Streichung der Heroinabgabe aus der obligatorischen Grundversicherung

ShortId
09.3514
Id
20093514
Updated
28.07.2023 10:58
Language
de
Title
Streichung der Heroinabgabe aus der obligatorischen Grundversicherung
AdditionalIndexing
2841;Versicherungsleistung;Betäubungsmittel;Krankenversicherung;kontrollierte Drogenabgabe;Kosten des Gesundheitswesens
1
  • L06K010505040201, kontrollierte Drogenabgabe
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L06K010102010201, Betäubungsmittel
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahre 1996 sind die Kosten permanent angestiegen. Nachdem der Bundesrat die Prämien über zwei Jahre durch die Senkung der Mindestreservensätze künstlich tief gehalten hat, zeigen sich die Versäumnisse bei möglichen Kostensenkungen nun in aller Deutlichkeit. Im Durchschnitt drohen 15 Prozent höhere Krankenkassenprämien im nächsten Jahr, und dies in einer schweren Rezession. Der Bundesrat hat sämtliche Einsparungen vorzunehmen, welche möglich sind, um die Bevölkerung weniger stark mit zusätzlichen Prämien zu belasten. Für die Bürgerinnen und Bürger vollkommen unverständlich ist die Tatsache, dass auch die staatliche Drogenabgabe über die obligatorische Grundversicherung bezahlt wird. Hierdurch werden der Allgemeinheit jährliche Kosten von mehreren Hundert Millionen Franken verursacht. </p><p>Dies gilt es unbedingt zu korrigieren, denn die staatliche Unterhaltung von Süchtigen hat mit dem Solidaritätsgedanken in der Krankenversicherung nichts zu tun.</p>
  • <p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt unter definierten Bedingungen die Kosten für die Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit. Unerlässliche Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung die gesetzlichen Vorgaben (Betäubungsmittelgesetz und entsprechende kantonale Vorschriften) erfüllt. Die heutige Regelung entspricht vollumfänglich der bundesrätlichen, vom Volk am 30. November 2008 bestätigten 4-Säulen-Politik (Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression). Für die Substitution sind drei Substanzen zugelassen: Methadon, Buprenorphin, Heroin. Für jede der einzelnen Behandlungsformen sind Richtlinien des Bundes massgebend, die die Rahmenbedingungen definieren, z. B. die strikte ärztliche Leitung und Begleitung. Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Einhaltung der Richtlinien und für die Gewährleistung und Verbesserung der Qualität der Behandlungen. </p><p>Eine Streichung der Substitutionsbehandlung von opiatabhängigen Menschen aus dem Leistungskatalog würde kurzfristig die Ausgaben der OKP um 80 bis 100 Millionen Franken pro Jahr vermindern. Die Kosten für die Substitutionsbehandlungen müssten künftig von den Kantonen oder den abhängigen Personen selber getragen werden. Im ersten Fall würden die Kosten von den Prämien- zu den Steuerzahlenden verschoben, im zweiten Fall würde ein Grossteil der behandelten Personen die Substitutionsbehandlung abbrechen und den illegalen Konsum wieder aufnehmen. Dies hätte wesentlich höhere Kosten für die Gesellschaft zur Folge, die letztlich ebenfalls von den Prämien- und Steuerzahlenden getragen werden müssten. Mittelfristig wäre damit zu rechnen, dass die mit dem illegalen Opiatkonsum assoziierten Folgekrankheiten (HIV-Infektionen, Leberentzündungen usw.) und die damit verbundenen Kosten für die OKP stark zunehmen würden. Der in den letzten Jahren erzielte Fortschritt in Bezug auf die gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sozialen und sicherheitspolitischen Folgen der Opiatabhängigkeit würde aufs Spiel gesetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Krankenversicherungsgesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die Heroinabgabe sowie die Abgabe sämtlicher anderer Drogen an Süchtige aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung gestrichen werden.</p>
  • Streichung der Heroinabgabe aus der obligatorischen Grundversicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit der Einführung des Krankenversicherungsgesetzes im Jahre 1996 sind die Kosten permanent angestiegen. Nachdem der Bundesrat die Prämien über zwei Jahre durch die Senkung der Mindestreservensätze künstlich tief gehalten hat, zeigen sich die Versäumnisse bei möglichen Kostensenkungen nun in aller Deutlichkeit. Im Durchschnitt drohen 15 Prozent höhere Krankenkassenprämien im nächsten Jahr, und dies in einer schweren Rezession. Der Bundesrat hat sämtliche Einsparungen vorzunehmen, welche möglich sind, um die Bevölkerung weniger stark mit zusätzlichen Prämien zu belasten. Für die Bürgerinnen und Bürger vollkommen unverständlich ist die Tatsache, dass auch die staatliche Drogenabgabe über die obligatorische Grundversicherung bezahlt wird. Hierdurch werden der Allgemeinheit jährliche Kosten von mehreren Hundert Millionen Franken verursacht. </p><p>Dies gilt es unbedingt zu korrigieren, denn die staatliche Unterhaltung von Süchtigen hat mit dem Solidaritätsgedanken in der Krankenversicherung nichts zu tun.</p>
    • <p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt unter definierten Bedingungen die Kosten für die Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit. Unerlässliche Voraussetzung dafür ist, dass die Behandlung die gesetzlichen Vorgaben (Betäubungsmittelgesetz und entsprechende kantonale Vorschriften) erfüllt. Die heutige Regelung entspricht vollumfänglich der bundesrätlichen, vom Volk am 30. November 2008 bestätigten 4-Säulen-Politik (Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression). Für die Substitution sind drei Substanzen zugelassen: Methadon, Buprenorphin, Heroin. Für jede der einzelnen Behandlungsformen sind Richtlinien des Bundes massgebend, die die Rahmenbedingungen definieren, z. B. die strikte ärztliche Leitung und Begleitung. Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Einhaltung der Richtlinien und für die Gewährleistung und Verbesserung der Qualität der Behandlungen. </p><p>Eine Streichung der Substitutionsbehandlung von opiatabhängigen Menschen aus dem Leistungskatalog würde kurzfristig die Ausgaben der OKP um 80 bis 100 Millionen Franken pro Jahr vermindern. Die Kosten für die Substitutionsbehandlungen müssten künftig von den Kantonen oder den abhängigen Personen selber getragen werden. Im ersten Fall würden die Kosten von den Prämien- zu den Steuerzahlenden verschoben, im zweiten Fall würde ein Grossteil der behandelten Personen die Substitutionsbehandlung abbrechen und den illegalen Konsum wieder aufnehmen. Dies hätte wesentlich höhere Kosten für die Gesellschaft zur Folge, die letztlich ebenfalls von den Prämien- und Steuerzahlenden getragen werden müssten. Mittelfristig wäre damit zu rechnen, dass die mit dem illegalen Opiatkonsum assoziierten Folgekrankheiten (HIV-Infektionen, Leberentzündungen usw.) und die damit verbundenen Kosten für die OKP stark zunehmen würden. Der in den letzten Jahren erzielte Fortschritt in Bezug auf die gesundheitlichen, wirtschaftlichen, sozialen und sicherheitspolitischen Folgen der Opiatabhängigkeit würde aufs Spiel gesetzt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Krankenversicherungsgesetzgebung dahingehend anzupassen, dass die Heroinabgabe sowie die Abgabe sämtlicher anderer Drogen an Süchtige aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Grundversicherung gestrichen werden.</p>
    • Streichung der Heroinabgabe aus der obligatorischen Grundversicherung

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