Schrittweise Einführung der Pauschalentschädigung im ambulanten ärztlichen Bereich

ShortId
09.3537
Id
20093537
Updated
14.11.2025 06:55
Language
de
Title
Schrittweise Einführung der Pauschalentschädigung im ambulanten ärztlichen Bereich
AdditionalIndexing
2841;Festpreis;Versicherungsleistung;Preis je Einheit;Krankenversicherung;Preistafel;Arzt/Ärztin
1
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L04K11050408, Preis je Einheit
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L05K1105030203, Preistafel
  • L04K01040109, Krankenversicherung
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Gesundheitswesen ist sowohl durch ein wachsendes - zum Teil nicht kontrolliertes und/oder kontrollierbares - Angebot als auch durch eine kontinuierlich steigende Nachfrage gekennzeichnet. Durch eine optimale ambulante Versorgung und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Grundversorgern und Spezialistinnen und Spezialisten lassen sich Spitaleinweisungen und Folgekosten reduzieren. Um dies zu erreichen, soll auch gleichzeitig die finanzielle Mitverantwortung der Ärztinnen und Ärzte eingeführt werden. Eine schrittweise Einführung der Pauschalentschädigung im Gegensatz zum heutigen Einzeltarifsystem im ambulanten Bereich ist eine Form einer solchen Budgetmitverantwortung. Eine Möglichkeit wäre eine Pauschalentschädigung pro eingeschriebener Patientin oder eingeschriebenem Patienten, unabhängig davon, wie viele Leistungen diese oder dieser bezieht (z. B. Budget pro Versicherter oder Versichertem und Jahr, Capitation). Damit liessen sich Anreize vermeiden, die zu einer Mengenausweitung führen.</p>
  • <p>Tatsächlich besteht mit Einzelleistungstarifen das Risiko einer Mengenausweitung. Schon heute sieht daher Artikel 43 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) die Möglichkeit von Pauschaltarifen im ambulanten Bereich vor. Entsprechende Tarifvereinbarungen bestehen jedoch einzig im Bereich von Managed Care. Am 26. Mai und 15. September 2004 hat der Bundesrat die Vorlagen zur Änderung des KVG in den Bereichen Vertragsfreiheit und Managed Care verabschiedet. Diese Vorlagen sind in der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) hängig.</p><p>Die SGK-N hat die Möglichkeit, gerade im Rahmen der Weiterentwicklung von Managed Care die Pauschaltarifierung zu fördern und die Pflicht zur Regelung der Budgetmitverantwortung festzuschreiben, dies im Sinne der in der Motion enthaltenen Forderungen. Auch die Einführung der Vertragsfreiheit dürfte die Tarifvielfalt stärken. Der Bundesrat erachtet es unter diesen Umständen nicht als opportun, einen zusätzlichen Lösungsvorschlag für die angesprochene Thematik auszuarbeiten. Er ist indessen bereit, im Rahmen der parlamentarischen Beratung an möglichen Lösungen aktiv mitzuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, die eine schrittweise Einführung der Pauschalentschädigung im Gegensatz zum heutigen Einzeltarifsystem im ambulanten Bereich ermöglicht.</p>
  • Schrittweise Einführung der Pauschalentschädigung im ambulanten ärztlichen Bereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Gesundheitswesen ist sowohl durch ein wachsendes - zum Teil nicht kontrolliertes und/oder kontrollierbares - Angebot als auch durch eine kontinuierlich steigende Nachfrage gekennzeichnet. Durch eine optimale ambulante Versorgung und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Grundversorgern und Spezialistinnen und Spezialisten lassen sich Spitaleinweisungen und Folgekosten reduzieren. Um dies zu erreichen, soll auch gleichzeitig die finanzielle Mitverantwortung der Ärztinnen und Ärzte eingeführt werden. Eine schrittweise Einführung der Pauschalentschädigung im Gegensatz zum heutigen Einzeltarifsystem im ambulanten Bereich ist eine Form einer solchen Budgetmitverantwortung. Eine Möglichkeit wäre eine Pauschalentschädigung pro eingeschriebener Patientin oder eingeschriebenem Patienten, unabhängig davon, wie viele Leistungen diese oder dieser bezieht (z. B. Budget pro Versicherter oder Versichertem und Jahr, Capitation). Damit liessen sich Anreize vermeiden, die zu einer Mengenausweitung führen.</p>
    • <p>Tatsächlich besteht mit Einzelleistungstarifen das Risiko einer Mengenausweitung. Schon heute sieht daher Artikel 43 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) die Möglichkeit von Pauschaltarifen im ambulanten Bereich vor. Entsprechende Tarifvereinbarungen bestehen jedoch einzig im Bereich von Managed Care. Am 26. Mai und 15. September 2004 hat der Bundesrat die Vorlagen zur Änderung des KVG in den Bereichen Vertragsfreiheit und Managed Care verabschiedet. Diese Vorlagen sind in der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) hängig.</p><p>Die SGK-N hat die Möglichkeit, gerade im Rahmen der Weiterentwicklung von Managed Care die Pauschaltarifierung zu fördern und die Pflicht zur Regelung der Budgetmitverantwortung festzuschreiben, dies im Sinne der in der Motion enthaltenen Forderungen. Auch die Einführung der Vertragsfreiheit dürfte die Tarifvielfalt stärken. Der Bundesrat erachtet es unter diesen Umständen nicht als opportun, einen zusätzlichen Lösungsvorschlag für die angesprochene Thematik auszuarbeiten. Er ist indessen bereit, im Rahmen der parlamentarischen Beratung an möglichen Lösungen aktiv mitzuarbeiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Massnahmen zu treffen, die eine schrittweise Einführung der Pauschalentschädigung im Gegensatz zum heutigen Einzeltarifsystem im ambulanten Bereich ermöglicht.</p>
    • Schrittweise Einführung der Pauschalentschädigung im ambulanten ärztlichen Bereich

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