Dauer der Einbürgerungsverfahren in den Kantonen und Gemeinden
- ShortId
-
09.3498
- Id
-
20093498
- Updated
-
24.06.2025 23:55
- Language
-
de
- Title
-
Dauer der Einbürgerungsverfahren in den Kantonen und Gemeinden
- AdditionalIndexing
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2811;vergleichendes Recht;Einbürgerung;Koordination;Verfahrensrecht;Kantonsvergleich;kantonales Recht;Frist;Gesetzesevaluation
- 1
-
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L03K020219, Kantonsvergleich
- L04K05030210, vergleichendes Recht
- L04K05030208, Verfahrensrecht
- L04K08020314, Koordination
- L04K05030203, kantonales Recht
- L05K0503020802, Frist
- L04K08070301, Gesetzesevaluation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Einbürgerungsverfahren in der Schweiz obliegt grösstenteils den Kantonen und Gemeinden. Dies führt dazu, dass die Verfahrensfristen von Region zu Region und manchmal sogar von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sind. Es ist aber störend, dass die Fristen für dasselbe Verfahren für Betroffene, die alle im gleichen Land leben, so stark voneinander abweichen. Daher wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht vorzulegen:</p><p>1. zur Bestimmung der effektiven Verfahrensdauer für ordentliche Einbürgerungen nach Kantonen;</p><p>2. zur Bestimmung der effektiven Verfahrensdauer für erleichterte Einbürgerungen nach Kantonen;</p><p>3. zum Aufzeigen von Lösungen, wie das Verfahren im Hinblick auf eine schweizweite Harmonisierung auf allen drei institutionellen Ebenen beschleunigt werden kann.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt das Anliegen zur Einführung möglichst einfacher und straffer Verfahrensabläufe und prüft dieses im Rahmen der aktuellen Revision des Bürgerrechtsgesetzes (SR 141.0). Bei der Beurteilung der effektiven Dauer eines Einbürgerungsverfahrens, das heisst der Zeitspanne vom Moment der Einreichung des Gesuchs bis zum Einbürgerungsentscheid, muss zwischen dem Verfahren der ordentlichen und jenem der erleichterten Einbürgerung unterschieden werden. Beim ordentlichen Einbürgerungsverfahren, welches in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden liegt, hängt die Verfahrensdauer von dem im kantonalen und kommunalen Recht geregelten Verfahrensablauf ab. Zudem spielt auch die Effizienz der zuständigen Behörden eine Rolle. Eine bundesrechtliche Harmonisierung der jeweiligen kantonalen und kommunalen Verfahrensfristen hätte eine Einschränkung der kantonalen und kommunalen Zuständigkeit zur Folge, was eine Verfassungsrevision voraussetzen würde. </p><p>In der aktuellen Revision des Bürgerrechts wird die Möglichkeit der Harmonisierung der Verfahrensdauer bei der erleichterten Einbürgerung, welche in der Kompetenz des Bundes liegt, zum Beispiel durch die Einführung von Ordnungsfristen, geprüft. </p><p>Der Bundesrat wird in seiner Botschaft zur Revision des Bürgerrechts auf das Anliegen eingehen und entsprechende Vorschläge unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine Harmonisierung eine schweizweite Bestandesaufnahme der Verfahrensdauer bei ordentlichen und bei erleichterten Einbürgerungen vorzunehmen.</p>
- Dauer der Einbürgerungsverfahren in den Kantonen und Gemeinden
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Einbürgerungsverfahren in der Schweiz obliegt grösstenteils den Kantonen und Gemeinden. Dies führt dazu, dass die Verfahrensfristen von Region zu Region und manchmal sogar von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich sind. Es ist aber störend, dass die Fristen für dasselbe Verfahren für Betroffene, die alle im gleichen Land leben, so stark voneinander abweichen. Daher wird der Bundesrat beauftragt, einen Bericht vorzulegen:</p><p>1. zur Bestimmung der effektiven Verfahrensdauer für ordentliche Einbürgerungen nach Kantonen;</p><p>2. zur Bestimmung der effektiven Verfahrensdauer für erleichterte Einbürgerungen nach Kantonen;</p><p>3. zum Aufzeigen von Lösungen, wie das Verfahren im Hinblick auf eine schweizweite Harmonisierung auf allen drei institutionellen Ebenen beschleunigt werden kann.</p>
- <p>Der Bundesrat anerkennt das Anliegen zur Einführung möglichst einfacher und straffer Verfahrensabläufe und prüft dieses im Rahmen der aktuellen Revision des Bürgerrechtsgesetzes (SR 141.0). Bei der Beurteilung der effektiven Dauer eines Einbürgerungsverfahrens, das heisst der Zeitspanne vom Moment der Einreichung des Gesuchs bis zum Einbürgerungsentscheid, muss zwischen dem Verfahren der ordentlichen und jenem der erleichterten Einbürgerung unterschieden werden. Beim ordentlichen Einbürgerungsverfahren, welches in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden liegt, hängt die Verfahrensdauer von dem im kantonalen und kommunalen Recht geregelten Verfahrensablauf ab. Zudem spielt auch die Effizienz der zuständigen Behörden eine Rolle. Eine bundesrechtliche Harmonisierung der jeweiligen kantonalen und kommunalen Verfahrensfristen hätte eine Einschränkung der kantonalen und kommunalen Zuständigkeit zur Folge, was eine Verfassungsrevision voraussetzen würde. </p><p>In der aktuellen Revision des Bürgerrechts wird die Möglichkeit der Harmonisierung der Verfahrensdauer bei der erleichterten Einbürgerung, welche in der Kompetenz des Bundes liegt, zum Beispiel durch die Einführung von Ordnungsfristen, geprüft. </p><p>Der Bundesrat wird in seiner Botschaft zur Revision des Bürgerrechts auf das Anliegen eingehen und entsprechende Vorschläge unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf eine Harmonisierung eine schweizweite Bestandesaufnahme der Verfahrensdauer bei ordentlichen und bei erleichterten Einbürgerungen vorzunehmen.</p>
- Dauer der Einbürgerungsverfahren in den Kantonen und Gemeinden
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