Frauen, Frieden und Sicherheit. Umsetzung der Resolution 1325 des Uno-Sicherheitsrates
- ShortId
-
09.3554
- Id
-
20093554
- Updated
-
27.07.2023 19:15
- Language
-
de
- Title
-
Frauen, Frieden und Sicherheit. Umsetzung der Resolution 1325 des Uno-Sicherheitsrates
- AdditionalIndexing
-
08;09;Aktionsprogramm;Entschliessung UNO;Rechte der Frau;Opfer unter der Zivilbevölkerung;Sicherheitsrat UNO;Friedenspolitik;Frau
- 1
-
- L03K040103, Friedenspolitik
- L05K0107010301, Frau
- L04K04010404, Opfer unter der Zivilbevölkerung
- L04K05020507, Rechte der Frau
- L05K0703050101, Aktionsprogramm
- L04K15040207, Sicherheitsrat UNO
- L06K100202020301, Entschliessung UNO
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat misst der Umsetzung der Uno-Sicherheitsrats-Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit wesentliche Bedeutung zu. Er hat in seinem Bericht zur Umsetzung des Uno-Frauenrechtsabkommens Cedaw Informationen über die Umsetzungsmassnahmen integriert. Die Schweiz - einer der wenigen Staaten, die über einen nationalen Aktionsplan verfügen - wird auch künftig ihre Erfahrungen mit der Anwendung der UN-S-Resolution 1325 in internationale Debatten ein- und die Umsetzung innerhalb der Bundesverwaltung voranbringen.</p><p>Der Umsetzungsstand der Massnahmen des schweizerischen Aktionsplans wurde 2008 im Rahmen der Arbeitsgruppe 1325 ermittelt. Die Arbeitsgruppe erstellte einen öffentlich zugänglichen Fortschrittsbericht. Dieser wurde in der Kerngruppe Frieden der Bundesverwaltung vorgestellt und diskutiert. Er dient dem Bundesrat als zentrale Grundlage für die vorliegende Stellungnahme (s. Annex 1 und Fortschrittstabelle als Annex 2):</p><p>1. Im Bereich der zivilen Friedensförderung konnte auf vergleichsweise hohem Niveau ein weiterer Fortschritt gemessen werden: 2007 betrug der Anteil der entsandten Expertinnen 38 Prozent, 2008 43 Prozent. Da der Militärdienst für Frauen in der Schweiz freiwillig erfolgt, kann für Einsätze in der militärischen Friedensförderung aus einer sehr limitierten Anzahl von Personen rekrutiert werden. Prozentual gemessen engagieren sich allerdings deutlich mehr Frauen in internationalen Friedenseinsätzen, als der Frauenanteil in der schweizerischen Armee beträgt (0,78 Prozent Frauenanteil in der Armee, 6,7 Prozent Frauenanteil in Friedenseinsätzen).</p><p>In Projekten der zivilen Friedensförderung gelang es dank systematischer Mainstreaming-Massnahmen, in zahlreiche Aktivitäten Frauennetzwerke einzubeziehen.</p><p>Der Bundesrat beurteilt dieses Zwischenresultat als durchzogen. Sowohl in der zivilen als auch in der militärischen Friedensförderung sind weitere Anstrengungen nötig, um langfristige Effekte zur verstärkten Teilnahme von Frauen zu erzielen. Hinsichtlich der Revision des Nationalen Aktionsplans 1325 (NAP 1325) für die Periode 2010-2012 wird darum auf Massnahmen hingearbeitet, Frauen vermehrt für die zivile und militärische Friedensförderung zu gewinnen.</p><p>2. Die Prävention und Bekämpfung Gender-spezifischer Gewalt und die Stärkung der Frauenrechte ist mittlerweile Bestandteil zahlreicher bilateraler Aktivitäten in der Friedensförderung. Zur Umsetzung des NAP 1325 wurden vermehrt auch multilaterale Anstrengungen unterstützt; besonders hervorzuheben ist das UN-Programm gegen Vergewaltigungen im Kontext bewaffneter Konflikte.</p><p>Angesichts der weitverbreiteten sexuellen Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten will der Bundesrat im revidierten Aktionsplan 1325 einen besonderen Schwerpunkt zugunsten des schweizerischen Engagements gegen Gewalt an Frauen setzen.</p><p>3. Instrumente des Gender Mainstreaming kommen konsequent zur Anwendung, wie beispielsweise die Integration von Gender Trainings in die Ausbildungskurse der Armee für militärische Friedenseinsätze. Besonders zu erwähnen ist auch das systematische Budget Controlling hinsichtlich der Gender-Sensitivität von Aktivitäten der zivilen Friedensförderung. Die Weiterentwicklung und die Anwendung von Gender-Mainstreaming-Massnahmen in konfliktrelevanten Politikfeldern wird im EDA über spezialisierte Stabstellen gezielt gefördert.</p><p>4. Der erste Massnahmekatalog 2007-2009 hat in verschiedener Hinsicht Pilotcharakter. In der Arbeitsgruppe wurden jene Stellen beigezogen, die in der Umsetzung eine direkte operationelle Verantwortung in der Friedensförderung innehaben. Hinsichtlich der Überarbeitung des Katalogs für die Periode 2010-2012 ist beabsichtigt, weitere Stellen beizuziehen, welche einen Beitrag zu einer Gender-sensitiven Konfliktbearbeitung und Friedensförderung leisten können.</p><p>5. Der NAP 1325 sieht den Einschluss der Geschlechterperspektive in relevanten strategisch ausgerichteten Papieren der zivilen und militärischen Friedensförderung vor. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der sicherheitspolitische Bericht bei den Ausführungen zur Friedensförderung auch auf Gender-spezifische Aspekte hinweisen soll.</p><p>6. Kurz nach der Veröffentlichung des NAP 1325 hat die Arbeitsgruppe 1325 - insbesondere zum Zweck der Information einer breiteren Öffentlichkeit - ein grossangelegtes Seminar durchgeführt. Dieses hat das Thema auch in den Medien lanciert. Mitarbeitende des EDA und des VBS nehmen regelmässig an Podiumsgesprächen und Workshops teil, die die Geschlechterperspektive in der Friedensförderung beleuchten. Das EDA hat einen regelmässigen Austausch mit interessierten NGO zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 1325 und beteiligt sich auch im internationalen Rahmen an öffentlichkeitswirksamen Konferenzen und Anlässen zum Thema.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Uno-Sicherheitsrat ging im Jahre 2000 in der wegweisenden Resolution 1325 auf die bedeutende Rolle der Geschlechterperspektive in allen Bereichen der Friedenspolitik ein und forderte, diese in sämtlichen konkreten Massnahmen zur Friedensförderung zu berücksichtigen. Zwecks Umsetzung in der Schweiz beauftragte die interdepartementale Kerngruppe Frieden eine Arbeitsgruppe, einen nationalen Aktionsplan (NAP) zu erarbeiten. Dieser benennt Ziele und grundsätzliche Aktionslinien und enthält für die Jahre 2007 bis 2009 einen Massnahmenkatalog. Der Bundesrat nahm davon am 31. Januar 2007 Kenntnis. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, mit Blick auf die Erneuerung dieses nationalen Aktionsplans und die Erarbeitung eines neuen Massnahmenkataloges ab 2010, um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wurde das Ziel einer verstärkten Teilnahme von Frauen in der Friedensförderung erreicht? Was folgt daraus für die Zukunft? </p><p>2. Welche Massnahmen zur Prävention von Gender-spezifischer Gewalt und zum Schutz der Bedürfnisse und Rechte von Mädchen und Frauen während und nach Gewaltkonflikten wurden ergriffen? Mit welchen Erfahrungen und Schlussfolgerungen für die Zukunft? </p><p>3. Mit welchen Instrumenten wurde dafür gesorgt, dass die Gender-sensitive Perspektive in allen Projekten und Programmen der Friedensförderung Eingang fand? Was folgt daraus für die Zukunft? </p><p>4. Der interdepartementalen Kerngruppe Frieden gehören Stellen aus fünf Departementen (EDA, VBS, EVD, EJPD und EFD) an, der Arbeitsgruppe (AG) 1325 aber nur solche aus EDA und VBS. Wird die AG 1325 mit Blick auf einen erneuerten nationalen Aktionsplan und Massnahmenkatalog ab 2010 auf den Kreis der Beteiligten der Kerngruppe Frieden erweitert, insbesondere um die mit Friedenspolitik befassten Stellen im EVD (Seco) und EJPD (Bundesamt für Migration und Bundesamt für Polizei)? Mit welcher Begründung? </p><p>5. Gemäss nationalem Aktionsplan ist der Bundesrat "der Ansicht, dass der Geschlechterperspektive sowohl im Bereich der Friedens- und Sicherheitspolitik als auch in anderen Bereichen vermehrt Rechnung getragen werden muss". Mit welchen Massnahmen stellt er sicher, dass diesem Anspruch auch bei der Erarbeitung des neuen sicherheitspolitischen Berichts Rechnung getragen wird? </p><p>6. Wie sorgt er für eine verstärkte Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit in diesem Bereich?</p>
- Frauen, Frieden und Sicherheit. Umsetzung der Resolution 1325 des Uno-Sicherheitsrates
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bundesrat misst der Umsetzung der Uno-Sicherheitsrats-Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit wesentliche Bedeutung zu. Er hat in seinem Bericht zur Umsetzung des Uno-Frauenrechtsabkommens Cedaw Informationen über die Umsetzungsmassnahmen integriert. Die Schweiz - einer der wenigen Staaten, die über einen nationalen Aktionsplan verfügen - wird auch künftig ihre Erfahrungen mit der Anwendung der UN-S-Resolution 1325 in internationale Debatten ein- und die Umsetzung innerhalb der Bundesverwaltung voranbringen.</p><p>Der Umsetzungsstand der Massnahmen des schweizerischen Aktionsplans wurde 2008 im Rahmen der Arbeitsgruppe 1325 ermittelt. Die Arbeitsgruppe erstellte einen öffentlich zugänglichen Fortschrittsbericht. Dieser wurde in der Kerngruppe Frieden der Bundesverwaltung vorgestellt und diskutiert. Er dient dem Bundesrat als zentrale Grundlage für die vorliegende Stellungnahme (s. Annex 1 und Fortschrittstabelle als Annex 2):</p><p>1. Im Bereich der zivilen Friedensförderung konnte auf vergleichsweise hohem Niveau ein weiterer Fortschritt gemessen werden: 2007 betrug der Anteil der entsandten Expertinnen 38 Prozent, 2008 43 Prozent. Da der Militärdienst für Frauen in der Schweiz freiwillig erfolgt, kann für Einsätze in der militärischen Friedensförderung aus einer sehr limitierten Anzahl von Personen rekrutiert werden. Prozentual gemessen engagieren sich allerdings deutlich mehr Frauen in internationalen Friedenseinsätzen, als der Frauenanteil in der schweizerischen Armee beträgt (0,78 Prozent Frauenanteil in der Armee, 6,7 Prozent Frauenanteil in Friedenseinsätzen).</p><p>In Projekten der zivilen Friedensförderung gelang es dank systematischer Mainstreaming-Massnahmen, in zahlreiche Aktivitäten Frauennetzwerke einzubeziehen.</p><p>Der Bundesrat beurteilt dieses Zwischenresultat als durchzogen. Sowohl in der zivilen als auch in der militärischen Friedensförderung sind weitere Anstrengungen nötig, um langfristige Effekte zur verstärkten Teilnahme von Frauen zu erzielen. Hinsichtlich der Revision des Nationalen Aktionsplans 1325 (NAP 1325) für die Periode 2010-2012 wird darum auf Massnahmen hingearbeitet, Frauen vermehrt für die zivile und militärische Friedensförderung zu gewinnen.</p><p>2. Die Prävention und Bekämpfung Gender-spezifischer Gewalt und die Stärkung der Frauenrechte ist mittlerweile Bestandteil zahlreicher bilateraler Aktivitäten in der Friedensförderung. Zur Umsetzung des NAP 1325 wurden vermehrt auch multilaterale Anstrengungen unterstützt; besonders hervorzuheben ist das UN-Programm gegen Vergewaltigungen im Kontext bewaffneter Konflikte.</p><p>Angesichts der weitverbreiteten sexuellen Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten will der Bundesrat im revidierten Aktionsplan 1325 einen besonderen Schwerpunkt zugunsten des schweizerischen Engagements gegen Gewalt an Frauen setzen.</p><p>3. Instrumente des Gender Mainstreaming kommen konsequent zur Anwendung, wie beispielsweise die Integration von Gender Trainings in die Ausbildungskurse der Armee für militärische Friedenseinsätze. Besonders zu erwähnen ist auch das systematische Budget Controlling hinsichtlich der Gender-Sensitivität von Aktivitäten der zivilen Friedensförderung. Die Weiterentwicklung und die Anwendung von Gender-Mainstreaming-Massnahmen in konfliktrelevanten Politikfeldern wird im EDA über spezialisierte Stabstellen gezielt gefördert.</p><p>4. Der erste Massnahmekatalog 2007-2009 hat in verschiedener Hinsicht Pilotcharakter. In der Arbeitsgruppe wurden jene Stellen beigezogen, die in der Umsetzung eine direkte operationelle Verantwortung in der Friedensförderung innehaben. Hinsichtlich der Überarbeitung des Katalogs für die Periode 2010-2012 ist beabsichtigt, weitere Stellen beizuziehen, welche einen Beitrag zu einer Gender-sensitiven Konfliktbearbeitung und Friedensförderung leisten können.</p><p>5. Der NAP 1325 sieht den Einschluss der Geschlechterperspektive in relevanten strategisch ausgerichteten Papieren der zivilen und militärischen Friedensförderung vor. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass der sicherheitspolitische Bericht bei den Ausführungen zur Friedensförderung auch auf Gender-spezifische Aspekte hinweisen soll.</p><p>6. Kurz nach der Veröffentlichung des NAP 1325 hat die Arbeitsgruppe 1325 - insbesondere zum Zweck der Information einer breiteren Öffentlichkeit - ein grossangelegtes Seminar durchgeführt. Dieses hat das Thema auch in den Medien lanciert. Mitarbeitende des EDA und des VBS nehmen regelmässig an Podiumsgesprächen und Workshops teil, die die Geschlechterperspektive in der Friedensförderung beleuchten. Das EDA hat einen regelmässigen Austausch mit interessierten NGO zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans 1325 und beteiligt sich auch im internationalen Rahmen an öffentlichkeitswirksamen Konferenzen und Anlässen zum Thema.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Uno-Sicherheitsrat ging im Jahre 2000 in der wegweisenden Resolution 1325 auf die bedeutende Rolle der Geschlechterperspektive in allen Bereichen der Friedenspolitik ein und forderte, diese in sämtlichen konkreten Massnahmen zur Friedensförderung zu berücksichtigen. Zwecks Umsetzung in der Schweiz beauftragte die interdepartementale Kerngruppe Frieden eine Arbeitsgruppe, einen nationalen Aktionsplan (NAP) zu erarbeiten. Dieser benennt Ziele und grundsätzliche Aktionslinien und enthält für die Jahre 2007 bis 2009 einen Massnahmenkatalog. Der Bundesrat nahm davon am 31. Januar 2007 Kenntnis. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, mit Blick auf die Erneuerung dieses nationalen Aktionsplans und die Erarbeitung eines neuen Massnahmenkataloges ab 2010, um Beantwortung folgender Fragen: </p><p>1. Wurde das Ziel einer verstärkten Teilnahme von Frauen in der Friedensförderung erreicht? Was folgt daraus für die Zukunft? </p><p>2. Welche Massnahmen zur Prävention von Gender-spezifischer Gewalt und zum Schutz der Bedürfnisse und Rechte von Mädchen und Frauen während und nach Gewaltkonflikten wurden ergriffen? Mit welchen Erfahrungen und Schlussfolgerungen für die Zukunft? </p><p>3. Mit welchen Instrumenten wurde dafür gesorgt, dass die Gender-sensitive Perspektive in allen Projekten und Programmen der Friedensförderung Eingang fand? Was folgt daraus für die Zukunft? </p><p>4. Der interdepartementalen Kerngruppe Frieden gehören Stellen aus fünf Departementen (EDA, VBS, EVD, EJPD und EFD) an, der Arbeitsgruppe (AG) 1325 aber nur solche aus EDA und VBS. Wird die AG 1325 mit Blick auf einen erneuerten nationalen Aktionsplan und Massnahmenkatalog ab 2010 auf den Kreis der Beteiligten der Kerngruppe Frieden erweitert, insbesondere um die mit Friedenspolitik befassten Stellen im EVD (Seco) und EJPD (Bundesamt für Migration und Bundesamt für Polizei)? Mit welcher Begründung? </p><p>5. Gemäss nationalem Aktionsplan ist der Bundesrat "der Ansicht, dass der Geschlechterperspektive sowohl im Bereich der Friedens- und Sicherheitspolitik als auch in anderen Bereichen vermehrt Rechnung getragen werden muss". Mit welchen Massnahmen stellt er sicher, dass diesem Anspruch auch bei der Erarbeitung des neuen sicherheitspolitischen Berichts Rechnung getragen wird? </p><p>6. Wie sorgt er für eine verstärkte Sensibilisierung und Information der Öffentlichkeit in diesem Bereich?</p>
- Frauen, Frieden und Sicherheit. Umsetzung der Resolution 1325 des Uno-Sicherheitsrates
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