Radio- und Fernsehkonzessionen und Beschwerde von ARC TV

ShortId
09.3607
Id
20093607
Updated
27.07.2023 21:46
Language
de
Title
Radio- und Fernsehkonzessionen und Beschwerde von ARC TV
AdditionalIndexing
34;Fernsehen;Rechtsschutz;privates Massenmedium;Gerichtsverfahren;Vereinfachung von Verfahren;Sendekonzession
1
  • L05K1202050110, Sendekonzession
  • L05K1202050101, Fernsehen
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L05K1202050106, privates Massenmedium
  • L03K050404, Gerichtsverfahren
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Text der Interpellation spricht zu Recht das Prinzip der Gewaltentrennung an. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat, auch wenn er auf einen baldigen Abschluss der hängigen Verfahren hofft, selbstverständlich nicht die Absicht, in irgendeiner Weise in ein Dossier einzugreifen, das der zuständigen Judikative zur Beurteilung vorgelegt wurde.</p><p>Der Bundesrat erinnert ausserdem daran, dass Canal Alpha bereits aufgrund des alten Radio- und Fernsehgesetzes einen Gebührenanteil erhält.</p><p>Was die neue Gesetzgebung betrifft, so wurde Canal Alpha eine neue Konzession mit einem Leistungsauftrag erteilt, für den der Veranstalter einen Gebührenanteil in einer Höhe erhält, welche die Erfüllung des Auftrages finanzieren soll.</p><p>Da der Entscheid, Canal Alpha eine Konzession zu erteilen, derzeit Gegenstand einer Beschwerde mit aufschiebender Wirkung ist, hat diese Beschwerde auch zur Folge, dass die Pflicht zur Erfüllung des entsprechenden Leistungsauftrages sistiert ist.</p><p>Daraus folgt, dass Canal Alpha derzeit rechtlich nicht verpflichtet ist, diesen Leistungsauftrag auszuführen. Es besteht daher kein Anlass, dem Sender die entsprechenden Beträge auszurichten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 31. Oktober 2008 hat das UVEK die Fernsehkonzession für den Jurabogen dem TV-Sender Canal Alpha erteilt. Keine Konzession erhielt dagegen der Sender ARC TV, der in der Folge beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde eingelegt hat.</p><p>Da das BVGer noch keine Entscheidung getroffen hat, kann der TV-Sender Canal Alpha nicht über die Gebührengelder verfügen, auf die er aufgrund der Konzession Anrecht hat. Diese Situation bringt die Veranstalter in grosse finanzielle Schwierigkeiten, insbesondere den Sender Canal Alpha, dessen Zukunft in Gefahr ist.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, sich unter Einhaltung der Gewaltentrennung beim BVGer dafür einzusetzen, dass das Dossier behandelt wird, bevor es zu spät ist?</p>
  • Radio- und Fernsehkonzessionen und Beschwerde von ARC TV
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Text der Interpellation spricht zu Recht das Prinzip der Gewaltentrennung an. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat, auch wenn er auf einen baldigen Abschluss der hängigen Verfahren hofft, selbstverständlich nicht die Absicht, in irgendeiner Weise in ein Dossier einzugreifen, das der zuständigen Judikative zur Beurteilung vorgelegt wurde.</p><p>Der Bundesrat erinnert ausserdem daran, dass Canal Alpha bereits aufgrund des alten Radio- und Fernsehgesetzes einen Gebührenanteil erhält.</p><p>Was die neue Gesetzgebung betrifft, so wurde Canal Alpha eine neue Konzession mit einem Leistungsauftrag erteilt, für den der Veranstalter einen Gebührenanteil in einer Höhe erhält, welche die Erfüllung des Auftrages finanzieren soll.</p><p>Da der Entscheid, Canal Alpha eine Konzession zu erteilen, derzeit Gegenstand einer Beschwerde mit aufschiebender Wirkung ist, hat diese Beschwerde auch zur Folge, dass die Pflicht zur Erfüllung des entsprechenden Leistungsauftrages sistiert ist.</p><p>Daraus folgt, dass Canal Alpha derzeit rechtlich nicht verpflichtet ist, diesen Leistungsauftrag auszuführen. Es besteht daher kein Anlass, dem Sender die entsprechenden Beträge auszurichten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 31. Oktober 2008 hat das UVEK die Fernsehkonzession für den Jurabogen dem TV-Sender Canal Alpha erteilt. Keine Konzession erhielt dagegen der Sender ARC TV, der in der Folge beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) Beschwerde eingelegt hat.</p><p>Da das BVGer noch keine Entscheidung getroffen hat, kann der TV-Sender Canal Alpha nicht über die Gebührengelder verfügen, auf die er aufgrund der Konzession Anrecht hat. Diese Situation bringt die Veranstalter in grosse finanzielle Schwierigkeiten, insbesondere den Sender Canal Alpha, dessen Zukunft in Gefahr ist.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, sich unter Einhaltung der Gewaltentrennung beim BVGer dafür einzusetzen, dass das Dossier behandelt wird, bevor es zu spät ist?</p>
    • Radio- und Fernsehkonzessionen und Beschwerde von ARC TV

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