Preiserhöhung für die Autobahnvignette
- ShortId
-
09.3529
- Id
-
20093529
- Updated
-
27.07.2023 20:40
- Language
-
de
- Title
-
Preiserhöhung für die Autobahnvignette
- AdditionalIndexing
-
48;Nationalstrassenbau;Preissteigerung;Autobahnvignette;Finanzierung
- 1
-
- L05K1802010201, Autobahnvignette
- L04K11050502, Preissteigerung
- L03K110902, Finanzierung
- L06K070503010401, Nationalstrassenbau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die punktuelle Kapazitätsanpassung im Nationalstrassennetz und die Umsetzung des Netzbeschlusses sind dringend notwendig. Mit einer Preiserhöhung für die Autobahnvignette werden die Kosten direkt denjenigen übertragen, welche von der Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz profitieren.</p><p>Dass Handlungsbedarf besteht, ist klar, und die vorgeschlagene Massnahme ist angesichts der gestiegenen und künftig noch weiter steigenden Verkehrszahlen politisch unumgänglich und volkswirtschaftlich sinnvoll:</p><p>- Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zum Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel festgehalten, dass aus jedem Franken, der in die notwendige Kapazitätserweiterung investiert wird, ein volkswirtschaftlicher Nutzen von Fr. 1.33 resultiert.</p><p>- Auf den knapp 1800 Kilometer langen Nationalstrassen werden in zehn Jahren schätzungsweise rund 400 Kilometer (22 Prozent) dauernd überlastet sein. </p><p>Mit der geforderten Preiserhöhung für die Autobahnvignette können Mehreinnahmen von etwa 450 Millionen Franken pro Jahr generiert werden.</p><p>Auch im Vergleich mit dem Ausland lässt sich eine Erhöhung des Vignettenpreises rechtfertigen. Eine Jahresvignette kostet in Österreich 120 Franken pro Jahr und Fahrzeug. Im Vergleich mit den südeuropäischen Staaten ist ein Vignettenpreis von 100 Franken günstig, werden dort doch meistens distanzabhängige Autobahngebühren in der Höhe von 10 Franken pro 100 Kilometer erhoben.</p><p>Gegenüber anderen Finanzierungsvorschlägen hat die Preiserhöhung der Vignette den Vorteil, dass die Engpassbeseitigung und die Umsetzung des Netzbeschlusses von den Nationalstrassenbenutzern bezahlt werden. Die mit der LSVA schon stark belasteten Transportunternehmen würden nicht zusätzlich zur Kasse gebeten. Im Gegensatz zur Mineralölsteuer ist die Vignettengebühr nicht von einer möglichen Abnahme des Treibstoffverbrauchs betroffen.</p>
- <p>Die Diskussion über die künftige Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen ist derzeit im Gang. Entsprechend liegen zu diesem komplexen Problemkreis bereits diverse Lösungsansätze vor, welche der Bundesrat vertieft überprüfen möchte.</p><p>Die Frage der Erhöhung des Vignettenpreises sowie der Einführung einer Kurzzeitvignette hat der Bundesrat in den letzten Jahren in allen Details geklärt. Er lehnte beide Optionen in seiner Botschaft zum neu zu schaffenden Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) (BBl 2008 1337) explizit ab. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsste diesen Entscheid. Ebenfalls bestätigten sowohl der Nationalrat wie auch die zuständige Kommission des Ständerats im Frühjahr 2009 das heutige System mit einer Jahresabgabe von 40 Franken und verwarfen zugleich die Schaffung einer Kurzzeitvignette.</p><p>Aus Vollzugsgründen bedürfte die Einführung einer Kurzzeitvignette eines Wechsels von der Klebevignette zu einem anderen Verkaufs- und Kontrollsystem. Das Schweizer System kann nicht mit demjenigen von Österreich, welches die Jahresvignette (etwa 110 Franken), die 2-Monats-Vignette (etwa 33 Franken) und die 10-Tages-Vignette (etwa 12 Franken) kennt, verglichen werden. Österreich verkauft jährlich total 20 Millionen Vignetten (Schweiz 8,5 Millionen). Von den rund 15,3 Millionen 10-Tages-Vignetten werden über 6 Millionen an der Grenze oder in Grenznähe abgesetzt. Im Gegensatz dazu verkauft die Schweiz lediglich 1,8 Millionen Schweizer Vignetten an der Grenze. Aufgrund der zeitlichen Stückelung muss Österreich 120 Kontrolleure mit insgesamt 40 Fahrzeugen und ein Kamerasystem für die Kontrolle auf den Autobahnen in ganz Österreich (nicht nur an der Grenze) einsetzen. Der Kontrollaufwand beläuft sich jährlich auf rund 10 Millionen Franken. Soll in der Schweiz eine Kurzzeitvignette eingeführt werden, so müsste von ansteigenden Verkaufszahlen an den Schweizer Grenzen ausgegangen werden, was die dortige, bereits heute angespannte Verkehrssituation verschärfen würde. Der Vertrieb der Kurzzeitvignette hätte einen grossen administrativen Mehraufwand, den Einsatz von mindestens 30 zusätzlichen Personen an der Grenze, bauliche Investitionskosten sowie eine Intensivierung der Kontrollen schweizweit zur Folge.</p><p>Bei der vorgeschlagenen Erhöhung der Jahresabgabe und der Einführung einer Kurzzeitvignette würden sich die Bruttomehreinnahmen schätzungsweise auf höchstens 450 Millionen Franken belaufen. Diese Prognose muss jedoch mit Vorsicht betrachtet werden. Mit der Erhöhung sänke die Akzeptanz sowohl bei in- wie auch bei ausländischen Fahrzeugführern, da die Jahresvignette um den Faktor 2,5 und die Kurzzeitvignette de facto um ein Mehrfaches verteuert würde. Aus diesem Grund muss mit einem Anstieg der Missbräuche (Fahren ohne Vignette und missbräuchliche Mehrfachverwendung) gerechnet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Benutzungsgebühr für die Nationalstrassen (Autobahnvignette) wie folgt zu erhöhen:</p><p>- Von 40 auf 100 Franken pro Fahrzeug und Jahr;</p><p>- Von 40 auf 50 Franken pro Fahrzeug für einen Monat.</p><p>Der Mehrertrag darf explizit nur für die Engpassbeseitigung und die Umsetzung des Netzbeschlusses im Nationalstrassennetz verwendet werden!</p>
- Preiserhöhung für die Autobahnvignette
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die punktuelle Kapazitätsanpassung im Nationalstrassennetz und die Umsetzung des Netzbeschlusses sind dringend notwendig. Mit einer Preiserhöhung für die Autobahnvignette werden die Kosten direkt denjenigen übertragen, welche von der Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz profitieren.</p><p>Dass Handlungsbedarf besteht, ist klar, und die vorgeschlagene Massnahme ist angesichts der gestiegenen und künftig noch weiter steigenden Verkehrszahlen politisch unumgänglich und volkswirtschaftlich sinnvoll:</p><p>- Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zum Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel festgehalten, dass aus jedem Franken, der in die notwendige Kapazitätserweiterung investiert wird, ein volkswirtschaftlicher Nutzen von Fr. 1.33 resultiert.</p><p>- Auf den knapp 1800 Kilometer langen Nationalstrassen werden in zehn Jahren schätzungsweise rund 400 Kilometer (22 Prozent) dauernd überlastet sein. </p><p>Mit der geforderten Preiserhöhung für die Autobahnvignette können Mehreinnahmen von etwa 450 Millionen Franken pro Jahr generiert werden.</p><p>Auch im Vergleich mit dem Ausland lässt sich eine Erhöhung des Vignettenpreises rechtfertigen. Eine Jahresvignette kostet in Österreich 120 Franken pro Jahr und Fahrzeug. Im Vergleich mit den südeuropäischen Staaten ist ein Vignettenpreis von 100 Franken günstig, werden dort doch meistens distanzabhängige Autobahngebühren in der Höhe von 10 Franken pro 100 Kilometer erhoben.</p><p>Gegenüber anderen Finanzierungsvorschlägen hat die Preiserhöhung der Vignette den Vorteil, dass die Engpassbeseitigung und die Umsetzung des Netzbeschlusses von den Nationalstrassenbenutzern bezahlt werden. Die mit der LSVA schon stark belasteten Transportunternehmen würden nicht zusätzlich zur Kasse gebeten. Im Gegensatz zur Mineralölsteuer ist die Vignettengebühr nicht von einer möglichen Abnahme des Treibstoffverbrauchs betroffen.</p>
- <p>Die Diskussion über die künftige Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturen ist derzeit im Gang. Entsprechend liegen zu diesem komplexen Problemkreis bereits diverse Lösungsansätze vor, welche der Bundesrat vertieft überprüfen möchte.</p><p>Die Frage der Erhöhung des Vignettenpreises sowie der Einführung einer Kurzzeitvignette hat der Bundesrat in den letzten Jahren in allen Details geklärt. Er lehnte beide Optionen in seiner Botschaft zum neu zu schaffenden Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) (BBl 2008 1337) explizit ab. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsste diesen Entscheid. Ebenfalls bestätigten sowohl der Nationalrat wie auch die zuständige Kommission des Ständerats im Frühjahr 2009 das heutige System mit einer Jahresabgabe von 40 Franken und verwarfen zugleich die Schaffung einer Kurzzeitvignette.</p><p>Aus Vollzugsgründen bedürfte die Einführung einer Kurzzeitvignette eines Wechsels von der Klebevignette zu einem anderen Verkaufs- und Kontrollsystem. Das Schweizer System kann nicht mit demjenigen von Österreich, welches die Jahresvignette (etwa 110 Franken), die 2-Monats-Vignette (etwa 33 Franken) und die 10-Tages-Vignette (etwa 12 Franken) kennt, verglichen werden. Österreich verkauft jährlich total 20 Millionen Vignetten (Schweiz 8,5 Millionen). Von den rund 15,3 Millionen 10-Tages-Vignetten werden über 6 Millionen an der Grenze oder in Grenznähe abgesetzt. Im Gegensatz dazu verkauft die Schweiz lediglich 1,8 Millionen Schweizer Vignetten an der Grenze. Aufgrund der zeitlichen Stückelung muss Österreich 120 Kontrolleure mit insgesamt 40 Fahrzeugen und ein Kamerasystem für die Kontrolle auf den Autobahnen in ganz Österreich (nicht nur an der Grenze) einsetzen. Der Kontrollaufwand beläuft sich jährlich auf rund 10 Millionen Franken. Soll in der Schweiz eine Kurzzeitvignette eingeführt werden, so müsste von ansteigenden Verkaufszahlen an den Schweizer Grenzen ausgegangen werden, was die dortige, bereits heute angespannte Verkehrssituation verschärfen würde. Der Vertrieb der Kurzzeitvignette hätte einen grossen administrativen Mehraufwand, den Einsatz von mindestens 30 zusätzlichen Personen an der Grenze, bauliche Investitionskosten sowie eine Intensivierung der Kontrollen schweizweit zur Folge.</p><p>Bei der vorgeschlagenen Erhöhung der Jahresabgabe und der Einführung einer Kurzzeitvignette würden sich die Bruttomehreinnahmen schätzungsweise auf höchstens 450 Millionen Franken belaufen. Diese Prognose muss jedoch mit Vorsicht betrachtet werden. Mit der Erhöhung sänke die Akzeptanz sowohl bei in- wie auch bei ausländischen Fahrzeugführern, da die Jahresvignette um den Faktor 2,5 und die Kurzzeitvignette de facto um ein Mehrfaches verteuert würde. Aus diesem Grund muss mit einem Anstieg der Missbräuche (Fahren ohne Vignette und missbräuchliche Mehrfachverwendung) gerechnet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Benutzungsgebühr für die Nationalstrassen (Autobahnvignette) wie folgt zu erhöhen:</p><p>- Von 40 auf 100 Franken pro Fahrzeug und Jahr;</p><p>- Von 40 auf 50 Franken pro Fahrzeug für einen Monat.</p><p>Der Mehrertrag darf explizit nur für die Engpassbeseitigung und die Umsetzung des Netzbeschlusses im Nationalstrassennetz verwendet werden!</p>
- Preiserhöhung für die Autobahnvignette
Back to List