UBS-Parteispenden und Investorengespräche des Bundes

ShortId
09.3501
Id
20093501
Updated
27.07.2023 21:36
Language
de
Title
UBS-Parteispenden und Investorengespräche des Bundes
AdditionalIndexing
24;04;Unternehmensbeihilfe;Bankgeschäft;Parteienfinanzierung;Investitionsbeihilfe;Grossbank
1
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L04K08050103, Parteienfinanzierung
  • L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
  • L05K0704010106, Investitionsbeihilfe
  • L03K110402, Bankgeschäft
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Der Bund hat sich bislang mit der UBS dreimal zu einem Investorengespräch getroffen; ein viertes ist geplant.</p><p>2. An den Gesprächen haben als Vertreter des Bundes - in wechselnder Zusammensetzung - der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und ein bis zwei weitere Repräsentanten der EFV teilgenommen. Auch der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wurde Gelegenheit zur Teilnahme geboten; sie war zweimal mit einem Repräsentanten vertreten.</p><p>3.-5. Der Bund hat sich am Massnahmenpaket vom Oktober 2008, welches der Unterstützung der UBS diente, unter folgenden Bedingungen beteiligt: Sein Engagement darf nicht zu einem dauerhaften Schuldenanstieg führen; neben der Vereinbarung regelmässiger Investorengespräche zwischen UBS und Bund wurde die Beteiligung weiter mit Auflagen für die Kompensationspolitik der UBS (Boni und Abgangsentschädigungen) verbunden. Zudem nimmt die SNB bei der UBS Überprüfungen des Risikomanagements und der Risikokontrolle vor. In beiden Parlamentskammern wurden Anträge abgelehnt, welche zusätzliche Auflagen vorsehen wollten. Die Überprüfung der Spendentätigkeit der UBS liegt nicht innerhalb dieser mit der Unternehmung ausgehandelten Bedingungen. Diesbezüglich hat der Bundesrat auf die in Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung vom 15. Oktober 2008 über die Rekapitalisierung der UBS AG (SR 611.055) vorgesehene Möglichkeit verzichtet, der Bank Auflagen zu machen. Entsprechend hat der Bund keinen Einblick in die Spendentätigkeit der UBS und war das Thema nicht Gegenstand der Investorengespräche.</p><p>6. Dieses Thema war nicht Gegenstand der Gespräche.</p><p>7. Der Bund hat mit beiden Schweizer Grossbanken intensive Berührungspunkte; die Beziehungen zu ihnen sind vielgestaltiger als jene zu anderen Banken. Neben den beiden Grossbanken ist der Bund aber auch Kunde bei anderen Bankinstituten im In- und Ausland.</p><p>8. Bankgeschäfte unterstehen einem intensiven Wettbewerb. Eine Bank wird grundsätzlich anhand der Qualität ihrer Dienstleistungen, ihrer Erfahrung auf dem Gebiet der gewünschten Dienstleistungen, der langjährigen Beziehungspflege zum Bund in den relevanten Geschäftsfeldern, der Bonität des Instituts und des Preises für die gewünschten Dienstleistungen ausgewählt.</p><p>9. Der Bund sieht zurzeit keinen Anlass, seine Bankverbindungen grundlegend zu überdenken. Nicht erst seit Ausbruch der Finanzkrise prüft der Bund seine Engagements bezüglich Diversifikation und Bonitäten höchst kritisch. Die Bonität wird laufend überwacht.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie oft hat sich der Bund mit der UBS zu Investorengesprächen getroffen, seit das Parlament das Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems angenommen hat?</p><p>2. Wer hat vonseiten des Bundes an diesen Gesprächen teilgenommen?</p><p>3. Haben die Vertreter des Bundes die UBS-Parteispenden an den Investorengesprächen thematisiert?</p><p>4. Ist er sich der besonderen Problematik von Parteispenden durch ein staatlich notgestütztes privates Unternehmen bewusst?</p><p>5. Hat er versucht, auf die UBS einzuwirken, damit auf solche Spenden für die Dauer der staatlichen Notstützung verzichtet wird? Falls ja: Wie und mit welchem Erfolg? Falls nein: Warum nicht?</p><p>6. Der Bund ist Grosskunde der UBS (vgl. bundesrätliche Antwort auf die Motion der WAK-N 09.3019). War diese Stellung Thema bei den Investorengesprächen?</p><p>7. Ist der Bund im selben Ausmass wie bei der UBS Grosskunde bei anderen Banken?</p><p>8. Nach welchen Kriterien wählt der Bund seine Bankverbindungen aus?</p><p>9. Zieht er in Erwägung, seine Bankverbindungen neu zu ordnen?</p>
  • UBS-Parteispenden und Investorengespräche des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bund hat sich bislang mit der UBS dreimal zu einem Investorengespräch getroffen; ein viertes ist geplant.</p><p>2. An den Gesprächen haben als Vertreter des Bundes - in wechselnder Zusammensetzung - der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartementes, der Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und ein bis zwei weitere Repräsentanten der EFV teilgenommen. Auch der Schweizerischen Nationalbank (SNB) wurde Gelegenheit zur Teilnahme geboten; sie war zweimal mit einem Repräsentanten vertreten.</p><p>3.-5. Der Bund hat sich am Massnahmenpaket vom Oktober 2008, welches der Unterstützung der UBS diente, unter folgenden Bedingungen beteiligt: Sein Engagement darf nicht zu einem dauerhaften Schuldenanstieg führen; neben der Vereinbarung regelmässiger Investorengespräche zwischen UBS und Bund wurde die Beteiligung weiter mit Auflagen für die Kompensationspolitik der UBS (Boni und Abgangsentschädigungen) verbunden. Zudem nimmt die SNB bei der UBS Überprüfungen des Risikomanagements und der Risikokontrolle vor. In beiden Parlamentskammern wurden Anträge abgelehnt, welche zusätzliche Auflagen vorsehen wollten. Die Überprüfung der Spendentätigkeit der UBS liegt nicht innerhalb dieser mit der Unternehmung ausgehandelten Bedingungen. Diesbezüglich hat der Bundesrat auf die in Artikel 2 Buchstabe d der Verordnung vom 15. Oktober 2008 über die Rekapitalisierung der UBS AG (SR 611.055) vorgesehene Möglichkeit verzichtet, der Bank Auflagen zu machen. Entsprechend hat der Bund keinen Einblick in die Spendentätigkeit der UBS und war das Thema nicht Gegenstand der Investorengespräche.</p><p>6. Dieses Thema war nicht Gegenstand der Gespräche.</p><p>7. Der Bund hat mit beiden Schweizer Grossbanken intensive Berührungspunkte; die Beziehungen zu ihnen sind vielgestaltiger als jene zu anderen Banken. Neben den beiden Grossbanken ist der Bund aber auch Kunde bei anderen Bankinstituten im In- und Ausland.</p><p>8. Bankgeschäfte unterstehen einem intensiven Wettbewerb. Eine Bank wird grundsätzlich anhand der Qualität ihrer Dienstleistungen, ihrer Erfahrung auf dem Gebiet der gewünschten Dienstleistungen, der langjährigen Beziehungspflege zum Bund in den relevanten Geschäftsfeldern, der Bonität des Instituts und des Preises für die gewünschten Dienstleistungen ausgewählt.</p><p>9. Der Bund sieht zurzeit keinen Anlass, seine Bankverbindungen grundlegend zu überdenken. Nicht erst seit Ausbruch der Finanzkrise prüft der Bund seine Engagements bezüglich Diversifikation und Bonitäten höchst kritisch. Die Bonität wird laufend überwacht.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie oft hat sich der Bund mit der UBS zu Investorengesprächen getroffen, seit das Parlament das Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems angenommen hat?</p><p>2. Wer hat vonseiten des Bundes an diesen Gesprächen teilgenommen?</p><p>3. Haben die Vertreter des Bundes die UBS-Parteispenden an den Investorengesprächen thematisiert?</p><p>4. Ist er sich der besonderen Problematik von Parteispenden durch ein staatlich notgestütztes privates Unternehmen bewusst?</p><p>5. Hat er versucht, auf die UBS einzuwirken, damit auf solche Spenden für die Dauer der staatlichen Notstützung verzichtet wird? Falls ja: Wie und mit welchem Erfolg? Falls nein: Warum nicht?</p><p>6. Der Bund ist Grosskunde der UBS (vgl. bundesrätliche Antwort auf die Motion der WAK-N 09.3019). War diese Stellung Thema bei den Investorengesprächen?</p><p>7. Ist der Bund im selben Ausmass wie bei der UBS Grosskunde bei anderen Banken?</p><p>8. Nach welchen Kriterien wählt der Bund seine Bankverbindungen aus?</p><p>9. Zieht er in Erwägung, seine Bankverbindungen neu zu ordnen?</p>
    • UBS-Parteispenden und Investorengespräche des Bundes

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