Risikoausgleich verbessern dank Einbezug des Morbiditätsfaktors
- ShortId
-
09.3542
- Id
-
20093542
- Updated
-
28.07.2023 10:36
- Language
-
de
- Title
-
Risikoausgleich verbessern dank Einbezug des Morbiditätsfaktors
- AdditionalIndexing
-
2841;Kostenrechnung;Krankenversicherung;Krankheit;Krankenkasse;Risikodeckung
- 1
-
- L05K1110011301, Risikodeckung
- L04K01040109, Krankenversicherung
- L03K010501, Krankheit
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2007 des BAG weist darauf hin, dass der ungenügende Risikoausgleich für die Kassen geradezu einen Anreiz zur Risikoselektion darstelle. Dabei seien die Kassen sowohl an jungen fitten Leuten interessiert als auch an Gesunden über 70 Jahre, weil diese "beträchtliche Risikoausgleichsbeträge einbringen". Die Risikoselektion ist ein ernsthaftes Problem. Es gefährdet die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden. Die Ergänzung der Kriterien von Alter und Geschlecht um diejenigen des Spitalaufenthalts und der Medikamentenkosten mag eine gewisse Entschärfung bringen. Doch zeigen die fachlichen Diskussionen und die politischen Debatten, dass sie nicht genügt. Es braucht eine differenzierte Verfeinerung des Risikoausgleichs. Mit der neuen Spitalfinanzierung und dem Statistikartikel im KVG sind nun die Grundlagen für einen morbiditätskorrelierten Risikoausgleich geschaffen. Ein sachgerechter Risikoausgleich wirkt sich positiv auf die Prämien aus. Er reduziert die Provisionszahlungen und Werbekosten sowie die durch zu tiefe Prämien der Billigangebote resultierenden Einnahmenfehlbeträge, deren Umwälzung auf die allgemeinen Prämien für viele Versicherte die Prämien noch zusätzlich erhöht. Die Motionäre beantragen, eine Verknüpfung der verlangten Vorlage(n) mit solchen, die nicht konsensfähig sein könnten, zu vermeiden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im Rahmen der dringlichen Interpellation der SP-Fraktion 09.3475, "Dringliche Massnahmen und Reformen im Gesundheitswesen", bereits zu den Fragen betreffend die Revision des Risikoausgleichs und die Einführung eines Hochrisikopools Stellung genommen. Er verweist aus diesem Grund auf seine diesbezügliche Antwort vom 5. Juni 2009.</p><p>Eine weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs durch ein zusätzliches Morbiditätskriterium erachtet der Bundesrat zurzeit als nicht angebracht. Vor der Einführung eines weiteren Kriteriums sollen zuerst die Erfahrungen der Revision des Risikoausgleichs vom 21. Dezember 2007, mit der bereits ein Morbiditätskriterium eingeführt wurde, abgewartet werden.</p><p>Betreffend die Einführung eines Hochrisikopools verweist der Bundesrat auf den entsprechenden Vorschlag des Eidgenössischen Departementes des Innern an die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 4. April 2007. Nach Ansicht des Bundesrates obliegt es nun dem Parlament, den Vorschlag im Rahmen der Vorlage zu Managed Care aufzunehmen und die notwendigen Entscheide zu treffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Änderungen des KVG zu unterbreiten mit dem Ziel:</p><p>1. der Verfeinerung des Risikoausgleichs mit dem Kriterium der Morbidität;</p><p>2. der Einführung eines Hochrisikopools.</p>
- Risikoausgleich verbessern dank Einbezug des Morbiditätsfaktors
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2007 des BAG weist darauf hin, dass der ungenügende Risikoausgleich für die Kassen geradezu einen Anreiz zur Risikoselektion darstelle. Dabei seien die Kassen sowohl an jungen fitten Leuten interessiert als auch an Gesunden über 70 Jahre, weil diese "beträchtliche Risikoausgleichsbeträge einbringen". Die Risikoselektion ist ein ernsthaftes Problem. Es gefährdet die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden. Die Ergänzung der Kriterien von Alter und Geschlecht um diejenigen des Spitalaufenthalts und der Medikamentenkosten mag eine gewisse Entschärfung bringen. Doch zeigen die fachlichen Diskussionen und die politischen Debatten, dass sie nicht genügt. Es braucht eine differenzierte Verfeinerung des Risikoausgleichs. Mit der neuen Spitalfinanzierung und dem Statistikartikel im KVG sind nun die Grundlagen für einen morbiditätskorrelierten Risikoausgleich geschaffen. Ein sachgerechter Risikoausgleich wirkt sich positiv auf die Prämien aus. Er reduziert die Provisionszahlungen und Werbekosten sowie die durch zu tiefe Prämien der Billigangebote resultierenden Einnahmenfehlbeträge, deren Umwälzung auf die allgemeinen Prämien für viele Versicherte die Prämien noch zusätzlich erhöht. Die Motionäre beantragen, eine Verknüpfung der verlangten Vorlage(n) mit solchen, die nicht konsensfähig sein könnten, zu vermeiden.</p>
- <p>Der Bundesrat hat im Rahmen der dringlichen Interpellation der SP-Fraktion 09.3475, "Dringliche Massnahmen und Reformen im Gesundheitswesen", bereits zu den Fragen betreffend die Revision des Risikoausgleichs und die Einführung eines Hochrisikopools Stellung genommen. Er verweist aus diesem Grund auf seine diesbezügliche Antwort vom 5. Juni 2009.</p><p>Eine weitere Verfeinerung des Risikoausgleichs durch ein zusätzliches Morbiditätskriterium erachtet der Bundesrat zurzeit als nicht angebracht. Vor der Einführung eines weiteren Kriteriums sollen zuerst die Erfahrungen der Revision des Risikoausgleichs vom 21. Dezember 2007, mit der bereits ein Morbiditätskriterium eingeführt wurde, abgewartet werden.</p><p>Betreffend die Einführung eines Hochrisikopools verweist der Bundesrat auf den entsprechenden Vorschlag des Eidgenössischen Departementes des Innern an die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit vom 4. April 2007. Nach Ansicht des Bundesrates obliegt es nun dem Parlament, den Vorschlag im Rahmen der Vorlage zu Managed Care aufzunehmen und die notwendigen Entscheide zu treffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Änderungen des KVG zu unterbreiten mit dem Ziel:</p><p>1. der Verfeinerung des Risikoausgleichs mit dem Kriterium der Morbidität;</p><p>2. der Einführung eines Hochrisikopools.</p>
- Risikoausgleich verbessern dank Einbezug des Morbiditätsfaktors
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