Friedensunterstützende Operationen der Armee

ShortId
09.3555
Id
20093555
Updated
14.11.2025 06:52
Language
de
Title
Friedensunterstützende Operationen der Armee
AdditionalIndexing
09;Armeeeinsatz;im Ausland stationierte Streitkräfte;friedenserhaltende Mission
1
  • L04K04010303, friedenserhaltende Mission
  • L04K04020311, im Ausland stationierte Streitkräfte
  • L04K04020304, Armeeeinsatz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat setzte der Armee im Leitbild vom 24. Oktober 2001 das Ziel, sich mit einem Verband in Bataillonsstärke oder alternativ zwei verstärkten Einheiten gleichzeitig an einer friedensunterstützenden Operation (PSO) zu beteiligen. Am 8. September 2004 konkretisierte der Bundesrat, dass er die Kapazitäten für PSO-Einsätze auf die Bereitschaft für Einsätze von 500 Armeeangehörigen zu erweitern gedenkt. In seiner Botschaft vom 31. Mai 2006 bekräftigte der Bundesrat, dass "die personelle Durchhaltefähigkeit für eine ungefähre Verdoppelung des bisherigen Beitrages schrittweise bis 2008 geschaffen werden soll". Ähnliche Entscheide fällte er am 5. Juli 2006 und 30. Mai 2007. </p><p>Geschehen ist bis heute nichts. Seit bald acht Jahren leisten VBS und Armee Obstruktion und weigern sich, diese bundesrätlichen Vorgaben umzusetzen; dies, obschon auch die Räte auf der Verdoppelung der PSO-Kapazitäten auf 500 Armeeangehörige beharrten und der Nationalrat am 6. Juni 2007 und der Ständerat am 20. September 2007 einer entsprechenden Motion 07.3270 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates zustimmten.</p>
  • <p>Die militärische Friedensförderung gehört zu den Aufgaben der Armee, und der Bundesrat will diesen Auftrag auch in Zukunft umsetzen. Die Frage aber, wie das geschehen soll - mit welchen Mitteln, in welchem Umfang und in welchen Arten von Einsätzen -, soll im neuen sicherheitspolitischen Bericht auf grundsätzlicher Ebene erörtert werden. Dieser wird voraussichtlich Anfang 2010 vom Bundesrat verabschiedet.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1./3./4. Die gegenwärtigen Ressourcenprobleme der Armee lassen eine Verdoppelung der Aufwendungen für die militärische Friedensförderung nicht zu. Die für nächstes Jahr vorgesehene parlamentarische Debatte über den sicherheitspolitischen Bericht legt nahe, mit einer Entscheidung über eine allfällige Erhöhung des Engagements bis dahin zuzuwarten.</p><p>2. Zurzeit befinden sich rund 260 Angehörige der Armee im Auslandeinsatz zur Friedensförderung. Die direkten Kosten der laufenden Einsätze betragen rund 53 Millionen Franken pro Jahr. In diesem Betrag sind auch die Lohn- und Sozialkosten des entsandten Personals sowie der vom Parlament bewilligten Projektstellen in der Zentrale enthalten. Welchen Anteil an den gesamten Ressourcen der Armee die friedenserhaltenden Operationen in Bezug auf Personal, Logistik, Ausrüstung und Finanzen beanspruchen (Vollkostenrechnung), ist zurzeit Gegenstand von internen Erhebungen.</p><p>5. Einsätze innerhalb oder an unseren Landesgrenzen bilden auch in Zukunft die Hauptaufgabe der Armee. Als Instrument der Sicherheitspolitik leistet die Armee aber gemäss dem Sicherheitspolitischen Bericht 2000 und dem Militärgesetz auch Beiträge zur Friedensförderung im internationalen Rahmen. Der Bundesrat wird anlässlich der Behandlung des neuen sicherheitspolitischen Berichts entscheiden, welchen Stellenwert die internationale Zusammenarbeit im Allgemeinen sowie die friedensunterstützenden Einsätze im Besonderen in Zukunft für die Schweizer Armee haben sollen.</p><p>6./7. Die Schweiz prüft jede Anfrage für eine Beteiligung an friedenserhaltenden Operationen. Geprüft wird einerseits, ob personelle Möglichkeiten, materielle Verfügbarkeit und gesetzlicher Rahmen einen sinnvollen Beitrag der Armee zulassen, andererseits, in enger Abstimmung mit dem EDA, welches aussen- und sicherheitspolitische Interesse an einer Beteiligung besteht. Gegenwärtig prüft die Armee Anpassungsmöglichkeiten und Anpassungsbedarf des schweizerischen Militärbeobachter-Dispositivs im Zusammenhang mit laufenden Entwicklungen in verschiedenen Uno-Missionen. Neue Beteiligungen mit grösseren Detachementen oder Kontingenten sind derzeit nicht in Prüfung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Kann der Bundesrat das 2001 gesetzte und seither vielfach bestätigte Ziel bekräftigen, die Kapazität für die Beteiligung an einer friedensunterstützenden Operation (PSO) auf 500 Armeeangehörige zu verdoppeln? </p><p>2. Welche Kapazitäten für PSO-Einsätze stehen der Armee gegenwärtig zur Verfügung? Welchen Anteil an den gesamten Ressourcen der Armee beanspruchen diese Einsätze in Bezug auf Personal, Logistik, Ausrüstung und Finanzen? </p><p>3. Welche Massnahmen wurden und werden ergriffen, damit die bundesrätlichen Vorgaben für die Beteiligung an PSO-Einsätzen in Bezug auf Personal, Logistik, Ausrüstung und Finanzen tatsächlich zur Verfügung stehen? </p><p>4. Bis wann wird die Verdoppelung der PSO-Kapazitäten auf 500 Armeeangehörige erreicht? Gestützt auf welche Massnahmen? </p><p>5. Wird die Fähigkeit zu PSO-Einsätzen zu einem strukturbildenden Element der Armee? Ab wann? </p><p>6. Welche Machbarkeitsabklärungen für mögliche zusätzliche PSO-Beiträge wurden seit dem Verdoppelungsentscheid von 2004 durchgeführt? Welche Argumente sprachen jeweils für eine Beteiligung? Warum wurde dann jeweils trotzdem davon abgesehen? </p><p>7. Welche Machbarkeitsabklärungen sind derzeit im Gang oder geplant?</p>
  • Friedensunterstützende Operationen der Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat setzte der Armee im Leitbild vom 24. Oktober 2001 das Ziel, sich mit einem Verband in Bataillonsstärke oder alternativ zwei verstärkten Einheiten gleichzeitig an einer friedensunterstützenden Operation (PSO) zu beteiligen. Am 8. September 2004 konkretisierte der Bundesrat, dass er die Kapazitäten für PSO-Einsätze auf die Bereitschaft für Einsätze von 500 Armeeangehörigen zu erweitern gedenkt. In seiner Botschaft vom 31. Mai 2006 bekräftigte der Bundesrat, dass "die personelle Durchhaltefähigkeit für eine ungefähre Verdoppelung des bisherigen Beitrages schrittweise bis 2008 geschaffen werden soll". Ähnliche Entscheide fällte er am 5. Juli 2006 und 30. Mai 2007. </p><p>Geschehen ist bis heute nichts. Seit bald acht Jahren leisten VBS und Armee Obstruktion und weigern sich, diese bundesrätlichen Vorgaben umzusetzen; dies, obschon auch die Räte auf der Verdoppelung der PSO-Kapazitäten auf 500 Armeeangehörige beharrten und der Nationalrat am 6. Juni 2007 und der Ständerat am 20. September 2007 einer entsprechenden Motion 07.3270 der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates zustimmten.</p>
    • <p>Die militärische Friedensförderung gehört zu den Aufgaben der Armee, und der Bundesrat will diesen Auftrag auch in Zukunft umsetzen. Die Frage aber, wie das geschehen soll - mit welchen Mitteln, in welchem Umfang und in welchen Arten von Einsätzen -, soll im neuen sicherheitspolitischen Bericht auf grundsätzlicher Ebene erörtert werden. Dieser wird voraussichtlich Anfang 2010 vom Bundesrat verabschiedet.</p><p>Die einzelnen Fragen beantwortet der Bundesrat wie folgt:</p><p>1./3./4. Die gegenwärtigen Ressourcenprobleme der Armee lassen eine Verdoppelung der Aufwendungen für die militärische Friedensförderung nicht zu. Die für nächstes Jahr vorgesehene parlamentarische Debatte über den sicherheitspolitischen Bericht legt nahe, mit einer Entscheidung über eine allfällige Erhöhung des Engagements bis dahin zuzuwarten.</p><p>2. Zurzeit befinden sich rund 260 Angehörige der Armee im Auslandeinsatz zur Friedensförderung. Die direkten Kosten der laufenden Einsätze betragen rund 53 Millionen Franken pro Jahr. In diesem Betrag sind auch die Lohn- und Sozialkosten des entsandten Personals sowie der vom Parlament bewilligten Projektstellen in der Zentrale enthalten. Welchen Anteil an den gesamten Ressourcen der Armee die friedenserhaltenden Operationen in Bezug auf Personal, Logistik, Ausrüstung und Finanzen beanspruchen (Vollkostenrechnung), ist zurzeit Gegenstand von internen Erhebungen.</p><p>5. Einsätze innerhalb oder an unseren Landesgrenzen bilden auch in Zukunft die Hauptaufgabe der Armee. Als Instrument der Sicherheitspolitik leistet die Armee aber gemäss dem Sicherheitspolitischen Bericht 2000 und dem Militärgesetz auch Beiträge zur Friedensförderung im internationalen Rahmen. Der Bundesrat wird anlässlich der Behandlung des neuen sicherheitspolitischen Berichts entscheiden, welchen Stellenwert die internationale Zusammenarbeit im Allgemeinen sowie die friedensunterstützenden Einsätze im Besonderen in Zukunft für die Schweizer Armee haben sollen.</p><p>6./7. Die Schweiz prüft jede Anfrage für eine Beteiligung an friedenserhaltenden Operationen. Geprüft wird einerseits, ob personelle Möglichkeiten, materielle Verfügbarkeit und gesetzlicher Rahmen einen sinnvollen Beitrag der Armee zulassen, andererseits, in enger Abstimmung mit dem EDA, welches aussen- und sicherheitspolitische Interesse an einer Beteiligung besteht. Gegenwärtig prüft die Armee Anpassungsmöglichkeiten und Anpassungsbedarf des schweizerischen Militärbeobachter-Dispositivs im Zusammenhang mit laufenden Entwicklungen in verschiedenen Uno-Missionen. Neue Beteiligungen mit grösseren Detachementen oder Kontingenten sind derzeit nicht in Prüfung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Kann der Bundesrat das 2001 gesetzte und seither vielfach bestätigte Ziel bekräftigen, die Kapazität für die Beteiligung an einer friedensunterstützenden Operation (PSO) auf 500 Armeeangehörige zu verdoppeln? </p><p>2. Welche Kapazitäten für PSO-Einsätze stehen der Armee gegenwärtig zur Verfügung? Welchen Anteil an den gesamten Ressourcen der Armee beanspruchen diese Einsätze in Bezug auf Personal, Logistik, Ausrüstung und Finanzen? </p><p>3. Welche Massnahmen wurden und werden ergriffen, damit die bundesrätlichen Vorgaben für die Beteiligung an PSO-Einsätzen in Bezug auf Personal, Logistik, Ausrüstung und Finanzen tatsächlich zur Verfügung stehen? </p><p>4. Bis wann wird die Verdoppelung der PSO-Kapazitäten auf 500 Armeeangehörige erreicht? Gestützt auf welche Massnahmen? </p><p>5. Wird die Fähigkeit zu PSO-Einsätzen zu einem strukturbildenden Element der Armee? Ab wann? </p><p>6. Welche Machbarkeitsabklärungen für mögliche zusätzliche PSO-Beiträge wurden seit dem Verdoppelungsentscheid von 2004 durchgeführt? Welche Argumente sprachen jeweils für eine Beteiligung? Warum wurde dann jeweils trotzdem davon abgesehen? </p><p>7. Welche Machbarkeitsabklärungen sind derzeit im Gang oder geplant?</p>
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