Die Monte-Olimpino-Eisenbahntunnel und das Thema Sicherheit
- ShortId
-
09.3496
- Id
-
20093496
- Updated
-
28.07.2023 12:48
- Language
-
de
- Title
-
Die Monte-Olimpino-Eisenbahntunnel und das Thema Sicherheit
- AdditionalIndexing
-
48;Eisenbahntunnel;internationaler Verkehr;Tessin;Schienennetz;Italien;Verkehrssicherheit
- 1
-
- L07K18020202010101, Eisenbahntunnel
- L04K18020203, Verkehrssicherheit
- L04K18010105, internationaler Verkehr
- L04K18030207, Schienennetz
- L05K0301010117, Tessin
- L04K03010503, Italien
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die beiden Tunnel Monte Olimpino I und II liegen vollständig in Italien und unterstehen der italienischen Aufsicht. Der Bundesrat kann daher Fragen zur Tunnelsicherheit dieser Bauwerke nicht beantworten. Die italienische Netzbetreiberin RFI betreibt auf ihrem Netz sehr viele Tunnels und verfügt damit über grosse Erfahrung. Gegenwärtig wird der Tunnel Monte Olimpino II saniert. Der Bundesrat sieht keinen Grund, ungenügende Vorschriften oder gar eine ungenügende Sicherheit zu vermuten.</p><p>2./5. Primär sind die lokale Feuerwehr, Sanität, Polizei usw. für die sofortige Intervention zuständig. Sekundär, als Unterstützung, kann die Betriebswehr der SBB beigezogen werden. Die Verantwortung für Rettungseinsätze ist territorial geregelt und liegt im Falle der beiden Tunnel Monte Olimpino I und II bei den Interventionskräften von RFI bzw. bei der Präfektur Como. Die italienische Bahn wendet grundlegend andere Einsatzkonzepte als die SBB an. Sie verfügt über keine Lösch- und Rettungszüge (LRZ). Die Betriebswehr interveniert im Ereignisfall gemäss den übergeordneten internationalen Übereinkommen mit allen möglichen Mitteln auf italienischem Staatsgebiet. Dabei können wie in Punkt 3 beschrieben ab Chiasso die Ersteinsatzmittel, ab Bellinzona und Airolo die LRZ eingesetzt werden.</p><p>3. Die Zusammenarbeit zwischen italienischen und schweizerischen Eisenbahnen bei Chiasso und Pino ist mit dem Staatsvertrag vom 23. Dezember 1873 geregelt. Ein Abkommen zwischen den Infrastrukturbetreiberinnen SBB und RFI besteht bis zum heutigen Zeitpunkt nicht. Im Rahmen des internationalen Übereinkommens über die gegenseitige Hilfeleistung bei natürlichen oder durch menschliche Tätigkeit verursachten Katastrophen leistet die Betriebswehr SBB auf Anfrage und mit der Zustimmung von RFI und der Präfektur Como Hilfe.</p><p>Zulassungsprozesse für Fahrzeuge, Personal und Netzzugang sind national geregelt. Nachdem in Italien die neue Aufsichtsbehörde "Agenzia nazionale per la sicurezza delle ferrovie" eingesetzt wurde, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Jahr 2008 Gespräche aufgenommen, um offene Fragen für die italienisch-schweizerische Grenzregion zu klären. Damit wird auch der Einsatz von Fahrzeugen der Wehrdienste geregelt.</p><p>4. Bis Juni 2008 war ein LRZ in Chiasso stationiert. Im Rahmen eines überarbeiteten Konzeptes für den Einsatz der Betriebswehren wurde entschieden, in Chiasso ausschliesslich einen Kleinstützpunkt mit Ersteinsatzmitteln zu betreiben. Die Festlegung der Standorte der LRZ erfolgte nach gesamtschweizerischen Gesichtspunkten. Im Kanton Tessin sind in Airolo und Bellinzona je ein LRZ stationiert. Die SBB und das BAV erachten die Abdeckung des SBB-Netzes im Tessin als zweckmässig. Eine Neubeurteilung der Vorhaltung wird im Rahmen der Inbetriebnahme des Gotthard- und Ceneri-Basistunnels vorgenommen.</p><p>6. Die Disposition der Lösch- und Rettungszüge erfolgt ausschliesslich nach Sicherheitsüberlegungen. Die Bedienung des Bahnhofes Chiasso erfolgt nach den Bedürfnissen des Verkehrs. In Chiasso halten zwar einige internationale Züge nicht mehr, dafür sind die Verbindungen des Nahverkehrs stark verbessert worden.</p><p>7. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die optimierten Sicherheitskonzepte genügen. Er sieht keinen Anlass, bei der Infrastrukturbetreiberin SBB zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den Monte-Olimpino-Eisenbahntunneln werden zurzeit wichtige Sanierungsarbeiten zur Erhöhung der Sicherheit durchgeführt. Der letzte Bahnhof vor den beiden Tunneln ist jener in Chiasso. Die SBB haben anscheinend beschlossen, dort keinen Löschzug mehr zu stationieren.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Sicherheit der Monte-Olimpino-Tunnel?</p><p>2. Wer muss im Falle eines Brandes oder Unfalls eingreifen?</p><p>3. Bestehen diesbezüglich spezifische Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Italien?</p><p>4. Aus welchem Grund wurde der Löschzug am Bahnhof Chiasso abgeschafft?</p><p>5. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn sich die Hilfsmassnahmen im Falle eines Brandes, Unfalls oder Unglücks allenfalls verzögern?</p><p>6. Ist der Verdacht begründet, dass diese Entscheidung einen Schritt hin zu einer weiteren Abwertung des Bahnhofs in Chiasso bedeutet?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit einzugreifen, damit die frühere Situation wieder hergestellt wird, das heisst der Löschzug dem Bahnhof Chiasso erhalten bleibt?</p>
- Die Monte-Olimpino-Eisenbahntunnel und das Thema Sicherheit
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die beiden Tunnel Monte Olimpino I und II liegen vollständig in Italien und unterstehen der italienischen Aufsicht. Der Bundesrat kann daher Fragen zur Tunnelsicherheit dieser Bauwerke nicht beantworten. Die italienische Netzbetreiberin RFI betreibt auf ihrem Netz sehr viele Tunnels und verfügt damit über grosse Erfahrung. Gegenwärtig wird der Tunnel Monte Olimpino II saniert. Der Bundesrat sieht keinen Grund, ungenügende Vorschriften oder gar eine ungenügende Sicherheit zu vermuten.</p><p>2./5. Primär sind die lokale Feuerwehr, Sanität, Polizei usw. für die sofortige Intervention zuständig. Sekundär, als Unterstützung, kann die Betriebswehr der SBB beigezogen werden. Die Verantwortung für Rettungseinsätze ist territorial geregelt und liegt im Falle der beiden Tunnel Monte Olimpino I und II bei den Interventionskräften von RFI bzw. bei der Präfektur Como. Die italienische Bahn wendet grundlegend andere Einsatzkonzepte als die SBB an. Sie verfügt über keine Lösch- und Rettungszüge (LRZ). Die Betriebswehr interveniert im Ereignisfall gemäss den übergeordneten internationalen Übereinkommen mit allen möglichen Mitteln auf italienischem Staatsgebiet. Dabei können wie in Punkt 3 beschrieben ab Chiasso die Ersteinsatzmittel, ab Bellinzona und Airolo die LRZ eingesetzt werden.</p><p>3. Die Zusammenarbeit zwischen italienischen und schweizerischen Eisenbahnen bei Chiasso und Pino ist mit dem Staatsvertrag vom 23. Dezember 1873 geregelt. Ein Abkommen zwischen den Infrastrukturbetreiberinnen SBB und RFI besteht bis zum heutigen Zeitpunkt nicht. Im Rahmen des internationalen Übereinkommens über die gegenseitige Hilfeleistung bei natürlichen oder durch menschliche Tätigkeit verursachten Katastrophen leistet die Betriebswehr SBB auf Anfrage und mit der Zustimmung von RFI und der Präfektur Como Hilfe.</p><p>Zulassungsprozesse für Fahrzeuge, Personal und Netzzugang sind national geregelt. Nachdem in Italien die neue Aufsichtsbehörde "Agenzia nazionale per la sicurezza delle ferrovie" eingesetzt wurde, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Jahr 2008 Gespräche aufgenommen, um offene Fragen für die italienisch-schweizerische Grenzregion zu klären. Damit wird auch der Einsatz von Fahrzeugen der Wehrdienste geregelt.</p><p>4. Bis Juni 2008 war ein LRZ in Chiasso stationiert. Im Rahmen eines überarbeiteten Konzeptes für den Einsatz der Betriebswehren wurde entschieden, in Chiasso ausschliesslich einen Kleinstützpunkt mit Ersteinsatzmitteln zu betreiben. Die Festlegung der Standorte der LRZ erfolgte nach gesamtschweizerischen Gesichtspunkten. Im Kanton Tessin sind in Airolo und Bellinzona je ein LRZ stationiert. Die SBB und das BAV erachten die Abdeckung des SBB-Netzes im Tessin als zweckmässig. Eine Neubeurteilung der Vorhaltung wird im Rahmen der Inbetriebnahme des Gotthard- und Ceneri-Basistunnels vorgenommen.</p><p>6. Die Disposition der Lösch- und Rettungszüge erfolgt ausschliesslich nach Sicherheitsüberlegungen. Die Bedienung des Bahnhofes Chiasso erfolgt nach den Bedürfnissen des Verkehrs. In Chiasso halten zwar einige internationale Züge nicht mehr, dafür sind die Verbindungen des Nahverkehrs stark verbessert worden.</p><p>7. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die optimierten Sicherheitskonzepte genügen. Er sieht keinen Anlass, bei der Infrastrukturbetreiberin SBB zu intervenieren.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In den Monte-Olimpino-Eisenbahntunneln werden zurzeit wichtige Sanierungsarbeiten zur Erhöhung der Sicherheit durchgeführt. Der letzte Bahnhof vor den beiden Tunneln ist jener in Chiasso. Die SBB haben anscheinend beschlossen, dort keinen Löschzug mehr zu stationieren.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Sicherheit der Monte-Olimpino-Tunnel?</p><p>2. Wer muss im Falle eines Brandes oder Unfalls eingreifen?</p><p>3. Bestehen diesbezüglich spezifische Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Italien?</p><p>4. Aus welchem Grund wurde der Löschzug am Bahnhof Chiasso abgeschafft?</p><p>5. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn sich die Hilfsmassnahmen im Falle eines Brandes, Unfalls oder Unglücks allenfalls verzögern?</p><p>6. Ist der Verdacht begründet, dass diese Entscheidung einen Schritt hin zu einer weiteren Abwertung des Bahnhofs in Chiasso bedeutet?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit einzugreifen, damit die frühere Situation wieder hergestellt wird, das heisst der Löschzug dem Bahnhof Chiasso erhalten bleibt?</p>
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