Berufliche Vorsorge, instabilere Finanzmärkte und Inflationsgefahr
- ShortId
-
09.3595
- Id
-
20093595
- Updated
-
28.07.2023 13:33
- Language
-
de
- Title
-
Berufliche Vorsorge, instabilere Finanzmärkte und Inflationsgefahr
- AdditionalIndexing
-
28;24;Finanzkrise;Inflation;Vermögensverwaltung;Berufliche Vorsorge;Kapitalanlage
- 1
-
- L05K0104010102, Berufliche Vorsorge
- L04K11010105, Finanzkrise
- L05K1106020101, Kapitalanlage
- L06K110602010103, Vermögensverwaltung
- L05K0704020302, Inflation
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Anforderungen an die Führung und Organisation der Vorsorgeeinrichtungen sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel an die Reform der Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge, insbesondere die Neuformulierung von Artikel 49a der Verordnung über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2). Auch ist auf die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassen- und Invalidenvorsorge (Strukturreform) hinzuweisen, welche gegenwärtig den Räten vorliegt. Damit soll die Aufsicht gestärkt, die Führung und die Transparenz der Kassen verbessert werden. Der Grund für diese Reformen ist sicher auch in der Krise der Finanzmärkte der Jahre 2001 und 2002 zu suchen. Die Auswirkungen dieser Änderungen sollten abgewartet werden, bevor eine Neubeurteilung der Organisation vorgenommen wird.</p><p>Die gegenwärtigen Massnahmen der Notenbanken und Regierungen sollen die Konjunktur stabilisieren und ein allfälliges deflationäres Szenario abwenden. Dabei kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass auch die Inflation in einer späteren Phase wieder zu einem Problem werden könnte. Die entsprechenden Auswirkungen sind aufgrund vergangener Erfahrungen den Investoren und Pensionskassenverantwortlichen durchaus bekannt. Diese umfassen beispielsweise Verluste bei den festverzinslichen Anlagen, aber auf der anderen Seite auch eine gewisse Entspannung bei den Parametern der beruflichen Vorsorge. Der Umgang mit den sich aus der Inflation ergebenden Problemen, wie z. B. die Möglichkeiten eines Inflationsausgleiches, müsste beim Eintreffen eines solchen Szenarios konkret geprüft werden. Eine Studie scheint jedoch zum heutigen Zeitpunkt keinen wesentlich neuen Diskussionsbeitrag leisten zu können.</p><p>Gemäss Pensionskassenstatistik 2007 betrugen die Vermögensverwaltungskosten 0,15 Prozent. Auch wenn die effektiven Kosten wahrscheinlich etwas höher sind, so bewegen sich die Vermögensverwaltungskosten der zweiten Säule, abgesehen von einzelnen Ausnahmen, im für institutionelle Anleger üblichen Rahmen. Viele Staatsfonds veröffentlichen keine zuverlässigen Performance-Zahlen. Eine grundsätzliche Beurteilung ist demnach schwierig.</p><p>In der beruflichen Vorsorge in der Schweiz gilt das Prinzip, dass die Verwaltung des Vermögens im Rahmen gewisser Grundsätze selbstverantwortlich durch die Vorsorgeeinrichtung vorgenommen wird. Dies hat sich in der Vergangenheit (auch bei der Bewältigung der Krise von 2001/02) bewährt. Der Bundesrat lehnt einen Eingriff in die Autonomie der Kassen in diesem Bereich ab. Die Vorsorgeeinrichtungen werden beispielsweise selbstständig in Infrastruktur investieren, wenn sich dort interessante Investitionsmöglichkeiten ergeben, wenn die Rendite unter Berücksichtigung des Risikos attraktiv ist. Staatliche Eingriffe in die Investitionen der Kassen dürften kaum effizient sein, sie haben sich im Falle von einzelnen Vorsorgeeinrichtungen nicht bewährt und sind auch ordnungspolitisch abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Ein Blick auf dieses Jahrzehnt zeigt, dass die zunehmende Bedeutung des Finanzwesens die Instabilität des Finanzsystems selbst und der gesamten Wirtschaft erhöht. Die zweite Säule, die auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruht, ist davon zwangsläufig betroffen.</p><p>Um die Solidität der beruflichen Vorsorge zu bewahren und das sozialpolitische Ziel zu erfüllen, das die Bundesverfassung ihr zuweist, beauftrage ich den Bundesrat, rasch einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Zukunft der zweiten Säule angesichts der neuen Situation im Finanzsektor und der veränderten Wirtschaftslage aussehen soll. In diesem Bericht sollen u. a. folgende Punkte untersucht werden:</p><p>- Ist es aufgrund der höheren Instabilität auf den Finanzmärkten ratsam, im Hinblick auf die Zukunft Anpassungen in der Organisation und Abwicklung der beruflichen Vorsorge vorzunehmen?</p><p>- Welche Folgen könnte ein Wiederanstieg der Inflation (insbesondere der importierten Inflation) haben? Ein solcher Wiederanstieg könnte verursacht werden durch die hohen Kapitalspritzen, die auf internationaler Ebene eingesetzt wurden, um den Zusammenbruch des Finanz- und Bankensystems zu verhindern, oder durch die tendenziell steigenden Kosten für Rohstoffe.</p><p>- Sollte angesichts des angehäuften Kapitals (insgesamt über 600 Milliarden Franken) nicht eine kohärentere Anlagestrategie entwickelt werden, ähnlich wie es in anderen Ländern bei Staatsfonds der Fall ist? Dies würde eine Reduktion der heutigen Streuung und eine Senkung der hohen Vermögensverwaltungskosten, die auf jährlich 3 Milliarden Franken geschätzt werden, erlauben.</p><p>- Ist es dementsprechend nicht angezeigt, bestimmte Anlagemöglichkeiten und -arten zu fördern und das Kapital etwa in Sektoren zu leiten, die stabiler und für das Land selbst von besonderer strategischer Bedeutung sind (z. B. Hochspannungsleitungen, Telekommunikationsnetz, Eisenbahninfrastruktur)?</p>
- Berufliche Vorsorge, instabilere Finanzmärkte und Inflationsgefahr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Anforderungen an die Führung und Organisation der Vorsorgeeinrichtungen sind in den letzten Jahren stetig gewachsen. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel an die Reform der Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge, insbesondere die Neuformulierung von Artikel 49a der Verordnung über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2). Auch ist auf die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassen- und Invalidenvorsorge (Strukturreform) hinzuweisen, welche gegenwärtig den Räten vorliegt. Damit soll die Aufsicht gestärkt, die Führung und die Transparenz der Kassen verbessert werden. Der Grund für diese Reformen ist sicher auch in der Krise der Finanzmärkte der Jahre 2001 und 2002 zu suchen. Die Auswirkungen dieser Änderungen sollten abgewartet werden, bevor eine Neubeurteilung der Organisation vorgenommen wird.</p><p>Die gegenwärtigen Massnahmen der Notenbanken und Regierungen sollen die Konjunktur stabilisieren und ein allfälliges deflationäres Szenario abwenden. Dabei kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass auch die Inflation in einer späteren Phase wieder zu einem Problem werden könnte. Die entsprechenden Auswirkungen sind aufgrund vergangener Erfahrungen den Investoren und Pensionskassenverantwortlichen durchaus bekannt. Diese umfassen beispielsweise Verluste bei den festverzinslichen Anlagen, aber auf der anderen Seite auch eine gewisse Entspannung bei den Parametern der beruflichen Vorsorge. Der Umgang mit den sich aus der Inflation ergebenden Problemen, wie z. B. die Möglichkeiten eines Inflationsausgleiches, müsste beim Eintreffen eines solchen Szenarios konkret geprüft werden. Eine Studie scheint jedoch zum heutigen Zeitpunkt keinen wesentlich neuen Diskussionsbeitrag leisten zu können.</p><p>Gemäss Pensionskassenstatistik 2007 betrugen die Vermögensverwaltungskosten 0,15 Prozent. Auch wenn die effektiven Kosten wahrscheinlich etwas höher sind, so bewegen sich die Vermögensverwaltungskosten der zweiten Säule, abgesehen von einzelnen Ausnahmen, im für institutionelle Anleger üblichen Rahmen. Viele Staatsfonds veröffentlichen keine zuverlässigen Performance-Zahlen. Eine grundsätzliche Beurteilung ist demnach schwierig.</p><p>In der beruflichen Vorsorge in der Schweiz gilt das Prinzip, dass die Verwaltung des Vermögens im Rahmen gewisser Grundsätze selbstverantwortlich durch die Vorsorgeeinrichtung vorgenommen wird. Dies hat sich in der Vergangenheit (auch bei der Bewältigung der Krise von 2001/02) bewährt. Der Bundesrat lehnt einen Eingriff in die Autonomie der Kassen in diesem Bereich ab. Die Vorsorgeeinrichtungen werden beispielsweise selbstständig in Infrastruktur investieren, wenn sich dort interessante Investitionsmöglichkeiten ergeben, wenn die Rendite unter Berücksichtigung des Risikos attraktiv ist. Staatliche Eingriffe in die Investitionen der Kassen dürften kaum effizient sein, sie haben sich im Falle von einzelnen Vorsorgeeinrichtungen nicht bewährt und sind auch ordnungspolitisch abzulehnen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Ein Blick auf dieses Jahrzehnt zeigt, dass die zunehmende Bedeutung des Finanzwesens die Instabilität des Finanzsystems selbst und der gesamten Wirtschaft erhöht. Die zweite Säule, die auf dem Kapitaldeckungsverfahren beruht, ist davon zwangsläufig betroffen.</p><p>Um die Solidität der beruflichen Vorsorge zu bewahren und das sozialpolitische Ziel zu erfüllen, das die Bundesverfassung ihr zuweist, beauftrage ich den Bundesrat, rasch einen Bericht darüber vorzulegen, wie die Zukunft der zweiten Säule angesichts der neuen Situation im Finanzsektor und der veränderten Wirtschaftslage aussehen soll. In diesem Bericht sollen u. a. folgende Punkte untersucht werden:</p><p>- Ist es aufgrund der höheren Instabilität auf den Finanzmärkten ratsam, im Hinblick auf die Zukunft Anpassungen in der Organisation und Abwicklung der beruflichen Vorsorge vorzunehmen?</p><p>- Welche Folgen könnte ein Wiederanstieg der Inflation (insbesondere der importierten Inflation) haben? Ein solcher Wiederanstieg könnte verursacht werden durch die hohen Kapitalspritzen, die auf internationaler Ebene eingesetzt wurden, um den Zusammenbruch des Finanz- und Bankensystems zu verhindern, oder durch die tendenziell steigenden Kosten für Rohstoffe.</p><p>- Sollte angesichts des angehäuften Kapitals (insgesamt über 600 Milliarden Franken) nicht eine kohärentere Anlagestrategie entwickelt werden, ähnlich wie es in anderen Ländern bei Staatsfonds der Fall ist? Dies würde eine Reduktion der heutigen Streuung und eine Senkung der hohen Vermögensverwaltungskosten, die auf jährlich 3 Milliarden Franken geschätzt werden, erlauben.</p><p>- Ist es dementsprechend nicht angezeigt, bestimmte Anlagemöglichkeiten und -arten zu fördern und das Kapital etwa in Sektoren zu leiten, die stabiler und für das Land selbst von besonderer strategischer Bedeutung sind (z. B. Hochspannungsleitungen, Telekommunikationsnetz, Eisenbahninfrastruktur)?</p>
- Berufliche Vorsorge, instabilere Finanzmärkte und Inflationsgefahr
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