Plafonierung der Zahl der Einbürgerungen
- ShortId
-
09.3583
- Id
-
20093583
- Updated
-
28.07.2023 12:22
- Language
-
de
- Title
-
Plafonierung der Zahl der Einbürgerungen
- AdditionalIndexing
-
2811;Einbürgerung;Kulturunterschied;mengenmässige Beschränkung;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0506010603, Einbürgerung
- L06K070102010103, mengenmässige Beschränkung
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L04K01060105, Kulturunterschied
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Anzahl Einbürgerungen nimmt Jahr für Jahr unaufhaltsam zu. Im Jahr 2008 bekamen mehr als 45 000 Personen das Schweizer Bürgerrecht. Vor zehn Jahren lag die Zahl noch bei 21 705 Einbürgerungen, 1991 gar bei 5872 Personen.</p><p>Für das Jahr 2009 wird aufgrund der bisher eingegangenen Gesuche von einer erneuten Zunahme ausgegangen. Zwischen Mai 2008 und April 2009 nahm die Zahl der Einbürgerungen gegenüber dem Vorjahr um 14 Prozent zu. Die Hürden für die Einbürgerung wurden in den letzten Jahren kontinuierlich abgebaut. Das Verfahren wird zunehmend verbeamtet.</p><p>Mit einer Plafonierung der Einbürgerungszahlen kann eine Stabilisierung der Anzahl Einbürgerungen erreicht werden. Angesichts der fragwürdigen Entwicklungen im Bereich des Schweizer Bürgerrechts und um einer weiteren Zunahme von Masseneinbürgerungen entgegenzuwirken, ist eine Plafonierung dringend notwendig.</p><p>Der aktuelle Durchschnitt der Zahl der Einbürgerungen der vergangenen zehn Jahre liegt bei 37 280 Personen. Ohne Stabilisierung der Anzahl der Einbürgerungen steuern wir unaufhaltsam auf eine Anzahl von 100 000 Einbürgerungen pro Jahr zu. Das stellt die kulturelle Identität der Schweiz infrage.</p><p>Es braucht Qualität statt Quantität bei der Erteilung des Schweizer Bürgerrechts. Sonst kann gerade bei Gesuchen aus kulturfremdem Raum die geforderte Integration nicht genügend überprüft und eingefordert werden.</p>
- <p>Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Plafonierung der Anzahl von Einbürgerungen eingeführt werden soll, muss zwischen den ordentlichen Einbürgerungen, welche in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden liegen, und den erleichterten Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen, für welche der Bund zuständig ist, unterschieden werden. Im Unterschied zur ordentlichen Einbürgerung besitzt die gesuchstellende Person bei der erleichterten Einbürgerung sowie der Wiedereinbürgerung bei Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen einen Rechtsanspruch. </p><p>In den letzten Jahren gab es bei den erleichterten Einbürgerungen keine Zunahme. Während etwa im Jahr 2002 noch 11 400 Personen erleichtert eingebürgert wurden, waren es 2008 noch 9425, mehr als 500 weniger als im Vorjahr. Von Masseneinbürgerungen kann somit bei den erleichterten Einbürgerungen nicht gesprochen werden. Die heute geltende Regelung hat sich in der Praxis bewährt und soll beibehalten werden. Im Rahmen der bevorstehenden Revision des Bürgerrechtsgesetzes sollen zudem die Einbürgerungsvoraussetzungen, insbesondere das Erfordernis der guten Integration, näher umschrieben werden. Eine Zunahme der erleichterten Einbürgerungen in den nächsten Jahren ist daher kaum zu erwarten.</p><p>Die Zunahme der ordentlichen Einbürgerungen in den letzten Jahren ist eine Folge der Revision des Bürgerrechtsgesetzes per 1. Januar 2006. Seither können Kantone und Gemeinden nur noch kostendeckende Gebühren für Einbürgerungen erheben, was zu einer vorübergehenden grösseren Zunahme bei den ordentlichen Einbürgerungen von 31 737 im Jahr 2005 auf 38 031 im Jahr 2006 geführt hat. In der Folge gab es jedoch wieder einen Rückgang auf 35 683 im ordentlichen Verfahren eingebürgerte Personen im Jahr 2008. Da anlässlich der bevorstehenden Gesetzesrevision die Einbürgerungsvoraussetzungen, insbesondere die Integration, auch bei der ordentlichen Einbürgerung neu umschrieben werden sollen, ist nicht mit einer weiteren Zunahme der Einbürgerungszahlen in den nächsten Jahren zu rechnen.</p><p>Im Bereich der ordentlichen Einbürgerung wäre die Einführung einer Plafonierung zudem ein massiver Eingriff in die Verfahrens- und Entscheidkompetenz der Kantone und Gemeinden. </p><p>Die Festlegung einer oberen Grenze auf der Basis der durchschnittlichen Einbürgerungen der letzten zehn Jahre mit der notwendigen Verteilung von Kontingenten auf die Kantone und Gemeinden würde darüber hinaus zu einem grossen zusätzlichen administrativen Aufwand für den Bund und die Kantone führen. Bund und Kantone müssten die pendenten Einbürgerungsfälle mit Listen verwalten, was zusätzliche Kosten verursachen würde. Bereits geprüfte Einbürgerungsgesuche, die aufgrund einer Plafonierung zurückgestellt würden, müssten zudem zum Zeitpunkt der Einbürgerung noch einmal geprüft werden. Dies würde in diesen Fällen den Abklärungsaufwand verdoppeln. </p><p>Anstelle der Einführung einer zahlenmässigen Plafonierung sind daher die Kantone weiterhin anzuhalten, die Einbürgerungsvoraussetzungen sorgfältig abzuklären. Dabei ist - sowohl bei der ordentlichen wie auch bei der erleichterten Einbürgerung - speziell der erbrachten Integrationsleistung jedes Einbürgerungswilligen Rechnung zu tragen, damit der Einbürgerungsentscheid auf der Grundlage der umfassend erhobenen Resultate aus der Eignungsprüfung gefällt werden kann. Auf diese Weise kann das vom Motionär angestrebte Qualitätserfordernis auch künftig gewährleistet werden. </p><p>Abschliessend sei noch erwähnt, dass der Bund zurzeit über keine Hinweise verfügt, wonach irgendein europäischer Staat eine Plafonierung der Anzahl von Einbürgerungen eingeführt hat. Eine Überprüfung hat ergeben, dass Grossbritannien, die Niederlande, Norwegen, Finnland und Österreich keine Plafonierung kennen. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Kanada.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die gesetzlichen Grundlagen sind so zu ändern, dass eine Maximalanzahl jährlicher Einbürgerungen festgelegt wird. Pro Jahr sollen nicht mehr Personen eingebürgert werden als im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. Überzählige Anträge auf das Schweizer Bürgerrecht kommen auf eine Warteliste.</p>
- Plafonierung der Zahl der Einbürgerungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Anzahl Einbürgerungen nimmt Jahr für Jahr unaufhaltsam zu. Im Jahr 2008 bekamen mehr als 45 000 Personen das Schweizer Bürgerrecht. Vor zehn Jahren lag die Zahl noch bei 21 705 Einbürgerungen, 1991 gar bei 5872 Personen.</p><p>Für das Jahr 2009 wird aufgrund der bisher eingegangenen Gesuche von einer erneuten Zunahme ausgegangen. Zwischen Mai 2008 und April 2009 nahm die Zahl der Einbürgerungen gegenüber dem Vorjahr um 14 Prozent zu. Die Hürden für die Einbürgerung wurden in den letzten Jahren kontinuierlich abgebaut. Das Verfahren wird zunehmend verbeamtet.</p><p>Mit einer Plafonierung der Einbürgerungszahlen kann eine Stabilisierung der Anzahl Einbürgerungen erreicht werden. Angesichts der fragwürdigen Entwicklungen im Bereich des Schweizer Bürgerrechts und um einer weiteren Zunahme von Masseneinbürgerungen entgegenzuwirken, ist eine Plafonierung dringend notwendig.</p><p>Der aktuelle Durchschnitt der Zahl der Einbürgerungen der vergangenen zehn Jahre liegt bei 37 280 Personen. Ohne Stabilisierung der Anzahl der Einbürgerungen steuern wir unaufhaltsam auf eine Anzahl von 100 000 Einbürgerungen pro Jahr zu. Das stellt die kulturelle Identität der Schweiz infrage.</p><p>Es braucht Qualität statt Quantität bei der Erteilung des Schweizer Bürgerrechts. Sonst kann gerade bei Gesuchen aus kulturfremdem Raum die geforderte Integration nicht genügend überprüft und eingefordert werden.</p>
- <p>Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Plafonierung der Anzahl von Einbürgerungen eingeführt werden soll, muss zwischen den ordentlichen Einbürgerungen, welche in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden liegen, und den erleichterten Einbürgerungen und Wiedereinbürgerungen, für welche der Bund zuständig ist, unterschieden werden. Im Unterschied zur ordentlichen Einbürgerung besitzt die gesuchstellende Person bei der erleichterten Einbürgerung sowie der Wiedereinbürgerung bei Vorliegen der Einbürgerungsvoraussetzungen einen Rechtsanspruch. </p><p>In den letzten Jahren gab es bei den erleichterten Einbürgerungen keine Zunahme. Während etwa im Jahr 2002 noch 11 400 Personen erleichtert eingebürgert wurden, waren es 2008 noch 9425, mehr als 500 weniger als im Vorjahr. Von Masseneinbürgerungen kann somit bei den erleichterten Einbürgerungen nicht gesprochen werden. Die heute geltende Regelung hat sich in der Praxis bewährt und soll beibehalten werden. Im Rahmen der bevorstehenden Revision des Bürgerrechtsgesetzes sollen zudem die Einbürgerungsvoraussetzungen, insbesondere das Erfordernis der guten Integration, näher umschrieben werden. Eine Zunahme der erleichterten Einbürgerungen in den nächsten Jahren ist daher kaum zu erwarten.</p><p>Die Zunahme der ordentlichen Einbürgerungen in den letzten Jahren ist eine Folge der Revision des Bürgerrechtsgesetzes per 1. Januar 2006. Seither können Kantone und Gemeinden nur noch kostendeckende Gebühren für Einbürgerungen erheben, was zu einer vorübergehenden grösseren Zunahme bei den ordentlichen Einbürgerungen von 31 737 im Jahr 2005 auf 38 031 im Jahr 2006 geführt hat. In der Folge gab es jedoch wieder einen Rückgang auf 35 683 im ordentlichen Verfahren eingebürgerte Personen im Jahr 2008. Da anlässlich der bevorstehenden Gesetzesrevision die Einbürgerungsvoraussetzungen, insbesondere die Integration, auch bei der ordentlichen Einbürgerung neu umschrieben werden sollen, ist nicht mit einer weiteren Zunahme der Einbürgerungszahlen in den nächsten Jahren zu rechnen.</p><p>Im Bereich der ordentlichen Einbürgerung wäre die Einführung einer Plafonierung zudem ein massiver Eingriff in die Verfahrens- und Entscheidkompetenz der Kantone und Gemeinden. </p><p>Die Festlegung einer oberen Grenze auf der Basis der durchschnittlichen Einbürgerungen der letzten zehn Jahre mit der notwendigen Verteilung von Kontingenten auf die Kantone und Gemeinden würde darüber hinaus zu einem grossen zusätzlichen administrativen Aufwand für den Bund und die Kantone führen. Bund und Kantone müssten die pendenten Einbürgerungsfälle mit Listen verwalten, was zusätzliche Kosten verursachen würde. Bereits geprüfte Einbürgerungsgesuche, die aufgrund einer Plafonierung zurückgestellt würden, müssten zudem zum Zeitpunkt der Einbürgerung noch einmal geprüft werden. Dies würde in diesen Fällen den Abklärungsaufwand verdoppeln. </p><p>Anstelle der Einführung einer zahlenmässigen Plafonierung sind daher die Kantone weiterhin anzuhalten, die Einbürgerungsvoraussetzungen sorgfältig abzuklären. Dabei ist - sowohl bei der ordentlichen wie auch bei der erleichterten Einbürgerung - speziell der erbrachten Integrationsleistung jedes Einbürgerungswilligen Rechnung zu tragen, damit der Einbürgerungsentscheid auf der Grundlage der umfassend erhobenen Resultate aus der Eignungsprüfung gefällt werden kann. Auf diese Weise kann das vom Motionär angestrebte Qualitätserfordernis auch künftig gewährleistet werden. </p><p>Abschliessend sei noch erwähnt, dass der Bund zurzeit über keine Hinweise verfügt, wonach irgendein europäischer Staat eine Plafonierung der Anzahl von Einbürgerungen eingeführt hat. Eine Überprüfung hat ergeben, dass Grossbritannien, die Niederlande, Norwegen, Finnland und Österreich keine Plafonierung kennen. Dasselbe gilt im Übrigen auch für Kanada.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Die gesetzlichen Grundlagen sind so zu ändern, dass eine Maximalanzahl jährlicher Einbürgerungen festgelegt wird. Pro Jahr sollen nicht mehr Personen eingebürgert werden als im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre. Überzählige Anträge auf das Schweizer Bürgerrecht kommen auf eine Warteliste.</p>
- Plafonierung der Zahl der Einbürgerungen
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