Schutz der Bienen. Keine bienenschädigenden Pflanzenschutzmittel und weniger Pestizide
- ShortId
-
09.3551
- Id
-
20093551
- Updated
-
27.07.2023 20:29
- Language
-
de
- Title
-
Schutz der Bienen. Keine bienenschädigenden Pflanzenschutzmittel und weniger Pestizide
- AdditionalIndexing
-
52;Pestizid;Bewilligung;Pflanzenschutzmittel;Giftstoff;Bienenzucht;Pestizidrückstände
- 1
-
- L05K1401010201, Bienenzucht
- L05K1401080203, Pflanzenschutzmittel
- L05K0602010402, Giftstoff
- L06K140108020303, Pestizid
- L05K0602010102, Pestizidrückstände
- L05K0806010102, Bewilligung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Bienen sind für die Bestäubung vieler landwirtschaftlicher Erzeugnisse unerlässlich und erbringen eine grosse volkswirtschaftliche Leistung. Ihr Schutz ist deshalb von grosser Bedeutung. Verschiedene Faktoren bedrohen Bienenvölker jedoch akut: Ihre Futterquellen reduzieren sich durch verarmte Wiesen (wegen hoher Düngung) und fehlende Begleitflora im Ackerbau (mittels Herbiziden entfernt). Varroamilben und die Bakterienkrankheit Sauerbrut plagen die geschwächten Völker. </p><p>Doch damit nicht genug: Neue Beizmittel (umgeben die Saatkörner), welche den Mais gegen verschiedene Schädlinge schützen sollen, haben letztes Jahr in Deutschland Tausende von Bienenvölkern vernichtet. Die Pflanzenschutzmittel der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide der deutschen Chemiefirma Bayer und der Schweizer Firma Syngenta wirken als starkes Nervengift auf Insekten, aber auch auf den Menschen. </p><p>Erst aufgrund der Ereignisse in Deutschland hat die Zulassungsbehörde in der Schweiz reagiert. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) forderte im Januar 2009 die Nachrüstung der Sämaschinen, damit die Abluft und damit der giftige Staub "in die Nähe und in Richtung des Bodens" entweichen. Bis im vergangenen Jahr wurde die bei der Saat entstehende Abluft seitwärts ausgeblasen. Wenn solche Mängel erst im Schadenfall entdeckt werden, spricht das nicht für die Qualität des Zulassungsverfahrens. Auch ist völlig unklar, wie sich diese Nervengifte im Boden anreichern und ob sie über die maschinelle Bodenbearbeitung wieder als Staub freigesetzt werden.</p>
- <p>Die im Frühling 2008 in Süddeutschland festgestellten grossen Schäden an Bienenvölkern sind auf zwei entscheidende Faktoren zurückzuführen: die Emission von Staub, der Rückstände von Insektiziden auf Basis von Clothianidin aufweist, sowie der Einsatz von pneumatischen Sämaschinen, die diesen Staub nach oben entweichen lassen. In der Schweiz wurden keine solchen Schäden beobachtet. Um jedoch zu verhindern, dass solche Phänomene auftreten, wurden die Bedingungen für den Einsatz von Saatgut-Beizmitteln, die für Bienen toxisch sein können, verschärft. Durch die Reduktion der Beizmittelstaubbildung und die Ausrüstung der Sämaschinen mit Deflektoren, die den Luftstrom nach unten lenken, kann das Risiko für die Bienen auf ein annehmbares Niveau gesenkt werden. </p><p>2009 wurden Versuche im Praxisumfeld durchgeführt, welche die Wirksamkeit dieser Massnahmen zum Schutz von Bienenstöcken, die sich in unmittelbarer Nähe von behandelten Parzellen befinden, bestätigt haben. Ausserdem meldeten die Imker im Zeitraum der Maissaat und des Jungpflanzenwachstums keine verdächtige Vergiftung, die im Zusammenhang mit der Beizmittelbehandlung steht. </p><p>Die Bestimmungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) sind eindeutig: Ein Produkt kann nur bewilligt werden, wenn es keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt - einschliesslich Bienen - hat (Art. 10 PSMV). Im Falle von Insektiziden, die aufgrund ihrer Wirkungsweise für Bienen toxisch sein können, wird eine Zulassung nur erteilt, wenn Massnahmen die Risiken auf ein annehmbares Niveau senken können. Diese Massnahmen sollen verhindern, dass die Bienen mit diesen Produkten in Kontakt kommen. </p><p>Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit der Bienen und anderer Bestäuber, die namentlich die Befruchtung der Pflanzenarten in der Landwirtschaft und der Umwelt sicherstellen. Daher verfolgt er die Situation der Bienenvölker als Spiegelbild der Lage aufmerksam und trifft nötigenfalls angemessene Massnahmen.</p><p>Im Sinne der vorstehenden Erwägungen kann der Bundesrat wie folgt antworten: </p><p>1. Die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel tragen der Bienengefährlichkeit von Insektiziden Rechnung. Ein Bewilligungsentzug für die erwähnten Pflanzenschutzmittel ist nicht gerechtfertigt, da Massnahmen zur Risikominderung getroffen werden konnten und ihre Wirksamkeit nachgewiesen wurde.</p><p>2. Die Zulassungsverfahren und erforderlichen Tests im Hinblick auf eine Bewilligung werden laufend an den Wissensstand angepasst. In der Schweiz wird viel Wert auf die Anwendung international anerkannter Methoden gelegt.</p><p>3. Eine Mengenreduktion ist nicht gleichbedeutend mit einer Risikoreduktion: Entscheidend für die Umweltauswirkung von Pflanzenschutzmitteln sind die Anwendungsbestimmungen und somit die Massnahmen zur Risikominderung, die im Rahmen der Bewilligung verordnet werden.</p><p>4. Die Suche nach Alternativen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz ist eine Konstante in den landwirtschaftlichen Forschungsprogrammen, die vom Bund unterstützt werden. Die Züchtung von resistenten Sorten und Entwicklung von biologischen Bekämpfungsmethoden, welche die Prinzipien der Nachhaltigkeit berücksichtigen, nehmen in diesen Programmen einen hohen Stellenwert ein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit, </p><p>1. sofort den landwirtschaftlichen Einsatz bienengefährdender Pestizide, insbesondere der nachweislich bienentoxischen Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid, zu verbieten? </p><p>2. die Zulassungsprüfungen von Chemikalien und Düngemitteln zu verbessern und die Untersuchungen unter im Feld relevanten Bedingungen durchführen zu lassen? </p><p>3. dafür zu sorgen, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre die Menge der Pestizide, die direkt in die Umwelt eingebracht wird und sich heute auf rund 1400 Tonnen pro Jahr beläuft, halbiert wird? </p><p>4. die Erforschung von Anbautechniken, die weitgehend auf Pflanzenschutzmittel verzichten, zu intensivieren?</p>
- Schutz der Bienen. Keine bienenschädigenden Pflanzenschutzmittel und weniger Pestizide
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Bienen sind für die Bestäubung vieler landwirtschaftlicher Erzeugnisse unerlässlich und erbringen eine grosse volkswirtschaftliche Leistung. Ihr Schutz ist deshalb von grosser Bedeutung. Verschiedene Faktoren bedrohen Bienenvölker jedoch akut: Ihre Futterquellen reduzieren sich durch verarmte Wiesen (wegen hoher Düngung) und fehlende Begleitflora im Ackerbau (mittels Herbiziden entfernt). Varroamilben und die Bakterienkrankheit Sauerbrut plagen die geschwächten Völker. </p><p>Doch damit nicht genug: Neue Beizmittel (umgeben die Saatkörner), welche den Mais gegen verschiedene Schädlinge schützen sollen, haben letztes Jahr in Deutschland Tausende von Bienenvölkern vernichtet. Die Pflanzenschutzmittel der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide der deutschen Chemiefirma Bayer und der Schweizer Firma Syngenta wirken als starkes Nervengift auf Insekten, aber auch auf den Menschen. </p><p>Erst aufgrund der Ereignisse in Deutschland hat die Zulassungsbehörde in der Schweiz reagiert. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) forderte im Januar 2009 die Nachrüstung der Sämaschinen, damit die Abluft und damit der giftige Staub "in die Nähe und in Richtung des Bodens" entweichen. Bis im vergangenen Jahr wurde die bei der Saat entstehende Abluft seitwärts ausgeblasen. Wenn solche Mängel erst im Schadenfall entdeckt werden, spricht das nicht für die Qualität des Zulassungsverfahrens. Auch ist völlig unklar, wie sich diese Nervengifte im Boden anreichern und ob sie über die maschinelle Bodenbearbeitung wieder als Staub freigesetzt werden.</p>
- <p>Die im Frühling 2008 in Süddeutschland festgestellten grossen Schäden an Bienenvölkern sind auf zwei entscheidende Faktoren zurückzuführen: die Emission von Staub, der Rückstände von Insektiziden auf Basis von Clothianidin aufweist, sowie der Einsatz von pneumatischen Sämaschinen, die diesen Staub nach oben entweichen lassen. In der Schweiz wurden keine solchen Schäden beobachtet. Um jedoch zu verhindern, dass solche Phänomene auftreten, wurden die Bedingungen für den Einsatz von Saatgut-Beizmitteln, die für Bienen toxisch sein können, verschärft. Durch die Reduktion der Beizmittelstaubbildung und die Ausrüstung der Sämaschinen mit Deflektoren, die den Luftstrom nach unten lenken, kann das Risiko für die Bienen auf ein annehmbares Niveau gesenkt werden. </p><p>2009 wurden Versuche im Praxisumfeld durchgeführt, welche die Wirksamkeit dieser Massnahmen zum Schutz von Bienenstöcken, die sich in unmittelbarer Nähe von behandelten Parzellen befinden, bestätigt haben. Ausserdem meldeten die Imker im Zeitraum der Maissaat und des Jungpflanzenwachstums keine verdächtige Vergiftung, die im Zusammenhang mit der Beizmittelbehandlung steht. </p><p>Die Bestimmungen der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) sind eindeutig: Ein Produkt kann nur bewilligt werden, wenn es keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt - einschliesslich Bienen - hat (Art. 10 PSMV). Im Falle von Insektiziden, die aufgrund ihrer Wirkungsweise für Bienen toxisch sein können, wird eine Zulassung nur erteilt, wenn Massnahmen die Risiken auf ein annehmbares Niveau senken können. Diese Massnahmen sollen verhindern, dass die Bienen mit diesen Produkten in Kontakt kommen. </p><p>Der Bundesrat anerkennt die Wichtigkeit der Bienen und anderer Bestäuber, die namentlich die Befruchtung der Pflanzenarten in der Landwirtschaft und der Umwelt sicherstellen. Daher verfolgt er die Situation der Bienenvölker als Spiegelbild der Lage aufmerksam und trifft nötigenfalls angemessene Massnahmen.</p><p>Im Sinne der vorstehenden Erwägungen kann der Bundesrat wie folgt antworten: </p><p>1. Die Zulassungsbedingungen für Pflanzenschutzmittel tragen der Bienengefährlichkeit von Insektiziden Rechnung. Ein Bewilligungsentzug für die erwähnten Pflanzenschutzmittel ist nicht gerechtfertigt, da Massnahmen zur Risikominderung getroffen werden konnten und ihre Wirksamkeit nachgewiesen wurde.</p><p>2. Die Zulassungsverfahren und erforderlichen Tests im Hinblick auf eine Bewilligung werden laufend an den Wissensstand angepasst. In der Schweiz wird viel Wert auf die Anwendung international anerkannter Methoden gelegt.</p><p>3. Eine Mengenreduktion ist nicht gleichbedeutend mit einer Risikoreduktion: Entscheidend für die Umweltauswirkung von Pflanzenschutzmitteln sind die Anwendungsbestimmungen und somit die Massnahmen zur Risikominderung, die im Rahmen der Bewilligung verordnet werden.</p><p>4. Die Suche nach Alternativen zum Pflanzenschutzmitteleinsatz ist eine Konstante in den landwirtschaftlichen Forschungsprogrammen, die vom Bund unterstützt werden. Die Züchtung von resistenten Sorten und Entwicklung von biologischen Bekämpfungsmethoden, welche die Prinzipien der Nachhaltigkeit berücksichtigen, nehmen in diesen Programmen einen hohen Stellenwert ein.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Ist der Bundesrat bereit, </p><p>1. sofort den landwirtschaftlichen Einsatz bienengefährdender Pestizide, insbesondere der nachweislich bienentoxischen Wirkstoffe Clothianidin und Imidacloprid, zu verbieten? </p><p>2. die Zulassungsprüfungen von Chemikalien und Düngemitteln zu verbessern und die Untersuchungen unter im Feld relevanten Bedingungen durchführen zu lassen? </p><p>3. dafür zu sorgen, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre die Menge der Pestizide, die direkt in die Umwelt eingebracht wird und sich heute auf rund 1400 Tonnen pro Jahr beläuft, halbiert wird? </p><p>4. die Erforschung von Anbautechniken, die weitgehend auf Pflanzenschutzmittel verzichten, zu intensivieren?</p>
- Schutz der Bienen. Keine bienenschädigenden Pflanzenschutzmittel und weniger Pestizide
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