Massnahmen zur Konkretisierung von Artikel 118a der Bundesverfassung
- ShortId
-
09.3553
- Id
-
20093553
- Updated
-
27.07.2023 21:49
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen zur Konkretisierung von Artikel 118a der Bundesverfassung
- AdditionalIndexing
-
2841;Leistungsauftrag;Kontrolle;Verfassungsartikel;Vollzug von Beschlüssen;medizinischer Unterricht;Schweizerisches Heilmittelinstitut;alternative Medizin
- 1
-
- L04K01050202, alternative Medizin
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L04K13020306, medizinischer Unterricht
- L04K08040110, Schweizerisches Heilmittelinstitut
- L04K08020313, Kontrolle
- L05K0503010203, Verfassungsartikel
- L05K0806010105, Leistungsauftrag
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Grundsätzlich erhalten alle Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, Pharmaassistentinnen und Pharmaassistenten, Drogistinnen und Drogisten im Rahmen ihrer Ausbildung Basiskenntnisse der Komplementärmedizin sowie zu komplementärmedizinischen Arzneimitteln. Bei Swissmedic arbeiten über 100 Personen mit einer entsprechenden Grundausbildung. Selbstverständlich verfügen all jene Personen, welche spezifisch für die Beurteilung der Gesuche für komplementärmedizinische und pflanzliche Arzneimittel zuständig sind, über weiter gehende Ausbildungen oder teilweise langjährige Berufserfahrung in der Herstellung, Qualitätskontrolle oder Anwendung dieser Arzneimittel. Dies sind neun Mitarbeitende. Um den abteilungs- und bereichsübergreifenden Wissenstransfer zu gewährleisten, wurde zudem eine interne Fachgruppe Komplementärmedizin etabliert, welche sich regelmässig zur Diskussion spezifischer Fragestellungen trifft.</p><p>2. Die erwähnten Fachpersonen sind schon heute kompetent, die Gesuche betreffend komplementärmedizinische Arzneimittel zu beurteilen, und bilden sich gezielt weiter, um das Wissen à jour zu halten. Dies erfolgt zum einen durch aktive Beobachtung der aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich, zum anderen durch Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen bzw. Mitarbeit in Expertengremien.</p><p>3. Der Institutsrat ist für den Erlass der Institutsratsverordnungen verantwortlich. Er hat sich bei der Erarbeitung der Verordnung über die vereinfachte Zulassung von Komplementär- und Phytoarzneimitteln (KPAV) vertieft mit dieser Thematik beschäftigt. Die Verordnung wurde gemeinsam mit externen Experten der Komplementärmedizin sowie Vertretern des Schweizerischen Verbandes für komplementärmedizinische Heilmittel (SVKH) erarbeitet und ist seit Oktober 2006 in Kraft. Sie sieht stark vereinfachte Zulassungsanforderungen vor, und die Anforderungen liegen für die Mehrzahl der Arzneimittel deutlich unter den international geltenden Anforderungen, insbesondere auch den Vorgaben der EU.</p><p>4. Swissmedic verfügt somit über ausreichende Fachkenntnisse sowohl bei den direkt für die Begutachtung komplementärmedizinischer Arzneimittel zuständigen Mitarbeitenden wie auch auf Stufe Direktion. Weiter ist vorgesehen, die Swissmedic-Expertenkommission (SMEC), welche vor allem für die Beurteilung spezieller klinischer Fragestellungen beigezogen werden kann, noch durch ausserordentliche Experten mit komplementärmedizinischem Fachwissen zu ergänzen.</p><p>5. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, den aktuellen Leistungsauftrag in Bezug auf die Anforderungen an die Expertise auf dem Gebiet der Komplementärmedizin anzupassen. Im Rahmen der zweiten Etappe der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes werden jedoch Massnahmen zur Sicherung der Arzneimittelvielfalt in der Komplementärmedizin, wie z. B. zulassungsfreie Kleinmengen, geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zwei Drittel aller Stimmberechtigten und alle Stände haben sich am 17. Mai dafür ausgesprochen, dass die Komplementärmedizin in der Bundesverfassung festgeschrieben wird. Der revidierte Verfassungsartikel verlangt, dass der Bund und die Kantone die Komplementärmedizin in das Gesundheitssystem integrieren.</p><p>Dies bedingt auch, dass die verschriebenen Heilmittel für komplementäre Therapien kontrolliert und zugelassen werden müssen; dazu bedarf es spezifischer Kompetenzen.</p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Personen in Diensten des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic verfügen über die notwendige Ausbildung und Erfahrung im Bereich der Komplementärmedizin?</p><p>2. Wie stellt Swissmedic sicher, dass Fachpersonen eine Kontrollfunktion ausüben und Zulassungen im Bereich der Komplementärmedizin erteilen?</p><p>3. Welches Know-how und welche Erfahrungen haben die Mitglieder des Institutsrates in Sachen Komplementärmedizin?</p><p>4. Welche Massnahmen sollen ergriffen werden, um allfällige Defizite des Kaders, des übrigen Personals und der Mitglieder des Institutsrates im Bereich der Komplementärmedizin zu beheben?</p><p>5. Gedenkt der Bundesrat, den Leistungsauftrag und die Leistungsvereinbarung so anzupassen, dass das Heilmittelinstitut den Verfassungsartikel 118a unter den bestmöglichen Bedingungen umsetzen kann?</p>
- Massnahmen zur Konkretisierung von Artikel 118a der Bundesverfassung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Grundsätzlich erhalten alle Pharmazeutinnen und Pharmazeuten, Pharmaassistentinnen und Pharmaassistenten, Drogistinnen und Drogisten im Rahmen ihrer Ausbildung Basiskenntnisse der Komplementärmedizin sowie zu komplementärmedizinischen Arzneimitteln. Bei Swissmedic arbeiten über 100 Personen mit einer entsprechenden Grundausbildung. Selbstverständlich verfügen all jene Personen, welche spezifisch für die Beurteilung der Gesuche für komplementärmedizinische und pflanzliche Arzneimittel zuständig sind, über weiter gehende Ausbildungen oder teilweise langjährige Berufserfahrung in der Herstellung, Qualitätskontrolle oder Anwendung dieser Arzneimittel. Dies sind neun Mitarbeitende. Um den abteilungs- und bereichsübergreifenden Wissenstransfer zu gewährleisten, wurde zudem eine interne Fachgruppe Komplementärmedizin etabliert, welche sich regelmässig zur Diskussion spezifischer Fragestellungen trifft.</p><p>2. Die erwähnten Fachpersonen sind schon heute kompetent, die Gesuche betreffend komplementärmedizinische Arzneimittel zu beurteilen, und bilden sich gezielt weiter, um das Wissen à jour zu halten. Dies erfolgt zum einen durch aktive Beobachtung der aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich, zum anderen durch Teilnahme an nationalen und internationalen Veranstaltungen bzw. Mitarbeit in Expertengremien.</p><p>3. Der Institutsrat ist für den Erlass der Institutsratsverordnungen verantwortlich. Er hat sich bei der Erarbeitung der Verordnung über die vereinfachte Zulassung von Komplementär- und Phytoarzneimitteln (KPAV) vertieft mit dieser Thematik beschäftigt. Die Verordnung wurde gemeinsam mit externen Experten der Komplementärmedizin sowie Vertretern des Schweizerischen Verbandes für komplementärmedizinische Heilmittel (SVKH) erarbeitet und ist seit Oktober 2006 in Kraft. Sie sieht stark vereinfachte Zulassungsanforderungen vor, und die Anforderungen liegen für die Mehrzahl der Arzneimittel deutlich unter den international geltenden Anforderungen, insbesondere auch den Vorgaben der EU.</p><p>4. Swissmedic verfügt somit über ausreichende Fachkenntnisse sowohl bei den direkt für die Begutachtung komplementärmedizinischer Arzneimittel zuständigen Mitarbeitenden wie auch auf Stufe Direktion. Weiter ist vorgesehen, die Swissmedic-Expertenkommission (SMEC), welche vor allem für die Beurteilung spezieller klinischer Fragestellungen beigezogen werden kann, noch durch ausserordentliche Experten mit komplementärmedizinischem Fachwissen zu ergänzen.</p><p>5. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, den aktuellen Leistungsauftrag in Bezug auf die Anforderungen an die Expertise auf dem Gebiet der Komplementärmedizin anzupassen. Im Rahmen der zweiten Etappe der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes werden jedoch Massnahmen zur Sicherung der Arzneimittelvielfalt in der Komplementärmedizin, wie z. B. zulassungsfreie Kleinmengen, geprüft.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Zwei Drittel aller Stimmberechtigten und alle Stände haben sich am 17. Mai dafür ausgesprochen, dass die Komplementärmedizin in der Bundesverfassung festgeschrieben wird. Der revidierte Verfassungsartikel verlangt, dass der Bund und die Kantone die Komplementärmedizin in das Gesundheitssystem integrieren.</p><p>Dies bedingt auch, dass die verschriebenen Heilmittel für komplementäre Therapien kontrolliert und zugelassen werden müssen; dazu bedarf es spezifischer Kompetenzen.</p><p>Aus diesem Grund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie viele Personen in Diensten des Schweizerischen Heilmittelinstituts Swissmedic verfügen über die notwendige Ausbildung und Erfahrung im Bereich der Komplementärmedizin?</p><p>2. Wie stellt Swissmedic sicher, dass Fachpersonen eine Kontrollfunktion ausüben und Zulassungen im Bereich der Komplementärmedizin erteilen?</p><p>3. Welches Know-how und welche Erfahrungen haben die Mitglieder des Institutsrates in Sachen Komplementärmedizin?</p><p>4. Welche Massnahmen sollen ergriffen werden, um allfällige Defizite des Kaders, des übrigen Personals und der Mitglieder des Institutsrates im Bereich der Komplementärmedizin zu beheben?</p><p>5. Gedenkt der Bundesrat, den Leistungsauftrag und die Leistungsvereinbarung so anzupassen, dass das Heilmittelinstitut den Verfassungsartikel 118a unter den bestmöglichen Bedingungen umsetzen kann?</p>
- Massnahmen zur Konkretisierung von Artikel 118a der Bundesverfassung
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