Finanzierung des Projektes Ceva
- ShortId
-
09.3481
- Id
-
20093481
- Updated
-
27.07.2023 21:58
- Language
-
de
- Title
-
Finanzierung des Projektes Ceva
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahnbau;Verkehrsinfrastruktur;Subvention;Schienenverkehr;Gleichbehandlung;Schienennetz;Frankreich;Genf (Kanton)
- 1
-
- L04K18030204, Eisenbahnbau
- L03K180302, Schienenverkehr
- L04K18030207, Schienennetz
- L05K0301010106, Genf (Kanton)
- L04K03010106, Frankreich
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Der heute garantierte Beitrag des Bundes an den Bau der neuen Bahnlinie Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (Ceva) basierend auf dem 1912 abgeschlossenen Vertrag und dessen Aktualisierung im Rahmen der Vereinbarung von 2002 beträgt 550 Millionen Franken zulasten des Infrastrukturfonds. Dieser Betrag entspricht dem Bundesanteil am Projekt, das im Jahr 2000 mit 941 Millionen Franken veranschlagt wurde. Hinzu kommen die seit April 2005 aufgelaufene Teuerung und die Mehrwertsteuer.</p><p>2. Der Bund ist sich bewusst, dass dieser Betrag für die Finanzierung seines in der Vereinbarung von 2002 festgesetzten Anteils aufgrund der Aktualisierung der Kosten und der notwendigen Projektanpassungen nicht ausreichen wird. Eine konsolidierte Schätzung der Mehrkosten gegenüber dem Projekt von 2000 liegt erst seit März 2009 vor. Bei verschiedenen hochrangigen Treffen mit dem Kanton Genf und den SBB bekräftigte der Bund indessen seine Absicht, den eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Daher beteiligt er sich aktiv an der Aktualisierung der Schätzung des Projektaufwands und bei der Suche nach möglichen Finanzierungsquellen.</p><p>Eine tripartite Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Verkehr, des Kantons Genf und der SBB untersucht die Aktualisierung der Kosten und potenzielle Einsparungen. Eine weitere Arbeitsgruppe, an der dieselben Partner beteiligt sind, sucht derzeit in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung nach Lösungen für die Finanzierung der Mehrkosten. Der Bund setzt alle Mittel in Bewegung, um seine Zusagen von 1912 und 2002 einzuhalten.</p><p>Der Bundesrat ist sich im Klaren über die Bedeutung der neuen Bahnlinie Ceva für die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrsangebots in der grenzüberschreitenden Agglomeration Frankreich-Waadt-Genf. Es ist ihm daran gelegen, dieses wichtige Projekt im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu unterstützen.</p><p>3. Für einen raschen Baubeginn ist die Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung nicht allein ausschlaggebend. Es sei hier daran erinnert, dass das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung der Plangenehmigung vom 5. Mai 2008 verneint hat. Die Bauherrschaft hatte zuvor beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Plangenehmigung eingereicht. Der Baubeginn kann deshalb frühestens nach einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes zu der noch hängigen Beschwerde oder nach der Aufhebung der aufschiebenden Wirkung durch das Bundesgericht erfolgen. Obwohl die Finanzierungsvereinbarung nur die Schweizer Beteiligung an diesem Projekt beinhaltet, erwartet der Bund eine klare Zusage von Frankreich zur Anpassung des bestehenden Streckenabschnitts zwischen Annemasse und der Schweizer Grenze.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 26. April 2002 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Genf, dem Bund und den SBB über den Bau ddes Projektes Ceva (Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse) unterzeichnet. Diese Vereinbarung bekräftigt den bereits 1912 abgeschlossenen Vertrag. Dieses Bahnprojekt ist notwendig, um die Verkehrsachsen in der Genferseeregion miteinander zu verbinden. Das Gesamtbudget von Ceva beträgt 1,473 Milliarden Franken (La Praille-Eaux-Vives: zwei Drittel zulasten der SBB und ein Drittel zulasten des Kantons; Cornavin-La Praille und Umbau Eaux-Vives: Beitrag der SBB: 20 Prozent, Beitrag des Bundes: 80 Prozent). Laut dieser Vereinbarung liegt der Kostenanteil des Bundes bei 840 Millionen Franken. Bis heute hat er davon bereits 550 Millionen Franken zuzüglich der Teuerung übernommen. Berücksichtigt man die teuerungsbedingten Kosten und frühere Kostenbeteiligungen, so muss der Bund, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, noch einen Beitrag in Höhe von 213,34 Millionen Franken leisten.</p><p>Im September 2008 hat der Bund mit den SBB und dem Kanton Zürich einen Vertrag über die Finanzierung und den Bau der Durchmesserlinie Zürich und andere Investitionen in dieser Region (Fernverkehr) unterzeichnet. Das Gesamtbudget dieses Projekts beträgt 3,206 Milliarden Franken, wobei der Bund seinen Kostenanteil von 2,266 Milliarden Franken vollständig übernimmt.</p><p>Die mit dem Kanton Genf im Jahr 2002 unterzeichnete Vereinbarung legt in Artikel 13 Absatz 2 fest, dass die SBB dem Kanton die Behandlung des meistbegünstigten Kantons gewähren. In der besagten Vereinbarung wurde die Eidgenossenschaft übrigens durch den Bundespräsidenten vertreten. Die Vereinbarung mit dem Kanton Zürich hingegen wurde von den Vorstehern des Bundesamtes für Verkehr und des Bundesamtes für Raumentwicklung unterzeichnet.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf die folgenden Fragen:</p><p>1. Für die Anstrengungen beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Kanton Zürich hat der Bund ein Lob verdient. Vor einem Jahr hat er den Plänen von Ceva zugestimmt. Kann der Bund dem Kanton Genf versichern, dass er seinen Anteil an den Gesamtkosten übernimmt?</p><p>2. Kann der Bund insbesondere bestätigen, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt, die er in den beiden Verträgen gegenüber Genf eingegangen ist, und dass er seinen Teil der Mehrkosten, nämlich 213,34 Millionen Franken, übernimmt?</p><p>3. Ist der Bund in Anbetracht der allgemeinen Wirtschaftssituation und der ergriffenen konjunkturstützenden Massnahmen bereit, seinen Finanzierungsbeitrag zu leisten, damit die Arbeiten noch im Jahr 2009 beginnen können?</p>
- Finanzierung des Projektes Ceva
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der heute garantierte Beitrag des Bundes an den Bau der neuen Bahnlinie Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (Ceva) basierend auf dem 1912 abgeschlossenen Vertrag und dessen Aktualisierung im Rahmen der Vereinbarung von 2002 beträgt 550 Millionen Franken zulasten des Infrastrukturfonds. Dieser Betrag entspricht dem Bundesanteil am Projekt, das im Jahr 2000 mit 941 Millionen Franken veranschlagt wurde. Hinzu kommen die seit April 2005 aufgelaufene Teuerung und die Mehrwertsteuer.</p><p>2. Der Bund ist sich bewusst, dass dieser Betrag für die Finanzierung seines in der Vereinbarung von 2002 festgesetzten Anteils aufgrund der Aktualisierung der Kosten und der notwendigen Projektanpassungen nicht ausreichen wird. Eine konsolidierte Schätzung der Mehrkosten gegenüber dem Projekt von 2000 liegt erst seit März 2009 vor. Bei verschiedenen hochrangigen Treffen mit dem Kanton Genf und den SBB bekräftigte der Bund indessen seine Absicht, den eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Daher beteiligt er sich aktiv an der Aktualisierung der Schätzung des Projektaufwands und bei der Suche nach möglichen Finanzierungsquellen.</p><p>Eine tripartite Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundesamtes für Verkehr, des Kantons Genf und der SBB untersucht die Aktualisierung der Kosten und potenzielle Einsparungen. Eine weitere Arbeitsgruppe, an der dieselben Partner beteiligt sind, sucht derzeit in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung nach Lösungen für die Finanzierung der Mehrkosten. Der Bund setzt alle Mittel in Bewegung, um seine Zusagen von 1912 und 2002 einzuhalten.</p><p>Der Bundesrat ist sich im Klaren über die Bedeutung der neuen Bahnlinie Ceva für die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrsangebots in der grenzüberschreitenden Agglomeration Frankreich-Waadt-Genf. Es ist ihm daran gelegen, dieses wichtige Projekt im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu unterstützen.</p><p>3. Für einen raschen Baubeginn ist die Unterzeichnung einer Finanzierungsvereinbarung nicht allein ausschlaggebend. Es sei hier daran erinnert, dass das Bundesverwaltungsgericht die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung der Plangenehmigung vom 5. Mai 2008 verneint hat. Die Bauherrschaft hatte zuvor beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen die Plangenehmigung eingereicht. Der Baubeginn kann deshalb frühestens nach einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes zu der noch hängigen Beschwerde oder nach der Aufhebung der aufschiebenden Wirkung durch das Bundesgericht erfolgen. Obwohl die Finanzierungsvereinbarung nur die Schweizer Beteiligung an diesem Projekt beinhaltet, erwartet der Bund eine klare Zusage von Frankreich zur Anpassung des bestehenden Streckenabschnitts zwischen Annemasse und der Schweizer Grenze.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 26. April 2002 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Kanton Genf, dem Bund und den SBB über den Bau ddes Projektes Ceva (Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse) unterzeichnet. Diese Vereinbarung bekräftigt den bereits 1912 abgeschlossenen Vertrag. Dieses Bahnprojekt ist notwendig, um die Verkehrsachsen in der Genferseeregion miteinander zu verbinden. Das Gesamtbudget von Ceva beträgt 1,473 Milliarden Franken (La Praille-Eaux-Vives: zwei Drittel zulasten der SBB und ein Drittel zulasten des Kantons; Cornavin-La Praille und Umbau Eaux-Vives: Beitrag der SBB: 20 Prozent, Beitrag des Bundes: 80 Prozent). Laut dieser Vereinbarung liegt der Kostenanteil des Bundes bei 840 Millionen Franken. Bis heute hat er davon bereits 550 Millionen Franken zuzüglich der Teuerung übernommen. Berücksichtigt man die teuerungsbedingten Kosten und frühere Kostenbeteiligungen, so muss der Bund, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, noch einen Beitrag in Höhe von 213,34 Millionen Franken leisten.</p><p>Im September 2008 hat der Bund mit den SBB und dem Kanton Zürich einen Vertrag über die Finanzierung und den Bau der Durchmesserlinie Zürich und andere Investitionen in dieser Region (Fernverkehr) unterzeichnet. Das Gesamtbudget dieses Projekts beträgt 3,206 Milliarden Franken, wobei der Bund seinen Kostenanteil von 2,266 Milliarden Franken vollständig übernimmt.</p><p>Die mit dem Kanton Genf im Jahr 2002 unterzeichnete Vereinbarung legt in Artikel 13 Absatz 2 fest, dass die SBB dem Kanton die Behandlung des meistbegünstigten Kantons gewähren. In der besagten Vereinbarung wurde die Eidgenossenschaft übrigens durch den Bundespräsidenten vertreten. Die Vereinbarung mit dem Kanton Zürich hingegen wurde von den Vorstehern des Bundesamtes für Verkehr und des Bundesamtes für Raumentwicklung unterzeichnet.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf die folgenden Fragen:</p><p>1. Für die Anstrengungen beim Ausbau der Verkehrsinfrastruktur im Kanton Zürich hat der Bund ein Lob verdient. Vor einem Jahr hat er den Plänen von Ceva zugestimmt. Kann der Bund dem Kanton Genf versichern, dass er seinen Anteil an den Gesamtkosten übernimmt?</p><p>2. Kann der Bund insbesondere bestätigen, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt, die er in den beiden Verträgen gegenüber Genf eingegangen ist, und dass er seinen Teil der Mehrkosten, nämlich 213,34 Millionen Franken, übernimmt?</p><p>3. Ist der Bund in Anbetracht der allgemeinen Wirtschaftssituation und der ergriffenen konjunkturstützenden Massnahmen bereit, seinen Finanzierungsbeitrag zu leisten, damit die Arbeiten noch im Jahr 2009 beginnen können?</p>
- Finanzierung des Projektes Ceva
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