TGV-Verbindung Bern-Paris

ShortId
09.3487
Id
20093487
Updated
28.07.2023 08:05
Language
de
Title
TGV-Verbindung Bern-Paris
AdditionalIndexing
48;Hochgeschwindigkeitsverkehr;Kostenrechnung;Fahrplan;Schienenverkehr;internationaler Verkehr;Neuenburg (Kanton);Frankreich
1
  • L04K18010209, Hochgeschwindigkeitsverkehr
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K18010207, Fahrplan
  • L04K18010105, internationaler Verkehr
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K0301010111, Neuenburg (Kanton)
  • L04K03010106, Frankreich
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Anbindung an das TGV-Netz durch den Jurabogen bewusst. Es sind die bestmöglichen Eisenbahnverbindungen zwischen der Schweiz und den Nachbarländern anzustreben. Der Handlungsspielraum für den Bundesrat ist jedoch beschränkt.</p><p>Der Rahmen seiner Eingriffsmöglichkeiten wird durch die strategischen Ziele in der Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den SBB für die Jahre 2007-2010 vom 25. September 2006 (nach Artikel 10 Absatz 5 sollen die SBB im grenzüberschreitenden Personenverkehr ihre Marktstellung stärken) bestimmt. Weil der grenzüberschreitende Personenverkehr weder vom Bund noch von den Kantonen bestellt wird, müssen die SBB in diesem Bereich selbsttragend arbeiten. Die TGV-Verbindung Bern-Neuenburg-Paris wird demnach nach wirtschaftlichen Kriterien durch die Gesellschaft Lyria betrieben. Die SBB sind zu 26 Prozent an Lyria beteiligt (die restlichen 74 Prozent befinden sich im Besitz der SNCF).</p><p>Es besteht kein allgemeines Recht, Kennzahlen zur Belegung und Wirtschaftlichkeit der TGV-Verbindung Bern-Neuenburg-Paris zu erlangen. Das liesse sich auch kaum mit der Pflicht zur Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses vereinbaren.</p><p>1./2. Der Bundesrat verfügt über keine gesetzliche Grundlage, die ihm gestattet, Auskünfte über die Wirtschaftlichkeit von Verbindungen im grenzüberschreitenden Personenverkehr einzuholen. Obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, informierte die Gesellschaft Lyria die Kantone Bern und Neuenburg sowie das Bundesamt für Verkehr über die jüngste Entwicklung der Belegungszahlen. Diese Angaben allein lassen jedoch keine klaren Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Bahnlinien zu.</p><p>Die Gesellschaft Lyria betreibt ihre Tätigkeiten - zumindest jene, die in der Schweiz stattfinden - gestützt auf die geltende Konzession der SBB. Das Ausüben aller Rechte und Pflichten, die mit der Konzession verbunden sind, geht allerdings nicht ohne einen konstruktiven Dialog mit den kantonalen und regionalen Behörden vor sich. In diesem Rahmen ist es wünschenswert, dass die Gesellschaft Lyria diese Stellen mit allen Angaben beliefert, die für die Suche nach Lösungen für ein aus ihrer Sicht ausreichendes Angebot zwischen Bern-Neuenburg-Paris erforderlich sind. Die Wirtschaftlichkeit der Linie könnte Teil dieser Angaben sein, und Lyria wäre bestimmt dazu berechtigt, die Behörden zur Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses zu verpflichten.</p><p>3. Der Bundesrat kann wegen dem Fehlen einer gesetzlichen Grundlage und ohne den Besitz von präzisen Angaben zur Wirtschaftlichkeit des grenzüberschreitenden Personenverkehrs keinen Gebrauch dieser Kennzahlen machen.</p><p>4. Die finanziellen Ziele, die in Artikel 7 Absatz 2 der Leistungsvereinbarung 2007-2010 zwischen der Eidgenossenschaft und den SBB beschrieben sind, fordern von den SBB, dass sie in den nichtabgeltungsberechtigten Bereichen einen angemessenen Gewinn erarbeiten. Dabei wird die Gewinnschwelle nicht näher beschrieben.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Auf der Strecke Bern-Paris werden zurzeit täglich zwei Zugpaare eingesetzt. Die Eisenbahngesellschaft Lyria, eine Tochtergesellschaft der SBB und der SNCF, hat nun aber beschlossen, eine der beiden täglichen Verbindungen zwischen Bern und Paris zu streichen. Diese Beschränkung auf eine einzige Verbindung schadet sowohl der Wirtschaft des Kantons Neuenburg als auch den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Bern und Paris erheblich. </p><p>Da die Kennzahlen zur Rentabilität dieser TGV-Verbindung leider nicht an die kantonalen Behörden weitergeleitet wurden, ist keine klare Analyse der Situation möglich. Deshalb können keine gezielten Massnahmen ergriffen werden, um die Verbindung auch in Zukunft aufrechtzuerhalten.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es notwendig ist, solche Kennzahlen den betroffenen kantonalen Behörden zugänglich zu machen und so eine fruchtbare Zusammenarbeit zu fördern?</p><p>2. Hat der Bundesrat das Vorrecht, diese Kennzahlen einzusehen?</p><p>3. Falls ja, gedenkt er, davon Gebrauch zu machen, wie es besonders von den Neuenburger Behörden verlangt wird?</p><p>4. Wie hoch ist die Gewinnschwelle angesetzt, ab welcher eine Verbindung als rentabel beurteilt wird?</p>
  • TGV-Verbindung Bern-Paris
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Anbindung an das TGV-Netz durch den Jurabogen bewusst. Es sind die bestmöglichen Eisenbahnverbindungen zwischen der Schweiz und den Nachbarländern anzustreben. Der Handlungsspielraum für den Bundesrat ist jedoch beschränkt.</p><p>Der Rahmen seiner Eingriffsmöglichkeiten wird durch die strategischen Ziele in der Leistungsvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den SBB für die Jahre 2007-2010 vom 25. September 2006 (nach Artikel 10 Absatz 5 sollen die SBB im grenzüberschreitenden Personenverkehr ihre Marktstellung stärken) bestimmt. Weil der grenzüberschreitende Personenverkehr weder vom Bund noch von den Kantonen bestellt wird, müssen die SBB in diesem Bereich selbsttragend arbeiten. Die TGV-Verbindung Bern-Neuenburg-Paris wird demnach nach wirtschaftlichen Kriterien durch die Gesellschaft Lyria betrieben. Die SBB sind zu 26 Prozent an Lyria beteiligt (die restlichen 74 Prozent befinden sich im Besitz der SNCF).</p><p>Es besteht kein allgemeines Recht, Kennzahlen zur Belegung und Wirtschaftlichkeit der TGV-Verbindung Bern-Neuenburg-Paris zu erlangen. Das liesse sich auch kaum mit der Pflicht zur Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses vereinbaren.</p><p>1./2. Der Bundesrat verfügt über keine gesetzliche Grundlage, die ihm gestattet, Auskünfte über die Wirtschaftlichkeit von Verbindungen im grenzüberschreitenden Personenverkehr einzuholen. Obwohl sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, informierte die Gesellschaft Lyria die Kantone Bern und Neuenburg sowie das Bundesamt für Verkehr über die jüngste Entwicklung der Belegungszahlen. Diese Angaben allein lassen jedoch keine klaren Rückschlüsse auf die Wirtschaftlichkeit der betroffenen Bahnlinien zu.</p><p>Die Gesellschaft Lyria betreibt ihre Tätigkeiten - zumindest jene, die in der Schweiz stattfinden - gestützt auf die geltende Konzession der SBB. Das Ausüben aller Rechte und Pflichten, die mit der Konzession verbunden sind, geht allerdings nicht ohne einen konstruktiven Dialog mit den kantonalen und regionalen Behörden vor sich. In diesem Rahmen ist es wünschenswert, dass die Gesellschaft Lyria diese Stellen mit allen Angaben beliefert, die für die Suche nach Lösungen für ein aus ihrer Sicht ausreichendes Angebot zwischen Bern-Neuenburg-Paris erforderlich sind. Die Wirtschaftlichkeit der Linie könnte Teil dieser Angaben sein, und Lyria wäre bestimmt dazu berechtigt, die Behörden zur Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses zu verpflichten.</p><p>3. Der Bundesrat kann wegen dem Fehlen einer gesetzlichen Grundlage und ohne den Besitz von präzisen Angaben zur Wirtschaftlichkeit des grenzüberschreitenden Personenverkehrs keinen Gebrauch dieser Kennzahlen machen.</p><p>4. Die finanziellen Ziele, die in Artikel 7 Absatz 2 der Leistungsvereinbarung 2007-2010 zwischen der Eidgenossenschaft und den SBB beschrieben sind, fordern von den SBB, dass sie in den nichtabgeltungsberechtigten Bereichen einen angemessenen Gewinn erarbeiten. Dabei wird die Gewinnschwelle nicht näher beschrieben.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Auf der Strecke Bern-Paris werden zurzeit täglich zwei Zugpaare eingesetzt. Die Eisenbahngesellschaft Lyria, eine Tochtergesellschaft der SBB und der SNCF, hat nun aber beschlossen, eine der beiden täglichen Verbindungen zwischen Bern und Paris zu streichen. Diese Beschränkung auf eine einzige Verbindung schadet sowohl der Wirtschaft des Kantons Neuenburg als auch den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Bern und Paris erheblich. </p><p>Da die Kennzahlen zur Rentabilität dieser TGV-Verbindung leider nicht an die kantonalen Behörden weitergeleitet wurden, ist keine klare Analyse der Situation möglich. Deshalb können keine gezielten Massnahmen ergriffen werden, um die Verbindung auch in Zukunft aufrechtzuerhalten.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es notwendig ist, solche Kennzahlen den betroffenen kantonalen Behörden zugänglich zu machen und so eine fruchtbare Zusammenarbeit zu fördern?</p><p>2. Hat der Bundesrat das Vorrecht, diese Kennzahlen einzusehen?</p><p>3. Falls ja, gedenkt er, davon Gebrauch zu machen, wie es besonders von den Neuenburger Behörden verlangt wird?</p><p>4. Wie hoch ist die Gewinnschwelle angesetzt, ab welcher eine Verbindung als rentabel beurteilt wird?</p>
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