Überfischung der Meere
- ShortId
-
09.3548
- Id
-
20093548
- Updated
-
28.07.2023 12:01
- Language
-
de
- Title
-
Überfischung der Meere
- AdditionalIndexing
-
55;52;nachhaltige Nutzung;Seerecht;Erhaltung der Fischbestände;Fischfang;Fischereiressourcen;Fanggebiet;Fischerzeugnis;Fisch;Fischereipolitik
- 1
-
- L05K1401060301, Erhaltung der Fischbestände
- L05K1401060310, Fischfang
- L06K140106030301, Fanggebiet
- L04K14010603, Fischereipolitik
- L04K14010601, Fischereiressourcen
- L05K1401060102, Fisch
- L05K1402030305, Fischerzeugnis
- L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
- L04K05060201, Seerecht
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist am 1. Mai 2009 dem Uno-Seerechtsübereinkommen beigetreten und kann nun dessen Umsetzung an die Hand nehmen. Das Abkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten u. a., mit Bewirtschaftungsmassnahmen für die dauerhafte Erhaltung der lebenden Ressourcen der Meere zu sorgen. Laut der UN-Organisation für Landwirtschaft und Ernährung FAO sind 80 Prozent der weltweiten Fischbestände überfischt oder von Überfischung bedroht. Fangquoten werden zu hoch angesetzt. Illegale, nichtgemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) dezimiert die Fischbestände zusätzlich und verhindert die Erholung der Ökosysteme. IUU-Fischerei umfasst laut David J. Agnew et al. 11 bis 26 Millionen Tonnen pro Jahr im Wert von 10 bis 23,5 Milliarden Dollar und findet dennoch einen Absatzmarkt. Das sind gegen 20 Prozent des weltweiten Wildfangs.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst, dass zahlreiche Fischarten durch Übernutzung und durch die Verschmutzung der Meere in ihrem Bestand bedroht sind. Die Schweiz hat zwar keine maritime Fischfangflotte, als Nation von Fischproduktkonsumenten ist sie aber dazu verpflichtet, der Überfischung der Meere nach Massgabe ihrer Möglichkeiten entgegenzuwirken.</p><p>2. Gut ein Viertel der Fischarten wird als übernutzt eingeschätzt, das heisst, die Nutzung wird die Reproduktionsfähigkeit der betroffenen Bestände beeinträchtigen (etwa 20 Prozent) oder hat bereits Erschöpfungszustände verursacht (etwa 10 Prozent). Zu den stark übernutzten Arten gehören der Atlantische und der Südliche Blauflossenthunfisch, der Schwarze Seehecht, der Ozeanische Rotbarsch sowie diverse Kabeljaustocks. Geografische Brennpunkte sind der nördliche und der südliche Ostatlantik, der Südostpazifik sowie die Thunfischgründe im Atlantik und im Indischen Ozean. Der Atlantische Blauflossenthunfisch wurde vor allem durch IUU-Fischerei im Mittelmeer an den Rand des Aussterbens gebracht. An der kommenden Cites-Vertragsstaatenkonferenz in Katar (13. bis 25. März 2010) wird ein Antrag auf Listung des Blauflossenthunfisches im Übereinkommen gestellt werden. Bei Annahme würde der kommerzielle internationale Handel mit dieser Fischart verboten.</p><p>3. Die Schweiz als Binnenland hat nur beschränkte Mittel zur Bekämpfung der Überfischung der Weltmeere. Ungefähr 85 Prozent des Fischfangs erfolgt in den Hoheitsgewässern (ausschliessliche Wirtschaftszone) von Küstenstaaten. Diese sind zwar aufgrund des Uno-Seerechtsübereinkommens dazu verpflichtet, die Nutzung der lebenden Meeresressourcen nachhaltig zu gestalten. Da das Übereinkommen keine ziffernmässigen Vorgaben macht, liegt dessen Auslegung auch in diesem Punkt im Ermessen jeden Küstenstaates. Akut ist das Problem der IUU-Fischerei dort, wo Entwicklungsländer keine Kapazitäten haben, ihre Küste wirksam zu kontrollieren und die Aktivitäten von Drittländern zu überwachen. Hier kann sich die Schweiz einbringen (vgl. Antwort auf die Motion Rechsteiner-Basel 09.3694, "Entwicklungszusammenarbeit und MSC-Zertifizierung. Unterstützung lokaler Fischer"). Überdies kann via Washingtoner Artenschutzabkommen der Handel mit stark gefährdeten Arten eingeschränkt werden. Die Schweiz ist Mitglied dieses Übereinkommens und vollzieht die Cites-Vorschriften beim Handel mit verschiedenen Tieren aus der Meeresfischerei (u. a. Aal, verschiedene Stör- und Haiarten). Im Übrigen unterstützt die Schweiz im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Consultative Group on International Agricultural Research (CGIAR) (Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung) auch das "The World Fish Centre" mit Sitz in Penang (Malaysia). Dieses Forschungsinstitut will Hunger und Unterernährung durch eine verstärkte Produktivität und eine bessere Ernährung reduzieren und damit einen Beitrag zu den Millenniumsentwicklungszielen leisten. Dabei kommt dem verbesserten Management und der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen eine wesentliche Rolle zu. Die Schweiz stellt zurzeit auch den Präsidenten des Verwaltungsrates des World Fish Centre.</p><p>4. Die Schweiz ist Mitglied des Fischereiausschusses der OECD. Sie ist indessen nicht Mitglied der Fischereikommission (Cofi) der FAO. Die strategische Ausrichtung der FAO auf dem Gebiet Fischerei beinhaltet die Förderung der nachhaltigen Fischerei. Konkret wird die FAO im Arbeitsprogramm 2010/11 die Umsetzung des "Code of Conduct for Responsible Fisheries" (CCRF) aufführen. Die Schweiz hat diese Ausrichtung unterstützt und trägt durch ihre ordentlichen Beiträge zur Implementierung des erwähnten Kodexes bei.</p><p>5. Bestrebungen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei erfolgten bisher länderspezifisch und punktuell. Gemeinsame Anstrengungen gibt es erst in Ansätzen. Zu nennen ist etwa die neue EG-Verordnung zur IUU-Fischerei. Sie wird voraussichtlich 2010 in Kraft treten; ihre Umsetzung ist indessen noch offen (vgl. dazu die Antwort auf die Motion Sommaruga Carlo 09.3614).</p><p>6. Mit einer Inlandproduktion von rund 3000 Tonnen Fisch und einem Import von über 50 000 Tonnen Fischprodukten ist die Schweiz ein ausgeprägtes Importland. In der letzten Zeit setzten sich verschiedene Fischverkaufsketten zunehmend dafür ein, Fisch aus nichtgefährdeten Beständen anzubieten. Entsprechend erlebte das in diesem Bereich massgebliche Label "Marine Stewardship Council" (MSC) in den letzten Jahren auch in der Schweiz einen Boom und ermöglicht den Konsumenten und Konsumentinnen beim Einkaufen einen Entscheid für Label-Produkte. Die zunehmende Tendenz zur Steigerung der Produktion von Zuchtfischen nimmt einerseits den Druck von den Wildbeständen ab, führt andererseits in vielen Fällen aber zu Umweltschäden. Auch hier wird mittels Labelsystem die nachhaltige, umweltschonende Produktion von Zuchtfischen gefördert.</p><p>7. Die Schweiz unterstützt die Bemühungen zur Förderung der nachhaltigen Fischerei, namentlich im Rahmen des Sippo (Swiss Import Promotion Programme). Auch unterstützt die Schweiz die Verbreitung des "Marine Stewardship Council"-Labels im Bereich Fischprodukte. MSC-zertifizierte Fischereiprodukte gibt es weltweit. MSC garantiert, dass der Fisch aus nachhaltiger Fischerei stammt. Bei verarbeiteten Fischereiprodukten ist die Kontrolle wirksam zu vollziehen. Schwieriger ist dies bei Frischfisch. Aus wirtschaftspolitischen und auch praktischen Gründen kann die Schweiz zurzeit keine Garantie dafür abgeben, dass nur noch MSC-zertifizierte Fischprodukte eingeführt werden.</p><p>8. Wie bereits unter Ziffer 7 erwähnt, ist der Bundesrat zurzeit nicht in der Lage, vollumfänglich zu verhindern, dass auch Fischereiprodukte aus IUU-Fischerei in die Schweiz gelangen. Dies wäre praktisch nur über einen Importstopp für Fischereiprodukte zu erreichen. Die Durchsetzung eines solchen Ansinnens ist aber in der heutigen Zeit unrealistisch. Die in der Schweiz auch von der Politik propagierte "gesunde Lebensführung" begünstigt den Konsum von Fischereiprodukten. Dies wirkt sich unweigerlich auf die weltweite Fischerei aus.</p><p>9. Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene für den Abbau von wettbewerbsverfälschenden Subventionen ein. Die Lage im Bereich der maritimen Fischerei ist aber komplex, weil viele Entwicklungsländer weitgehend vom Fischereiexport leben. Ein wirksames Mittel wäre die Nachfragedämpfung in den Konsumentenländern. Der Trend läuft aber in die andere Richtung.</p><p>10. Das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Uno-Seerechtsübereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände enthält ausschliesslich Bestimmungen, die sich an Küstenstaaten und Staaten, die maritime Fischerei betreiben, richten. Der Bundesrat übt Zurückhaltung bei der Unterzeichnung und Ratifikation von internationalen Instrumenten, bei denen die Schweiz nicht unmittelbar betroffen ist und mithin auch keinen aktiven Beitrag leisten kann. Überdies ist der Bundesrat der Auffassung, dass es wirkungsvollere Massnahmen gibt, welche unser Land im Kampf gegen die illegale Fischerei ergreifen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Sorge, dass in den Weltmeeren zahlreiche Fischbestände überfischt oder von Überfischung bedroht sind? </p><p>2. Bei welchen Beständen und welchen Meeren besteht aus seiner Sicht der grösste Handlungsbedarf?</p><p>3. Was tut die Schweiz aussenpolitisch und praktisch gegen die Überfischung der Meere?</p><p>4. In welcher Form unterstützt die Schweiz die Bestrebungen der FAO und der OECD, der Überfischung der Meere entgegenzuwirken und für die dauerhafte Erhaltung der lebenden Ressourcen der Meere zu sorgen?</p><p>5. Koordiniert sich die Schweiz dabei mit gleichgerichteten Bestrebungen gleichgesinnter Staaten?</p><p>6. Wie viele und welche Fischereierzeugnisse führt die Schweiz ein?</p><p>7. Mit welchen Massnahmen stellt er sicher, dass nur noch Erzeugnisse aus nachhaltiger Fischerei eingeführt und in der Schweiz vermarktet werden?</p><p>8. Wie verhindert er, dass aus der ganzen Welt Erzeugnisse aus illegaler, nichtgemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei) in die Schweiz eingeführt und hier vermarktet werden?</p><p>9. Exzessive staatliche Beihilfen für die Fischerei verschärfen die Problematik. Wie kann ihnen entgegengewirkt werden?</p><p>10. Wird die Schweiz das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände vom 4. August 1995 unterzeichnen und ratifizieren, wie das zuvor nebst Küstenstaaten auch andere Binnenstaaten wie Österreich und Ungarn getan haben?</p>
- Überfischung der Meere
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist am 1. Mai 2009 dem Uno-Seerechtsübereinkommen beigetreten und kann nun dessen Umsetzung an die Hand nehmen. Das Abkommen verpflichtet die Mitgliedstaaten u. a., mit Bewirtschaftungsmassnahmen für die dauerhafte Erhaltung der lebenden Ressourcen der Meere zu sorgen. Laut der UN-Organisation für Landwirtschaft und Ernährung FAO sind 80 Prozent der weltweiten Fischbestände überfischt oder von Überfischung bedroht. Fangquoten werden zu hoch angesetzt. Illegale, nichtgemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) dezimiert die Fischbestände zusätzlich und verhindert die Erholung der Ökosysteme. IUU-Fischerei umfasst laut David J. Agnew et al. 11 bis 26 Millionen Tonnen pro Jahr im Wert von 10 bis 23,5 Milliarden Dollar und findet dennoch einen Absatzmarkt. Das sind gegen 20 Prozent des weltweiten Wildfangs.</p>
- <p>1. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst, dass zahlreiche Fischarten durch Übernutzung und durch die Verschmutzung der Meere in ihrem Bestand bedroht sind. Die Schweiz hat zwar keine maritime Fischfangflotte, als Nation von Fischproduktkonsumenten ist sie aber dazu verpflichtet, der Überfischung der Meere nach Massgabe ihrer Möglichkeiten entgegenzuwirken.</p><p>2. Gut ein Viertel der Fischarten wird als übernutzt eingeschätzt, das heisst, die Nutzung wird die Reproduktionsfähigkeit der betroffenen Bestände beeinträchtigen (etwa 20 Prozent) oder hat bereits Erschöpfungszustände verursacht (etwa 10 Prozent). Zu den stark übernutzten Arten gehören der Atlantische und der Südliche Blauflossenthunfisch, der Schwarze Seehecht, der Ozeanische Rotbarsch sowie diverse Kabeljaustocks. Geografische Brennpunkte sind der nördliche und der südliche Ostatlantik, der Südostpazifik sowie die Thunfischgründe im Atlantik und im Indischen Ozean. Der Atlantische Blauflossenthunfisch wurde vor allem durch IUU-Fischerei im Mittelmeer an den Rand des Aussterbens gebracht. An der kommenden Cites-Vertragsstaatenkonferenz in Katar (13. bis 25. März 2010) wird ein Antrag auf Listung des Blauflossenthunfisches im Übereinkommen gestellt werden. Bei Annahme würde der kommerzielle internationale Handel mit dieser Fischart verboten.</p><p>3. Die Schweiz als Binnenland hat nur beschränkte Mittel zur Bekämpfung der Überfischung der Weltmeere. Ungefähr 85 Prozent des Fischfangs erfolgt in den Hoheitsgewässern (ausschliessliche Wirtschaftszone) von Küstenstaaten. Diese sind zwar aufgrund des Uno-Seerechtsübereinkommens dazu verpflichtet, die Nutzung der lebenden Meeresressourcen nachhaltig zu gestalten. Da das Übereinkommen keine ziffernmässigen Vorgaben macht, liegt dessen Auslegung auch in diesem Punkt im Ermessen jeden Küstenstaates. Akut ist das Problem der IUU-Fischerei dort, wo Entwicklungsländer keine Kapazitäten haben, ihre Küste wirksam zu kontrollieren und die Aktivitäten von Drittländern zu überwachen. Hier kann sich die Schweiz einbringen (vgl. Antwort auf die Motion Rechsteiner-Basel 09.3694, "Entwicklungszusammenarbeit und MSC-Zertifizierung. Unterstützung lokaler Fischer"). Überdies kann via Washingtoner Artenschutzabkommen der Handel mit stark gefährdeten Arten eingeschränkt werden. Die Schweiz ist Mitglied dieses Übereinkommens und vollzieht die Cites-Vorschriften beim Handel mit verschiedenen Tieren aus der Meeresfischerei (u. a. Aal, verschiedene Stör- und Haiarten). Im Übrigen unterstützt die Schweiz im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der Consultative Group on International Agricultural Research (CGIAR) (Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung) auch das "The World Fish Centre" mit Sitz in Penang (Malaysia). Dieses Forschungsinstitut will Hunger und Unterernährung durch eine verstärkte Produktivität und eine bessere Ernährung reduzieren und damit einen Beitrag zu den Millenniumsentwicklungszielen leisten. Dabei kommt dem verbesserten Management und der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen eine wesentliche Rolle zu. Die Schweiz stellt zurzeit auch den Präsidenten des Verwaltungsrates des World Fish Centre.</p><p>4. Die Schweiz ist Mitglied des Fischereiausschusses der OECD. Sie ist indessen nicht Mitglied der Fischereikommission (Cofi) der FAO. Die strategische Ausrichtung der FAO auf dem Gebiet Fischerei beinhaltet die Förderung der nachhaltigen Fischerei. Konkret wird die FAO im Arbeitsprogramm 2010/11 die Umsetzung des "Code of Conduct for Responsible Fisheries" (CCRF) aufführen. Die Schweiz hat diese Ausrichtung unterstützt und trägt durch ihre ordentlichen Beiträge zur Implementierung des erwähnten Kodexes bei.</p><p>5. Bestrebungen zur Bekämpfung der illegalen Fischerei erfolgten bisher länderspezifisch und punktuell. Gemeinsame Anstrengungen gibt es erst in Ansätzen. Zu nennen ist etwa die neue EG-Verordnung zur IUU-Fischerei. Sie wird voraussichtlich 2010 in Kraft treten; ihre Umsetzung ist indessen noch offen (vgl. dazu die Antwort auf die Motion Sommaruga Carlo 09.3614).</p><p>6. Mit einer Inlandproduktion von rund 3000 Tonnen Fisch und einem Import von über 50 000 Tonnen Fischprodukten ist die Schweiz ein ausgeprägtes Importland. In der letzten Zeit setzten sich verschiedene Fischverkaufsketten zunehmend dafür ein, Fisch aus nichtgefährdeten Beständen anzubieten. Entsprechend erlebte das in diesem Bereich massgebliche Label "Marine Stewardship Council" (MSC) in den letzten Jahren auch in der Schweiz einen Boom und ermöglicht den Konsumenten und Konsumentinnen beim Einkaufen einen Entscheid für Label-Produkte. Die zunehmende Tendenz zur Steigerung der Produktion von Zuchtfischen nimmt einerseits den Druck von den Wildbeständen ab, führt andererseits in vielen Fällen aber zu Umweltschäden. Auch hier wird mittels Labelsystem die nachhaltige, umweltschonende Produktion von Zuchtfischen gefördert.</p><p>7. Die Schweiz unterstützt die Bemühungen zur Förderung der nachhaltigen Fischerei, namentlich im Rahmen des Sippo (Swiss Import Promotion Programme). Auch unterstützt die Schweiz die Verbreitung des "Marine Stewardship Council"-Labels im Bereich Fischprodukte. MSC-zertifizierte Fischereiprodukte gibt es weltweit. MSC garantiert, dass der Fisch aus nachhaltiger Fischerei stammt. Bei verarbeiteten Fischereiprodukten ist die Kontrolle wirksam zu vollziehen. Schwieriger ist dies bei Frischfisch. Aus wirtschaftspolitischen und auch praktischen Gründen kann die Schweiz zurzeit keine Garantie dafür abgeben, dass nur noch MSC-zertifizierte Fischprodukte eingeführt werden.</p><p>8. Wie bereits unter Ziffer 7 erwähnt, ist der Bundesrat zurzeit nicht in der Lage, vollumfänglich zu verhindern, dass auch Fischereiprodukte aus IUU-Fischerei in die Schweiz gelangen. Dies wäre praktisch nur über einen Importstopp für Fischereiprodukte zu erreichen. Die Durchsetzung eines solchen Ansinnens ist aber in der heutigen Zeit unrealistisch. Die in der Schweiz auch von der Politik propagierte "gesunde Lebensführung" begünstigt den Konsum von Fischereiprodukten. Dies wirkt sich unweigerlich auf die weltweite Fischerei aus.</p><p>9. Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene für den Abbau von wettbewerbsverfälschenden Subventionen ein. Die Lage im Bereich der maritimen Fischerei ist aber komplex, weil viele Entwicklungsländer weitgehend vom Fischereiexport leben. Ein wirksames Mittel wäre die Nachfragedämpfung in den Konsumentenländern. Der Trend läuft aber in die andere Richtung.</p><p>10. Das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Uno-Seerechtsübereinkommens über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände enthält ausschliesslich Bestimmungen, die sich an Küstenstaaten und Staaten, die maritime Fischerei betreiben, richten. Der Bundesrat übt Zurückhaltung bei der Unterzeichnung und Ratifikation von internationalen Instrumenten, bei denen die Schweiz nicht unmittelbar betroffen ist und mithin auch keinen aktiven Beitrag leisten kann. Überdies ist der Bundesrat der Auffassung, dass es wirkungsvollere Massnahmen gibt, welche unser Land im Kampf gegen die illegale Fischerei ergreifen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Teilt der Bundesrat die Sorge, dass in den Weltmeeren zahlreiche Fischbestände überfischt oder von Überfischung bedroht sind? </p><p>2. Bei welchen Beständen und welchen Meeren besteht aus seiner Sicht der grösste Handlungsbedarf?</p><p>3. Was tut die Schweiz aussenpolitisch und praktisch gegen die Überfischung der Meere?</p><p>4. In welcher Form unterstützt die Schweiz die Bestrebungen der FAO und der OECD, der Überfischung der Meere entgegenzuwirken und für die dauerhafte Erhaltung der lebenden Ressourcen der Meere zu sorgen?</p><p>5. Koordiniert sich die Schweiz dabei mit gleichgerichteten Bestrebungen gleichgesinnter Staaten?</p><p>6. Wie viele und welche Fischereierzeugnisse führt die Schweiz ein?</p><p>7. Mit welchen Massnahmen stellt er sicher, dass nur noch Erzeugnisse aus nachhaltiger Fischerei eingeführt und in der Schweiz vermarktet werden?</p><p>8. Wie verhindert er, dass aus der ganzen Welt Erzeugnisse aus illegaler, nichtgemeldeter und unregulierter Fischerei (IUU-Fischerei) in die Schweiz eingeführt und hier vermarktet werden?</p><p>9. Exzessive staatliche Beihilfen für die Fischerei verschärfen die Problematik. Wie kann ihnen entgegengewirkt werden?</p><p>10. Wird die Schweiz das Übereinkommen zur Durchführung der Bestimmungen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und Bewirtschaftung gebietsübergreifender Fischbestände und weit wandernder Fischbestände vom 4. August 1995 unterzeichnen und ratifizieren, wie das zuvor nebst Küstenstaaten auch andere Binnenstaaten wie Österreich und Ungarn getan haben?</p>
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