Aufhebung des Obligatoriums im Krankenversicherungsgesetz
- ShortId
-
09.3485
- Id
-
20093485
- Updated
-
28.07.2023 08:04
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung des Obligatoriums im Krankenversicherungsgesetz
- AdditionalIndexing
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2841;Privatversicherung;Krankenkassenprämie;Krankenversicherung;Aufhebung einer Bestimmung;Pflichtversicherung;Kosten des Gesundheitswesens
- 1
-
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L04K11100111, Pflichtversicherung
- L04K11100112, Privatversicherung
- L05K0104010903, Krankenkassenprämie
- L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
- L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Es wurde bei der Einführung des KVG seitens des Bundesrates versprochen, dass die Prämien zwar leicht ansteigen, sich aber nachher stabilisieren würden. Heute steht zweifelsfrei fest, dass die Prämien enorm gestiegen sind und noch weiter steigen werden. Der Bürger wird geschröpft und kann sich dagegen nicht wehren. Mit der Aufhebung des Obligatoriums hat der Bürger die freie Wahl, ob er eine Krankenversicherung will oder nicht, was in einem freiheitlichen Staat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Die Zwangssolidarität im KVG hat massgeblich zur Kostenexplosion beigetragen.</p>
- <p>Das Schweizer Stimmvolk hat am 4. Dezember 1994 das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) angenommen und damit unter anderem der flächendeckenden Versicherungspflicht (allgemeines Versicherungsobligatorium) zugestimmt. Im Rahmen der obligatorischen Versicherung leisten alle Versicherten einen Beitrag zur Solidarität zwischen Gesunden und Kranken, Männern und Frauen sowie den Generationen. Nach Ansicht des Bundesrates hat die obligatorische Krankenversicherung gemäss KVG die beabsichtigte Wirkung erzielt und sich bewährt. Für den Bundesrat besteht kein Anlass, eine Änderung des Systems vorzunehmen. </p><p>Die Aufhebung des Versicherungsobligatoriums würde einen Rückfall in die altrechtlichen Unzulänglichkeiten bedeuten. Sie könnte insbesondere auch dazu führen, dass Personen aus finanziellen Gründen darauf verzichten, sich zu versichern, was erhebliche Folgen im Fall einer schwerwiegenden Krankheit hätte. Nach Ansicht des Bundesrates führt nicht die Zwangssolidarität im KVG zur Kostenexplosion, sondern vielmehr die Mengenausweitung bei den Leistungen, der Fortschritt in der medizinischen Behandlung und die demografische Entwicklung. Der Bundesrat anerkennt, dass bezüglich der Kostenentwicklung ein Handlungsbedarf besteht und das Gesundheitssystem zu optimieren ist. Er hat deshalb dem Parlament in den letzten Jahren wie auch in diesem Jahr verschiedene Gesetzesvorlagen zur Kosteneindämmung und Systemoptimierung unterbreitet. Diese vorgeschlagenen Massnahmen auf Gesetzesebene werden von Massnahmen auf Verordnungsebene begleitet. Der Bundesrat erwartet, dass das Parlament die Beratungen über diese Vorlagen rasch an die Hand nimmt und über die Vorschläge entscheidet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Obligatorium zur Versicherung im Krankenversicherungsgesetz aufzuheben.</p>
- Aufhebung des Obligatoriums im Krankenversicherungsgesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Es wurde bei der Einführung des KVG seitens des Bundesrates versprochen, dass die Prämien zwar leicht ansteigen, sich aber nachher stabilisieren würden. Heute steht zweifelsfrei fest, dass die Prämien enorm gestiegen sind und noch weiter steigen werden. Der Bürger wird geschröpft und kann sich dagegen nicht wehren. Mit der Aufhebung des Obligatoriums hat der Bürger die freie Wahl, ob er eine Krankenversicherung will oder nicht, was in einem freiheitlichen Staat eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Die Zwangssolidarität im KVG hat massgeblich zur Kostenexplosion beigetragen.</p>
- <p>Das Schweizer Stimmvolk hat am 4. Dezember 1994 das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) angenommen und damit unter anderem der flächendeckenden Versicherungspflicht (allgemeines Versicherungsobligatorium) zugestimmt. Im Rahmen der obligatorischen Versicherung leisten alle Versicherten einen Beitrag zur Solidarität zwischen Gesunden und Kranken, Männern und Frauen sowie den Generationen. Nach Ansicht des Bundesrates hat die obligatorische Krankenversicherung gemäss KVG die beabsichtigte Wirkung erzielt und sich bewährt. Für den Bundesrat besteht kein Anlass, eine Änderung des Systems vorzunehmen. </p><p>Die Aufhebung des Versicherungsobligatoriums würde einen Rückfall in die altrechtlichen Unzulänglichkeiten bedeuten. Sie könnte insbesondere auch dazu führen, dass Personen aus finanziellen Gründen darauf verzichten, sich zu versichern, was erhebliche Folgen im Fall einer schwerwiegenden Krankheit hätte. Nach Ansicht des Bundesrates führt nicht die Zwangssolidarität im KVG zur Kostenexplosion, sondern vielmehr die Mengenausweitung bei den Leistungen, der Fortschritt in der medizinischen Behandlung und die demografische Entwicklung. Der Bundesrat anerkennt, dass bezüglich der Kostenentwicklung ein Handlungsbedarf besteht und das Gesundheitssystem zu optimieren ist. Er hat deshalb dem Parlament in den letzten Jahren wie auch in diesem Jahr verschiedene Gesetzesvorlagen zur Kosteneindämmung und Systemoptimierung unterbreitet. Diese vorgeschlagenen Massnahmen auf Gesetzesebene werden von Massnahmen auf Verordnungsebene begleitet. Der Bundesrat erwartet, dass das Parlament die Beratungen über diese Vorlagen rasch an die Hand nimmt und über die Vorschläge entscheidet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Obligatorium zur Versicherung im Krankenversicherungsgesetz aufzuheben.</p>
- Aufhebung des Obligatoriums im Krankenversicherungsgesetz
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