Rolle der Biolandwirtschaft bei der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems
- ShortId
-
09.3574
- Id
-
20093574
- Updated
-
27.07.2023 21:08
- Language
-
de
- Title
-
Rolle der Biolandwirtschaft bei der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems
- AdditionalIndexing
-
55;Unternehmensbeihilfe;Landwirtschaft in Berggebieten;Beiträge für ökologische Leistungen;biologische Landwirtschaft;Finanzhilfe
- 1
-
- L05K1401020201, biologische Landwirtschaft
- L05K1401040402, Beiträge für ökologische Leistungen
- L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
- L04K11020302, Finanzhilfe
- L06K140103020703, Landwirtschaft in Berggebieten
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bericht des Bundesrates vom 6. Mai 2009 über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems verfolgt als Hauptzielsetzung eine Verbesserung der Effizienz der Massnahmen. Mit den Direktzahlungen sollen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft nach Artikel 104 BV gefördert werden. Der Bericht beschreibt diese Leistungen, definiert konkrete Ziele und Indikatoren und schlägt ein weiterentwickeltes Direktzahlungssystem vor, das jede Leistung mit einer spezifischen Massnahme fördert (z. B. Biodiversitätsbeiträge). Das Konzept sieht vor, dass Biodiversitätsbeiträge nicht nur auf den Biodiversitätsförderflächen, sondern auch auf den übrigen Produktionsflächen ausgerichtet werden können, wenn auf den Einsatz von gewissen Pflanzenschutzmitteln oder Mineraldüngern verzichtet wird. Für gesamtbetriebliche Ansätze, die langfristig auf den Einsatz dieser Produktionsmittel verzichten, wie z. B. der biologische Landbau, soll eine höhere Zahlung ausgerichtet werden. Dadurch wird der biologische Landbau nach wie vor gefördert. Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1.-3./5. Der Bundesrat anerkennt die marktseitigen und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des biologischen Landbaus. Der Biolandbau trägt zur Erbringung aller gemeinwirtschaftlichen Leistungen bei. Diese Leistungen sollen künftig mit gezielten Instrumenten gefördert werden. Einen besonderen Beitrag leistet der Biolandbau in den Bereichen Biodiversität und Ressourcenschutz. Das gleichzeitige Anstreben mehrerer Leistungen und das Erbringen dieser Leistungen über mehrere Jahre hinweg führen zu einer höheren Bodenfruchtbarkeit sowie weiteren Ökosystemdienstleistungen und schonen die natürlichen Ressourcen. Der Bericht des Bundesrates sieht deshalb explizit vor, die besonders umweltfreundliche Produktionsform Biolandbau aufgrund des gesamtbetrieblichen Ansatzes über höhere Biodiversitätsbeiträge weiterhin spezifisch mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen zu fördern. </p><p>Mit der Förderung definierter gemeinwirtschaftlicher Leistungen über gezielt darauf ausgerichtete, steuer- und evaluierbare Einzelmassnahmen können Ziellücken reduziert werden. Die Leistungserbringung durch die Landwirtschaft wird damit insgesamt erhöht, zudem verbessert sich dadurch die Transparenz für die Politik, die Landwirtschaft und die Steuerzahler. </p><p>4. Die Europäische Union und diverse EU-Mitgliedstaaten haben sogenannte Aktionspläne geschaffen, mit dem Ziel, den Biolandbau zu fördern. Der Ansatz der Schweiz, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach Artikel 104 BV gezielt mit Direktzahlungen zu fördern, wirkt sich dagegen direkt finanziell bei den Biobetrieben aus. Die Schweiz nimmt bezüglich Anteil der Biobetriebe europaweit nach wie vor einen Spitzenplatz ein. Sie ist in dieser Hinsicht für den zunehmenden internationalen Qualitätswettbewerb gut positioniert.</p><p>6./7. Im Jahr 2008 erhielten die 5930 Biobetriebe rund 330 Millionen Franken an Direktzahlungen. Der Anteil an den gesamten Direktzahlungen liegt damit bei knapp 14 Prozent, was über dem Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche liegt. Der leichte Rückgang des Biolandbaus ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen, insbesondere auf Entwicklungen am Markt infolge Sättigung bei einzelnen Produktionsrichtungen. In seiner Antwort vom 13. Mai 2009 auf die Motion Graf 09.3309 erläutert der Bundesrat die Gründe, warum eine Erhöhung der Biobeiträge nicht angezeigt ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Kürzlich verabschiedete der Bundesrat den Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Darin schlägt er vor, den Biolandbau nicht mehr als gesamtbetriebliche Produktionsform zu unterstützen. Artikel 104 der Bundesverfassung (BV) verlangt aber die Förderung von "Produktionsformen, welche besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind". Die Biolandwirtschaft ist das Paradebeispiel dafür. Bio ist die einzige Produktionsform, welche gesetzlich definiert und weltweit anerkannt und positioniert ist. Der Bundesrat schlägt für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik eine "Qualitätsstrategie" vor. Aber ausgerechnet die biologische Landwirtschaft gerät dabei massiv unter Druck. </p><p>Die Schweiz ist ein Pionierstaat des Biolandbaus. Die neuesten Zahlen zeigen aber, dass andere Länder aufgeholt und uns zum Teil überholt haben; dies nicht zuletzt, weil in der EU die Biolandwirtschaft aktiv mit Aktionsplänen gefördert wird. Meiner Meinung nach kommt dem biologischen Landbau bei der Qualitätsstrategie des Bundes eine besondere Bedeutung zu. Der Bundesrat wird gebeten, zur zukünftigen Rolle der Biolandwirtschaft in der Schweiz Stellung zu nehmen. </p><p>1. Erfüllt der Biolandbau nicht in idealer Weise Bundesverfassungsartikel 104 Absatz 3b, und müsste er dementsprechend nicht stärker gefördert werden? </p><p>2. Weshalb plant er bei der Unterstützung der Biolandwirtschaft einen radikalen Strategiewechsel, weg von der gesamtbetrieblichen Betrachtung hin zu Einzelmassnahmen?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass viele Errungenschaften der Schweizer Landwirtschaft in den Bereichen Ökologie und Tierwohl ihren Ursprung in einem über Jahrzehnte erprobten, bewährten und ständig weiterentwickelten System, dem System Biolandbau, haben? </p><p>4. Welchen Einfluss hat die starke Bioförderung mit Aktionsplänen in vergleichbaren Ländern wie Österreich auf die Qualitätsstrategie der Schweiz? </p><p>5. Lassen sich die (erhofften) Mehrleistungen der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems den Steuerzahlern kommunizieren, wenn die Biobeiträge gestrichen werden? </p><p>6. 11,5 Prozent der Fläche werden in der Schweiz biologisch bewirtschaftet. Nur 1 Prozent der Direktzahlungen sind Biodirektzahlungen. Ist nicht auch deshalb eine stärkere finanzielle Unterstützung des Biolandbaus angebracht? </p><p>7. Ist er bereit, durch eine sofortige Erhöhung der Biobeiträge um 200 Franken pro Hektar den Rückgang des Biolandbaus im Berggebiet zu stoppen?</p>
- Rolle der Biolandwirtschaft bei der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bericht des Bundesrates vom 6. Mai 2009 über die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems verfolgt als Hauptzielsetzung eine Verbesserung der Effizienz der Massnahmen. Mit den Direktzahlungen sollen die gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft nach Artikel 104 BV gefördert werden. Der Bericht beschreibt diese Leistungen, definiert konkrete Ziele und Indikatoren und schlägt ein weiterentwickeltes Direktzahlungssystem vor, das jede Leistung mit einer spezifischen Massnahme fördert (z. B. Biodiversitätsbeiträge). Das Konzept sieht vor, dass Biodiversitätsbeiträge nicht nur auf den Biodiversitätsförderflächen, sondern auch auf den übrigen Produktionsflächen ausgerichtet werden können, wenn auf den Einsatz von gewissen Pflanzenschutzmitteln oder Mineraldüngern verzichtet wird. Für gesamtbetriebliche Ansätze, die langfristig auf den Einsatz dieser Produktionsmittel verzichten, wie z. B. der biologische Landbau, soll eine höhere Zahlung ausgerichtet werden. Dadurch wird der biologische Landbau nach wie vor gefördert. Zu den aufgeworfenen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1.-3./5. Der Bundesrat anerkennt die marktseitigen und die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des biologischen Landbaus. Der Biolandbau trägt zur Erbringung aller gemeinwirtschaftlichen Leistungen bei. Diese Leistungen sollen künftig mit gezielten Instrumenten gefördert werden. Einen besonderen Beitrag leistet der Biolandbau in den Bereichen Biodiversität und Ressourcenschutz. Das gleichzeitige Anstreben mehrerer Leistungen und das Erbringen dieser Leistungen über mehrere Jahre hinweg führen zu einer höheren Bodenfruchtbarkeit sowie weiteren Ökosystemdienstleistungen und schonen die natürlichen Ressourcen. Der Bericht des Bundesrates sieht deshalb explizit vor, die besonders umweltfreundliche Produktionsform Biolandbau aufgrund des gesamtbetrieblichen Ansatzes über höhere Biodiversitätsbeiträge weiterhin spezifisch mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen zu fördern. </p><p>Mit der Förderung definierter gemeinwirtschaftlicher Leistungen über gezielt darauf ausgerichtete, steuer- und evaluierbare Einzelmassnahmen können Ziellücken reduziert werden. Die Leistungserbringung durch die Landwirtschaft wird damit insgesamt erhöht, zudem verbessert sich dadurch die Transparenz für die Politik, die Landwirtschaft und die Steuerzahler. </p><p>4. Die Europäische Union und diverse EU-Mitgliedstaaten haben sogenannte Aktionspläne geschaffen, mit dem Ziel, den Biolandbau zu fördern. Der Ansatz der Schweiz, die gemeinwirtschaftlichen Leistungen nach Artikel 104 BV gezielt mit Direktzahlungen zu fördern, wirkt sich dagegen direkt finanziell bei den Biobetrieben aus. Die Schweiz nimmt bezüglich Anteil der Biobetriebe europaweit nach wie vor einen Spitzenplatz ein. Sie ist in dieser Hinsicht für den zunehmenden internationalen Qualitätswettbewerb gut positioniert.</p><p>6./7. Im Jahr 2008 erhielten die 5930 Biobetriebe rund 330 Millionen Franken an Direktzahlungen. Der Anteil an den gesamten Direktzahlungen liegt damit bei knapp 14 Prozent, was über dem Anteil der biologisch bewirtschafteten Fläche liegt. Der leichte Rückgang des Biolandbaus ist auf verschiedene Gründe zurückzuführen, insbesondere auf Entwicklungen am Markt infolge Sättigung bei einzelnen Produktionsrichtungen. In seiner Antwort vom 13. Mai 2009 auf die Motion Graf 09.3309 erläutert der Bundesrat die Gründe, warum eine Erhöhung der Biobeiträge nicht angezeigt ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Kürzlich verabschiedete der Bundesrat den Bericht zur Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Darin schlägt er vor, den Biolandbau nicht mehr als gesamtbetriebliche Produktionsform zu unterstützen. Artikel 104 der Bundesverfassung (BV) verlangt aber die Förderung von "Produktionsformen, welche besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind". Die Biolandwirtschaft ist das Paradebeispiel dafür. Bio ist die einzige Produktionsform, welche gesetzlich definiert und weltweit anerkannt und positioniert ist. Der Bundesrat schlägt für die Weiterentwicklung der Agrarpolitik eine "Qualitätsstrategie" vor. Aber ausgerechnet die biologische Landwirtschaft gerät dabei massiv unter Druck. </p><p>Die Schweiz ist ein Pionierstaat des Biolandbaus. Die neuesten Zahlen zeigen aber, dass andere Länder aufgeholt und uns zum Teil überholt haben; dies nicht zuletzt, weil in der EU die Biolandwirtschaft aktiv mit Aktionsplänen gefördert wird. Meiner Meinung nach kommt dem biologischen Landbau bei der Qualitätsstrategie des Bundes eine besondere Bedeutung zu. Der Bundesrat wird gebeten, zur zukünftigen Rolle der Biolandwirtschaft in der Schweiz Stellung zu nehmen. </p><p>1. Erfüllt der Biolandbau nicht in idealer Weise Bundesverfassungsartikel 104 Absatz 3b, und müsste er dementsprechend nicht stärker gefördert werden? </p><p>2. Weshalb plant er bei der Unterstützung der Biolandwirtschaft einen radikalen Strategiewechsel, weg von der gesamtbetrieblichen Betrachtung hin zu Einzelmassnahmen?</p><p>3. Ist er sich bewusst, dass viele Errungenschaften der Schweizer Landwirtschaft in den Bereichen Ökologie und Tierwohl ihren Ursprung in einem über Jahrzehnte erprobten, bewährten und ständig weiterentwickelten System, dem System Biolandbau, haben? </p><p>4. Welchen Einfluss hat die starke Bioförderung mit Aktionsplänen in vergleichbaren Ländern wie Österreich auf die Qualitätsstrategie der Schweiz? </p><p>5. Lassen sich die (erhofften) Mehrleistungen der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems den Steuerzahlern kommunizieren, wenn die Biobeiträge gestrichen werden? </p><p>6. 11,5 Prozent der Fläche werden in der Schweiz biologisch bewirtschaftet. Nur 1 Prozent der Direktzahlungen sind Biodirektzahlungen. Ist nicht auch deshalb eine stärkere finanzielle Unterstützung des Biolandbaus angebracht? </p><p>7. Ist er bereit, durch eine sofortige Erhöhung der Biobeiträge um 200 Franken pro Hektar den Rückgang des Biolandbaus im Berggebiet zu stoppen?</p>
- Rolle der Biolandwirtschaft bei der Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems
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