Nationalstrassen. Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag 2008 und Politik des UVEK
- ShortId
-
09.3493
- Id
-
20093493
- Updated
-
27.07.2023 21:06
- Language
-
de
- Title
-
Nationalstrassen. Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag 2008 und Politik des UVEK
- AdditionalIndexing
-
48;Strassennetz;Autobahn;Nationalstrassenbau;Rechnung;Strassenverkehr;UVEK;Haushaltsausgabe
- 1
-
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- L03K180301, Strassenverkehr
- L04K11020208, Rechnung
- L03K110203, Haushaltsausgabe
- L05K1803010201, Autobahn
- L04K18030102, Strassennetz
- L03K080407, UVEK
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bundesverwaltung und die zuständigen politischen Instanzen berufen sich gerne auf die Dauer von Verwaltungsverfahren und auf neue Beschwerdeverfahren, wenn es darum geht, die Differenz zwischen den für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes vorgesehenen Mitteln und den viel tieferen effektiven Ausgaben zu erklären. Andererseits wird in der Politik und Verwaltung behauptet, dass der Bund nicht genügend finanzielle Mittel für Projekte zur Verfügung stellt, die sofort realisiert werden können (siehe auch die Motion Hany 08.3769, die tatsächlich eher neue Ausbauprojekte betrifft).</p><p>Diese Widersprüche, Mehrdeutigkeiten sowie Eindrücke, die viele mit mir teilen, haben mich dazu veranlasst, die obenstehenden Fragen zu stellen.</p>
- <p>Bei der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes handelt es sich auch nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) weiterhin um eine Verbundaufgabe von Kantonen und Bund. Die Kantone bleiben dabei bis zur Inbetriebnahme dieser Nationalstrassenabschnitte Eigentümer und verantwortliche Bauherren, während der Bund die Oberaufsicht ausübt und massgeblich zur Finanzierung beiträgt. </p><p>Die Nationalstrassen-Budgets der Jahre 2007 und 2008 sind nicht direkt miteinander vergleichbar. Im Jahr 2007 standen für die Netzvollendung und den übrigen Ausbau der Nationalstrassen die Rubrik "Bau" mit einem Voranschlag von 1286 Millionen Franken und für den baulichen Unterhalt die Rubrik "Unterhalt" mit gut 549 Millionen Franken zur Verfügung. Mit der NFA-bedingten Umstellung per 1. Januar 2008 war die Netzvollendung mit einem Betrag von 950 Millionen Franken über den neu in Kraft getretenen Infrastrukturfonds (Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen - Infrastrukturfondsgesetz, IFG; SR 725.13) zu budgetieren. Der übrige Ausbau sowie der bauliche Unterhalt, welche weiterhin direkt über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanziert werden, wurden im Globalbudget mit einem Betrag von rund 1185 Millionen Franken veranschlagt. Dabei galt es auch zu berücksichtigen, dass der Bund hier neu zu 100 Prozent für die Finanzierung aufkommen muss.</p><p>Die Netzvollendung hat nach Auffassung des Bundesrates eine hohe Priorität. Der grösste Teil des beschlossenen Nationalstrassennetzes wird - in Übereinstimmung mit Artikel 5 Absatz 1 IFG - bis 2015 fertiggestellt sein. </p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die einzelnen Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Die Gründe für die Budgetunterschreitung 2008 von 95 Millionen Franken für die Projekte der Netzfertigstellung wurden bereits der Finanzdelegation dargelegt. </p><p>Bei den Projekten im Kanton Bern kam es aus verschiedenen Gründen zu Verzögerungen und infolgedessen zu Differenzen zwischen dem Budget und den effektiven Ausgaben. So konnten beispielsweise Arbeiten am Ausführungsprojekt für den Westast Biel nicht vorangetrieben werden, weil Ergebnisse der Raumwirksamkeitsstudie umstritten sind. Zudem sind bei verschiedenen Projekten, beispielsweise beim Anschluss Brüggmoos, weiterhin Rechtsverfahren hängig. Bevor diese nicht definitiv entschieden sind, können die Projekte nicht im geplanten Ausmass vorangetrieben werden. Bei den Projekten im Berner Jura sind geotechnische Probleme aufgetreten und haben zu Projektanpassungen und zu entsprechenden Verzögerungen geführt. </p><p>Bei den Projekten im Kanton Wallis sind die Verzögerungen und dementsprechend die Differenzen zwischen dem Budet und den effektiven Ausgaben ebenfalls auf hängige Rechtsverfahren sowie geotechnische Schwierigkeiten zurückzuführen. </p><p>2. Nein. Wie zu Frage 1 ausgeführt, sind die Differenzen zwischen dem Budget und den effektiven Ausgaben nicht alleine auf hängige Rechtsverfahren zurückzuführen. </p><p>3. Nein, im Gegenteil: Der Bundesrat und insbesondere das federführende Departement sowie die Kantone setzen alles daran, um die Projekte zur Netzfertigstellung rasch voranzutreiben. </p><p>Das Programm zur Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz soll bis Ende 2009 vom Bundesrat verabschiedet und anschliessend dem Parlament vorgelegt werden. Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes des Bundes wurden zudem bereits die Verpflichtungskredite für den Ausbau der Engpässe auf den Autobahnabschnitten "Härkingen-Wiggertal" und "Blegi-Rütihof" auf sechs Spuren genehmigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aus den Sonderrechnungen, Band 4 der Staatsrechnung 2008, geht hervor, dass gegenüber den im Voranschlag vorgesehenen Ausgaben (855 Millionen Franken) zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes Minderausgaben von 95 Millionen Franken ausgewiesen wurden.</p><p>Auch im Jahr 2007 unterschritten die effektiven Investitionen in Höhe von 1,263 Milliarden Franken die im Voranschlag vorgesehenen finanziellen Mittel um 17 Millionen Franken. Der Grund dafür waren Verzögerungen bei den geplanten Arbeiten (siehe Staatsrechnung 2007, Band 2B, S. 329).</p><p>Die effektiven Ausgaben 2008 für die Fertigstellung der Nationalstrassen waren ebenfalls 10 Prozent tiefer als im Voranschlag 2008 und 32,3 Prozent tiefer als die Investitionen im Jahr 2007. Diese Zahlen werfen Fragen auf.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was genau bedeutet die lakonische Erklärung auf Seite 19 von Band 4 (Staatsrechnung 2008): "Gegenüber dem Voranschlag ergaben sich Minderausgaben ... Diese sind vorwiegend auf Projekte in den Kantonen Bern ... und Wallis ... zurückzuführen"?</p><p>2. Ist die beträchtliche Abweichung zwischen den im Jahr 2008 für die Fertigstellung des Netzes gesprochenen und den tatsächlich eingesetzten Mitteln einzig auf etwaige Beschwerdeverfahren zurückzuführen?</p><p>3. Will das UVEK aus politischen Gründen auf schwer durchschaubare Weise oder gar ganz offensichtlich die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes verzögern und den Bau gewisser neuer, zur Beseitigung von Engpässen augenscheinlich notwendiger Autobahnabschnitte aufschieben?</p>
- Nationalstrassen. Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag 2008 und Politik des UVEK
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Bundesverwaltung und die zuständigen politischen Instanzen berufen sich gerne auf die Dauer von Verwaltungsverfahren und auf neue Beschwerdeverfahren, wenn es darum geht, die Differenz zwischen den für die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes vorgesehenen Mitteln und den viel tieferen effektiven Ausgaben zu erklären. Andererseits wird in der Politik und Verwaltung behauptet, dass der Bund nicht genügend finanzielle Mittel für Projekte zur Verfügung stellt, die sofort realisiert werden können (siehe auch die Motion Hany 08.3769, die tatsächlich eher neue Ausbauprojekte betrifft).</p><p>Diese Widersprüche, Mehrdeutigkeiten sowie Eindrücke, die viele mit mir teilen, haben mich dazu veranlasst, die obenstehenden Fragen zu stellen.</p>
- <p>Bei der Fertigstellung des beschlossenen Nationalstrassennetzes handelt es sich auch nach der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) weiterhin um eine Verbundaufgabe von Kantonen und Bund. Die Kantone bleiben dabei bis zur Inbetriebnahme dieser Nationalstrassenabschnitte Eigentümer und verantwortliche Bauherren, während der Bund die Oberaufsicht ausübt und massgeblich zur Finanzierung beiträgt. </p><p>Die Nationalstrassen-Budgets der Jahre 2007 und 2008 sind nicht direkt miteinander vergleichbar. Im Jahr 2007 standen für die Netzvollendung und den übrigen Ausbau der Nationalstrassen die Rubrik "Bau" mit einem Voranschlag von 1286 Millionen Franken und für den baulichen Unterhalt die Rubrik "Unterhalt" mit gut 549 Millionen Franken zur Verfügung. Mit der NFA-bedingten Umstellung per 1. Januar 2008 war die Netzvollendung mit einem Betrag von 950 Millionen Franken über den neu in Kraft getretenen Infrastrukturfonds (Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen - Infrastrukturfondsgesetz, IFG; SR 725.13) zu budgetieren. Der übrige Ausbau sowie der bauliche Unterhalt, welche weiterhin direkt über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr finanziert werden, wurden im Globalbudget mit einem Betrag von rund 1185 Millionen Franken veranschlagt. Dabei galt es auch zu berücksichtigen, dass der Bund hier neu zu 100 Prozent für die Finanzierung aufkommen muss.</p><p>Die Netzvollendung hat nach Auffassung des Bundesrates eine hohe Priorität. Der grösste Teil des beschlossenen Nationalstrassennetzes wird - in Übereinstimmung mit Artikel 5 Absatz 1 IFG - bis 2015 fertiggestellt sein. </p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die einzelnen Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Die Gründe für die Budgetunterschreitung 2008 von 95 Millionen Franken für die Projekte der Netzfertigstellung wurden bereits der Finanzdelegation dargelegt. </p><p>Bei den Projekten im Kanton Bern kam es aus verschiedenen Gründen zu Verzögerungen und infolgedessen zu Differenzen zwischen dem Budget und den effektiven Ausgaben. So konnten beispielsweise Arbeiten am Ausführungsprojekt für den Westast Biel nicht vorangetrieben werden, weil Ergebnisse der Raumwirksamkeitsstudie umstritten sind. Zudem sind bei verschiedenen Projekten, beispielsweise beim Anschluss Brüggmoos, weiterhin Rechtsverfahren hängig. Bevor diese nicht definitiv entschieden sind, können die Projekte nicht im geplanten Ausmass vorangetrieben werden. Bei den Projekten im Berner Jura sind geotechnische Probleme aufgetreten und haben zu Projektanpassungen und zu entsprechenden Verzögerungen geführt. </p><p>Bei den Projekten im Kanton Wallis sind die Verzögerungen und dementsprechend die Differenzen zwischen dem Budet und den effektiven Ausgaben ebenfalls auf hängige Rechtsverfahren sowie geotechnische Schwierigkeiten zurückzuführen. </p><p>2. Nein. Wie zu Frage 1 ausgeführt, sind die Differenzen zwischen dem Budget und den effektiven Ausgaben nicht alleine auf hängige Rechtsverfahren zurückzuführen. </p><p>3. Nein, im Gegenteil: Der Bundesrat und insbesondere das federführende Departement sowie die Kantone setzen alles daran, um die Projekte zur Netzfertigstellung rasch voranzutreiben. </p><p>Das Programm zur Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz soll bis Ende 2009 vom Bundesrat verabschiedet und anschliessend dem Parlament vorgelegt werden. Im Rahmen des zweiten Konjunkturpaketes des Bundes wurden zudem bereits die Verpflichtungskredite für den Ausbau der Engpässe auf den Autobahnabschnitten "Härkingen-Wiggertal" und "Blegi-Rütihof" auf sechs Spuren genehmigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Aus den Sonderrechnungen, Band 4 der Staatsrechnung 2008, geht hervor, dass gegenüber den im Voranschlag vorgesehenen Ausgaben (855 Millionen Franken) zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes Minderausgaben von 95 Millionen Franken ausgewiesen wurden.</p><p>Auch im Jahr 2007 unterschritten die effektiven Investitionen in Höhe von 1,263 Milliarden Franken die im Voranschlag vorgesehenen finanziellen Mittel um 17 Millionen Franken. Der Grund dafür waren Verzögerungen bei den geplanten Arbeiten (siehe Staatsrechnung 2007, Band 2B, S. 329).</p><p>Die effektiven Ausgaben 2008 für die Fertigstellung der Nationalstrassen waren ebenfalls 10 Prozent tiefer als im Voranschlag 2008 und 32,3 Prozent tiefer als die Investitionen im Jahr 2007. Diese Zahlen werfen Fragen auf.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Was genau bedeutet die lakonische Erklärung auf Seite 19 von Band 4 (Staatsrechnung 2008): "Gegenüber dem Voranschlag ergaben sich Minderausgaben ... Diese sind vorwiegend auf Projekte in den Kantonen Bern ... und Wallis ... zurückzuführen"?</p><p>2. Ist die beträchtliche Abweichung zwischen den im Jahr 2008 für die Fertigstellung des Netzes gesprochenen und den tatsächlich eingesetzten Mitteln einzig auf etwaige Beschwerdeverfahren zurückzuführen?</p><p>3. Will das UVEK aus politischen Gründen auf schwer durchschaubare Weise oder gar ganz offensichtlich die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes verzögern und den Bau gewisser neuer, zur Beseitigung von Engpässen augenscheinlich notwendiger Autobahnabschnitte aufschieben?</p>
- Nationalstrassen. Minderausgaben gegenüber dem Voranschlag 2008 und Politik des UVEK
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