Leistungsfinanzierung nach dem KVG vereinheitlichen
- ShortId
-
09.3535
- Id
-
20093535
- Updated
-
12.06.2024 10:59
- Language
-
de
- Title
-
Leistungsfinanzierung nach dem KVG vereinheitlichen
- AdditionalIndexing
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2841;Versicherungsleistung;Krankenversicherung;Hausarzt/-ärztin;Spitex;Angleichung der Normen;Spital;Finanzierung;Pflegeheim
- 1
-
- L05K1110011304, Versicherungsleistung
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L03K110902, Finanzierung
- L06K070601020101, Angleichung der Normen
- L05K0105051101, Spital
- L06K010505110102, Pflegeheim
- L05K0105051105, Spitex
- L05K0105040201, Hausarzt/-ärztin
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die im KVG verankerten Modalitäten der Leistungsfinanzierung unterscheiden sich je nachdem, in welchem Bereich die Leistung erbracht wird. Spitalleistungen werden im Wesentlichen von den Kantonen und den Krankenkassen abgegolten. Leistungen in Pflegeheimen und Leistungen der Hauspflege werden von den Kantonen (und Gemeinden), den Kassen und zum Teil von den Patientinnen und Patienten bezahlt, Leistungen von Ärztinnen und Ärzten in Privatpraxen von den Krankenkassen und zum Teil von den Patientinnen und Patienten. Dieses System hat unerwünschte Folgen und setzt falsche Anreize. So ist es etwa für eine Person weniger teuer, im Spital zu bleiben, statt sich in einem Heim behandeln zu lassen, die Kantone haben keinerlei Einfluss auf den ambulanten Bereich, da sie ihn nicht finanzieren und so weiter. Ein einheitlicher Finanzierungsmodus würde fehlgesteuertes Verhalten verringern und vor allem die Vernetzung der verschiedenen Akteure und Leistungserbringer fördern. Es wäre so insbesondere einfacher, das Gesundheitssystem als Ganzes zu steuern. Als Grundlage für die Neugestaltung der Leistungsfinanzierung könnten etwa die Vorschläge dienen, die die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates im August 2005 ausgearbeitet hat.</p>
- <p>In seiner Stellungnahme vom 20. Mai 2009 zur Motion Humbel Näf 09.3275, "Einführung des Monismus im KVG", hat der Bundesrat seine Haltung in Bezug auf den allfälligen Übergang zu einem monistischen Finanzierungssystem dargelegt. Nach seiner Ansicht steht die Einführung eines monistischen Finanzierungsmodells im stationären Bereich nach der eben erst beschlossenen Neuregelung der Spitalfinanzierung derzeit nicht mehr zur Diskussion. Zudem hält er es nicht für opportun, ohne Diskussion über die grundsätzliche Stossrichtung eines Vorschlags zur Änderung der Finanzierungsregelung im jetzigen Zeitpunkt eine bestimmte Variante des Monismus bevorzugt zu behandeln.</p><p>Der Ständerat hat im Jahr 2005 Vorschläge diskutiert, welche zu einer Vereinheitlichung der Finanzierungsregelung geführt hätten. Der Bundesrat hat sich gegen die damaligen Vorschläge ausgesprochen, da damit einzig die Finanzierung, aber nicht die Steuerung der verschiedenen Bereiche vereinheitlicht werden sollte. Eine Mitfinanzierung der Kantone im ambulanten Sektor setzt aus Sicht des Bundesrates eine Steuerung dieses Bereiches voraus, die mit der Einführung der Vertragsfreiheit möglich wäre. Da die Vorlagen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in den Bereichen Vertragsfreiheit und Managed Care in der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) hängig sind, kann die angesprochene Thematik im Rahmen dieser Vorlagen aufgenommen werden. Der Bundesrat erachtet es unter diesen Umständen nicht als sinnvoll, einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Er ist indessen bereit, im Rahmen der parlamentarischen Beratung an möglichen Lösungen aktiv mitzuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu vereinheitlichen. Für den stationären und den ambulanten Bereich sollen die gleichen Finanzierungsgrundsätze und der gleiche Verteilschlüssel gelten.</p>
- Leistungsfinanzierung nach dem KVG vereinheitlichen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die im KVG verankerten Modalitäten der Leistungsfinanzierung unterscheiden sich je nachdem, in welchem Bereich die Leistung erbracht wird. Spitalleistungen werden im Wesentlichen von den Kantonen und den Krankenkassen abgegolten. Leistungen in Pflegeheimen und Leistungen der Hauspflege werden von den Kantonen (und Gemeinden), den Kassen und zum Teil von den Patientinnen und Patienten bezahlt, Leistungen von Ärztinnen und Ärzten in Privatpraxen von den Krankenkassen und zum Teil von den Patientinnen und Patienten. Dieses System hat unerwünschte Folgen und setzt falsche Anreize. So ist es etwa für eine Person weniger teuer, im Spital zu bleiben, statt sich in einem Heim behandeln zu lassen, die Kantone haben keinerlei Einfluss auf den ambulanten Bereich, da sie ihn nicht finanzieren und so weiter. Ein einheitlicher Finanzierungsmodus würde fehlgesteuertes Verhalten verringern und vor allem die Vernetzung der verschiedenen Akteure und Leistungserbringer fördern. Es wäre so insbesondere einfacher, das Gesundheitssystem als Ganzes zu steuern. Als Grundlage für die Neugestaltung der Leistungsfinanzierung könnten etwa die Vorschläge dienen, die die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates im August 2005 ausgearbeitet hat.</p>
- <p>In seiner Stellungnahme vom 20. Mai 2009 zur Motion Humbel Näf 09.3275, "Einführung des Monismus im KVG", hat der Bundesrat seine Haltung in Bezug auf den allfälligen Übergang zu einem monistischen Finanzierungssystem dargelegt. Nach seiner Ansicht steht die Einführung eines monistischen Finanzierungsmodells im stationären Bereich nach der eben erst beschlossenen Neuregelung der Spitalfinanzierung derzeit nicht mehr zur Diskussion. Zudem hält er es nicht für opportun, ohne Diskussion über die grundsätzliche Stossrichtung eines Vorschlags zur Änderung der Finanzierungsregelung im jetzigen Zeitpunkt eine bestimmte Variante des Monismus bevorzugt zu behandeln.</p><p>Der Ständerat hat im Jahr 2005 Vorschläge diskutiert, welche zu einer Vereinheitlichung der Finanzierungsregelung geführt hätten. Der Bundesrat hat sich gegen die damaligen Vorschläge ausgesprochen, da damit einzig die Finanzierung, aber nicht die Steuerung der verschiedenen Bereiche vereinheitlicht werden sollte. Eine Mitfinanzierung der Kantone im ambulanten Sektor setzt aus Sicht des Bundesrates eine Steuerung dieses Bereiches voraus, die mit der Einführung der Vertragsfreiheit möglich wäre. Da die Vorlagen zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung in den Bereichen Vertragsfreiheit und Managed Care in der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) hängig sind, kann die angesprochene Thematik im Rahmen dieser Vorlagen aufgenommen werden. Der Bundesrat erachtet es unter diesen Umständen nicht als sinnvoll, einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Er ist indessen bereit, im Rahmen der parlamentarischen Beratung an möglichen Lösungen aktiv mitzuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Finanzierung der Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) zu vereinheitlichen. Für den stationären und den ambulanten Bereich sollen die gleichen Finanzierungsgrundsätze und der gleiche Verteilschlüssel gelten.</p>
- Leistungsfinanzierung nach dem KVG vereinheitlichen
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