Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen

ShortId
09.3509
Id
20093509
Updated
24.06.2025 23:57
Language
de
Title
Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen
AdditionalIndexing
2841;freie Schlagwörter: Demenz;geistig Behinderte/r;Neurologie;Monitoring;Gerontologie;Gesundheitspolitik;psychische Krankheit;älterer Mensch
1
  • L04K01050210, Neurologie
  • L04K01050107, psychische Krankheit
  • L05K0104020102, geistig Behinderte/r
  • L05K0802030209, Monitoring
  • L04K01050506, Gerontologie
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es kann nach den heutigen Schätzungen und Extrapolationen davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz rund 100 000 Menschen mit Demenz leben, wobei nur ein Drittel der Fälle diagnostiziert wird; jährlich kommen 25 000 neue Betroffene dazu. 60 Prozent der Demenzkranken leben zu Hause; dieser Anteil droht aufgrund der steigenden Belastung der Angehörigen sowie deren abnehmender Verfügbarkeit zu schwinden; eine solche Entwicklung könnte zu einer massiv steigenden Nachfrage nach kostspieligen institutionellen Betreuungsplätzen sowie einer Abschiebung in Spitalbetten führen. </p><p>Im Altersbericht des Bundesrats werden Ausmass und Folgen der verschiedenen Demenzpathologien marginal behandelt - mit dem doppelten Risiko der unnötig starken Kostenentwicklung aufgrund der disparaten Verantwortlichkeiten sowie einer inadäquaten Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten. </p><p>Angesichts</p><p>- einer formalen Kompetenz bei der Unterstützung gesamtschweizerischer Bestrebungen zugunsten Betagter und Behinderter (Art. 112c BV) und seiner Verantwortung bezüglich der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und in weiteren Sozialversicherungszweigen, </p><p>- der zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Kosten der Demenz von mehreren Milliarden Franken im Jahr, </p><p>- der unzureichenden Grundlagen zur Optimierung der Bemühungen der öffentlichen Hand auf allen institutionellen Ebenen im Bereich der Prävention, der Behandlung und der Pflege demenzkranker Menschen sowie </p><p>- des kaum berechenbaren, aber offensichtlichen Potenzials an Optimierungen sowohl auf Kostensenkungspotenziale wie auf die Lebensqualität der betroffenen Patientinnen und Patienten sollte der Bund </p><p>1. Für die notwendigen Grundlagen sorgen, damit eine gemeinsame Demenzpolitik aller Verantwortlichen erarbeitet und im Sinn einer gemeinsamen Steuerung geführt werden kann.</p><p>2. Eine Strategie sowie entsprechende Handlungsprioritäten für eine abgestimmte Demenzpolitik von Bund, Kantonen und beteiligten Organisationen vorbereiten (siehe Motion Wehrli 09.3510, "Steuerbarkeit der Demenzpolitik II: Gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen").</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von Demenzerkrankungen bewusst (vgl. Stellungnahme zur Motion Wehrli 09.3510). Er weist darauf hin, dass bereits heute auf verschiedenen Ebenen an der Schaffung von verlässlichen Daten gearbeitet wird. Im Rahmen seiner Zuständigkeit und der Kompetenzordnung erhebt der Bund bereits folgende Daten:</p><p>a. Das Bundesamt für Statistik (BFS) publiziert in regelmässigen Abständen planungsrelevante Angaben, in denen die Einschätzung und Beurteilung von Demenzerkrankungen Bestandteil sind, wie beispielsweise in der Todesursachenstatistik.</p><p>b. Das BFS führte 2008/09 eine Befragung zum Gesundheitszustand von Betagten in Institutionen durch. Erste Resultate werden auf 2010 erwartet. Dabei bilden Fragen zur Demenz einen wesentlichen Bestandteil dieser Befragung von Betroffenen und Betreuungspersonen.</p><p>c. Die Statistik der ambulanten Gesundheitsversorgung, die das BFS derzeit aufbaut, wird künftig umfangreiche Daten zur Verfügung stellen, wodurch sich die Datengrundlage für Analysen auch im Bereich der Demenz verbessern dürfte. </p><p>d. Im Leistungsauftrag des Gesundheitsobservatoriums (Obsan) sind "Psychische Gesundheit, Krankheiten und Behinderungen" sowie "Demografie der Bevölkerung und Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung" als Schwerpunktthemen fokussiert. Die Problematik der Demenzerkrankungen liegt im "Schnittpunkt" dieser beiden Schwerpunkte und ist damit eine Thematik, der das Obsan in seinen Arbeiten eine besondere Aufmerksamkeit schenkt. In der Vergangenheit hat das Obsan bereits zahlreiche Studien dazu publiziert wie beispielsweise: "Gesundheit in der Schweiz. Nationaler Gesundheitsbericht" (2008), "Chronische Krankheiten und Pflegebedürftigkeit von älteren Menschen" (2007), "Pflegebedürftigkeit in der Schweiz. Prognosen und Szenarien für das 21. Jahrhundert" (2003). Beispiele für künftige Arbeiten des Obsan im Bereich der psychiatrischen Versorgung sind: eine Studie zu den regionalen Bestimmungsfaktoren der Inanspruchnahme der psychiatrischen Versorgungslandschaft in der Schweiz oder ein Inventar zur Struktur, Organisation und Datenlage der ambulanten und teilstationären psychiatrischen Versorgung in der Schweiz. Gemäss seinen strategischen Zielen sieht das Obsan ebenfalls vor, im Rahmen der Psychiatrieplanung (siehe Punkt e) eine aktivere Rolle bei der Bereitstellung von empirischen Grundlagen zu spielen, wobei hier Demenzerkrankungen durchaus eingeschlossen sein können. </p><p>e. Vonseiten der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wurde zur Verbesserung der psychischen Gesundheit in der Schweiz im Jahr 2008 ebenfalls ein Leitfaden zur Psychiatrieplanung für die Kantone herausgegeben. Es wird empfohlen, der systematischen Informationsbeschaffung, der Prüfung der Bettenbelegung (in Bezug auf Diagnosegruppen auch im Vergleich mit andern Kliniken), der Analyse der Verbindungen zwischen stationären, teilstationären sowie ambulanten Leistungen und der Evaluation vermehrt Beachtung zu schenken. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit ausreichende und zweckdienliche Daten und Kennzahlen zur Steuerung im Bereich der Demenz erhoben werden oder nächstens verfügbar sind. Er sieht deshalb keine Notwendigkeit für die Schaffung einer neuen Datengrundlage und lehnt die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bund erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die notwendigen Grundlagen, um ein dauerhaftes Monitoring der in der Schweiz von Demenzpathologien verursachten individuellen und gesellschaftlichen Kosten zu ermöglichen. Damit sollen die notwendigen, regelmässig aktualisierten Kennzahlen zur Steuerung einer dringend notwendigen, gemeinsamen Schweizer Demenzpolitik ermittelt werden können. Ziel einer solchen Politik ist eine für alle Beteiligten optimale Betreuungs- und Behandlungsform.</p>
  • Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es kann nach den heutigen Schätzungen und Extrapolationen davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz rund 100 000 Menschen mit Demenz leben, wobei nur ein Drittel der Fälle diagnostiziert wird; jährlich kommen 25 000 neue Betroffene dazu. 60 Prozent der Demenzkranken leben zu Hause; dieser Anteil droht aufgrund der steigenden Belastung der Angehörigen sowie deren abnehmender Verfügbarkeit zu schwinden; eine solche Entwicklung könnte zu einer massiv steigenden Nachfrage nach kostspieligen institutionellen Betreuungsplätzen sowie einer Abschiebung in Spitalbetten führen. </p><p>Im Altersbericht des Bundesrats werden Ausmass und Folgen der verschiedenen Demenzpathologien marginal behandelt - mit dem doppelten Risiko der unnötig starken Kostenentwicklung aufgrund der disparaten Verantwortlichkeiten sowie einer inadäquaten Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten. </p><p>Angesichts</p><p>- einer formalen Kompetenz bei der Unterstützung gesamtschweizerischer Bestrebungen zugunsten Betagter und Behinderter (Art. 112c BV) und seiner Verantwortung bezüglich der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und in weiteren Sozialversicherungszweigen, </p><p>- der zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Kosten der Demenz von mehreren Milliarden Franken im Jahr, </p><p>- der unzureichenden Grundlagen zur Optimierung der Bemühungen der öffentlichen Hand auf allen institutionellen Ebenen im Bereich der Prävention, der Behandlung und der Pflege demenzkranker Menschen sowie </p><p>- des kaum berechenbaren, aber offensichtlichen Potenzials an Optimierungen sowohl auf Kostensenkungspotenziale wie auf die Lebensqualität der betroffenen Patientinnen und Patienten sollte der Bund </p><p>1. Für die notwendigen Grundlagen sorgen, damit eine gemeinsame Demenzpolitik aller Verantwortlichen erarbeitet und im Sinn einer gemeinsamen Steuerung geführt werden kann.</p><p>2. Eine Strategie sowie entsprechende Handlungsprioritäten für eine abgestimmte Demenzpolitik von Bund, Kantonen und beteiligten Organisationen vorbereiten (siehe Motion Wehrli 09.3510, "Steuerbarkeit der Demenzpolitik II: Gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen").</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von Demenzerkrankungen bewusst (vgl. Stellungnahme zur Motion Wehrli 09.3510). Er weist darauf hin, dass bereits heute auf verschiedenen Ebenen an der Schaffung von verlässlichen Daten gearbeitet wird. Im Rahmen seiner Zuständigkeit und der Kompetenzordnung erhebt der Bund bereits folgende Daten:</p><p>a. Das Bundesamt für Statistik (BFS) publiziert in regelmässigen Abständen planungsrelevante Angaben, in denen die Einschätzung und Beurteilung von Demenzerkrankungen Bestandteil sind, wie beispielsweise in der Todesursachenstatistik.</p><p>b. Das BFS führte 2008/09 eine Befragung zum Gesundheitszustand von Betagten in Institutionen durch. Erste Resultate werden auf 2010 erwartet. Dabei bilden Fragen zur Demenz einen wesentlichen Bestandteil dieser Befragung von Betroffenen und Betreuungspersonen.</p><p>c. Die Statistik der ambulanten Gesundheitsversorgung, die das BFS derzeit aufbaut, wird künftig umfangreiche Daten zur Verfügung stellen, wodurch sich die Datengrundlage für Analysen auch im Bereich der Demenz verbessern dürfte. </p><p>d. Im Leistungsauftrag des Gesundheitsobservatoriums (Obsan) sind "Psychische Gesundheit, Krankheiten und Behinderungen" sowie "Demografie der Bevölkerung und Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung" als Schwerpunktthemen fokussiert. Die Problematik der Demenzerkrankungen liegt im "Schnittpunkt" dieser beiden Schwerpunkte und ist damit eine Thematik, der das Obsan in seinen Arbeiten eine besondere Aufmerksamkeit schenkt. In der Vergangenheit hat das Obsan bereits zahlreiche Studien dazu publiziert wie beispielsweise: "Gesundheit in der Schweiz. Nationaler Gesundheitsbericht" (2008), "Chronische Krankheiten und Pflegebedürftigkeit von älteren Menschen" (2007), "Pflegebedürftigkeit in der Schweiz. Prognosen und Szenarien für das 21. Jahrhundert" (2003). Beispiele für künftige Arbeiten des Obsan im Bereich der psychiatrischen Versorgung sind: eine Studie zu den regionalen Bestimmungsfaktoren der Inanspruchnahme der psychiatrischen Versorgungslandschaft in der Schweiz oder ein Inventar zur Struktur, Organisation und Datenlage der ambulanten und teilstationären psychiatrischen Versorgung in der Schweiz. Gemäss seinen strategischen Zielen sieht das Obsan ebenfalls vor, im Rahmen der Psychiatrieplanung (siehe Punkt e) eine aktivere Rolle bei der Bereitstellung von empirischen Grundlagen zu spielen, wobei hier Demenzerkrankungen durchaus eingeschlossen sein können. </p><p>e. Vonseiten der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) wurde zur Verbesserung der psychischen Gesundheit in der Schweiz im Jahr 2008 ebenfalls ein Leitfaden zur Psychiatrieplanung für die Kantone herausgegeben. Es wird empfohlen, der systematischen Informationsbeschaffung, der Prüfung der Bettenbelegung (in Bezug auf Diagnosegruppen auch im Vergleich mit andern Kliniken), der Analyse der Verbindungen zwischen stationären, teilstationären sowie ambulanten Leistungen und der Evaluation vermehrt Beachtung zu schenken. </p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass damit ausreichende und zweckdienliche Daten und Kennzahlen zur Steuerung im Bereich der Demenz erhoben werden oder nächstens verfügbar sind. Er sieht deshalb keine Notwendigkeit für die Schaffung einer neuen Datengrundlage und lehnt die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bund erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die notwendigen Grundlagen, um ein dauerhaftes Monitoring der in der Schweiz von Demenzpathologien verursachten individuellen und gesellschaftlichen Kosten zu ermöglichen. Damit sollen die notwendigen, regelmässig aktualisierten Kennzahlen zur Steuerung einer dringend notwendigen, gemeinsamen Schweizer Demenzpolitik ermittelt werden können. Ziel einer solchen Politik ist eine für alle Beteiligten optimale Betreuungs- und Behandlungsform.</p>
    • Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen

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