Förderung der Transitmigrationsprogramme und der Rückkehrhilfe

ShortId
09.3601
Id
20093601
Updated
27.07.2023 19:59
Language
de
Title
Förderung der Transitmigrationsprogramme und der Rückkehrhilfe
AdditionalIndexing
08;2811;Flüchtling;Rückkehrbeihilfe;illegale Zuwanderung;Entwicklungszusammenarbeit
1
  • L05K0108030603, Rückkehrbeihilfe
  • L04K01080101, Flüchtling
  • L06K010803060101, illegale Zuwanderung
  • L03K100104, Entwicklungszusammenarbeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Migrationsprogramme wie beispielsweise "Protection in the Region" oder Transitmigrationsprogramme fördern einerseits den Schutz von Flüchtlingen in ihren Herkunftsregionen und sorgen damit andererseits für eine Verringerung der irregulären Weiterwanderung, was zu einer Abnahme von Asylgesuchen in der Schweiz führen kann.</p><p>Die Rückkehrhilfe der Schweiz hat bereits die Rückkehr von 50 000 Flüchtlingen gesichert und zu deren Reintegration beigetragen. Diese humane und vor allem wirkungsvolle Form der freiwilligen Rückführung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und anderen Ausländern ist für die Schweiz ausserdem günstiger als Zwangsrückführungen.</p><p>Solche Migrationspartnerschaften liegen im Interesse der Herkunftsländer von Flüchtlingen, aber auch in jenem der Schweiz. Daher stellen sie eine sinnvolle und effiziente Form von Entwicklungshilfe dar und sollten demnach auch ausgebaut und gefördert werden.</p>
  • <p>In Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Deza; Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, EDA) führt das Bundesamt für Migration (BFM) bereits verschiedene Programme und Massnahmen durch, die darauf abzielen, mit Herkunfts- und Transitstaaten Lösungen anzustreben, um einerseits Flüchtlingen und schutzsuchenden Personen rasch zu helfen und andererseits die irreguläre Migration zu verringern. Zudem wird die freiwillige Rückkehr von Personen aus dem Asylbereich und gewissen Personen aus dem Ausländerbereich (z. B. Opfer von Menschenhandel) gefördert.</p><p>Die Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe des BFM gemäss Artikel 93 des Asylgesetzes (AsylG) ist departementsübergreifend organisiert. Die Koordination liegt hier bei der Interdepartementalen Leitungsgruppe Rückkehrhilfe (ILR), die vom BFM und von der Deza geleitet wird. Die ILR entscheidet über Durchführung und Finanzierung von Programmen und Projekten. Die Gelder dafür stammen aus dem Budget der Rückkehrhilfe des BFM.</p><p>Auch im Bereich Prävention von irregulärer Migration gemäss Artikel 93 AsylG befindet die ILR über die Durchführung und Finanzierung von Projekten. Wie in den obenerwähnten Aktionslinien wird aufgrund migrationspolitischer Entwicklungen und Interessen der Schweiz über die konkrete Durchführung entschieden. Informations- und Aufklärungsprojekte für potenzielle Migrantinnen und Migranten sowie Hilfe für gestrandete Migrantinnen und Migranten aus Transitländern bei der Rückkehr ins Heimatland stehen dabei im Zentrum der Aktivitäten.</p><p>Nebst diesen beiden ILR-Aktionslinien koordiniert der Ausschuss der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Migration (IAM-Ausschuss) die Umsetzung der beiden Programme "Protection in the Region" und Migrationspartnerschaften. Die Projektfinanzierung erfolgt durch die jeweiligen Fachämter (PA IV, Deza, BFM) entsprechend den jeweiligen Mandaten.</p><p>Das schweizerische Engagement im Rahmen von "Protection in the Region" hat zum Ziel, dass Flüchtlinge möglichst schnell einen wirksamen Schutz in ihren Herkunftsregionen finden und dass Erstaufnahmeländer unterstützt werden, diesen Personen den notwendigen Schutz zu gewähren. Um dies zu erreichen, sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, z. B. im Bereich der Unterstützung nationaler Behörden und zivilgesellschaftlicher Akteure zum Aufbau eines fairen und effizienten Asylverfahrens.</p><p>Die Steuerung der globalen Migration erfolgt durch einen multi- oder bilateralen Dialog zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten. Eine Migrationspartnerschaft gemäss Artikel 100 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer verfolgt im Sinne einer kohärenten Migrationspolitik das Ziel, die positiven Wirkungen der Migration zu fördern und die negativen einzudämmen. Sie ist langfristig ausgerichtet und sollte so lange bestehen, wie sie den beteiligten Staaten Vorteile bringt. Eine Migrationspartnerschaft besteht aus einem flexibel gestaltbaren Massnahmenpaket, das neben den beschriebenen Aktionslinien u. a. auch die Bereiche Visumpolitik, Unterstützung bei der Stärkung des Migrationsmanagements, Unterstützung im Kampf gegen Menschenschmuggel umfassen kann.</p><p>All diese Massnahmen tragen effektiv zur Verringerung der irregulären Migration wie auch zur Senkung der Anzahl Asylgesuche in der Schweiz bei. Nur ein Teil dieser Aktionslinien darf über das Budget der Entwicklungshilfe finanziert werden. Es ist vorgesehen, dass im Rahmen der anvisierten Neuausrichtung des BFM in der internationalen Zusammenarbeit im Migrationsbereich und dank eines verstärkten Engagements des EDA in dieser Frage die obenbeschriebenen Aktionslinien gefördert und weitere Massnahmen und Programme initiiert werden. Dazu wird das EJPD (BFM) in Zusammenarbeit mit dem EDA ein Konzept erarbeiten, das den Anliegen des Motionärs Rechnung trägt. Die Verknüpfung von Migration und Entwicklung ist dabei zu berücksichtigen und bedingt eine departementsübergreifende Zusammenarbeit. Eine Verknüpfung aller Aktionslinien mit dem Budget der Entwicklungshilfe ist jedoch aus technisch-administrativen Gründen nicht zweckmässig und auch entwicklungspolitisch nicht wünschbar.</p><p>Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, behält sich der Bundesrat vor, der Kommission des Zweitrates einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, welches ausführt, wie er die Transitmigrationsprogramme, z. B. "Protection in the Region", und die Rückkehrhilfeprogramme fördern und im Rahmen des heutigen Entwicklungshilfebudgets ausbauen will.</p>
  • Förderung der Transitmigrationsprogramme und der Rückkehrhilfe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Migrationsprogramme wie beispielsweise "Protection in the Region" oder Transitmigrationsprogramme fördern einerseits den Schutz von Flüchtlingen in ihren Herkunftsregionen und sorgen damit andererseits für eine Verringerung der irregulären Weiterwanderung, was zu einer Abnahme von Asylgesuchen in der Schweiz führen kann.</p><p>Die Rückkehrhilfe der Schweiz hat bereits die Rückkehr von 50 000 Flüchtlingen gesichert und zu deren Reintegration beigetragen. Diese humane und vor allem wirkungsvolle Form der freiwilligen Rückführung von Asylbewerbern, Flüchtlingen und anderen Ausländern ist für die Schweiz ausserdem günstiger als Zwangsrückführungen.</p><p>Solche Migrationspartnerschaften liegen im Interesse der Herkunftsländer von Flüchtlingen, aber auch in jenem der Schweiz. Daher stellen sie eine sinnvolle und effiziente Form von Entwicklungshilfe dar und sollten demnach auch ausgebaut und gefördert werden.</p>
    • <p>In Zusammenarbeit mit anderen Bundesstellen (Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit, Deza; Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten, EDA) führt das Bundesamt für Migration (BFM) bereits verschiedene Programme und Massnahmen durch, die darauf abzielen, mit Herkunfts- und Transitstaaten Lösungen anzustreben, um einerseits Flüchtlingen und schutzsuchenden Personen rasch zu helfen und andererseits die irreguläre Migration zu verringern. Zudem wird die freiwillige Rückkehr von Personen aus dem Asylbereich und gewissen Personen aus dem Ausländerbereich (z. B. Opfer von Menschenhandel) gefördert.</p><p>Die Rückkehr- und Wiedereingliederungshilfe des BFM gemäss Artikel 93 des Asylgesetzes (AsylG) ist departementsübergreifend organisiert. Die Koordination liegt hier bei der Interdepartementalen Leitungsgruppe Rückkehrhilfe (ILR), die vom BFM und von der Deza geleitet wird. Die ILR entscheidet über Durchführung und Finanzierung von Programmen und Projekten. Die Gelder dafür stammen aus dem Budget der Rückkehrhilfe des BFM.</p><p>Auch im Bereich Prävention von irregulärer Migration gemäss Artikel 93 AsylG befindet die ILR über die Durchführung und Finanzierung von Projekten. Wie in den obenerwähnten Aktionslinien wird aufgrund migrationspolitischer Entwicklungen und Interessen der Schweiz über die konkrete Durchführung entschieden. Informations- und Aufklärungsprojekte für potenzielle Migrantinnen und Migranten sowie Hilfe für gestrandete Migrantinnen und Migranten aus Transitländern bei der Rückkehr ins Heimatland stehen dabei im Zentrum der Aktivitäten.</p><p>Nebst diesen beiden ILR-Aktionslinien koordiniert der Ausschuss der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Migration (IAM-Ausschuss) die Umsetzung der beiden Programme "Protection in the Region" und Migrationspartnerschaften. Die Projektfinanzierung erfolgt durch die jeweiligen Fachämter (PA IV, Deza, BFM) entsprechend den jeweiligen Mandaten.</p><p>Das schweizerische Engagement im Rahmen von "Protection in the Region" hat zum Ziel, dass Flüchtlinge möglichst schnell einen wirksamen Schutz in ihren Herkunftsregionen finden und dass Erstaufnahmeländer unterstützt werden, diesen Personen den notwendigen Schutz zu gewähren. Um dies zu erreichen, sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, z. B. im Bereich der Unterstützung nationaler Behörden und zivilgesellschaftlicher Akteure zum Aufbau eines fairen und effizienten Asylverfahrens.</p><p>Die Steuerung der globalen Migration erfolgt durch einen multi- oder bilateralen Dialog zwischen Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten. Eine Migrationspartnerschaft gemäss Artikel 100 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer verfolgt im Sinne einer kohärenten Migrationspolitik das Ziel, die positiven Wirkungen der Migration zu fördern und die negativen einzudämmen. Sie ist langfristig ausgerichtet und sollte so lange bestehen, wie sie den beteiligten Staaten Vorteile bringt. Eine Migrationspartnerschaft besteht aus einem flexibel gestaltbaren Massnahmenpaket, das neben den beschriebenen Aktionslinien u. a. auch die Bereiche Visumpolitik, Unterstützung bei der Stärkung des Migrationsmanagements, Unterstützung im Kampf gegen Menschenschmuggel umfassen kann.</p><p>All diese Massnahmen tragen effektiv zur Verringerung der irregulären Migration wie auch zur Senkung der Anzahl Asylgesuche in der Schweiz bei. Nur ein Teil dieser Aktionslinien darf über das Budget der Entwicklungshilfe finanziert werden. Es ist vorgesehen, dass im Rahmen der anvisierten Neuausrichtung des BFM in der internationalen Zusammenarbeit im Migrationsbereich und dank eines verstärkten Engagements des EDA in dieser Frage die obenbeschriebenen Aktionslinien gefördert und weitere Massnahmen und Programme initiiert werden. Dazu wird das EJPD (BFM) in Zusammenarbeit mit dem EDA ein Konzept erarbeiten, das den Anliegen des Motionärs Rechnung trägt. Die Verknüpfung von Migration und Entwicklung ist dabei zu berücksichtigen und bedingt eine departementsübergreifende Zusammenarbeit. Eine Verknüpfung aller Aktionslinien mit dem Budget der Entwicklungshilfe ist jedoch aus technisch-administrativen Gründen nicht zweckmässig und auch entwicklungspolitisch nicht wünschbar.</p><p>Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte die Motion im Erstrat angenommen werden, behält sich der Bundesrat vor, der Kommission des Zweitrates einen Antrag auf Abänderung der Motion in einen Prüfauftrag zu stellen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Konzept vorzulegen, welches ausführt, wie er die Transitmigrationsprogramme, z. B. "Protection in the Region", und die Rückkehrhilfeprogramme fördern und im Rahmen des heutigen Entwicklungshilfebudgets ausbauen will.</p>
    • Förderung der Transitmigrationsprogramme und der Rückkehrhilfe

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