Steuerbarkeit der Demenzpolitik II. Gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen

ShortId
09.3510
Id
20093510
Updated
25.06.2025 00:26
Language
de
Title
Steuerbarkeit der Demenzpolitik II. Gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen
AdditionalIndexing
2841;freie Schlagwörter: Demenz;geistig Behinderte/r;Koordination;Neurologie;Monitoring;Beziehung Bund-Kanton;Gerontologie;Gesundheitspolitik;psychische Krankheit;älterer Mensch
1
  • L04K01050210, Neurologie
  • L04K01050107, psychische Krankheit
  • L05K0104020102, geistig Behinderte/r
  • L05K0802030209, Monitoring
  • L04K01050506, Gerontologie
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
  • L04K08020314, Koordination
  • L03K010505, Gesundheitspolitik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es kann nach den heutigen Schätzungen und Extrapolationen davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz rund 100 000 Menschen mit Demenz leben, wobei nur ein Drittel der Fälle diagnostiziert wird; jährlich kommen 25 000 neue Betroffene dazu. 60 Prozent der Demenzkranken leben zu Hause; dieser Anteil droht aufgrund der steigenden Belastung der Angehörigen sowie deren abnehmender Verfügbarkeit zu schwinden; eine solche Entwicklung könnte zu einer massiv steigenden Nachfrage nach kostspieligen institutionellen Betreuungsplätzen sowie einer Abschiebung in Spitalbetten führen. </p><p>Im Altersbericht des Bundesrats werden Ausmass und Folgen der verschiedenen Demenzpathologien marginal behandelt - mit dem doppelten Risiko der unnötig starken Kostenentwicklung aufgrund der disparaten Verantwortlichkeiten sowie einer inadäquaten Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten.</p><p>Angesichts </p><p>- einer formalen Kompetenz bei der Unterstützung gesamtschweizerischer Bestrebungen zugunsten Betagter und Behinderter (Art. 112c BV) und seiner Verantwortung bezüglich der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und in weiteren Sozialversicherungszweigen, </p><p>- der zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Kosten der Demenz von mehreren Milliarden Franken im Jahr, </p><p>- der unzureichenden Grundlagen zur Optimierung der Bemühungen der öffentlichen Hand auf allen institutionellen Ebenen im Bereich der Prävention, der Behandlung und der Pflege demenzkranker Menschen sowie </p><p>- des kaum berechenbaren, aber offensichtlichen Potenzials an Optimierungen sowohl auf Kostensenkungspotenziale wie auf die Lebensqualität der betroffenen Patientinnen und Patienten sollte der Bund: </p><p>1. für die notwendigen Grundlagen sorgen, damit eine gemeinsame Demenzpolitik aller Verantwortlichen erarbeitet und im Sinn einer gemeinsamen Steuerung geführt werden kann (siehe Motion Steiert 09.3509, Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen); </p><p>2. eine Strategie sowie entsprechende Handlungsprioritäten für eine abgestimmte Demenzpolitik von Bund, Kantonen und beteiligten Organisationen (Alzheimervereinigung, Pro Senectute, Spitex usw.) vorbereiten (siehe Motion Steiert 09.3509, Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen).</p>
  • <p>Der Bundesrat hat bereits in der Stellungnahme zur Motion Steiert 09.3509, "Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen", ausgeführt, dass er die Entwicklung der Demenzerkrankung sehr aufmerksam verfolgt. Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen einer ausgeprägten Zunahme der älteren Bevölkerung ist der Bundesrat bestrebt, dass möglichst viele Menschen lange bei guter Gesundheit bleiben. Werden Hilfeleistungen notwendig, soll ihre Finanzierung solidarisch gesichert sein. Deshalb erarbeitet der Bund fortlaufend die notwendigen Grundlagen und passt die Rahmenbedingungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen folgendermassen an: </p><p>a. Der Bundesrat hat am 28. September 2007 den Auftrag zur Erarbeitung von neuen gesetzlichen Grundlagen in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung (Präventionsgesetz) erteilt. Das Präventionsgesetz schliesst die heute bestehende bundesgesetzliche Lücke im Bereich der Bekämpfung und Verhütung von chronischen nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten und richtet sich an alle Personengruppen. Im Falle der Demenzerkrankungen würde diese neue gesetzliche Grundlage eine Informationstätigkeit des Bundes im Bereich der Früherkennung ermöglichen. Der Bundesrat hat am 25. Februar 2009 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis im Herbst 2009 einen Gesetzentwurf und die Botschaft zuhanden des Parlamentes zu erarbeiten.</p><p>b. Am 24. Juni 2009 hat der Bundesrat entschieden, dass die neue Pflegefinanzierung und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Juli 2010 in Kraft treten werden. Somit wird auch die finanzielle Abgeltung für die ambulante und stationäre Behandlung und Betreuung bei Demenzerkrankungen neu festgelegt. </p><p>c. Zur punktuellen Verbesserung der Koordination bei der Aufgabenteilung im Gesundheitssystem auf nationaler Ebene haben Bund und Kantone unter geltendem Recht den Dialog Nationale Gesundheitspolitik geschaffen. Er erlaubt dem Bund und den Kantonen in spezifischen Gesundheitsfragen eine geordnete Zusammenarbeit. Die Ergebnisse und die gegenseitig abgestimmten Massnahmen dieses Dialogs erreichen auch die demenzerkrankten Menschen in der Schweiz. </p><p>Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die auf Bundesebene getroffenen Massnahmen und die in Zusammenarbeit mit den Kantonen diskutierten Handlungsprioritäten die vom Motionär geforderten Massnahmen einer Demenzstrategie bereits integriert haben. Dem Anliegen der Motion wird damit weitgehend Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass für weitere Massnahmen und lehnt die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bund erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die Grundsätze einer Demenzstrategie für die Schweiz. Ziel soll neben der Festlegung von Handlungsprioritäten im Bereich der Ursachenforschung, der Prävention und der Entwicklung von Behandlungsmethoden, der Förderung von Frühdiagnosen, der Unterstützung von Pflegenden sowie der Planung und Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen auch eine klare Verteilung der entsprechenden Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren sein, damit Entscheidungen zur richtigen Behandlung und Betreuung im gesamtgesellschaftlichen Interesse und nicht im Wesentlichen aufgrund der mikroökonomischen Kostenlogik der einzelnen Kostenträger gefällt werden.</p>
  • Steuerbarkeit der Demenzpolitik II. Gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es kann nach den heutigen Schätzungen und Extrapolationen davon ausgegangen werden, dass in der Schweiz rund 100 000 Menschen mit Demenz leben, wobei nur ein Drittel der Fälle diagnostiziert wird; jährlich kommen 25 000 neue Betroffene dazu. 60 Prozent der Demenzkranken leben zu Hause; dieser Anteil droht aufgrund der steigenden Belastung der Angehörigen sowie deren abnehmender Verfügbarkeit zu schwinden; eine solche Entwicklung könnte zu einer massiv steigenden Nachfrage nach kostspieligen institutionellen Betreuungsplätzen sowie einer Abschiebung in Spitalbetten führen. </p><p>Im Altersbericht des Bundesrats werden Ausmass und Folgen der verschiedenen Demenzpathologien marginal behandelt - mit dem doppelten Risiko der unnötig starken Kostenentwicklung aufgrund der disparaten Verantwortlichkeiten sowie einer inadäquaten Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten.</p><p>Angesichts </p><p>- einer formalen Kompetenz bei der Unterstützung gesamtschweizerischer Bestrebungen zugunsten Betagter und Behinderter (Art. 112c BV) und seiner Verantwortung bezüglich der Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenversicherung und in weiteren Sozialversicherungszweigen, </p><p>- der zu erwartenden gesamtgesellschaftlichen Kosten der Demenz von mehreren Milliarden Franken im Jahr, </p><p>- der unzureichenden Grundlagen zur Optimierung der Bemühungen der öffentlichen Hand auf allen institutionellen Ebenen im Bereich der Prävention, der Behandlung und der Pflege demenzkranker Menschen sowie </p><p>- des kaum berechenbaren, aber offensichtlichen Potenzials an Optimierungen sowohl auf Kostensenkungspotenziale wie auf die Lebensqualität der betroffenen Patientinnen und Patienten sollte der Bund: </p><p>1. für die notwendigen Grundlagen sorgen, damit eine gemeinsame Demenzpolitik aller Verantwortlichen erarbeitet und im Sinn einer gemeinsamen Steuerung geführt werden kann (siehe Motion Steiert 09.3509, Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen); </p><p>2. eine Strategie sowie entsprechende Handlungsprioritäten für eine abgestimmte Demenzpolitik von Bund, Kantonen und beteiligten Organisationen (Alzheimervereinigung, Pro Senectute, Spitex usw.) vorbereiten (siehe Motion Steiert 09.3509, Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen).</p>
    • <p>Der Bundesrat hat bereits in der Stellungnahme zur Motion Steiert 09.3509, "Steuerbarkeit der Demenzpolitik I. Grundlagen", ausgeführt, dass er die Entwicklung der Demenzerkrankung sehr aufmerksam verfolgt. Angesichts der gesellschaftlichen Herausforderungen einer ausgeprägten Zunahme der älteren Bevölkerung ist der Bundesrat bestrebt, dass möglichst viele Menschen lange bei guter Gesundheit bleiben. Werden Hilfeleistungen notwendig, soll ihre Finanzierung solidarisch gesichert sein. Deshalb erarbeitet der Bund fortlaufend die notwendigen Grundlagen und passt die Rahmenbedingungen in Zusammenarbeit mit den Kantonen und weiteren interessierten Kreisen folgendermassen an: </p><p>a. Der Bundesrat hat am 28. September 2007 den Auftrag zur Erarbeitung von neuen gesetzlichen Grundlagen in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung (Präventionsgesetz) erteilt. Das Präventionsgesetz schliesst die heute bestehende bundesgesetzliche Lücke im Bereich der Bekämpfung und Verhütung von chronischen nichtübertragbaren und psychischen Krankheiten und richtet sich an alle Personengruppen. Im Falle der Demenzerkrankungen würde diese neue gesetzliche Grundlage eine Informationstätigkeit des Bundes im Bereich der Früherkennung ermöglichen. Der Bundesrat hat am 25. Februar 2009 das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, bis im Herbst 2009 einen Gesetzentwurf und die Botschaft zuhanden des Parlamentes zu erarbeiten.</p><p>b. Am 24. Juni 2009 hat der Bundesrat entschieden, dass die neue Pflegefinanzierung und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen auf den 1. Juli 2010 in Kraft treten werden. Somit wird auch die finanzielle Abgeltung für die ambulante und stationäre Behandlung und Betreuung bei Demenzerkrankungen neu festgelegt. </p><p>c. Zur punktuellen Verbesserung der Koordination bei der Aufgabenteilung im Gesundheitssystem auf nationaler Ebene haben Bund und Kantone unter geltendem Recht den Dialog Nationale Gesundheitspolitik geschaffen. Er erlaubt dem Bund und den Kantonen in spezifischen Gesundheitsfragen eine geordnete Zusammenarbeit. Die Ergebnisse und die gegenseitig abgestimmten Massnahmen dieses Dialogs erreichen auch die demenzerkrankten Menschen in der Schweiz. </p><p>Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist der Bundesrat der Ansicht, dass die auf Bundesebene getroffenen Massnahmen und die in Zusammenarbeit mit den Kantonen diskutierten Handlungsprioritäten die vom Motionär geforderten Massnahmen einer Demenzstrategie bereits integriert haben. Dem Anliegen der Motion wird damit weitgehend Rechnung getragen. Der Bundesrat sieht keinen Anlass für weitere Massnahmen und lehnt die Motion ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bund erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den betroffenen Organisationen die Grundsätze einer Demenzstrategie für die Schweiz. Ziel soll neben der Festlegung von Handlungsprioritäten im Bereich der Ursachenforschung, der Prävention und der Entwicklung von Behandlungsmethoden, der Förderung von Frühdiagnosen, der Unterstützung von Pflegenden sowie der Planung und Bereitstellung der notwendigen Infrastrukturen auch eine klare Verteilung der entsprechenden Verantwortlichkeiten zwischen den verschiedenen betroffenen Akteuren sein, damit Entscheidungen zur richtigen Behandlung und Betreuung im gesamtgesellschaftlichen Interesse und nicht im Wesentlichen aufgrund der mikroökonomischen Kostenlogik der einzelnen Kostenträger gefällt werden.</p>
    • Steuerbarkeit der Demenzpolitik II. Gemeinsame Strategie von Bund und Kantonen

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