Verbreitung von "gated communities" oder Sonderwohnzonen in der Schweiz

ShortId
09.3610
Id
20093610
Updated
28.07.2023 12:56
Language
de
Title
Verbreitung von "gated communities" oder Sonderwohnzonen in der Schweiz
AdditionalIndexing
2846;28;soziale Ausgrenzung;Oberschicht;städtebauliches Problem;Quartier;Stadtplanung;sozio-ökonomische Verhältnisse
1
  • L04K01020415, städtebauliches Problem
  • L04K01020417, Stadtplanung
  • L04K01090104, soziale Ausgrenzung
  • L04K01020203, Quartier
  • L05K0109010106, Oberschicht
  • L04K01090402, sozio-ökonomische Verhältnisse
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den USA leben schätzungsweise 8 bis 10 Millionen Menschen zurückgezogen in Wohnsiedlungen mit beschränktem Zutritt. Auch in Südamerika gibt es zahlreiche solcher Viertel; oft aus Sicherheitsgründen. In Frankreich werden in mehr als 10 Prozent der Immobilienanzeigen die Vorzüge der "goldenen Ghettos" angepriesen. Dies ist ein Zeichen dafür, dass dieses Phänomen in Europa keine Ausnahmeerscheinung mehr ist. In einem kürzlich in der Tageszeitung "Le Temps" erschienen Artikel (26. Mai 2009) hat sich Pierre-Alain Rumley, ehemaliger Direktor des ARE, besorgt gezeigt über die Verbreitung von Sonderwohnzonen in unserem Land, die nur für die reichsten Menschen reserviert sind (vgl. die kürzlich in Obwalden stattgefundene Kontroverse). Es handelt sich genau genommen (noch) nicht um "gated communities", zumindest nicht wie sie in den USA vorkommen, doch die Verbreitung von Wohnzonen, die nur für Menschen einer gewissen sozialen Schicht bestimmt sind, geht in die gleiche Richtung. Darin zeigt sich nämlich der Wunsch eines allgemein sehr privilegierten Teils der Bevölkerung, unter sich zu sein - auf Kosten der sozialen Durchmischung - oder sich sogar von der Gesellschaft und dem bestehenden behördlichen Rahmen zu distanzieren. Offenbar ist diese Art von Wohnsiedlungen derzeit in der Gesetzgebung nicht vorgesehen. Das Phänomen könnte sich also theoretisch unkontrolliert ausbreiten, selbst wenn manche seiner Aspekte einer ganzen Reihe von Werten widersprechen, die von den Gemeinwesen vertreten werden und von denen manche sogar in gesetzlichen Bestimmungen vorkommen. Das Problem betrifft verschiedene Bereiche: Städtebau, Sicherheit, Verkehr, Steuerwesen, Autonomie der Gemeinden, Bürgerrecht, gesellschaftliche Einbindung. Eine Analyse der Folgen einer allfälligen Verbreitung solcher Sonderwohnzonen würde es ermöglichen, zukünftige Schwierigkeiten zu antizipieren. Dies könnte gut, zumindest teilweise, im Rahmen oder nach der Revision des RPG stattfinden, selbst wenn auch andere Rechtsvorschriften davon betroffen sein könnten.</p>
  • <p>Jede Gesellschaft tendiert zu Segregationen; hier bildet die Schweiz keine Ausnahme. Die Konzentration bestimmter Bevölkerungsschichten manifestiert sich sowohl innerhalb von Kantons- und Gemeindegrenzen als auch im Perimeter von Agglomerationen und Quartieren. Mit den sich daraus ergebenden Problemen beschäftigt sich der Bund bereits heute.</p><p>"gated communities" nach amerikanischem Vorbild gibt es in der Schweiz keine. Sie stellen ein Extrembeispiel einer direkten Segregation dar: Als umzäunte und bewachte Anlagen sind sie für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Damit widersprechen sie den raumplanerischen Grundsätzen, wonach öffentliche Räume allgemein zugänglich sein sollen.</p><p>Anders sieht es bei den von der Postulantin ebenfalls erwähnten Zonen aus, die für eine bestimmte Bevölkerungsschicht indirekt reserviert sind. Derartige Zonen gibt es auch in der Schweiz. Haupttreiber dieser Segregationstendenzen sind hohe Wohnkosten. Wichtige Ursachen sind der inter- und innerkantonale Steuerwettbewerb, der Zweitwohnungsbau und einseitige raumplanerische Massnahmen zugunsten guter Steuerzahler sowie negative Quartierimages.</p><p>Die gesellschaftliche Segregation gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und begünstigt Fehlentwicklungen wie Zersiedelung, Landschaftszerstörung und Mehrverkehr. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung wirkt der Bund deshalb bereits heute mit verschiedenen Mitteln der gesellschaftlichen Segregation entgegen:</p><p>- Mit dem Programm "projets urbains" unterstützt der Bund kleinere und mittlere Städte bei der integralen Aufwertung benachteiligter Quartiere.</p><p>- Im Rahmen der Prüfung und Genehmigung der kantonalen Richtpläne unterstützt der Bund die Kantone in der Verfolgung der bundesrechtlichen Ziele und Planungsgrundsätze, namentlich bei der Siedlungsbegrenzung und der Bewältigung der Zweitwohnungsproblematik.</p><p>- Die Weiterentwicklung des Raumplanungsrechtes hat das Ziel, die Zersiedelung stärker einzudämmen und die Durchmischung zu fördern, nicht zuletzt durch eine Konkretisierung der Planungsgrundsätze.</p><p>Bei diesen Massnahmen sind wichtige Anliegen insbesondere die Erhaltung und Förderung der Zugänglichkeit sowie der Qualität und Sicherheit der öffentlichen Räume.</p><p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Postulantin, sogenannte "gated communities" zu verhindern. Er sieht jedoch über die laufenden Aktivitäten hinaus keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Tragweite des Phänomens der "gated communities" oder Sonderwohnzonen in der Schweiz zu untersuchen und die wirtschaftlichen, politischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen zu analysieren, die mit der Verbreitung solch geschlossener Wohnsiedlungen verbunden sind. Er soll dabei ergründen, ob sie den Vorgaben des Bundes, namentlich im Bereich der Raumplanung, entsprechen, und Lösungen für die Probleme vorschlagen, die diese Evaluation möglicherweise ans Licht bringen wird.</p>
  • Verbreitung von "gated communities" oder Sonderwohnzonen in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den USA leben schätzungsweise 8 bis 10 Millionen Menschen zurückgezogen in Wohnsiedlungen mit beschränktem Zutritt. Auch in Südamerika gibt es zahlreiche solcher Viertel; oft aus Sicherheitsgründen. In Frankreich werden in mehr als 10 Prozent der Immobilienanzeigen die Vorzüge der "goldenen Ghettos" angepriesen. Dies ist ein Zeichen dafür, dass dieses Phänomen in Europa keine Ausnahmeerscheinung mehr ist. In einem kürzlich in der Tageszeitung "Le Temps" erschienen Artikel (26. Mai 2009) hat sich Pierre-Alain Rumley, ehemaliger Direktor des ARE, besorgt gezeigt über die Verbreitung von Sonderwohnzonen in unserem Land, die nur für die reichsten Menschen reserviert sind (vgl. die kürzlich in Obwalden stattgefundene Kontroverse). Es handelt sich genau genommen (noch) nicht um "gated communities", zumindest nicht wie sie in den USA vorkommen, doch die Verbreitung von Wohnzonen, die nur für Menschen einer gewissen sozialen Schicht bestimmt sind, geht in die gleiche Richtung. Darin zeigt sich nämlich der Wunsch eines allgemein sehr privilegierten Teils der Bevölkerung, unter sich zu sein - auf Kosten der sozialen Durchmischung - oder sich sogar von der Gesellschaft und dem bestehenden behördlichen Rahmen zu distanzieren. Offenbar ist diese Art von Wohnsiedlungen derzeit in der Gesetzgebung nicht vorgesehen. Das Phänomen könnte sich also theoretisch unkontrolliert ausbreiten, selbst wenn manche seiner Aspekte einer ganzen Reihe von Werten widersprechen, die von den Gemeinwesen vertreten werden und von denen manche sogar in gesetzlichen Bestimmungen vorkommen. Das Problem betrifft verschiedene Bereiche: Städtebau, Sicherheit, Verkehr, Steuerwesen, Autonomie der Gemeinden, Bürgerrecht, gesellschaftliche Einbindung. Eine Analyse der Folgen einer allfälligen Verbreitung solcher Sonderwohnzonen würde es ermöglichen, zukünftige Schwierigkeiten zu antizipieren. Dies könnte gut, zumindest teilweise, im Rahmen oder nach der Revision des RPG stattfinden, selbst wenn auch andere Rechtsvorschriften davon betroffen sein könnten.</p>
    • <p>Jede Gesellschaft tendiert zu Segregationen; hier bildet die Schweiz keine Ausnahme. Die Konzentration bestimmter Bevölkerungsschichten manifestiert sich sowohl innerhalb von Kantons- und Gemeindegrenzen als auch im Perimeter von Agglomerationen und Quartieren. Mit den sich daraus ergebenden Problemen beschäftigt sich der Bund bereits heute.</p><p>"gated communities" nach amerikanischem Vorbild gibt es in der Schweiz keine. Sie stellen ein Extrembeispiel einer direkten Segregation dar: Als umzäunte und bewachte Anlagen sind sie für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Damit widersprechen sie den raumplanerischen Grundsätzen, wonach öffentliche Räume allgemein zugänglich sein sollen.</p><p>Anders sieht es bei den von der Postulantin ebenfalls erwähnten Zonen aus, die für eine bestimmte Bevölkerungsschicht indirekt reserviert sind. Derartige Zonen gibt es auch in der Schweiz. Haupttreiber dieser Segregationstendenzen sind hohe Wohnkosten. Wichtige Ursachen sind der inter- und innerkantonale Steuerwettbewerb, der Zweitwohnungsbau und einseitige raumplanerische Massnahmen zugunsten guter Steuerzahler sowie negative Quartierimages.</p><p>Die gesellschaftliche Segregation gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt und begünstigt Fehlentwicklungen wie Zersiedelung, Landschaftszerstörung und Mehrverkehr. Mit dem Ziel einer nachhaltigen Raumentwicklung wirkt der Bund deshalb bereits heute mit verschiedenen Mitteln der gesellschaftlichen Segregation entgegen:</p><p>- Mit dem Programm "projets urbains" unterstützt der Bund kleinere und mittlere Städte bei der integralen Aufwertung benachteiligter Quartiere.</p><p>- Im Rahmen der Prüfung und Genehmigung der kantonalen Richtpläne unterstützt der Bund die Kantone in der Verfolgung der bundesrechtlichen Ziele und Planungsgrundsätze, namentlich bei der Siedlungsbegrenzung und der Bewältigung der Zweitwohnungsproblematik.</p><p>- Die Weiterentwicklung des Raumplanungsrechtes hat das Ziel, die Zersiedelung stärker einzudämmen und die Durchmischung zu fördern, nicht zuletzt durch eine Konkretisierung der Planungsgrundsätze.</p><p>Bei diesen Massnahmen sind wichtige Anliegen insbesondere die Erhaltung und Förderung der Zugänglichkeit sowie der Qualität und Sicherheit der öffentlichen Räume.</p><p>Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Postulantin, sogenannte "gated communities" zu verhindern. Er sieht jedoch über die laufenden Aktivitäten hinaus keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Tragweite des Phänomens der "gated communities" oder Sonderwohnzonen in der Schweiz zu untersuchen und die wirtschaftlichen, politischen, sozialen und ökologischen Herausforderungen zu analysieren, die mit der Verbreitung solch geschlossener Wohnsiedlungen verbunden sind. Er soll dabei ergründen, ob sie den Vorgaben des Bundes, namentlich im Bereich der Raumplanung, entsprechen, und Lösungen für die Probleme vorschlagen, die diese Evaluation möglicherweise ans Licht bringen wird.</p>
    • Verbreitung von "gated communities" oder Sonderwohnzonen in der Schweiz

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