Verfeinerte Massnahmen bezüglich Nichtrekrutierung sowie Ausschluss aus der Armee

ShortId
09.3609
Id
20093609
Updated
25.06.2025 00:08
Language
de
Title
Verfeinerte Massnahmen bezüglich Nichtrekrutierung sowie Ausschluss aus der Armee
AdditionalIndexing
09;Rekrutenschule;Militärdiensttauglichkeit;Feuerwaffe;Armeeangehöriger
1
  • L05K0402031003, Militärdiensttauglichkeit
  • L05K0402030703, Rekrutenschule
  • L04K04020303, Armeeangehöriger
  • L05K0402040202, Feuerwaffe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass die in der Revision des Militärgesetzes vorgesehenen Bestimmungen zur Nichtrekrutierung und zum Ausschluss aus der Armee einen wichtigen und unbestrittenen Inhalt hatten.</p><p>Das VBS ist derzeit daran, zu analysieren, welche Inhalte der abgelehnten Revision in den Kommissions- und Ratsdebatten weitgehend unbestritten waren. Die Gesamtheit dieser Inhalte soll dann möglichst schnell dem Parlament als neue Revisionsvorlage unterbreitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Rahmenbedingungen für verfeinerte Massnahmen bezüglich Nichtrekrutierung sowie Ausschluss aus der Armee zu schaffen, wie sie bereits in der gescheiterten Revision zum Militärgesetz (08.027) vorgesehen waren. Es sind verfeinerte Massnahmen vor (ab stellungspflichtigem Alter) und während der Dienstpflicht zu ergreifen.</p><p>Das Parlament hat in der Sommersession 2009 die Revision zum Militärgesetz abgelehnt; dies schliesslich aufgrund von Artikel 41 Absatz 3, Ausbildungsdienste im Ausland. Die Revision sah sehr wichtige Aspekte zur Nichtrekrutierung sowie zum Ausschluss aus der Armee vor, die damit auch abgelehnt wurden. Die vorgesehenen Änderungen zu Fragen bezüglich Nichtrekrutierung sowie Ausschluss aus der Armee waren während der ganzen Kommissions- und Ratsdebatten weitgehend unbestritten. Gemäss der Revision war u. a. vorgesehen, dass neu Stellungspflichtige, die infolge eines Strafurteils für die Armee untragbar geworden sind, gar nicht mehr rekrutiert werden könnten. Nach geltendem Recht werden sie zuerst rekrutiert, damit sie als Angehörige der Armee gleich wieder aus der Armee ausgeschlossen werden können.</p><p>Diese Forderung nach verfeinerten Massnahmen bekommt im Zusammenhang mit der Ordonnanzwaffen-Diskussion eine neue Dimension. Verfeinerte Massnahmen bezüglich Nichtrekrutierung sowie Ausschluss aus der Armee würden auch potenzielle Missbräuche mit der Ordonnanzwaffe substanziell vermindern. Daher sind diesbezüglich verfeinerte Massnahmen vor (ab stellungspflichtigem Alter) und während der Dienstpflicht zu ergreifen.</p>
  • Verfeinerte Massnahmen bezüglich Nichtrekrutierung sowie Ausschluss aus der Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass die in der Revision des Militärgesetzes vorgesehenen Bestimmungen zur Nichtrekrutierung und zum Ausschluss aus der Armee einen wichtigen und unbestrittenen Inhalt hatten.</p><p>Das VBS ist derzeit daran, zu analysieren, welche Inhalte der abgelehnten Revision in den Kommissions- und Ratsdebatten weitgehend unbestritten waren. Die Gesamtheit dieser Inhalte soll dann möglichst schnell dem Parlament als neue Revisionsvorlage unterbreitet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Rahmenbedingungen für verfeinerte Massnahmen bezüglich Nichtrekrutierung sowie Ausschluss aus der Armee zu schaffen, wie sie bereits in der gescheiterten Revision zum Militärgesetz (08.027) vorgesehen waren. Es sind verfeinerte Massnahmen vor (ab stellungspflichtigem Alter) und während der Dienstpflicht zu ergreifen.</p><p>Das Parlament hat in der Sommersession 2009 die Revision zum Militärgesetz abgelehnt; dies schliesslich aufgrund von Artikel 41 Absatz 3, Ausbildungsdienste im Ausland. Die Revision sah sehr wichtige Aspekte zur Nichtrekrutierung sowie zum Ausschluss aus der Armee vor, die damit auch abgelehnt wurden. Die vorgesehenen Änderungen zu Fragen bezüglich Nichtrekrutierung sowie Ausschluss aus der Armee waren während der ganzen Kommissions- und Ratsdebatten weitgehend unbestritten. Gemäss der Revision war u. a. vorgesehen, dass neu Stellungspflichtige, die infolge eines Strafurteils für die Armee untragbar geworden sind, gar nicht mehr rekrutiert werden könnten. Nach geltendem Recht werden sie zuerst rekrutiert, damit sie als Angehörige der Armee gleich wieder aus der Armee ausgeschlossen werden können.</p><p>Diese Forderung nach verfeinerten Massnahmen bekommt im Zusammenhang mit der Ordonnanzwaffen-Diskussion eine neue Dimension. Verfeinerte Massnahmen bezüglich Nichtrekrutierung sowie Ausschluss aus der Armee würden auch potenzielle Missbräuche mit der Ordonnanzwaffe substanziell vermindern. Daher sind diesbezüglich verfeinerte Massnahmen vor (ab stellungspflichtigem Alter) und während der Dienstpflicht zu ergreifen.</p>
    • Verfeinerte Massnahmen bezüglich Nichtrekrutierung sowie Ausschluss aus der Armee

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