Rechtmässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der brieflichen Stimmabgabe und des E-Votings
- ShortId
-
09.3573
- Id
-
20093573
- Updated
-
01.07.2023 10:13
- Language
-
de
- Title
-
Rechtmässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der brieflichen Stimmabgabe und des E-Votings
- AdditionalIndexing
-
04
- 1
-
- L03K080102, Volksabstimmung
- L04K08010104, erleichterte Stimmabgabe
- L03K080101, Stimmabgabe
- L05K0801010702, Wahlbetrug
- L04K08010110, Wahllokal
- L05K0801010102, Abstimmungsergebnis
- L04K08020503, Legitimität
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Nachgang der Abstimmung vom 17. Mai 2009 (biometrischer Pass) wurden schweizweit rund 500 Beschwerden eingereicht. Bei 95 Prozent dieser Abstimmungsbeschwerden hat es sich um einen der drei im Internet zur Verfügung gestellten Beschwerde-Prototypen gehandelt. Verlangt wurde im Wesentlichen, das Resultat der Abstimmung sei für ungültig zu erklären und die Abstimmung sei zu wiederholen. Die Beschwerden wurden erstinstanzlich allesamt abgelehnt, soweit auf sie überhaupt eingetreten werden konnte. Die Beschwerdeführenden haben sich unter anderem auf einen Fehler in der Gemeinde Embrach/ZH im Rahmen einer kantonalen Abstimmung und auf einen Fälschungsversuch in der Gemeinde Trimbach/SO im Rahmen einer kommunalen Wahl berufen. Bei der Bundesabstimmung gab es in der Stadt Zürich Probleme beim Druck der Stimmrechtsausweise für den Vote électronique. Diese wurden durch die Behörden sowohl den Medien als auch der Bevölkerung proaktiv bekanntgegeben mit dem Hinweis, dass man brieflich oder an der Urne problemlos abstimmen kann. Dieses Vorgehen entspricht genau Artikel 79 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1), wonach noch vor dem Urnengang die nötigen Anordnungen zu treffen sind, damit der Urnengang jedem korrekt möglich bleibt.</p><p>Das BPR sieht Nachzählungen oder weiter gehende Massnahmen nur vor, soweit Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden, die nach Art bzw. Umfang geeignet sind, das Abstimmungsresultat wesentlich zu beeinflussen. Die dargelegten Rügen und Reaktionen der Behörden zeigen, dass kein vernünftiger Grund zur Annahme unbehobener Unregelmässigkeiten vorlag. Die nötigen Korrekturen wurden fristgemäss ergriffen. Ausserdem können kommunale und kantonale Urnengänge keinen Einfluss auf das Ergebnis des Bundesurnengangs gehabt haben.</p><p>Die Liberalisierung der brieflichen Stimmabgabe im Jahr 1994 geht auf zwei einstimmig überwiesene Motionen zurück (Motionen von Nationalrätin Eva Segmüller, AB 1987 N 993f., AB 1988 S 6, und Ständerat René Rhinow, AB 1988 S 940f., AB 1990 N 284). Diese Motionen waren eine der Antworten auf das zunehmend starke Absinken der Stimmbeteiligung.</p><p>Was die grundsätzliche Problematik möglicher Unregelmässigkeiten bei Wahlen und Abstimmungen angeht, so hat sich der Bundesrat am 13. Mai 2009 bereiterklärt, das Postulat Rennwald 09.3174, "Betrügerische Praktiken bei Wahlen und Abstimmungen?", entgegenzunehmen und zum Thema Betrug bei Wahlen und Abstimmungen einen Bericht zu verfassen. In diesem Bericht sollen die verschiedenen Arten der Stimmabgabe (Urne, brieflich, elektronisch) hinsichtlich Betrugsanfälligkeit miteinander verglichen werden; es soll unter anderem untersucht werden, wie sicher die Ausübung des Stimmrechts vor dem entscheidenden Mausklick, vor dem Einwurf des Stimmzettels in die Urne oder in den Briefkasten ist sowie ob Druck auf die Bürgerinnen und Bürger ausgeübt wird und wie allfällige Druckversuche das Funktionieren der Demokratie beeinflussen. Ziel des Berichtes ist es zu untersuchen, wie das reibungslose Funktionieren unserer Demokratie sichergestellt werden kann.</p>
- <p>Der knappe Ausgang einer kürzlich erfolgten Abstimmung (biometrischer Pass) und die darauffolgende Flut an Beschwerden (rund 500 an der Zahl) werfen nicht nur Fragen zur Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit des Auszählverfahrens auf, sondern auch zu den Folgen der brieflichen Stimmabgabe und des E-Votings. Abstimmen ist ein staatsbürgerlicher, ein feierlicher Akt; er verlangt nach einer teilnehmenden und verantwortungsvollen Haltung, nach einer bewussten Entscheidung und persönlichem Engagement. Die briefliche Stimmabgabe könnte das Risiko erhöhen, dass die Stimmabgabe beeinflusst wird (Ausübung psychischen Drucks, Delegation der Wahl an eine andere Person, Verwendung des unbenutzten oder im Abfall entsorgten Stimmmaterials durch Dritte) oder dass gar Stimmen gekauft werden.</p><p>1. Kann der Bundesrat den Einfluss der brieflichen Stimmabgabe und des E-Votings auf die Rechtmässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Abstimmungsergebnisses im Vergleich zum herkömmlichen Abstimmungsverfahren abschätzen?</p><p>2. Welche Betrugsmöglichkeiten und Fehlerquellen gibt es, und welche Betrugsmöglichkeiten und Fehlerquellen wurden schon entdeckt?</p><p>3. Welches Ausmass haben sie?</p><p>4. Welchen Einfluss haben sie auf den Ausgang einer Abstimmung, deren Ergebnis knapp ausfällt?</p><p>5. Welche möglichen Verbesserungen können gemacht werden?</p><p>6. Ist es denkbar, dass man zum herkömmlichen direkten Abstimmungsverfahren an der Urne zurückkehrt (ausgenommen davon wären Kranke und Menschen mit einer Behinderung), um dem Abstimmungsakt wieder ein staatsbürgerlicheres und feierlicheres Gepräge zu geben und das Abstimmungsergebnis vertrauenswürdiger zu machen?</p>
- Rechtmässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der brieflichen Stimmabgabe und des E-Votings
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Nachgang der Abstimmung vom 17. Mai 2009 (biometrischer Pass) wurden schweizweit rund 500 Beschwerden eingereicht. Bei 95 Prozent dieser Abstimmungsbeschwerden hat es sich um einen der drei im Internet zur Verfügung gestellten Beschwerde-Prototypen gehandelt. Verlangt wurde im Wesentlichen, das Resultat der Abstimmung sei für ungültig zu erklären und die Abstimmung sei zu wiederholen. Die Beschwerden wurden erstinstanzlich allesamt abgelehnt, soweit auf sie überhaupt eingetreten werden konnte. Die Beschwerdeführenden haben sich unter anderem auf einen Fehler in der Gemeinde Embrach/ZH im Rahmen einer kantonalen Abstimmung und auf einen Fälschungsversuch in der Gemeinde Trimbach/SO im Rahmen einer kommunalen Wahl berufen. Bei der Bundesabstimmung gab es in der Stadt Zürich Probleme beim Druck der Stimmrechtsausweise für den Vote électronique. Diese wurden durch die Behörden sowohl den Medien als auch der Bevölkerung proaktiv bekanntgegeben mit dem Hinweis, dass man brieflich oder an der Urne problemlos abstimmen kann. Dieses Vorgehen entspricht genau Artikel 79 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1), wonach noch vor dem Urnengang die nötigen Anordnungen zu treffen sind, damit der Urnengang jedem korrekt möglich bleibt.</p><p>Das BPR sieht Nachzählungen oder weiter gehende Massnahmen nur vor, soweit Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden, die nach Art bzw. Umfang geeignet sind, das Abstimmungsresultat wesentlich zu beeinflussen. Die dargelegten Rügen und Reaktionen der Behörden zeigen, dass kein vernünftiger Grund zur Annahme unbehobener Unregelmässigkeiten vorlag. Die nötigen Korrekturen wurden fristgemäss ergriffen. Ausserdem können kommunale und kantonale Urnengänge keinen Einfluss auf das Ergebnis des Bundesurnengangs gehabt haben.</p><p>Die Liberalisierung der brieflichen Stimmabgabe im Jahr 1994 geht auf zwei einstimmig überwiesene Motionen zurück (Motionen von Nationalrätin Eva Segmüller, AB 1987 N 993f., AB 1988 S 6, und Ständerat René Rhinow, AB 1988 S 940f., AB 1990 N 284). Diese Motionen waren eine der Antworten auf das zunehmend starke Absinken der Stimmbeteiligung.</p><p>Was die grundsätzliche Problematik möglicher Unregelmässigkeiten bei Wahlen und Abstimmungen angeht, so hat sich der Bundesrat am 13. Mai 2009 bereiterklärt, das Postulat Rennwald 09.3174, "Betrügerische Praktiken bei Wahlen und Abstimmungen?", entgegenzunehmen und zum Thema Betrug bei Wahlen und Abstimmungen einen Bericht zu verfassen. In diesem Bericht sollen die verschiedenen Arten der Stimmabgabe (Urne, brieflich, elektronisch) hinsichtlich Betrugsanfälligkeit miteinander verglichen werden; es soll unter anderem untersucht werden, wie sicher die Ausübung des Stimmrechts vor dem entscheidenden Mausklick, vor dem Einwurf des Stimmzettels in die Urne oder in den Briefkasten ist sowie ob Druck auf die Bürgerinnen und Bürger ausgeübt wird und wie allfällige Druckversuche das Funktionieren der Demokratie beeinflussen. Ziel des Berichtes ist es zu untersuchen, wie das reibungslose Funktionieren unserer Demokratie sichergestellt werden kann.</p>
- <p>Der knappe Ausgang einer kürzlich erfolgten Abstimmung (biometrischer Pass) und die darauffolgende Flut an Beschwerden (rund 500 an der Zahl) werfen nicht nur Fragen zur Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit des Auszählverfahrens auf, sondern auch zu den Folgen der brieflichen Stimmabgabe und des E-Votings. Abstimmen ist ein staatsbürgerlicher, ein feierlicher Akt; er verlangt nach einer teilnehmenden und verantwortungsvollen Haltung, nach einer bewussten Entscheidung und persönlichem Engagement. Die briefliche Stimmabgabe könnte das Risiko erhöhen, dass die Stimmabgabe beeinflusst wird (Ausübung psychischen Drucks, Delegation der Wahl an eine andere Person, Verwendung des unbenutzten oder im Abfall entsorgten Stimmmaterials durch Dritte) oder dass gar Stimmen gekauft werden.</p><p>1. Kann der Bundesrat den Einfluss der brieflichen Stimmabgabe und des E-Votings auf die Rechtmässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Abstimmungsergebnisses im Vergleich zum herkömmlichen Abstimmungsverfahren abschätzen?</p><p>2. Welche Betrugsmöglichkeiten und Fehlerquellen gibt es, und welche Betrugsmöglichkeiten und Fehlerquellen wurden schon entdeckt?</p><p>3. Welches Ausmass haben sie?</p><p>4. Welchen Einfluss haben sie auf den Ausgang einer Abstimmung, deren Ergebnis knapp ausfällt?</p><p>5. Welche möglichen Verbesserungen können gemacht werden?</p><p>6. Ist es denkbar, dass man zum herkömmlichen direkten Abstimmungsverfahren an der Urne zurückkehrt (ausgenommen davon wären Kranke und Menschen mit einer Behinderung), um dem Abstimmungsakt wieder ein staatsbürgerlicheres und feierlicheres Gepräge zu geben und das Abstimmungsergebnis vertrauenswürdiger zu machen?</p>
- Rechtmässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der brieflichen Stimmabgabe und des E-Votings
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