Luchsansiedlungsprojekt Luno
- ShortId
-
09.3503
- Id
-
20093503
- Updated
-
27.07.2023 21:18
- Language
-
de
- Title
-
Luchsansiedlungsprojekt Luno
- AdditionalIndexing
-
52;Kostenrechnung;Jagd;Luchs;biologische Vielfalt;Tierschutz;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L05K0603030701, Luchs
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- L05K0601040802, Tierschutz
- L04K06030306, biologische Vielfalt
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- L04K01010107, Jagd
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Im Spätherbst 2000 beschloss der sankt-gallische Grosse Rat, auf seinem Kantonsgebiet wieder Luchse anzusiedeln. Die Regierungsräte der umliegenden Kantone sowie das Buwal (heute Bafu) unterstützten dieses Vorhaben, worauf das Projekt Luno (Luchsumsiedlung in die Nordostschweiz) im Jahr 2001 gestartet wurde. Die zuständigen Regierungsräte der Ostschweizer Kantone bilden denn auch zusammen mit Vertretern des Bafu den strategischen Lenkungsausschuss dieses Projektes.</p><p>In einer ersten Phase (2001-2003) entstanden durch das Projekt Luno Kosten von 1,65 Millionen Franken. Darin inbegriffen sind verschiedene Begleituntersuchungen wie z. B. die Studien zum Einfluss des Luchses auf Wildbestände, auf seltene Arten oder auf den Wald. In einer zweiten Phase (2004-2006) entstanden durch das Projekt Kosten von 570 000 Franken. In der aktuellen Phase (2007-2009) werden für das Projekt Luno 250 000 Franken aufgewendet. Die Kosten werden vollständig vom Bund übernommen. Die Kantone leisten ihren Beitrag zum Projekt in Form von Arbeit ihrer Wildhüter.</p><p>Bisher sind nur zwei Fälle bekannt, in denen ein Luchs in der Nordostschweiz einen Schaden verursacht hat. In den Jahren 2002 und 2007 wurde je eine Ziege gerissen. Ein Luchs, der ein wildlebendes Tier reisst, verursacht keinen "Wildschaden" im Sinn des Bundesrechtes. Erst wenn ein hoher Luchsbestand zu starken jagdlichen Nutzungseinbussen führt, kann von einem "Schaden" im weiteren Sinne gesprochen werden. Insbesondere ist die restliche einheimische Artenvielfalt durch den Luchs nicht gefährdet. So leben zurzeit in der Schweiz mindestens 120 000 Rehe und 95 000 Gämsen. Die Jungtiere sind bei diesen Zahlen noch nicht mitgerechnet. Eine mehrjährige Studie zeigt, dass das Auer- und Birkwild nicht zum Beutespektrum des Luchses gehört.</p><p>Der Luchs ist sowohl nach dem Jagdgesetz (JSG; SR 922.0) wie auch nach dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention; SR 0.455) geschützt und gehört genauso zur einheimischen Artenvielfalt wie das Reh, die Gämse oder das Auerhuhn. Er wurde aufgrund eines bundesrätlichen Beschlusses von 1967 zu Beginn der Siebzigerjahre in der Schweiz wieder angesiedelt. Der Wunsch, den Luchs wieder anzusiedeln, kam aus den Kantonen und hatte zum Ziel, das natürliche System mit diesem Grossraubtier zu komplettieren, um die Schäden im Wald zu reduzieren. Die Wildschadensvergütung aufgrund von Waldschäden, welche durch Huftiere verursacht werden, kann Millionen von Franken betragen, insbesondere wenn Schutzwald davon betroffen ist. In Gebieten mit Vorkommen von Luchsen oder Wölfen treten viel weniger Verbissschäden auf, und die Kosten können erheblich gesenkt werden. Die offizielle Wiederansiedlung in den Siebzigerjahren wurde bedauerlicherweise von unbewilligten Aussetzungen begleitet. Seither sind aber keine solchen Fälle mehr bekannt. Sollte ein Luchs unbewilligt ausgesetzt werden, so stellt dies gemäss Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe g JSG eine illegale Handlung dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.</p><p>Zur Überwachung der Luchspopulation in der Nordostschweiz werden keine Helikopter eingesetzt. Vereinzelte Suchflüge (ein- bis dreimal pro Jahr) erfolgten mit einem leichten Flächenflugzeug und verursachten Kosten von 500 Franken pro Flug, was billiger ist als die Suche mit dem Auto. Für die Flüge werden dem Projekt nur die Selbstkosten verrechnet, der Pilot fliegt jeweils kostenlos.</p><p>Jagdpachtzinse werden von den Kantonen aufgrund des jagdlichen Potenzials eines Gebietes berechnet. Dabei wird der Zustand der Lebensräume mitberücksichtigt (z. B. die negative Wirkung der Zerschneidung der Landschaft auf das jagdliche Potenzial), und seit neuerer Zeit wird auch das Vorkommen von Raubtieren als einer von vielen Faktoren mitberücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit ein paar Jahren läuft unter Co-Trägerschaft des Bundesamtes für Umwelt das Projekt Luno, ein künstlicher und kostspieliger Versuch zur Ansiedlung des Luchses in der Schweiz, mit gefährlichen Auswirkungen auf die traditionelle, einheimische Fauna.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche direkten und indirekten Kosten hat das Projekt Luno bis heute verursacht? Wie wurden diese Kosten auf Bund, Kantone und allenfalls Dritte aufgeteilt?</p><p>2. Bestehen Statistiken - oder zumindest Schätzungen - über die Schäden, die diese Raubtiere der einheimischen Tierwelt zufügen? In Jagdkreisen spricht man von Tausenden von Rehen, Gämsen, Auerhühnern usw., die jährlich von künstlich angesiedelten Luchsen gerissen werden. In grossen Teilen des Kantons Bern soll beispielsweise das Rehwild weitgehend verschwunden und im Waadtländer Jura das Auer- und Birkwild praktisch ausgerottet sein.</p><p>3. Widerspricht es nicht den Grundsätzen sowohl des schweizerischen Jagdwesens als auch des eidgenössischen Jagdgesetzes, wenn auf Kosten des Projektes Luno traditionelle Tierarten gefährdet werden, um zur Hauptsache ein paar Biologen und Tiermedizinern auf Kosten des Steuerzahlers ein teures Experimentierhobby zu ermöglichen?</p><p>4. Wer in unserer Bevölkerung hat - ausser dem in Ziffer 3 erwähnten kleinen Personenkreis - überhaupt noch einen Nutzen von der Existenz von Luchsen, die aus genetischen Gründen ohnehin intensiv betreut und gepäppelt werden müssen?</p><p>5. Trifft es zu, dass Luchse auch unbewilligt ausgesetzt werden? Falls ja, welche Sanktionen werden gegen solche Täter ergriffen und welche Massnahmen zur Verhütung widerrechtlicher Luchs-Aussetzungen erlassen?</p><p>6. Trifft es zu, dass Projektverantwortliche jeweils private Helikopter anmieten, um "vermisste" Luchse zu suchen? Falls ja, wer bewilligt solche kostspieligen Einsätze?</p><p>7. Trifft es zu, dass in einigen Kantonen die Jagdpachtzinsen bereits reduziert werden mussten, weil sich die Jagd zum herkömmlichen Preis wegen der Reduktion der Wildbestände durch Luchsrisse nicht mehr lohnt?</p>
- Luchsansiedlungsprojekt Luno
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Spätherbst 2000 beschloss der sankt-gallische Grosse Rat, auf seinem Kantonsgebiet wieder Luchse anzusiedeln. Die Regierungsräte der umliegenden Kantone sowie das Buwal (heute Bafu) unterstützten dieses Vorhaben, worauf das Projekt Luno (Luchsumsiedlung in die Nordostschweiz) im Jahr 2001 gestartet wurde. Die zuständigen Regierungsräte der Ostschweizer Kantone bilden denn auch zusammen mit Vertretern des Bafu den strategischen Lenkungsausschuss dieses Projektes.</p><p>In einer ersten Phase (2001-2003) entstanden durch das Projekt Luno Kosten von 1,65 Millionen Franken. Darin inbegriffen sind verschiedene Begleituntersuchungen wie z. B. die Studien zum Einfluss des Luchses auf Wildbestände, auf seltene Arten oder auf den Wald. In einer zweiten Phase (2004-2006) entstanden durch das Projekt Kosten von 570 000 Franken. In der aktuellen Phase (2007-2009) werden für das Projekt Luno 250 000 Franken aufgewendet. Die Kosten werden vollständig vom Bund übernommen. Die Kantone leisten ihren Beitrag zum Projekt in Form von Arbeit ihrer Wildhüter.</p><p>Bisher sind nur zwei Fälle bekannt, in denen ein Luchs in der Nordostschweiz einen Schaden verursacht hat. In den Jahren 2002 und 2007 wurde je eine Ziege gerissen. Ein Luchs, der ein wildlebendes Tier reisst, verursacht keinen "Wildschaden" im Sinn des Bundesrechtes. Erst wenn ein hoher Luchsbestand zu starken jagdlichen Nutzungseinbussen führt, kann von einem "Schaden" im weiteren Sinne gesprochen werden. Insbesondere ist die restliche einheimische Artenvielfalt durch den Luchs nicht gefährdet. So leben zurzeit in der Schweiz mindestens 120 000 Rehe und 95 000 Gämsen. Die Jungtiere sind bei diesen Zahlen noch nicht mitgerechnet. Eine mehrjährige Studie zeigt, dass das Auer- und Birkwild nicht zum Beutespektrum des Luchses gehört.</p><p>Der Luchs ist sowohl nach dem Jagdgesetz (JSG; SR 922.0) wie auch nach dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention; SR 0.455) geschützt und gehört genauso zur einheimischen Artenvielfalt wie das Reh, die Gämse oder das Auerhuhn. Er wurde aufgrund eines bundesrätlichen Beschlusses von 1967 zu Beginn der Siebzigerjahre in der Schweiz wieder angesiedelt. Der Wunsch, den Luchs wieder anzusiedeln, kam aus den Kantonen und hatte zum Ziel, das natürliche System mit diesem Grossraubtier zu komplettieren, um die Schäden im Wald zu reduzieren. Die Wildschadensvergütung aufgrund von Waldschäden, welche durch Huftiere verursacht werden, kann Millionen von Franken betragen, insbesondere wenn Schutzwald davon betroffen ist. In Gebieten mit Vorkommen von Luchsen oder Wölfen treten viel weniger Verbissschäden auf, und die Kosten können erheblich gesenkt werden. Die offizielle Wiederansiedlung in den Siebzigerjahren wurde bedauerlicherweise von unbewilligten Aussetzungen begleitet. Seither sind aber keine solchen Fälle mehr bekannt. Sollte ein Luchs unbewilligt ausgesetzt werden, so stellt dies gemäss Artikel 17 Absatz 1 Buchstabe g JSG eine illegale Handlung dar und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft.</p><p>Zur Überwachung der Luchspopulation in der Nordostschweiz werden keine Helikopter eingesetzt. Vereinzelte Suchflüge (ein- bis dreimal pro Jahr) erfolgten mit einem leichten Flächenflugzeug und verursachten Kosten von 500 Franken pro Flug, was billiger ist als die Suche mit dem Auto. Für die Flüge werden dem Projekt nur die Selbstkosten verrechnet, der Pilot fliegt jeweils kostenlos.</p><p>Jagdpachtzinse werden von den Kantonen aufgrund des jagdlichen Potenzials eines Gebietes berechnet. Dabei wird der Zustand der Lebensräume mitberücksichtigt (z. B. die negative Wirkung der Zerschneidung der Landschaft auf das jagdliche Potenzial), und seit neuerer Zeit wird auch das Vorkommen von Raubtieren als einer von vielen Faktoren mitberücksichtigt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Seit ein paar Jahren läuft unter Co-Trägerschaft des Bundesamtes für Umwelt das Projekt Luno, ein künstlicher und kostspieliger Versuch zur Ansiedlung des Luchses in der Schweiz, mit gefährlichen Auswirkungen auf die traditionelle, einheimische Fauna.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche direkten und indirekten Kosten hat das Projekt Luno bis heute verursacht? Wie wurden diese Kosten auf Bund, Kantone und allenfalls Dritte aufgeteilt?</p><p>2. Bestehen Statistiken - oder zumindest Schätzungen - über die Schäden, die diese Raubtiere der einheimischen Tierwelt zufügen? In Jagdkreisen spricht man von Tausenden von Rehen, Gämsen, Auerhühnern usw., die jährlich von künstlich angesiedelten Luchsen gerissen werden. In grossen Teilen des Kantons Bern soll beispielsweise das Rehwild weitgehend verschwunden und im Waadtländer Jura das Auer- und Birkwild praktisch ausgerottet sein.</p><p>3. Widerspricht es nicht den Grundsätzen sowohl des schweizerischen Jagdwesens als auch des eidgenössischen Jagdgesetzes, wenn auf Kosten des Projektes Luno traditionelle Tierarten gefährdet werden, um zur Hauptsache ein paar Biologen und Tiermedizinern auf Kosten des Steuerzahlers ein teures Experimentierhobby zu ermöglichen?</p><p>4. Wer in unserer Bevölkerung hat - ausser dem in Ziffer 3 erwähnten kleinen Personenkreis - überhaupt noch einen Nutzen von der Existenz von Luchsen, die aus genetischen Gründen ohnehin intensiv betreut und gepäppelt werden müssen?</p><p>5. Trifft es zu, dass Luchse auch unbewilligt ausgesetzt werden? Falls ja, welche Sanktionen werden gegen solche Täter ergriffen und welche Massnahmen zur Verhütung widerrechtlicher Luchs-Aussetzungen erlassen?</p><p>6. Trifft es zu, dass Projektverantwortliche jeweils private Helikopter anmieten, um "vermisste" Luchse zu suchen? Falls ja, wer bewilligt solche kostspieligen Einsätze?</p><p>7. Trifft es zu, dass in einigen Kantonen die Jagdpachtzinsen bereits reduziert werden mussten, weil sich die Jagd zum herkömmlichen Preis wegen der Reduktion der Wildbestände durch Luchsrisse nicht mehr lohnt?</p>
- Luchsansiedlungsprojekt Luno
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