Arbeitslosenstatistik

ShortId
09.3587
Id
20093587
Updated
27.07.2023 20:51
Language
de
Title
Arbeitslosenstatistik
AdditionalIndexing
28;Arbeitslosigkeit;OECD;Angleichung der Normen;Statistik
1
  • L04K07020304, Arbeitslosigkeit
  • L03K020218, Statistik
  • L03K150222, OECD
  • L06K070601020101, Angleichung der Normen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz verfügt über zwei Statistiken im Bereich Arbeitslosigkeit:</p><p>1. Die Statistik der registrierten Arbeitslosigkeit des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco).</p><p>2. Die Erwerbslosenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) nach internationalen Normen (gemäss Internationalem Arbeitsamt - IAA - und Eurostat) im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake).</p><p>Die Arbeitslosenstatistik des Seco wird monatlich unter dem Titel "Die Lage auf dem Arbeitsmarkt" als Print und auf Internet publiziert. Ihr Vorteil ist die kurzfristige, d. h. monatliche Verfügbarkeit und Aktualität der Daten. Sie ist als Vollerhebung konzipiert und wertet alle bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) geführten Personenregister der eingeschriebenen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Stellensuchenden elektronisch aus und liefert detaillierte Resultate nach sozioökonomischen und räumlichen Merkmalen.</p><p>Das Konzept zur Berechnung der Arbeitslosigkeit basiert auf den Definitionen der 13. Internationalen Konferenz der Arbeitsmarktstatistiker und nimmt Bezug auf die Richtlinien und Standards des Internationalen Arbeitsamtes (IAA) in Genf. Es gilt als arbeitslos, wer "ohne Arbeit und sofort vermittelbar" ist. Zusätzlich gilt für die Arbeitslosenstatistik des Seco, dass die arbeitslose Person bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) registriert sein muss. Wer hingegen nicht sofort, d. h. nicht innert der gesetzten Frist von in der Regel 30 Tagen, vermittelbar ist oder über Arbeit verfügt, wird gemäss nationaler Konzeption als nichtarbeitslos betrachtet. In der Seco-Statistik werden diese Personen unter der Gesamtzahl an Stellensuchenden statistisch ausgewiesen. In der Seco-Statistik wird grundsätzlich jede Person gezählt, die sich registrieren lässt, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht oder nicht.</p><p>Für internationale Vergleiche zur Arbeitslosigkeit verweist das Seco regelmässig auf die im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) geführte Erwerbslosenstatistik des BFS. Die Sake erfolgt seit 1991 jährlich im zweiten Quartal. Ab dem ersten Quartal 2010 wird die Erhebung vierteljährlich durchgeführt. Bei der Sake handelt es sich um eine telefonisch durchgeführte Befragung bei Haushalten aufgrund einer zuvor gezogenen repräsentativen Stichprobe. Sie befolgt die internationalen Richtlinien hinsichtlich Erhebungsmethode und Definitionen gemäss IAA und Eurostat.</p><p>Bei der Vergleichbarkeit der Statistiken können folgende Schlüsse gezogen werden:</p><p>- Mit der Erwerbslosenstatistik des BFS stellt die Bundesverwaltung die geforderte ergänzende Statistik zur Arbeitslosigkeit nach internationalen Methoden und Definitionen (Richtlinien des Internationalen Arbeitsamtes - IAA - und der Eurostat, auf welche sich auch die OECD bezieht) bereits zur Verfügung. Dem Wunsch der Interpellantin wird damit bereits Rechnung getragen.</p><p>- Die Seco-Statistik weist Arbeitslose, Nichtarbeitslose sowie die Gesamtzahl an Stellensuchenden aus. Eine Zuweisung in die jeweilige statistische Kategorie ist abhängig davon, ob die Person die obenstehende Definition "arbeitslos und innert der gesetzten Frist vermittelbar" erfüllt oder nicht. Eine Person wird unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht oder nicht, in der Seco-Statistik erfasst und ausgewiesen. </p><p>Der Bundesrat sieht keinen weiteren Handlungsbedarf, die bestehenden Statistiken anzupassen oder ergänzende Berechnungen einzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In den Statistiken des Bundes zur Arbeitslosigkeit sind die Kriterien der OECD zur Bestimmung der Arbeitslosenquote nicht berücksichtigt. So kann eine Person in der Schweiz beispielsweise Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen, ohne dass sie in der Arbeitslosenstatistik erscheint. Auch Stellensuchende werden von der Bundesstatistik nicht erfasst.</p><p>Die nationalen Daten zur Arbeitslosigkeit sollten aber mit denjenigen anderer Länder verglichen werden können. Ist der Bundesrat deshalb bereit, die Anpassung der bestehenden Statistik an die OECD-Kriterien zu prüfen oder eine ergänzende Statistik zu erstellen, die diesen Kriterien entspricht?</p>
  • Arbeitslosenstatistik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz verfügt über zwei Statistiken im Bereich Arbeitslosigkeit:</p><p>1. Die Statistik der registrierten Arbeitslosigkeit des Staatssekretariates für Wirtschaft (Seco).</p><p>2. Die Erwerbslosenstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) nach internationalen Normen (gemäss Internationalem Arbeitsamt - IAA - und Eurostat) im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake).</p><p>Die Arbeitslosenstatistik des Seco wird monatlich unter dem Titel "Die Lage auf dem Arbeitsmarkt" als Print und auf Internet publiziert. Ihr Vorteil ist die kurzfristige, d. h. monatliche Verfügbarkeit und Aktualität der Daten. Sie ist als Vollerhebung konzipiert und wertet alle bei den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) geführten Personenregister der eingeschriebenen arbeitslosen und nichtarbeitslosen Stellensuchenden elektronisch aus und liefert detaillierte Resultate nach sozioökonomischen und räumlichen Merkmalen.</p><p>Das Konzept zur Berechnung der Arbeitslosigkeit basiert auf den Definitionen der 13. Internationalen Konferenz der Arbeitsmarktstatistiker und nimmt Bezug auf die Richtlinien und Standards des Internationalen Arbeitsamtes (IAA) in Genf. Es gilt als arbeitslos, wer "ohne Arbeit und sofort vermittelbar" ist. Zusätzlich gilt für die Arbeitslosenstatistik des Seco, dass die arbeitslose Person bei einem regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) registriert sein muss. Wer hingegen nicht sofort, d. h. nicht innert der gesetzten Frist von in der Regel 30 Tagen, vermittelbar ist oder über Arbeit verfügt, wird gemäss nationaler Konzeption als nichtarbeitslos betrachtet. In der Seco-Statistik werden diese Personen unter der Gesamtzahl an Stellensuchenden statistisch ausgewiesen. In der Seco-Statistik wird grundsätzlich jede Person gezählt, die sich registrieren lässt, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht oder nicht.</p><p>Für internationale Vergleiche zur Arbeitslosigkeit verweist das Seco regelmässig auf die im Rahmen der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake) geführte Erwerbslosenstatistik des BFS. Die Sake erfolgt seit 1991 jährlich im zweiten Quartal. Ab dem ersten Quartal 2010 wird die Erhebung vierteljährlich durchgeführt. Bei der Sake handelt es sich um eine telefonisch durchgeführte Befragung bei Haushalten aufgrund einer zuvor gezogenen repräsentativen Stichprobe. Sie befolgt die internationalen Richtlinien hinsichtlich Erhebungsmethode und Definitionen gemäss IAA und Eurostat.</p><p>Bei der Vergleichbarkeit der Statistiken können folgende Schlüsse gezogen werden:</p><p>- Mit der Erwerbslosenstatistik des BFS stellt die Bundesverwaltung die geforderte ergänzende Statistik zur Arbeitslosigkeit nach internationalen Methoden und Definitionen (Richtlinien des Internationalen Arbeitsamtes - IAA - und der Eurostat, auf welche sich auch die OECD bezieht) bereits zur Verfügung. Dem Wunsch der Interpellantin wird damit bereits Rechnung getragen.</p><p>- Die Seco-Statistik weist Arbeitslose, Nichtarbeitslose sowie die Gesamtzahl an Stellensuchenden aus. Eine Zuweisung in die jeweilige statistische Kategorie ist abhängig davon, ob die Person die obenstehende Definition "arbeitslos und innert der gesetzten Frist vermittelbar" erfüllt oder nicht. Eine Person wird unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung besteht oder nicht, in der Seco-Statistik erfasst und ausgewiesen. </p><p>Der Bundesrat sieht keinen weiteren Handlungsbedarf, die bestehenden Statistiken anzupassen oder ergänzende Berechnungen einzuführen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In den Statistiken des Bundes zur Arbeitslosigkeit sind die Kriterien der OECD zur Bestimmung der Arbeitslosenquote nicht berücksichtigt. So kann eine Person in der Schweiz beispielsweise Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen, ohne dass sie in der Arbeitslosenstatistik erscheint. Auch Stellensuchende werden von der Bundesstatistik nicht erfasst.</p><p>Die nationalen Daten zur Arbeitslosigkeit sollten aber mit denjenigen anderer Länder verglichen werden können. Ist der Bundesrat deshalb bereit, die Anpassung der bestehenden Statistik an die OECD-Kriterien zu prüfen oder eine ergänzende Statistik zu erstellen, die diesen Kriterien entspricht?</p>
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