geringe Bremswirkung. Zudem rechnet der Bundesrat aufgrund der sich abschwächenden Konjunktur mit einem weiteren nachfrageorientierten Zuwanderungsrückgang. Dies wird durch den Vergleich der Bewilligungserteilung der ersten 6 Monate des Jahres 2009 mit den Vorjahresmonaten erhärtet. Von Januar bis Juni 2009 wurden insgesamt 26 649 B-Bewilligungen und 28 774 L-Bewilligungen an EU-17-Angehörige ausgestellt. Dies entspricht einem Rückgang von 39 Prozent bei den B-Bewilligungen und 12 Prozent bei den L-Bewilligungen. Bisher wurde nicht festgestellt, dass die Zuwanderung von EU-15-Bürgern zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt hätte, da Zuwanderung primär in Berufsgruppen erfolgte, in denen eine starke Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften herrschte und die Beschäftigtenzahl bislang zunahm. Mit der Einführung der Ventilklausel wären zusätzlich bürokratische Hürden insbesondere für die Unternehmen in der Schweiz geschaffen worden. Die Wiedereinführung der Kontingentierung würde Zusatzkontrollen der kantonalen Migrationsämter bei der Kontingentszuteilung verursachen. Dies führt zu längeren Wartezeiten, Unsicherheiten der Betriebe für ihre Dispositionen und zu zahlreichen Rückfragen (wie bei der früheren Kontingentierung). Diese Hürden wären nicht im Sinne der Schweizer Wirtschaft. Die ablehnende Haltung des Bundesrates wurde im Übrigen auch von einer Mehrheit der Kantone und Sozialpartner getragen.</p><p>7. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Konjunktur, der Zu- und Abwanderung sowie der Arbeitslosigkeit weiterhin sehr genau. Er kann unter gewissen Bedingungen noch bis 2014 vorübergehend wieder Kontingente gegenüber Staatsangehörigen der EU-17 einführen. Hätte sich gezeigt, dass trotz schwacher Konjunktur und sinkendem Arbeitsplatzangebot kein Rückgang der Zuwanderung erfolgt, hätte aus Sicht des Bundesrates viel dafür gesprochen, anders zu entscheiden. Dass der Bundesrat entschlossen ist, die vertraglichen Möglichkeiten der Schweiz zu nutzen, zeigt sich an seinem Entscheid, die Übergangsmassnahmen gegenüber den EU-8-Staaten bis 2011 zu verlängern.</p><p>8. Der Bundesrat hat die Schweizer Stimmbürger nicht getäuscht. Die Ventilklausel stellt ein Steuerungsinstrument dar, enthält jedoch keinen Automatismus. Sie sollte deshalb nach Auffassung des Bundesrates nur dann angerufen werden, wenn eine Wiedereinführung der Kontingente auch tatsächlich einen Nutzen für die Schweiz bringt. Eine mögliche Anrufung auf den 1. Juni 2009 hätte nach Auffassung des Bundesrates mehr Nachteile als Vorteile gehabt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz steigt seit Monaten an, davon sind vor allem Ausländer betroffen. Gemäss bundesrätlicher Abstimmungspropaganda sollten diese "hochqualifizierten und mobilen" Arbeitnehmer aus der EU jedoch beim Verlust ihres Arbeitsplatzes die Schweiz wieder verlassen und so den Schweizer Arbeitsmarkt gar entlasten. In den Abstimmungsunterlagen zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit sprach der Bundesrat von einer Arbeitslosenquote von rund 3 Prozent bis Ende 2009. Nun, im April 2009, liegt die Quote bereits bei 3,5 Prozent. Entgegen den Versprechungen des Bundesrates bleibt die Zuwanderung aus der EU weiterhin bestehen. Die geringe Abnahme der Neuzuwanderung kann dabei die Tatsache, dass in den ersten drei Monaten bereits wieder 30 000 neue EU-Bürger in die Schweiz einwanderten, nicht wettmachen. Doch trotz steter Einwanderung und steigender Arbeitslosigkeit weigert sich der Bundesrat, von der für diesen Fall vorgesehenen Ventilklausel Gebrauch zu machen. </p><p>Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat dringend um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie viele EU-Bürger sind seit der Aufhebung der Kontingentierung am 31. Mai 2007 aus den "alten" 15 EU-Staaten eingewandert und wie viele in der Zwischenzeit wieder ausgewandert? </p><p>2. Wie viele dieser Personen gehen einer Arbeit nach, und wie viele dieser Personen sind von den Sozialwerken abhängig? </p><p>3. Wie hoch ist die Arbeitslosenrate bei den Schweizern und bei den in der Schweiz niedergelassenen Ausländern aufgeschlüsselt nach den einzelnen Herkunftsländern? Wie hat sich diese seit Juni 2007 entwickelt? </p><p>4. Welche Folgen hat die Personenfreizügigkeit auf die Finanzierung der Sozialwerke (Arbeitslosenversicherung, IV, KV und Sozialhilfe)?</p><p>5. Wie viele Personen haben sich seit Juni 2007 im Rahmen des Familiennachzugs in der Schweiz niedergelassen? </p><p>6. Warum weigert er sich, von der Ventilklausel Gebrauch zu machen, obwohl die Bedingungen dafür bereits seit 2008 erfüllt sind? </p><p>7. Was sind für ihn die konkreten Bedingungen, unter welchen er von der Ventilklausel Gebrauch machen wird? </p><p>8. Hat der Bundesrat die Stimmbürger bewusst getäuscht, als er im Abstimmungskampf von der Ventilklausel sprach, aber nie bereit ist, diese auch anzuwenden?</p>
- Die Nichtanwendung der Ventilklausel führt zu ernsthaften Problemen auf dem Arbeitsmarkt und bei den Sozialwerken
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Zwischen Juni 2007 und Mai 2008 sind 115 990 Personen aus den EU-15-Staaten dauerhaft zugewandert. Gut ein Drittel dieser Personen war allerdings bereits zuvor Teil der nichtständigen Wohnbevölkerung. Im gleichen Zeitraum sind 34 783 Personen aus der ständigen Wohnbevölkerung abgewandert. Zwischen Juni 2008 und Mai 2009 sind 92 611 Personen zur ständigen Wohnbevölkerung hinzugekommen, gut ein Viertel davon war bereits Teil der nichtständigen Wohnbevölkerung. 34 998 Personen sind im gleichen Zeitraum ausgewandert.</p><p>2. Von den 208 601 Personen, die zwischen Juni 2007 und Mai 2009 aus den EU-15-Staaten zur ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz hinzugekommen sind, sind 134 828 als Arbeitnehmer zugezogen (64,6 Prozent). Auch Familienangehörige von EU-15-Staatsangehörigen können einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Nichterwerbstätige Personen erhalten nur dann eine Aufenthaltsbewilligung, wenn sie ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können. Wie viele der in den letzten Jahren zugewanderten Personen heute von staatlichen Leistungen abhängig sind, lässt sich nicht genau beziffern, da unterschiedliche Leistungssysteme betroffen sind und in diesen nicht separat erfasst wird, wann die betroffenen Leistungsbezüger in die Schweiz eingewandert sind. Insgesamt lebten Ende Mai 2009 1 005 040 EU-15-Staatsangehörige in der Schweiz. Zum gleichen Zeitpunkt waren 26 816 Personen aus den EU-15-Staaten als arbeitslos registriert. Die IV verzeichnete keine Zunahme der Rentenbezüger aus den EU-Staaten. Zur kantonal gewährten Sozialhilfe liegen auf Bundesebene für die Jahre 2008 und 2009 noch keine Zahlen vor.</p><p>3. Ende Mai 2009 lag die Arbeitslosenquote bei 3,4 Prozent. Die Arbeitslosenquote der Schweizer lag bei 2,5 Prozent, diejenige der ausländischen Bevölkerung bei 6,6 Prozent. Differenziert nach Herkunftsländern wurden folgende Quoten ermittelt: Deutschland 3,7 Prozent, Österreich 3,7 Prozent, Italien 4,3 Prozent, Frankreich 5,6 Prozent, Portugal 5,9 Prozent. Die Arbeitslosenquoten von EU-15-Staatsangehörigen lagen somit deutlich unter denen von Drittstaatenangehörigen. Im Mai 2007 (letzter Monat vor Aufhebung der Kontingente für EU-15) lag die Arbeitslosenquote bei durchschnittlich 2,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote der Schweizer lag bei 2,0 Prozent, diejenige der gesamten ausländischen Bevölkerung bei 5,0 Prozent. Ende Mai 2008 war die Arbeitslosenquote insgesamt auf einem Stand von 2,4 Prozent: 1,8 Prozent für Schweizer und 4,7 Prozent für Ausländer. Dass kürzlich eingewanderte Ausländer in einer Rezessionsphase stärker von der Arbeitslosigkeit betroffen sind, lässt sich unter anderem darauf zurückführen, dass Unternehmen häufig zunächst Personal mit kürzerer Betriebsangehörigkeit abbauen.</p><p>4. Die reinen Mehrausgaben der Sozialversicherungen durch das Freizügigkeitsabkommen beliefen sich 2006 auf 240 Millionen Franken (vgl. 4. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU 2007, Kapitel 5, Seite 93 ff.). Der grösste Posten dieser Mehrausgaben entfiel auf die AHV/IV (127 Millionen Franken). Dennoch profitiert die AHV/IV zurzeit insgesamt von der Personenfreizügigkeit, obwohl geleistete Beiträge auch Rentenansprüche in der Zukunft begründen. Im Jahr 2005 leisteten die EU-Staatsangehörigen gut 19 Prozent der Beiträge, bezogen aber nur 15 Prozent der Gesamtsumme der individuellen Leistungen der 1. Säule. Hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung (ALV) hat das Freizügigkeitsabkommen zu einer jährlichen Mehrbelastung von rund 87 Millionen Franken geführt (vgl. 4. Observatoriumsbericht, Seite 95). Gemessen am Gesamtvolumen der Ausgaben der ALV von rund 4,8 Milliarden Franken (2007) fällt diese gering aus, auch wenn die absoluten Zahlen bei insgesamt steigender Arbeitslosigkeit anwachsen dürften. Die Mehrbelastung resultiert aus der Anrechenbarkeit von Beitragszeiten im Ausland, dem Leistungsanspruch von Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligung sowie der Rückerstattung von Beiträgen bei zu kurzer Beitragsdauer. Zur Sozialhilfe liegen keine Daten vor (s. Ziffer 2). Diese ist jedoch steuerfinanziert und wird somit auch durch Inhaber von Kurz- und Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz mitfinanziert. Negative Folgen der Personenfreizügigkeit auf die Krankenversicherung sind bisher nicht bekannt.</p><p>5. Zwischen Juni 2007 und Mai 2009 haben sich insgesamt 95 405 Personen über den Familiennachzug in der Schweiz niedergelassen, davon 47 762 aus EU-15-Staaten (50,1 Prozent).</p><p>6. Der Bundesrat hat die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen und aus mehreren Gründen entschieden, die Ventilklausel nicht anzurufen. Einerseits hätte das aufgrund des Freizügigkeitsabkommens mögliche Kontingent von 44 000 Aufenthaltsbewilligungen für erwerbstätige Zuwanderer aus der EU-17 (EU-15 plus Malta und Zypern) nur eine geringe Bremswirkung. Zudem rechnet der Bundesrat aufgrund der sich abschwächenden Konjunktur mit einem weiteren nachfrageorientierten Zuwanderungsrückgang. Dies wird durch den Vergleich der Bewilligungserteilung der ersten 6 Monate des Jahres 2009 mit den Vorjahresmonaten erhärtet. Von Januar bis Juni 2009 wurden insgesamt 26 649 B-Bewilligungen und 28 774 L-Bewilligungen an EU-17-Angehörige ausgestellt. Dies entspricht einem Rückgang von 39 Prozent bei den B-Bewilligungen und 12 Prozent bei den L-Bewilligungen. Bisher wurde nicht festgestellt, dass die Zuwanderung von EU-15-Bürgern zu einer Verdrängung von Schweizer Arbeitskräften geführt hätte, da Zuwanderung primär in Berufsgruppen erfolgte, in denen eine starke Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften herrschte und die Beschäftigtenzahl bislang zunahm. Mit der Einführung der Ventilklausel wären zusätzlich bürokratische Hürden insbesondere für die Unternehmen in der Schweiz geschaffen worden. Die Wiedereinführung der Kontingentierung würde Zusatzkontrollen der kantonalen Migrationsämter bei der Kontingentszuteilung verursachen. Dies führt zu längeren Wartezeiten, Unsicherheiten der Betriebe für ihre Dispositionen und zu zahlreichen Rückfragen (wie bei der früheren Kontingentierung). Diese Hürden wären nicht im Sinne der Schweizer Wirtschaft. Die ablehnende Haltung des Bundesrates wurde im Übrigen auch von einer Mehrheit der Kantone und Sozialpartner getragen.</p><p>7. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklung der Konjunktur, der Zu- und Abwanderung sowie der Arbeitslosigkeit weiterhin sehr genau. Er kann unter gewissen Bedingungen noch bis 2014 vorübergehend wieder Kontingente gegenüber Staatsangehörigen der EU-17 einführen. Hätte sich gezeigt, dass trotz schwacher Konjunktur und sinkendem Arbeitsplatzangebot kein Rückgang der Zuwanderung erfolgt, hätte aus Sicht des Bundesrates viel dafür gesprochen, anders zu entscheiden. Dass der Bundesrat entschlossen ist, die vertraglichen Möglichkeiten der Schweiz zu nutzen, zeigt sich an seinem Entscheid, die Übergangsmassnahmen gegenüber den EU-8-Staaten bis 2011 zu verlängern.</p><p>8. Der Bundesrat hat die Schweizer Stimmbürger nicht getäuscht. Die Ventilklausel stellt ein Steuerungsinstrument dar, enthält jedoch keinen Automatismus. Sie sollte deshalb nach Auffassung des Bundesrates nur dann angerufen werden, wenn eine Wiedereinführung der Kontingente auch tatsächlich einen Nutzen für die Schweiz bringt. Eine mögliche Anrufung auf den 1. Juni 2009 hätte nach Auffassung des Bundesrates mehr Nachteile als Vorteile gehabt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz steigt seit Monaten an, davon sind vor allem Ausländer betroffen. Gemäss bundesrätlicher Abstimmungspropaganda sollten diese "hochqualifizierten und mobilen" Arbeitnehmer aus der EU jedoch beim Verlust ihres Arbeitsplatzes die Schweiz wieder verlassen und so den Schweizer Arbeitsmarkt gar entlasten. In den Abstimmungsunterlagen zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit sprach der Bundesrat von einer Arbeitslosenquote von rund 3 Prozent bis Ende 2009. Nun, im April 2009, liegt die Quote bereits bei 3,5 Prozent. Entgegen den Versprechungen des Bundesrates bleibt die Zuwanderung aus der EU weiterhin bestehen. Die geringe Abnahme der Neuzuwanderung kann dabei die Tatsache, dass in den ersten drei Monaten bereits wieder 30 000 neue EU-Bürger in die Schweiz einwanderten, nicht wettmachen. Doch trotz steter Einwanderung und steigender Arbeitslosigkeit weigert sich der Bundesrat, von der für diesen Fall vorgesehenen Ventilklausel Gebrauch zu machen. </p><p>Vor diesem Hintergrund ersuchen wir den Bundesrat dringend um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wie viele EU-Bürger sind seit der Aufhebung der Kontingentierung am 31. Mai 2007 aus den "alten" 15 EU-Staaten eingewandert und wie viele in der Zwischenzeit wieder ausgewandert? </p><p>2. Wie viele dieser Personen gehen einer Arbeit nach, und wie viele dieser Personen sind von den Sozialwerken abhängig? </p><p>3. Wie hoch ist die Arbeitslosenrate bei den Schweizern und bei den in der Schweiz niedergelassenen Ausländern aufgeschlüsselt nach den einzelnen Herkunftsländern? Wie hat sich diese seit Juni 2007 entwickelt? </p><p>4. Welche Folgen hat die Personenfreizügigkeit auf die Finanzierung der Sozialwerke (Arbeitslosenversicherung, IV, KV und Sozialhilfe)?</p><p>5. Wie viele Personen haben sich seit Juni 2007 im Rahmen des Familiennachzugs in der Schweiz niedergelassen? </p><p>6. Warum weigert er sich, von der Ventilklausel Gebrauch zu machen, obwohl die Bedingungen dafür bereits seit 2008 erfüllt sind? </p><p>7. Was sind für ihn die konkreten Bedingungen, unter welchen er von der Ventilklausel Gebrauch machen wird? </p><p>8. Hat der Bundesrat die Stimmbürger bewusst getäuscht, als er im Abstimmungskampf von der Ventilklausel sprach, aber nie bereit ist, diese auch anzuwenden?</p>
- Die Nichtanwendung der Ventilklausel führt zu ernsthaften Problemen auf dem Arbeitsmarkt und bei den Sozialwerken
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