Anpassung des Arbeitslosengesetzes und Einleitung eines Krankenkassen-Prämienstopps. Sofortmassnahmen

ShortId
09.3577
Id
20093577
Updated
28.07.2023 07:35
Language
de
Title
Anpassung des Arbeitslosengesetzes und Einleitung eines Krankenkassen-Prämienstopps. Sofortmassnahmen
AdditionalIndexing
28;2841;Taggeld;Versicherungsleistung;Kaufkraft;Krankenkassenprämie;Preisstopp;Arbeitslosenversicherung
1
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L06K111001130401, Taggeld
  • L05K1110011304, Versicherungsleistung
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L05K1105030901, Preisstopp
  • L05K0704050209, Kaufkraft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die aktuelle Wirtschaftskrise ist die Folge einer jahrzehntelangen Liberalisierungs- und Deregulierungspolitik ohne flankierende soziale und ökologische Massnahmen. Sie hat bereits zu einer Erhöhung der Armut und der Erwerbslosigkeit geführt. Für 2010 rechnet man mit mehr als 200 000 Arbeitslosen (Aussage von Bundesrätin Leuthard am 7. Juni 2009, Radio DRS). Die Arbeitssuche wird noch zeitintensiver, vor allem für Erwerbslose mit niedrigen beruflichen Qualifikationen, gesundheitlichen Einschränkungen oder einem Migrationshintergrund. 400 Tage Arbeitslosentaggeld reichen zur beruflichen Reintegration oft nicht. Die Bezugsdauer ist deshalb für alle Anspruchsberechtigten wieder auf 520 Tage zu erhöhen. Eine ausreichende Finanzierung der Arbeitslosenkasse muss dadurch sichergestellt werden, dass die Beiträge auf das gesamte Einkommen erhoben werden. Es kann nicht sein, dass Gutverdienende ihrer Solidaritätspflicht enthoben sind. </p><p>Der stärkste Kaufkraftverlust von rund 3 Milliarden Franken wird sich durch die geplante massive Erhöhung der Krankenkassenprämien ergeben, die direkt durch die Bevölkerung bzw. die Versicherten getragen werden muss. Die vom Bundesrat beabsichtigte zusätzliche Prämienverbilligung von 200 Millionen Franken ist völlig ungenügend. Es braucht einen zweijährigen Prämienstopp, der das Haushaltbudget der Bevölkerung in der Krise direkt entlastet. Zudem gibt dies Zeit, sinnvollere Lösungen als exorbitante Prämienerhöhungen als Antwort auf die Kostensteigerung im Gesundheitswesen zu erarbeiten. Die steigenden Prämien sollen während dieser Dauer von der öffentlichen Hand finanziert werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat beobachtet die Lage auf dem Arbeitsmarkt intensiv und ist bestrebt, negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. Die Versicherten haben Anspruch auf 400 Taggelder und können an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen, die ihre Vermittelbarkeit verbessern. Seit Einreichung der vorliegenden Motion hat der Bundesrat die dritte Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen mit Fokus auf die Bekämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit beschlossen. Die Versicherten sollen befristet in Stellennetzen für Einsätze in nichtprofitorientierten Organisationen sowie für Sonderaufgaben in den Bereichen Natur, Pflege, Tourismus und Jugend angestellt werden. Sie bleiben damit vorteilhaft im ersten Arbeitsmarkt und können so die Dauer des Taggeldbezugs verlängern bzw. ihre Aussteuerung vermeiden.</p><p>Von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffene Kantone können gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig; SR 837.0) beim Bundesrat ein Gesuch um Erhöhung der Bezugsdauer auf 520 Taggelder stellen. Die bestehenden Regelungen zusammen mit der dritten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen sollen die Reintegration der Versicherten erleichtern und ihre Aussteuerung verhindern.</p><p>Der Bundesrat ist nach geltendem Recht verpflichtet, bei einem gewissen Schuldenstand des Ausgleichsfonds einen Solidaritätsbeitrag von einem Prozent auf den Lohnanteilen zwischen dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes und dessen Zweieinhalbfachen (126 000 bis 315 000 Franken) zu erheben. Bei der laufenden Avig-Revision ist diese Massnahme zwecks Schuldenabbaus ebenfalls vorgesehen. Eine Ausdehnung des Solidaritätsbeitrags auf den Verdienstanteil über 315 000 Franken würde "lediglich" zusätzliche 40 Millionen Franken einbringen. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes rechnet im Jahr 2010 mit einem Bestand von 217 000 Arbeitslosen (Arbeitslosenquote von 5,5 Prozent). Aufgrund dieser Zahlen würde eine Verlängerung der Bezugsdauer auf 520 Taggelder zusätzliche Kosten in der Grössenordnung von 320 Millionen Franken verursachen. Eine ausreichende Finanzierung könnte durch den erwähnten Vorschlag nicht annähernd sichergestellt werden.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird nach dem Ausgabenumlageverfahren finanziert. Daher müssen die geschuldeten Leistungen stets mit den entsprechenden Prämieneinnahmen gedeckt werden können. Sind die Einnahmen geringer als die anfallenden Kosten, werden die Reserven abgebaut. Bei zu tiefen Reserven ist die Existenz der Krankenkasse gefährdet. Zudem würde durch das Einfrieren der Prämien das Problem der Prämienerhöhungen nicht gelöst, sondern nur auf die nächsten Jahre hinausgeschoben, und die Prämienerhöhungen würden in den nächsten Jahren umso grösser.</p><p>Die vorgeschlagene Finanzierung der Prämienerhöhungen durch Bundesgelder entspricht nicht dem Selbsttragungsgrundsatz in der Krankenversicherung und würde bei den Versicherern zu falschen Anreizen führen. Der Bund leistet seinen Beitrag an die Kosten der Krankenversicherung im Rahmen eines Beitrags zur Prämienverbilligung an die Kantone. Am 29. Mai 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zu den dringlichen Massnahmen in der Krankenversicherung verabschiedet. Darin sieht er neben der ordentlichen Erhöhung der Bundesbeiträge zur Prämienverbilligung einen ausserordentlichen Beitrag von 200 Millionen Franken für das Jahr 2010 vor. Eine weiterführende Finanzierung der Krankenversicherung ist nicht gerechtfertigt, unverhältnismässig und angesichts der Finanzlage des Bundes nicht vertretbar.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher das Einfrieren der Prämien unter gleichzeitiger Übernahme der Prämienerhöhungen durch Bundesgelder nicht als sachgerecht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Die Wirtschaftskrise entwickelt sich deutlich negativ, und man kann davon ausgehen, dass sie noch länger andauern wird. Zur Bewältigung der sozialen Folgen und des Kaufkraftverlustes sind gezielte staatliche Interventionen notwendig, deshalb wird der Bundesrat mit Folgendem beauftragt:</p><p>Das Arbeitslosengesetz bedarf einer raschen Anpassung, indem während der Rezession wieder 520 Taggelder an alle Erwerbslosen ausbezahlt werden sollen (Stand vor der Avig-Revision von 2003). Der Solidaritätsbeitrag soll auf das gesamte nichtversicherte Einkommen ab 126 000 Franken erhoben und nicht auf ein Höchsteinkommen limitiert werden.</p><p>Die Krankenkassenprämien sollen für die Versicherten für die nächsten zwei Jahre sofort auf dem Stand vom 1. Januar 2009 eingefroren werden. Prämienerhöhungen sind durch Bundesgelder zu tragen.</p>
  • Anpassung des Arbeitslosengesetzes und Einleitung eines Krankenkassen-Prämienstopps. Sofortmassnahmen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die aktuelle Wirtschaftskrise ist die Folge einer jahrzehntelangen Liberalisierungs- und Deregulierungspolitik ohne flankierende soziale und ökologische Massnahmen. Sie hat bereits zu einer Erhöhung der Armut und der Erwerbslosigkeit geführt. Für 2010 rechnet man mit mehr als 200 000 Arbeitslosen (Aussage von Bundesrätin Leuthard am 7. Juni 2009, Radio DRS). Die Arbeitssuche wird noch zeitintensiver, vor allem für Erwerbslose mit niedrigen beruflichen Qualifikationen, gesundheitlichen Einschränkungen oder einem Migrationshintergrund. 400 Tage Arbeitslosentaggeld reichen zur beruflichen Reintegration oft nicht. Die Bezugsdauer ist deshalb für alle Anspruchsberechtigten wieder auf 520 Tage zu erhöhen. Eine ausreichende Finanzierung der Arbeitslosenkasse muss dadurch sichergestellt werden, dass die Beiträge auf das gesamte Einkommen erhoben werden. Es kann nicht sein, dass Gutverdienende ihrer Solidaritätspflicht enthoben sind. </p><p>Der stärkste Kaufkraftverlust von rund 3 Milliarden Franken wird sich durch die geplante massive Erhöhung der Krankenkassenprämien ergeben, die direkt durch die Bevölkerung bzw. die Versicherten getragen werden muss. Die vom Bundesrat beabsichtigte zusätzliche Prämienverbilligung von 200 Millionen Franken ist völlig ungenügend. Es braucht einen zweijährigen Prämienstopp, der das Haushaltbudget der Bevölkerung in der Krise direkt entlastet. Zudem gibt dies Zeit, sinnvollere Lösungen als exorbitante Prämienerhöhungen als Antwort auf die Kostensteigerung im Gesundheitswesen zu erarbeiten. Die steigenden Prämien sollen während dieser Dauer von der öffentlichen Hand finanziert werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat beobachtet die Lage auf dem Arbeitsmarkt intensiv und ist bestrebt, negativen Entwicklungen entgegenzuwirken. Die Versicherten haben Anspruch auf 400 Taggelder und können an arbeitsmarktlichen Massnahmen teilnehmen, die ihre Vermittelbarkeit verbessern. Seit Einreichung der vorliegenden Motion hat der Bundesrat die dritte Stufe konjunktureller Stabilisierungsmassnahmen mit Fokus auf die Bekämpfung der steigenden Arbeitslosigkeit beschlossen. Die Versicherten sollen befristet in Stellennetzen für Einsätze in nichtprofitorientierten Organisationen sowie für Sonderaufgaben in den Bereichen Natur, Pflege, Tourismus und Jugend angestellt werden. Sie bleiben damit vorteilhaft im ersten Arbeitsmarkt und können so die Dauer des Taggeldbezugs verlängern bzw. ihre Aussteuerung vermeiden.</p><p>Von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffene Kantone können gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig; SR 837.0) beim Bundesrat ein Gesuch um Erhöhung der Bezugsdauer auf 520 Taggelder stellen. Die bestehenden Regelungen zusammen mit der dritten Stufe der Stabilisierungsmassnahmen sollen die Reintegration der Versicherten erleichtern und ihre Aussteuerung verhindern.</p><p>Der Bundesrat ist nach geltendem Recht verpflichtet, bei einem gewissen Schuldenstand des Ausgleichsfonds einen Solidaritätsbeitrag von einem Prozent auf den Lohnanteilen zwischen dem Höchstbetrag des versicherten Verdienstes und dessen Zweieinhalbfachen (126 000 bis 315 000 Franken) zu erheben. Bei der laufenden Avig-Revision ist diese Massnahme zwecks Schuldenabbaus ebenfalls vorgesehen. Eine Ausdehnung des Solidaritätsbeitrags auf den Verdienstanteil über 315 000 Franken würde "lediglich" zusätzliche 40 Millionen Franken einbringen. Die Expertengruppe Konjunkturprognosen des Bundes rechnet im Jahr 2010 mit einem Bestand von 217 000 Arbeitslosen (Arbeitslosenquote von 5,5 Prozent). Aufgrund dieser Zahlen würde eine Verlängerung der Bezugsdauer auf 520 Taggelder zusätzliche Kosten in der Grössenordnung von 320 Millionen Franken verursachen. Eine ausreichende Finanzierung könnte durch den erwähnten Vorschlag nicht annähernd sichergestellt werden.</p><p>Die obligatorische Krankenpflegeversicherung wird nach dem Ausgabenumlageverfahren finanziert. Daher müssen die geschuldeten Leistungen stets mit den entsprechenden Prämieneinnahmen gedeckt werden können. Sind die Einnahmen geringer als die anfallenden Kosten, werden die Reserven abgebaut. Bei zu tiefen Reserven ist die Existenz der Krankenkasse gefährdet. Zudem würde durch das Einfrieren der Prämien das Problem der Prämienerhöhungen nicht gelöst, sondern nur auf die nächsten Jahre hinausgeschoben, und die Prämienerhöhungen würden in den nächsten Jahren umso grösser.</p><p>Die vorgeschlagene Finanzierung der Prämienerhöhungen durch Bundesgelder entspricht nicht dem Selbsttragungsgrundsatz in der Krankenversicherung und würde bei den Versicherern zu falschen Anreizen führen. Der Bund leistet seinen Beitrag an die Kosten der Krankenversicherung im Rahmen eines Beitrags zur Prämienverbilligung an die Kantone. Am 29. Mai 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zu den dringlichen Massnahmen in der Krankenversicherung verabschiedet. Darin sieht er neben der ordentlichen Erhöhung der Bundesbeiträge zur Prämienverbilligung einen ausserordentlichen Beitrag von 200 Millionen Franken für das Jahr 2010 vor. Eine weiterführende Finanzierung der Krankenversicherung ist nicht gerechtfertigt, unverhältnismässig und angesichts der Finanzlage des Bundes nicht vertretbar.</p><p>Der Bundesrat erachtet daher das Einfrieren der Prämien unter gleichzeitiger Übernahme der Prämienerhöhungen durch Bundesgelder nicht als sachgerecht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Die Wirtschaftskrise entwickelt sich deutlich negativ, und man kann davon ausgehen, dass sie noch länger andauern wird. Zur Bewältigung der sozialen Folgen und des Kaufkraftverlustes sind gezielte staatliche Interventionen notwendig, deshalb wird der Bundesrat mit Folgendem beauftragt:</p><p>Das Arbeitslosengesetz bedarf einer raschen Anpassung, indem während der Rezession wieder 520 Taggelder an alle Erwerbslosen ausbezahlt werden sollen (Stand vor der Avig-Revision von 2003). Der Solidaritätsbeitrag soll auf das gesamte nichtversicherte Einkommen ab 126 000 Franken erhoben und nicht auf ein Höchsteinkommen limitiert werden.</p><p>Die Krankenkassenprämien sollen für die Versicherten für die nächsten zwei Jahre sofort auf dem Stand vom 1. Januar 2009 eingefroren werden. Prämienerhöhungen sind durch Bundesgelder zu tragen.</p>
    • Anpassung des Arbeitslosengesetzes und Einleitung eines Krankenkassen-Prämienstopps. Sofortmassnahmen

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